Deutsches Festplatten-Recht – auch nicht besser
Was die Deutschen treiben, ist auch nicht besser. Der Verfassungsschutz soll “Emails auf Festplatten” lesen dürfen,
wie Telepolis berichtet. Nach Auffassung des NRW-Innenministers Wolf soll der Verfassungsschutz auf Computer übers Internet zugreifen können – der klassische Einbruch in den Computer also. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst kürzlich entschieden, daß E-Mails dann, wenn sie erst einmal auf der Festplatte angekommen sind, nicht mehr unter das Fernmeldegeheimnis, sondern unter den Schutz der Wohnung (Art. 13) fallen. Für einen Eingriff muß der Verwendungszweck vorher präzise bestimmt sein. Zitat:
Zu dieser offensiven Internetbeobachtung gehört neben der Beobachtung von Homepages auch das Lesen von e-mails auf Festplatten. Als verantwortlicher Innenminister möchte ich für die Sicherheit unseres Landes wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen und wer in verdeckten Chatrooms über geeignete Anschlagsziele diskutiert.
Ingo Wolf
Also nix mit präziser Bestimmung des Verwendungszwecks, sondern herumschnüffeln in Chatrooms. Also genau das, was das BVerfG erst im März ausdrücklich verboten hatte. Ich dachte immer, Minister müssen einen Eid auf die Verfassung ablegen.
Da muß man also damit rechnen, daß der NRW-Verfassungsschutz demnächst in den eigenen Rechner einbricht, weil das Gesetz dies formal auch über die Landesgrenzen hinaus erlaubt. Fragt sich, auf welcher Rechtsgrundlage. Machte jedes Bundesland das so, würden 16 verschiedene Bundesländer versuchen, in meinen Rechner einzudringen. Ich hab schon mal für den Mehrbenutzerbetrieb den Hauptspeicher erweitert. Ob man dann in Deutschland auch in den Knast kommt, wenn die Platte verschlüsselt ist?
Die Rede des Ministers gibt es hier.