“Scheiß Nazi-Pack!” gegen rechtsbeugende Richter nötig?
Ich kämpfe gerade gegen das Verwaltungsgericht Karlsruhe, weil der Vorsitzende Richter der 7. Kammer Dr. Roth Sachverständigengutachten manipuliert und heimlich die Vernehmungsniederschriften gefälscht hatte (vgl. meine Doku dazu). Einen Befangenheitsantrag, den ich gestellt habe, haben die Richter übergangen und leugnen, daß ich ihn gestellt hätte, obwohl auf dem Tonband klar und deutlich zu hören ist, wie ich ihn gestellt habe. Ich halte es für vorsätzliche Rechtsbeugung, aber dagegen kann man in Deutschland nichts machen. Da lese ich gerade in der Zeitung etwas höchst frappierendes darüber, wie ein Anwalt mit so etwas umgeht:
In der ZEIT ist ein lesens- und begrübelnswerter Artikel unter der Überschrift “Wieviel Würde hat ein Straftäter?” erschienen. Ein Gericht ließ einen Angeklagten auf einer Trage festgeschnallt auf den Boden legen und stellten später sogar noch dessen Urinflasche, in die er pinkeln mußte, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht aufrecht stehen konnte, im Gerichtssaal neben ihn stehen. Hinweise der Anwälte auf die Menschenwürde ließen die Richter nicht zu. Ein Anwalt bezeichnete sie deshalb als “Scheiß Nazi-Pack!”. Es kam zu einem Strafverfahren gegen den Anwalt und er begründete das auf bemerkenswerte Weise (Zitat aus dem ZEIT-Artikel):
Als der Richter sich schließlich auch noch weigerte, den Widerspruch von M.’s Verteidigerin zu einem Beschluss protokollieren zu lassen, habe Elfferding zum Richter gesagt: „Wenn Sie das nicht ins Protokoll aufnehmen, ist das Rechtsbeugung!“ Darüber habe das Gericht beraten wollen. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen wollten gerade den Saal verlassen, da habe er ihnen hinterher gerufen: „Scheiß Nazi-Pack!“ Er habe sich so unmissverständlich wie möglich ausdrücken wollen, sagt der Angeklagte. Er wollte von B. angezeigt werden: „Anders kriegt man deutsche Richter nicht vor ein Gericht.“
Eine Beschwerde stand ihm nicht zu, da der Gedemütigte nicht sein Mandant war. Von der bereits anrückenden Presse wusste Elfferding zum Zeitpunkt seiner Beleidigung nichts. Den Landgerichtspräsidenten hätte er holen können. „Meinen Sie, der hätte deswegen einen Fuß vor die Tür gesetzt?“, sagt Elfferding am Rande seines Prozesses. Er hätte den Richter auch anzeigen können. „Noch nie wurde ein deutscher Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt“, weiß der Strafverteidiger. Stattdessen müsse der Anzeigende mit einer Gegenanzeige wegen „Übler Nachrede“ rechnen. Die Beleidigung sei seiner Meinung nach unvermeidlich gewesen.
Meine Situation war zumindeste bezüglich der Protokollierung ähnlich: Ich habe einen Antrag gestellt und das Gericht hat sich geweigert, ihn zu protokollieren (juristisch exakt: er war protokolliert, nämlich unmittelbar auf Band aufgezeichnet, aber der Richter hat das Band anhalten lassen und das, was auf dem Band war, später heimlich und eigenmächtig entfernt). Beizukommen ist diesen Richtern bisher nicht.
