Ist die Soziologie die Tarnorganisation der KPD?
Ein Leser hat mich auf einen Fehler hingewiesen und dabei auf einen Gedanken gebracht.
Eine Fehlerkorrektur und Gedankenerweiterung.
Ich hatte im Artikel von gestern zur Soziologie eine Aussage aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus meinen Notizen zitiert,
„Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie, die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist, und politischen Zielen einer Partei, die der Beurteilung nach Art. 21 Abs. 2 GG unterliegen, ist dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei in ihren Willen aufgenommen und zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden.”
aber das Urteil selbst nicht nachgesehen und aus der unsicheren Erinnerung noch geschrieben:
Urteil des 1. Senats vom 17.8.1956, 1 BvB 2/51. Ich glaube, es ging darin um die NPD. Und was für die NPD gilt, muss auch für die Soziologie gelten, denn der inzwischen weit überwiegende Mehrheit der Soziologen geht es nur noch darum, politisches Handeln zu beeinflussen.
Einem Leser war aufgefallen, dass das nicht stimmen kann. Die NPD sei erst 1964 gegründet worden.
Stimmt, das Urteil bezog sich auch nicht auf die NPD, sondern die KPD. Hätte ich doch nochmal im Detail raussuchen und nicht aus der Erinnerung schreiben sollen (hatte ich 2012 für das Buch Frauenquote rausgesucht). Gut, zwei von drei Buchstaben hatte ich richtig, und NPD und KPD ist ja auch nicht so enorm unterschiedlich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals entschieden, die Leitsätze
2. Ein Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands steht der Wiederzulassung einer kommunistischen Partei im Falle gesamtdeutscher Wahlen rechtlich nicht entgegen.
[…]
5. Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.
[…]
7. Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen wissenschaftlicher Theorie, die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist, und politischen Zielen einer Partei, die der Beurteilung nach Art. 21 Abs. 2 GG unterliegen, ist dort, wo die betrachtend gewonnenen Erkenntnisse von einer politischen Partei in ihren Willen aufgenommen und zu Bestimmungsgründen ihres politischen Handelns gemacht werden.
8. Eine Partei ist schon dann verfassungswidrig, wenn sie eine andere soziale und politische Ausprägung der freiheitlichen Demokratie als die heutige in der Bundesrepublik deshalb erstrebt, um sie als Durchgangsstadium zur leichteren Beseitigung jeder freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt zu benutzen, mag diese Beseitigung auch erst im Zusammenhang mit oder nach der Wiedervereinigung stattfinden sollen.
9. Zu den Absichten, die eine Partei verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG machen, gehören nicht nur diejenigen, die sie auf jeden Fall auszuführen gedenkt, sondern auch diejenigen, die sie nur verwirklichen will, wenn die Situation dafür günstig ist.
10. Wenn es angesichts des grundgesetzlichen Systems der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichts staatlicher Gewalten und des wirksamen Rechtsschutzes gegen Verfassungsverstöße und -verfälschungen von Staatsorganen ein dem Grundgesetz immanentes Widerstandsrecht gegen einzelne Rechtswidrigkeiten gibt, so sind an seine Ausübung jedenfalls folgende Anforderungen zu stellen:
Das Widerstandsrecht kann nur im konservierenden Sinne benutzt werden, d.h. als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung.
Das mit dem Widerstand bekämpfte Unrecht muß offenkundig sein.
Alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe müssen so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, daß die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist.
und aus dem Tenor
1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.
2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst.
3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
4. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen.
