Über eine seltsame Löschbitte zur politischen Google-Zensur
Neues von der Verfassungsgerichtsclique und ihrere Staats- und Verfassungssabotage.
Und Post von einem Rechtsanwalt.
Beides überaus bedenklich.
[Update: Details zur Google-Sperre]
Ich hatte vor ein paar Tagen einen Artikel über einen neuen Fall der „strategischen Prozessführung“ geschrieben: Verfassungssabotage über „strategische Prozessführung“
Es ging darum, dass die Berliner Juristin Lucy Chebout in einem Interview gegenüber der Berliner Zeitung, Eva Corino, gesagt habe, dass sie per „strategischer Prozessführung“ durchsetzen wolle, dass lesbische Paare beide Mütter sein könnten, und man das vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen wolle – und dass sie eine Studentin bei Susanne Baer gewesen sein.
Ich hatte dazu geschrieben, dass die korrupte Clique rund um das Bundesverfassungsgericht wieder mal Staat und Demokratie bricht, indem sie sich die Verfassungsbeschwerden selbst schreiben und sich dann einfach über Demokratie, Souverän und Parlament hinwegsetzen und Staat und Verfassung einfach brechen, indem sie über das Bundesverfassungsgericht eine außerdemokratische Übergesetzgebung betreiben. Und: Wieder mal der politische korrupte Berliner Lesbensumpf rund um die Humbold-Universität. Während die Medien ohrenbetäubend laut trommeln, dass die „Rechten“, die „Nazis“, die „Spaziergänger“ und alle, die sich nicht impfen lassen wollen, Demokratiefeinde seien und den Staat aushebeln wollten, passiert es hier direkt vor unserer Nase – und die Medien schweigen oder bejubeln es als „Gerechtigkeit“. Und seltsamerweise wird uns das dann noch als Demokratie verkauft.
Im Prinzip läuft es ja auf die Gleichstellung mit einem männlichen Stiefvater hinaus, der ja in einer Ehe auch rechtlich der Vater werden kann, ohne es biologisch zu sein. Allerdings hatten viele Leser auch schon angemerkt, dass bereits das eigentlich dumm und falsch ist und der Moralverstellung der 50er Jahre entspricht, und eigentlich abgeschafft gehört – man ist Vater oder man ist es nicht. Man könnte auch hinzufügen, dass man sich ja sonst immer auf den Rechtsgrundsatz beziehe, dass es Gleichheit nur im Recht, aber nicht im Unrecht gäbe.
Die Löschbitte
Gestern nun schrieb mich die Berliner Zeitung an, und bat mich – im Tonfall höflich, freundlich, aber ohne innere Begründung – den Blogartikel zu löschen.
Lieber Herr Danisch,
leider wurde durch ein Versehen eine unautorisierte Version meines Interviews mit Lucy Chebout publiziert, die Sie auf Ihrer Webseite nutzen und kommentieren.
Im Namen der Berliner Zeitung und nach Rücksprache mit unserer Justiziarin bitte ich Sie freundlich, diese umgehend zu löschen.
Inzwischen wurde die autorisierte Version veröffentlicht: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/diskriminierung-lesbischer-elternpaare-hier-wird-meine-intimsphaere-verletzt-li.209585
Die im Artikel verlinkte Version wurde gelöscht.
Nun passieren ja jedem mal Fehler, und bisher war ich dann, wenn mich jemand höflich bitte, etwas zu löschen, und dafür eine triftige Begründung gibt, immer bereit, es zu prüfen und mir das zu überlegen, und darauf Rücksicht zu nehmen, wenn jemandem mal ein Fehler unterläuft oder oder sonst schutzwürdige Belange tangiert sind. (Beispielsweise bat mich mal ein Vater, einen Verweis auf einen Zeitungsartikel herauszunehmen, und begründete nachvollziehbar, dass das zur Identifizierung und Gefährdung seiner minderjährigen Tochter führen könnte, was ich selbstverständlich sofort getan habe. Wenn allerdings Leute damit kommen, dass sie es sich anders überlegt haben und etwas, was sie gesagt haben und auch zugeben, einfach nicht mehr gesagt haben wollen, also so die Vergangenheit umbiegen wollen, bin ich in der Regel ablehnend, weil man das ja anderen auch nicht gestattet.)
Ich habe also geantwortet, dass ich gerne bereit bin, mir das anzuschauen und zu prüfen, allerdings dazu neige, den Artikel an die neue Version anzupassen, und nicht zu löschen. Denn warum sollte ich dann die neue Version des Interviews nicht kommtieren?
