Die Exzellenz-Universitäts-Nummer entpuppt sich immer mehr als fauler Zauber.
Kürzlich hatte ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim BMBF Akteneinsicht in die Vorgänge um die Wahl der Universität Karlsruhe nehmen wollen. Die Akteneinsicht wurde damals damit verwehrt, daß die Akten bei Wissenschaftsrat und DFG liegen, auf die sich das IFG nicht erstrecke. Die Ministerin Schavan habe außerdem die ihr übergebenen Akten sofort vernichten lassen. Ich habe Widerspruch erhoben und heute vom BMBF einen Widerspruchsbescheid mit etwas deutlicheren Erklärungen bekommen. Weiterlesen »