Und der Antragsbeschreibung und Begründung
Die KPD hat den Antrag gestellt, das Verfahren gegen sie als grundgesetzwidrig und daher unzulässig einzustellen, weil der allen übrigen grundgesetzlichen Vorschriften gegenüber vorrangige Verfassungsgrundsatz der Verpflichtung zur Wiedervereinigung Deutschlands die von der Bundesregierung begehrte Feststellung der Verfassungswidrigkeit hindere. Ein Verbot der KPD mache freie gesamtdeutsche Wahlen, die eine unerläßliche Voraussetzung der Wiedervereinigung Deutschlands seien, unmöglich, da ein solches Verbot unter der Herrschaft des Grundgesetzes nicht wieder beseitigt werden könne. Die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG schließe die Aufhebung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der KPD durch andere Bundesorgane aus. Diese Feststellung könne nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz wieder beseitigt werden. Ein solches Gesetz sei aber unzulässig, weil es keine abBVerfGE 5, 85 (125)BVerfGE 5, 85 (126)strakt-generelle Regelung, sondern eine “individuell-generelle” Norm sein würde. […]
Die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein vordringliches nationales Ziel; das ist politisch selbstverständlich, folgt aber auch aus dem rechtlichen Gesichtspunkt, daß das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch vom Jahre 1945 als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist. Das Grundgesetz trägt dem Rechnung. Schon die Vorarbeiten zum Grundgesetz waren von dem Gedanken beherrscht, daß alles vermieden werden müsse, was geeignet sei, die Spaltung zwischen Westdeutschland und der sowjetischen Besatzungszone zu vertiefen (Stellungnahme der Ministerpräsidenten vom 10. Juli 1948 zu den sog. Frankfurter Dokumenten), und daß es sich nicht darum handele, einen neuen westdeutschen Staat zu errichten, sondern lediglich darum, einen Teil des einheitlichen deutschen Staates neu zu organisieren (Abg. Dr. C. Schmid in 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). I […]
Die gesamtdeutschen Wahlen dienen aber der Vorbereitung eines Aktes des pouvoir constituant des ganzen deutschen Volkes, der die Beschlußfassung über eine gesamtdeutsche Verfassung zum Gegenstand hat, also gerade darüber entscheiden soll, ob die Ordnung des Grundgesetzes auch für Gesamtdeutschland fortbestehen oder durch eine andere Verfassungsordnung abgelöst werden soll. Die Legitimität der gesamtdeutschen Verfassung kann nicht daran gemessen werden, ob sie in einem Verfahren zustande gekommen ist, das seine Legalität aus der Ordnung des Grundgesetzes herleitet.
Ist natürlich ärgerlich, wenn man sich vertut, aber gerade durch den Fehlerhinweis hat mir der Leser auf einen wichtigen Gedanken gebracht.
Auffällig ist nämlich nicht nur, dass es nach der Wiedervereinigung und gesamtdeutschen Wahlen 2007 die LINKE aus der SED/PDS und einer Abspaltung der SPD entstand. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass die Kommunisten nach dem KPD-Verbot in der SPD Unterschlupf gefunden hatten und sich dann wieder rausgelöst haben, sondern auch der Umstand, dass man die Kommunisten als verfassungsfeindlich verboten hatte, die Wiedervereinigung aber als höheres Ziel einstufte und auch den Fall vorsah, dass die Wiedervereinigung nicht mehr unter dem Grundgesetz erfolgen würde, also für diesen Fall durchaus die Möglichkeit offenhielt, Kommunisten zu einer gesamtdeutschen Wahl zuzulassen, um nicht die Wiedervereinigung von vornherein zu vereiteln.
Ein wichtiger Knackpunkt dabei ist nämlich auch, dass die Kommunisten darüber argumentierten, dass sie Marxismus-Leninismus als Wissenschaft hinstellten und dann dafür Wissenschaftsfreiheit in Anspruch nehmen wollten, was das Bundesverfassungsgericht zu eben jener zitierten Aussage veranlasste, dass sie ja nicht im Wissen bleiben, sondern die Gesellschaft verändern wollen, und das eben nicht mehr unter die Wissenschaftsfreiheit falle.
