Im ZDF läuft gerade eine interessante WISO-Sondersendung über Fallen und Schwindel bei eBay. Noch läuft’s, angucken kann man es sich in der ZDF Mediathek.
Darin wurde auch erwähnt, daß der Anwalt eines Klamottenlabels (Namen hab ich schon wieder vergessen) jemanden abmahnte, weil der eine Mütze (angeblich gefälscht oder sowas, muß ich mir nochmal angucken) bei eBay angeboten und damit angeblich das Markenrecht des Klamottenlabels verletzt habe. Sei mal so hingestellt.
Dann erwähnten sie aber, daß der Anwalt, der die Abmahnungen vornimmt, eine Software geschrieben hat, mit der er eBay automatisch nach abmahnbaren Verletzungen durchsucht.
Da würde ich doch glatt mal sagen, daß man diesen Anwalt selbst abmahnen sollte, wenn ich mich richtig an die Rechtsvorlesungen erinnern kann (Schuß aus der Hüfte, muß ich mal im Detail prüfen):
- Die eBay-Datenbank unterliegt sicherlich dem Schutz von Datenbanken und Datensammlungen, die der Anwalt da zweifelsohne durch automatisches Scannen massiv verletzt. Ich finde das drollig wenn ein Anwalt andere wegen Urheber- und Markenrechten in Anspruch nimmt und dazu selbst das Urheberrecht verletzt.
- In dem Moment, in dem der Anwalt eBay automatisiert durchsucht, legt er selbst eine Datenbank zur maschinellen Verarbeitung an und unterliegt damit dem Datenschutzrecht. Er darf ohne Einverständnis der Betroffenen (eben jener abzumahnenden Verkäufer) möglicherweise keine Datenbank anlegen und verstößt vielleicht gegen Datenschutzrecht.
Wie gesagt, muß ich nochmal genauer lesen, aber das kommt mir doch ziemlich dubios vor.