Willenserklärungen mit Verfallsdatum
Ein Leser macht mich auf etwas aufmerksam.
Kann mich gerade nicht erinnern, ob Sie es passender Stelle erwähnt hatten, dass:
“Während in Berlin eine rot-rote Regierungskoalition kurz nach der Jahrtausendwende rund 150.000 landeseigene Wohnungen verkauft hat, …”
Genau diese Käufer sollen nun enteignet werden.
Und in Hamburg wollen die weiterspinnen.Quelle:
https://www.neuerruf.de/pages/archiv/2021/media_Archiv_2021/NRS_KW_41-21.pdf
Seite 5: „Warum wollen Sie diese Menschen enteignen?“
Das ist in der Tat sehr schräg, dass man nicht nur vor 20 Jahren Wohnungen verkauft hat und nun welche enteignen will, sondern es sich dabei womöglich (weiß nicht genau, ob da so ist) sogar um dieselben Wohnungen handelt.
Schon das könnte das ganze Unterfangen rechtlich zu Sturz bringen, weil es ja ein Vertragsbruch wäre. Selbst wenn eine Enteignung grundsätzlich rechtlich möglich wäre (was ich schon deshalb für fraglich halte, weil die Inhaber ja schon Gesellschaften sind, also nicht „vergesellschaftet“ werden können, weil sie das schon sind, und der Staat ja Aktien erwerben könnte, wenn die gehandelt werden), könnte und dürfte hier das Vertragsrecht eine zentrale Rolle spielen. pacta sunt servanda.
Man kann schlecht einen Vertrag abschließen, damit in Kauf nehmen, dass sich ein Unternehmen und Aktionäre darauf einstellen und einlassen, investieren, und dann nach 20 Jahren kommen und sagen, ach, wir haben es uns anders überlegt, wir packen jetzt die Enteignungskeule aus um vom Vertrag zurückzutreten. Die Eigenschaft als Verkäufer könnte und sollte ein Einteignungshindernis sein.
Woran mich das erinnert?
An die faulen Vergewaltigungsvorwürfe.
Erst hüpft man mit einem in die Kiste. Dann überlegt man es sich anders und hat vielleicht einen besseren gefunden oder andere Hormonlage, und schon macht man eine Vergewaltigung draus, weil man mit der eigenen Willensentscheidung nichts mehr zu tun haben will.