Aus den Hauptschriften der Klassiker, dem daran anknüpfenden umfangreichen Schrifttum und den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung (vgl. Prot. I, 453, 465, 503 ff.) ergibt sich, daß der Marxismus-Leninismus – ausgehend von bestimmten, durchweg von Marx und Engels geprägten geschichtsphiloBVerfGE 5, 85 (148)BVerfGE 5, 85 (149)sophischen, staatstheoretisch- politischen und ökonomischen Vorstellungen – eine einheitliche wissenschaftlich begründete Lehre von den Entwicklungsgesetzen der Natur und der menschlichen Gesellschaft und damit auch von der Entwicklung aller sozialen Gebilde, namentlich des Staates, sein will. Er sucht die Gesetze darzustellen, nach denen der Gang der Geschichte verläuft, und macht den Anspruch geltend, die Wissenschaft von der gesellschaftlichen Entwicklung in den Rang einer exakten Wissenschaft zu erheben, so daß die wissenschaftlich erarbeiteten Entwicklungsgesetze auch für die künftige Entwicklung der menschlichen Gesellschaft gelten und die Vorhersage eines Zieles, dem der Geschichtsprozeß unter Einwirkung dieser Gesetze schließlich zusteuert, ermöglichen. In den Schlußfolgerungen des “Kurzen Lehrgangs” S. 441 wird dazu gesagt:
“Die Kraft der marxistisch-leninistischen Theorie besteht darin, daß sie der Partei die Möglichkeit gibt, sich in der jeweiligen Situation zu orientieren, den inneren Zusammenhang der rings um sie vor sich gehenden Ereignisse zu verstehen, den Gang der Ereignisse vorauszusehen, und zu erkennen nicht nur, wie und wohin sich die Ereignisse gegenwärtig entwickeln, sondern auch wie und wohin sie sich künftig entwickeln müssen.”
Diese “Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei” wird als “dialektischer Materialismus”, in der Anwendung auf die Erforschung und Deutung der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft als “historischer Materialismus” bezeichnet. In dem Begriff “dialektischer Materialismus” liegt, daß alle Naturerscheinungen “materialistisch” aufgefaßt werden und ihre Entwicklung mit “dialektischer” Erkenntnismethode gedeutet wird. Es ist hier nicht erforderlich, den ganzen Inhalt dieser Lehre nach ihrer theoretisch- philosophischen Seite hin zu behandeln. Als authentisch gilt die Darstellung, die Stalin in seiner Schrift “Über dialektischen und historischen Materialismus” gegeben hat und die als zweiter Teil des IV. Kapitels im “Kurzen Lehrgang” 1938 erschienen ist; ihr ist auch die KPD in der mündlichen Verhandlung gefolgt (Prot. I, 505 ff.). Hervorzuheben ist daraus vor BVerfGE 5, 85 (149)BVerfGE 5, 85 (150)allem die starke Betonung des Gedankens, daß allen Dingen innere Widersprüche eigen sind, daß der Kampf dieser inneren Gegensätzlichkeiten, zwischen Absterbendem und neu Entstehendem, den inneren Gehalt jedes Entwicklungsprozesses ausmacht und daß alle Entwicklung sich nicht zufällig, sondern gesetzmäßig, “als Ergebnis der Ansammlung unmerklicher und allmählicher quantitativer Veränderungen” (“Kurzer Lehrgang” S. 134) in Gestalt sprunghafter, “qualitativer” Übergänge von einem zum anderen Zustand vollzieht.
Als “historischer Materialismus” wird diese Anschauungsweise auf die Erforschung und Deutung der Geschichte und der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft angewendet. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft “materialistisch” sehen heißt annehmen, daß “das materielle Leben der Gesellschaft … das Primäre, das Ursprüngliche ist, ihr geistiges Leben aber das Sekundäre, das Abgeleitete”, daß “das materielle Leben der Gesellschaft eine objektive Realität ist, die unabhängig vom Willen der Menschen existiert, das geistige Leben der Gesellschaft aber eine Widerspiegelung dieser objektiven Realität … ist” (a.a.O. S. 144). Die dialektische Deutung besagt, daß auch die Gesellschaft sich auf Grund ihrer eigenen inneren Gegensätze und des Kampfes dieser Gegensätze zu höheren Stufen entwickelt.