Allerdings habe ich auch zum Ausdruck gebracht, dass ich es etwas dubios finde, wenn sie mir nicht sagt, was sich geändert hat, oder woran sie in meinem Artikel Anstoß nimmt, und die neue Version nun nur noch hinter Paywall ist, ich also gar nicht erkennen und prüfen kann, was sich eigentlich geändert hat.
Das leuchtete ein, ich bekam sofort danch eine Kopie des nun hinter Paywall liegenden Artikels. Aber keine weitere Begründung.
Nun war ich gerade knapp in der Zeit, weil zwischen zwei Online-Terminen, hatte das mal überflogen, und dann bezüglich der Stellen, die ich im Artikel zitiert und kommentiert hatte, schon ein paar Änderungen gesehen habe, aber keine, die meine Kommenter inhaltlich ändern würden. (Ich werde den alten Artikel im Anschluss gleich aktualisieren.)
Mir waren neben reinen Formulierungsänderungen aufgefallen:
- Der Begriff der „strategischen Prozessführung“ war nicht mehr drin. Es blieb aber drin, dass man sich an die Gesellschaft für Freiheitsrechte gewandt habe.
- Der Teil mit Susanne Baer fehlte.
Das roch dann ziemlich dubios, denn das hörte sich für mich nicht so an, also ging es um eine nicht autorisierte Version, sondern um eine Reaktion auf meinen Kommentar, dass hier eine kriminelle Clique um die Verfassungsrichter Staat und Verfassung aushebelt, indem sie sich fingierte Verfassungsbeschwerden einfach selbst schreiben.
Nur: Die geänderte Version ändert an meiner Bewertung nichts. Jetzt steht das halt nicht mehr direkt da, sondern wird hinter dem Begriff der Gesellschaft für Freiheitsrechte versteckt, aber das macht es ja nur schlimmer, weil die ja so eine Art organisierte Kriminalitätsvereinigung sind, eben Leute, die dem BVerfG und seinen Richtern nahestehen und die Verfassungsrechtsprechung da unter sich ausmachen. Über die habe ich nicht nur viel geschrieben, sondern es liegt ja geradezu auf der Hand. Die beiden Führungspersonen bei denen sind Ulf Buermeyer und Nora Markard. Markard saß früher sogar selbst mit Baer im selben Zimmer an der Humboldt-Uni. Und Buermeyer war früher selbst am Bundesverfassungsgericht Mitarbeiter eines (oder glaube, nacheinander sogar zweier Richter), hat da für Masing noch einen schönen Abschiedsfall inszeniert, und ist auch mit Susanne Baer offenbar sehr gut bekannt, denn die kommt da ja zum netten Interview vorbei, während Leute wie ich Auskünfte einzeln einklagen müssen (und oft nicht mal dann bekommen).
Diese Änderung am Interview ändert also überhaupt nichts an meiner Einschätzung, sondern verstärkt sie nur. Denn bei denen geht es nicht nur um ein Vorhaben, sondern die haben das ja schon oft durchgezogen. Diese Gesellschaft für Freiheitsrechte müsste man wegen ihrer fingierten Verfassungsbeschwerden aus dem Freundeskreis der Verfassungsrichter als verfassungsfeindliche Organisation einstufen. Denn die Art des Vorgehens dieser Organisation und des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan selbst ist ja unmittelbar darauf ausgelegt, die Parlamente als Verfassungsorgane und den Wähler als Souverän zu umgehen und auszuschalten.
Während man uns einprügelt, dass ein paar Leute, die sich nicht impfen lassen wollen, bösartige Staatsfeinde, Feinde der Demokratie und die Wiedergeburt der Nazis seien, wird hier im Hintergrund still und leise das ganze demokratische System aus den Angeln gehoben.
Und die Presse schweigt oder klatscht nur Beifall.
Aber nicht etwa, weil sie davon nicht wüsste. Dieses Interview beweist ja, dass der Presse tatsächlich und sachlich bekannt ist, was da läuft. Sie es nur nicht beschreiben wollen. Und wenn man es, wie ich, kommentiert, dann gehen sie zur Justiziarin, und weil die sie vermutlich auf das Zitatrecht hingewiesen hat, „bittet“ man andere, die sich nicht an die Schweigegebote der Presse halten, dann um Löschung.