Eigentlich gibt es den alten Anwaltstrick, einfach irgendeinen Phantasieantrag oder unzulässigen Antrag mit geeigneter “Begründung” zu stellen, wenn ein Richter etwas nicht protokollieren will. Denn dann muß das Gericht – so unsinnig oder unzulässig der Antrag auch sein mag – feststellen, daß der Antrag unzulässig oder rechtswidrig ist. Das aber kann das Gericht nur durch Beschluß, und den müssen sie protokollieren. So bekommt man im Zweifelsfall alles in ein Protokoll, weil das Gericht beispielsweise protokollieren muß, daß man den Antrag, etwas zu protokollieren, samt dessen Begründung, ablehnt. Und damit hat man es protokolliert. Was aber, wenn etwas wie in meinem Fall schon protokolliert ist und man nicht mit der Verlogenheit und Hinterhältigkeit der Richter rechnet, daß sie nachträglich die Niederschrift manipulieren und Tonbänder verschwinden lassen?
Wie führt man das einer Klärung zu?
Insofern hatte der im ZEIT-Artikel zitierte Anwalt völlig Recht, es ist aussichtslos in Deutschland einen Richter wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Da passiert einfach nichts. (Obwohl ich schon von solchen Fällen gehört habe, aber da war es immer die Staatsanwaltschaft und nie eine Partei, die gegen den Richter vorging, und ob dabei was rausgekommen ist, weiß ich nicht.) In deutschen Gerichten haben sich Sitten und Methoden eingebürgert, die an der Seriosität der Rechsprechung ganz massive Zweifel aufkommen lassen. Ich habe mich vor vielen Jahren mal in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Zweibrücken, bei dem ich als Zeuge geladen war, ganz fürchterlich mit einem Richter gestritten, weil dem meine Aussage nicht gepaßt hat und er unbedingt das Gegenteil dessen als meine Aussage protokollieren wollte, was ich gesagt habe. Richtig beleidigend ist der gegen mich geworden und hat hinterher auch sein Urteil auf das falsche Protokoll gestützt. Damals war ich auf sowas nicht gefaßt und es gab die Handy-Netze noch nicht. Eigentlich hätte ich in der Verhandlung über den Polizei-Notruf die Polizei in die Sitzung rufen müssen und die laufende Straftat einer falschen Protokollierung und meiner gegenstehenden Aussage durch polizeiliche Zeugen feststellen zu lassen.
Es ist tatsächlich so, daß ein inakzeptabel hoher Anteil deutscher Richter auf das Recht pfeift, es manipuliert, mit krimineller Energie agiert. Und es ist so, daß die deutsche Rechtsprechung jegliche Verfolgung wegen Rechtsbeugung blockiert. Wie wird man mit solchen Richtern noch fertig?
Der Ansatz des Anwaltes, die Richter dazu zu provozieren, daß sie ihrerseits die Sache vor eine weitere Überprüfungsinstanz bringen wollen, ist sicherheitstechnisch gesehen eigentlich richtig. Auch wenn laut Artikel die anderen Richter ihn zu einer Geldstrafe über 1050 Euro (15 Tagessätze) verurteilt haben, hat er den Zweck erreicht, daß es wenigstens in der Zeitung steht. Zitat:
Es hätte andere Möglichkeiten gegeben, sagt der Amtsrichter: „Kein Kollege lässt sich gern so betiteln. So etwas trifft einen ins Mark.“
Ich sehe nicht (mehr), welche anderen Möglichkeiten es noch gegeben hätte. Disziplinarisch, über den Gerichtspräsidenten usw., das ist alles abgeblitzt. Bisher habe ich keinen wirksamen Weg gefunden, mich gegen die Protokollfälschung und die Manipulation der Sachverständigengutachten durch die Karlsruher Verwaltungsrichter zu wehren.
Wie sonst trifft man Richter ins Mark? Wie sonst kann man denen mal eine austeilen, wenn sie über die Stränge schlagen? Wie würde man die Willkür und die Machenschaften des Vorsitzenden der 7. Kammer begrenzen?
Muß ich die Richter das nächste Mal auch als “Scheiß Nazi-Pack” titulieren um die Sache wenigstens in die Zeitung zu bringen? Zumindest bin ich mir sicher, daß sie das dann protokollieren und auch nicht nachträglich aus dem Protokoll entfernen würden.
Sind wir jetzt allgemein schon so weit, daß man solche Methoden gegen Richter braucht?