Als ich mir das so durchgelesen habe und an die Frankfurter Schule, die 68er, die RAF, Gender und meine Beobachtungen zu den Soziologen und ihren Marx-Lesungen dachte, drängt sich mir einfach der Gedanke auf, dass die Soziologie in Deutschland seit dem KPD-Verbot die Tarnorganisation, der Unterschlupf und die Ersatzfinanzierung der KPD sind.
Nun weiß ich ja auch aus meiner eigenen Studienzeit vor dem Mauerfall, dass an der Uni Schwule, Lesben und linksextreme, kommunistische Gruppen aktiv waren (Gleich am ersten Tag an der Uni, O-Phase eine Woche vor Studienanfang, kamen wir in einen großen Hörsaal, und wurden zum „Tunten-Tunken mit SchwUnG“ eingeladen, der wöchentliche Badespaß im Spaßbad mit der Schwulen Uni-Gruppe SchwUnG. Das ist hart, wenn man direkt von der Bundeswehr kommt und dann damit konfrontiert wird. Ich habe dann aber über die Jahre erfahren und mitbekommen, dass diese linksextremen, kommunistischen Gruppen an der Uni Karlsruhe direkt von der DDR gesteuert wurden. Die DDR nahm also massiven Einfluss auf westdeutsche Universitäten, was aber an einer technischen Universität wie Karlsruhe auf Studentengruppen, Fachschaften, Frauenzauber und sowas begrenzt war. Das war schon schlimm.
Es drängt sich der Gedanke auf, dass die Soziologie nicht nur aus blanker Dummheit marxistisch war, weil Marxismus halt das ist, was so niedrig hängt, dass man auch als akademischer Versager leicht dran kommt, sondern das der Unterschlupf der Kommunisten war, die Soziologie damit den Ersatz für die KPD gebildet hat.
Das würde auch erklären, wie die sich aufführen, nämlich zuerst die Universitäten und dann die Gesellschaft zu sabotieren und zerstören. Das würde den Genderkrampf exakt einordnen.
Und es würde auch exakt dazu passen, dass ich – ohne an diesen Hintergrund zu denken – schon oft geschrieben habe, dass mir „Feminismus-Genderismus“ nur wie eine zur Tarnung umbenannte Form von Marxismus-Leninismus vorkommt. Das war ja auch auffällig, dass man das allen Fächern wie den Marxismus-Leninismus in der DDR als Zwangszusatzfach aufpfropfen und prüfungsrelevant machen wollte, und dass es darin um nichts anders geht, als den Kern von Marxismus-Leninismus: Der Mensch habe keinerlei biologische, angeborene Eigenschaften, und sei nur das Ergebnis von Sozialisierung, die ihn per Zuschreibung in verschiedene Klassen einteile, von denen die einen die anderen unterdrücken und ausbeuten. Die Ziele des Genderismus sind ja nichts anderes als Kommunismus, und ihr Auftreten das einer leninistischen Einheitspartei. Nennt man heute Mainstream-Medien.
Was ist die Soziologie?
Was mich zu einer Vermutung bringt.
Kann es sein, dass die Soziologie während des Bestehens der DDR der Unterschlupf der KPD war, um dort unter Tarnung (auch als Feminismus) und mit getarnten Begriffen den Kommunismus weiterzubetreiben und die BRD anzugreifen? Die Führungsfiguren der RAF hatten ja sowohl ihre Ursprünge in den Sozialwissenschaften der Universitäten, als auch Verbindungen zur Stasi und Unterschlupf und Ausbildung in der DDR. Und die Universitäten, auf jeden Fall sogar die technische Universität Karlsruhe, von der ich das positiv und aus zuverlässiger Quelle weiß, waren direkt unter Einfluss der DDR.
Als dann die DDR zusammengefallen ist, könnte das zum Unterschlupf geworden sein. Das ehemalige Tarnlager beim Feind zum Hauptquartier mit eingebauter Bereitstellung von Räumen, Hörsälen, Verbeamtung, Gehältern und Finanzierung.