Ich habe das nicht grundsätzlich verweigert, aber jetzt nicht sehen kann, inwieweit mein Artikel über ein paar Formulierunganpassungen hinaus dadurch unrichtig würde. Ich hatte sie gebeten, mir zu schreiben, woran sie denn konkret Anstoß nähme, weil für mich nicht ersichtlich sei, was durch die neue Version ihres Interviews an meinem Kommmentar unrichtig würde. Ich habe ihr dazu erklärt, was es mit dieser Gesellschaft für Freiheitsrechte auf sich hat.
Bisher habe ich keine Antwort erhalten.
Ich werde jetzt gleich im Anschluss an diesen Blogartikel auch den betreffenden Blogartikel aktualisieren, aber ich sehe keinerlei Löschgrund, solange mir jemand nicht mal selbst sagen will, was ihn daran denn eigentlich stört, welche Aussage ihm nicht passt und zu löschen wäre.
Das hätte mir ja noch eingeleuchtet, wenn die mich gebeten hätten, die Formulierungen und den URL anzupassen. Aber gleich löschen und die sagen nicht warum?
Google-Zensur
Mir fiel gerade etwas anders auf.
Gebt mal auf Google in der Suche
site:danisch.de Lucy Chebout
ein. Oder auch nur Chebout, ohne Lucy. Da bekomme ich gar keine Antwort mehr.
Oder nur Lucy. Da bekomme ich andere Artikel, aber nicht diesen.
Gestern ging es noch. Ich hatte nämlich gestern meinen eigenen Artikel auf diese Weise gesucht und gefunden.
Und der Effekt ist nicht neu, vor einiger Zeit sind schon sämtliche Artikel von mir zu „Susanne Baer“ aus dem Google-Index verschwunden.
Da werden also systematisch Nachrichtensperren in großen Umfang verhängt und aus den USA durchgesetzt. Die großen Medien sagen kein Wort der Kritik, und die kleine sperrt man einfach (zu Twitter schreibe ich morgen oder übermorgen noch was). Aber nicht etwa wegen „Fake News“. Ich habe ihnen geschrieben, dass ich bereit bin, ihre Bitte zu prüfen, sie mir aber konkret sagen müssten, was denn nun falsch sein soll – und keine Antwort mehr erhalten.
Die Frage ist natürlich: Wer war das?
Eine kleine Juristin aus Berlin wird wohl kaum selbst in der Lage sein, bei Google einfach sperren zu lassen, was politisch nicht passt.
Das wird natürlich interessanter, wenn man nun aufgrund der zweiten Version dieses Interviews weiß, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte und damit der Freundeskreis des Bundesverfassungsgerichts mit drinhängt, und also aus diesem Kreis heraus die Sperrung erfolgt. Zur Erinnerung: Die Schmähbriefe gegen mich, die im Internet publiziert oder hier bei den Nachbarn eingeworfen wurden, und auch ein Drohbrief, den ich an den Arbeitsplatz bekam, hatten alle Bezüge auf Susanne Baer, und rochen alle nach Humboldt-Universität. Weil Baer aber exzellten Verbindungen in die USA, und darüber zu den amerikanischen Linken hat, spricht sehr viel dafür, dass das die Achse ist, über die man bei Goole Seiten aus dem Index löschen lässt, und damit das Bundesverfassungsgericht nicht nur seine Verfassungsbeschwerden selbst schreibt oder schreiben lässt, sondern auch gleich die Berichterstattung über sich zensiert.
Und deshalb stellt sich mir durchaus die Frage, ob die Story, die mir die Berliner Zeitung da erzählte, dass man versehentlich ein nicht autorisiertes Interview veröffentlicht habe, und in der neuen Version dann als wesentliche inhaltliche Änderung der Bezug zu Susanne Baer verschwunden ist, und die gleich ihren ganzen Artikel unter dem URL verschwinden lassen (und den Ersatzartikel dann hinter Paywall verstecken), überhaupt wahr und auf deren Mist gewachsen ist, oder ob da dieselben Löschnetzwerke aktiv geworden sind, die einen auch aus dem Google-Index rausschießen. Für mich hört sich das an, als habe die Berliner Zeitung – die mir nicht sagen konnte, was sie denn an meinem Artikel eignetlich stört oder was durch die zweite Version des Interviews daran unrichtig würde – nicht aus eigenem Antrieb um Löschung gebeten, sondern wurde vorgeschickt und habe dann gemeldet „Wir haben es ja versucht, aber der will nicht.“
Und am gleichen bzw. darauffolgenden Tag holt sich Annalena Baerbock eine linksextreme Amerikanerin als Sprecherin und Staatssekeretärin ins Haus. Oder bekommt sie ins Haus gesetzt. Während man Kanzler Scholz in die USA vorlädt, um ihm zu sagen, was Sache ist.
