Zitat aus einem Haftbefehl
Ich bin gerade beim Aufräumen und Ausmisten auf zwei alte Aktenordner mit Kuriositäten gestoßen, an die ich schon lange nicht mehr gedacht habe und in denen ich früher mal vermeintlich wichtige Dinge, Zeitungsartikel und solche Sachen sammelte, die ich inzwischen längst vergessen hatte. Was sich beim Aufräumen halt so findet. Darunter war amüsantes und erschreckendes.
Amüsant war ein Zeitungsartikel von 1996 darüber, daß “Viele Jurastudenten klauen”. Gemeint war, daß sie für Hausarbeiten, Examen usw. immer mehr abschreiben und das in einem solchen Maß zugenommen hatte, daß die Juristische Fakultät der Uni Heidelberg Gegenmaßnahmen ergreifen mußte. Das Abschreiben ist also nicht – wie gelegentlich behauptet – ein Folge (nur) von Google und Internet. Das Problem gab es auch früher schon.
Erschreckend war hingegen die Fotokopie einer Seite aus einer Strafakte, die mir mal vor Jahren ein Jurist gegeben hat, weil ich es einfach nicht glauben wollte. Ein Haftrichter eines deutschen Gerichtes hatte da einen Haftbefehl gegen jemanden erlassen, der von der Polizei festgenommen und dabei erheblich im Gesicht verletzt worden war und deshalb ein völlig verquollenes und blau unterlaufenes Gesicht hatte und die Augen kaum aufbekam. Einzige Begründung des Haftrichters für die Anordnung der Untersuchungshaft war (es stehen wirklich nur diese zwei Sätze da, handschriftlich, sonst nichts, außer Datum, Aktenzeichen, Stempel der Staatsanwaltschaft, Haft-Stempel):
“Ich bin ganz sicher, daß der Beschuldigte sexuelle Absichten hatte. Er sieht ausgesprochen verklemmt aus.”
Was man halt so alles beim Aufräumen findet…