Und das würde dann auch erklären, warum solche erzkommunistischen Ex-Stasi-Leute wie Andrej Holm auf der Universitätsschiene reiten.
Und es würde erklären, warum gerade die Berliner Universitäten so durchgeknallt sind, voran die Humboldt-Universität, die ja zu DDR-Zeiten schon deren Kaderschmiede und Ideologiezentrum war, und natürlich Leipzig.
Ist die Soziologie die Tarnorganisation der KPD, übernommen unter Steuerung der DDR?
Von kommunistischen Deppen überrannt
Mir fällt etwas auf.
Immer, wenn ich den Soziologen vors Schienenbein trete, beschweren sich welche, dass ich der Soziologie Unrecht täte. Da gäbe es doch auch Gute und wissenschaftliche Aspekte.
Aber: Es sind immer alte Dinge oder Leute, auf die sie verweisen. Eine Zeit, als die Soziologie gnoch gut, sinnvoll, wissenschaftlich gewesen sei. Es sind in der Regel Leute, die früher mal Soziologie studiert haben, aber nicht mehr verfolgen, was da so abläuft.
Gerade eben, als ich diesen Artikel gerade so schrieb, rief mich wieder einer an. Sagte auch, dass die Soziologie inzwischen Mist, aber nicht immer so gewesen sei. In Mannheim und Heidelberg habe es mal hervorragend gute Leute gegeben (wenn gute Leute hervorragen, was sagt das dann über die anderen?) und eine richtig gute Forschung und Lehre.
Dann aber seien sie ab den 90er Jahren von einer Horde dummer und fauler Leute überrannt worden, die nicht hörten und nicht lernten, aber alles platt machten, was nicht ihrer Meinung war.
Passt das nicht ganz exakt ins Bild?
Ist das nicht genau das, was ich gerade beschreibe?
Würde das nicht exakt erklären, warum sich immer wieder Alt-Soziologen von mir auf den Schlips getreten fühlen, die noch auf dem Wissensstand „von vorher“ sind?
Und würde das nicht exakt erklären, warum man die Gendertante Baer ins Bundesverfassungsgericht eingepflanzt hat, die sich ja nie juristisch äußert, aber stets „rechtssoziologisch“ faselt, nämlich um die Wiederholung der Rechtsprechung von 1956 zu verhindern?
Und war die Soziologie nicht schon von der Frankfurter Schule als die wissenschaftliche Tarnung und Finanzierungsabgreife für Kommunismuswegbereiter gedacht? Die waren ja schon gar nichts anderes als das Unterfangen, staatsfeindlichen Kommunismus als wissenschaftliche Tätigkeit auszugeben und bei der Gelegenheit gleich noch geldgewaschen Geld zu empfangen?
Und von denen ging das ja auch aus, dass das mit dem Antikapitalismus als Antriebsmotor des Klassenkampfes nicht funktioniere, und man was anderes suchen muss. Dann haben sich ein paar Freud-Schüler (nicht Freud selbst, der war damit nicht froh) mit denen zusammengetan und sich den Geschlechterkrampf als Kapitalismus-Substitut ausgedacht.
Und das würde auch zeitlich passen, denn nach dem Zusammenbruch von DDR und Ostblock kamen ja dieses Genderzeugs groß auf und wurde an allen Ecken und Kanten durchgedrückt. Als würde man die Erkenntnisse der Frankfurter Schule direkt umsetzen.
Nach dem Schema „Jetzt oder nie“, soll ja bis zum 100-Jährigen Jubiläum der Oktoberrevolution klappen.
Die Mutter aller Fragen
Ist die Soziologie die getarnte, 1956 verbotene KPD, die jetzt, statt vom Bundesverfassungsgericht als staatsfeindlich verboten zu werden, selbst im Bundesverfassungsgericht sitzt, und in den Medien und den Parlamenten obendrein?
Ist Gender die Tarnbezeichnung für Marxismus-Leninismus und ist Migration die Massenvernichtungswaffe gegen Geld, Eigentum und Kapitalismus?