Wir werden gerade vollständig und in jeder Hinsicht aus den USA ferngesteuert.
Und offenkundig sorgt da jemand im Hintergrund dafür, dass Texte, aus denen hervorgeht, was man da in Gender Studies und am Bundesverfassungsgericht treibt, aus dem Internet verschwinden – entweder über gehorsame Zeitungsredaktionen, oder über den Google-Index.
Anwaltspost
Nach dem Artikel habe ich übrigens Anwaltspost bekommen. Ein Rechtswanwalt schrieb mir:
Das Bundesverfassungsgericht hat sich eine Selbstbeschränkung auferlegt, wenn es um politische Entscheidungen geht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richterliche_Selbstbeschr%C3%A4nkung
Die Idee stammt natürlich aus den USA, weil hier bekanntlich alle Ideen aus den USA stammen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Judicial_restraint
Das ist auch alles wunderschön, nur die heutigen VerfassungsrichterInnen interessiert es offenbar nicht mehr.
Dazu muss man ferner die Geschichte von Thomas Dehler und seinem großen Gegenspieler Rudolf Katz kennen.
Es begann mit dem Vermerk des Justiministers:
https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/1000/k/k1953k/kap1_2/kap2_30/para3_8.html
“Es geht bestimmten Kräften im Bundesverfassungsgericht darum, dieses Gericht zu einer Überregierung mit gesetzgebender Gewalt auszugestalten. Der Eingangssatz des erwähnten Beschlusses offenbart die vorhandene Hybris […]. Dieser Geisteshaltung kann nicht schroff genug entgegengetreten werden. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht und nichts als ein Gericht. Das Gerede von einem höchsten Verfassungsorgan findet weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine Stütze. Einige Herren des Bundesverfassungsgerichts versuchen, durch diese nebulösen Begriffe dem Bundesverfassungsgericht eine über die Rechtsprechung hinausgehende Gewalt zu verschaffen.”
Dehler wurde daraufhin selbstverständlich abserviert, und Katz hat sich durchgesetzt. Seither betreibt das Bundesverfassungsgericht den Umbau der Gesellschaft, am Bundestag vorbei.
Schauen wir uns das mal näher an, die Richterliche Selbstbeschränkung in der Wikipedia:
Die richterliche Selbstbeschränkung ist ein Grundsatz der Gewaltenteilung, der bei der richterlichen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist.
Nach diesem Grundsatz sollen durch die Rechtsprechung keine Gestaltungsfragen beantwortet oder vorweggenommen werden, die in den originären Bereich der legislativen oder exekutiven Staatsgewalt fallen (juristischer Aktivismus). Diese sollen auch nicht von den höchsten Gerichten beantwortet und verbindlich entschieden werden, sondern durch die hierfür von der Verfassung vorgesehenen und legitimierten Organe, wie dem Parlament bzw. der Regierung.
Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland führte grundsätzlich dazu aus:
„Der Grundsatz des judicial self-restraint, den sich das Bundesverfassungsgericht auferlegt, bedeutet nicht eine Verkürzung oder Abschwächung seiner […] Kompetenz, sondern den Verzicht ‚Politik zu treiben‘, d. h., in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier politischer Gestaltung einzugreifen. Er zielt also darauf ab, den von der Verfassung für die anderen Verfassungsorgane garantierten Raum freier politischer Gestaltung offen zu halten.“
– BVerfGE 36, 1 (14 f.)
In einem Spannungsverhältnis dazu steht die richterliche Rechtsfortbildung als Ableitung aus der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG), mit der Regelungslücken geschlossen und nicht abschließende Normen weiter entwickelt werden können.
Und genau dieser Grundsatz wird massiv gebrochen – voran durch Susanne Baer und eben diese Gesellschaft für Freiheitsrechte und wer sonst so diese „strategische Prozessführung“ betreibt. Man greift durch fingierte Verfassungsbeschwerden und den anschließenden grenzenlosen Machtmissbrauch in die Politik ein.
Und das war mir schon 2012 bei der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde aufgefallen: Baer brach da sowohl das materieller Prüfungsrecht des Bundesverfassungsgerichts selbst von 1991, sondern auch das Verfahrensrecht, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst gegeben hat.
Wohlgemerkt: Nach BVerfGG binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle deutschen Gerichte. Und dazu gibt es irgendwo eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbst, dass es deshalb, weil es ja selbst ein Gericht ist, an seine eigenen Entscheidungen ebenfalls gebunden ist.
Da sitzen inzwischen aber Leute wie Baer, die auf diese Bindung, auf bisherige Entscheidung und auf Verfassungsrecht einfach pfeifen und da hemmungslos tun und lassen, was sie gerade wollen (oder auf Kommando der Amerikaner sollen), normale Beschwerden oder solche, die ihnen nicht passen, einfach ignorieren und sich nur noch um ihre eigene Clientel kümmern und sich die Verfassungsbeschwerden damit selbst schreiben. Besonders dreist war ja mal, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer geschrieben wurde, die die Vertretungsprofessur Baers innehatte, und das auch noch im fraglichen Zeitraum, man also davon ausgehen kann, dass Baers eigene Mitarbeiterinnen daran zumindest mitgeschrieben haben. Eine davon sagte ja auch mal auf einer Veranstaltung der TAZ, dass man das treibe.
Und wer sich dem entgegenstellt, wird – im harmlosesten Fall – aus dem Google-Suchindex und der Twitter-Timeline gelöscht.
Weil das Unterfangen, Demokratie und den Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, zu brechen und auszuhebeln, natürlich voraussetzt, dass das Volk das nicht so mitkriegt.
Und deshalb betreibt man gerade den großen Vernichtungskrieg gegen alle Medien, die man nicht ohne weitere kontrollieren und denn man die Inhalte nicht diktieren kann. Deshalb ja auch diesen neuen Medienstaatsvertrag, der inzwischen reihenweise gegen Blogger und ähnliche angewandt wird.
Der zentrale Dreh- und Angelpunkt daran ist der Begriff der Demokratie: Das ist inzwischen wie bei „Meinung“ und „Presse“: Ja, wir haben Meinungs- und Pressefreiheit. Aber was und wer gerade Meinung und Presse ist, und diese Freiheit hat, diktiert tagesaktuell die Regierung. Wir haben Meinungsfreiheit. Aber halt nicht jeder. Nur der, der der Regierungsmeinung ist.
Und genauso ist das mit Demokratie: Ja, wir sind eine Demokratie. Aber was Demokratie ist, legt die Regierung jeweils tagesaktuell neu fest. So mit Wahlen und informierten Bürgern, die sich ihre Meinung selbst bilden, wie es etwa die Rundfunkordnung vorsieht, das ist es nicht mehr.
Unter „Demokratie“ verstehen die das, wie in DDR, wie in „Deutsche Demokratische Republik“: Eine korrupte, willkürlich agierende Monopolpartei, die besser „weiß“, was gut für Dich ist, als Du selbst. Die über Deinen Kopf hinweg macht, was sie will. Du hast die Klappe zu halten, zu arbeiten, Steuern zu zahlen, und sonst einfach gar nichts.
Man versucht gerade, aus SPD, Grünen und Merkel-CDU eine neue Sozialistische Einheitspartei zu schmieden, die lediglich – wie ein moderner Autohersteller – unter verschiedenen Marken auftritt, um den Leuten leichte Stilunterschiede zu bieten.
Die erste DDR wurde von den Russen gemacht.
Die zweite DDR wird von den USA gemacht.
Update: Zwei Leser schreiben mir:
Hallo Hadmut,
ich habe mal ohne weiter drüber nachzudenken die Suchanfrage “site:danisch.de Lucy Chebout” an Google geschickt und bekam den Treffer auf Deinen vorherigen Blogartikel (siehe Anhang).
Allerdings bin ich gerade in England.
und
Ich habe einmal mein VPN kreiseln lassen. Gehe ich ueber Schweden oder die Schweiz mit “site:danisch.de Lucy Chebout” in die Google-Suche, dann findet er die. Schalte ich es auf Deutschland wird “kein Dokument gefunden”. DuckDuckGo liefert die Seite immer.
Also ganz spezifische deutsche Zensur.
Heißt: Da werden nicht nur Staat und Demokratie ausgehebelt, da wird systematisch zensiert, damit der Bürger und Leser das nicht lesen kann.
Und weil das auch früher schon die Artikel zu Susanne Baer betraf, weiß man dann, woher das kommt.