Internet-Abzocke, Variante 5347…
Im Blog von Beck wird gerade eine (eigentlich nicht) neue Variante der Internetabzocke beschrieben.
Bemerkenswert ist, daß sich die Varianten der Abzocke in immer geringeren, fast schon homöopathischen Unterschieden ergeben. Kurzversion: Anbieter wirbt mit kostenloser Dienstleistung, sammelt Benutzerdaten ein, stellt Rechnung und behauptet, er habe eine Mail mit der Änderung herumgeschickt, der man nicht wiedersprochen hat, womit eine AGB-Änderung oder sowas wirksam geworden wäre. Zum Gähnen. Irgendwie haben die gerade Saure-Gurken-Zeit und nichts spannendes im Angebot.
Wenn ich mich richtig erinnere, hab ich doch gerade erst vor ein paar Tagen in irgendeinem Blog über ein Gerichtsurteil in einem sehr ähnlichen Fall gelesen, in dem das Gericht zu dem Ergebnis kam, das erst gar kein Vertrag zustande gekommen sei. Allerdings war da die Kostenfalle schon vorher in den AGB versteckt. Das konnten sie zwar nicht beweisen, laut Gericht hätte ihnen das aber auch nichts genutzt. Wenn dadurch aber schon kein Vertrag zustandekommt, kann er wohl noch weniger durch nachträgliche Einführung von Kosten entstehen. Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, müßte das AG Hamm, 26.3.2008, 17 C 62/08 gewesen sein. Wobei ich gerade nicht verstehe, warum ich vor wenigen Tagen von einem ein Jahr alten Urteil gelesen habe. Bei Heise stand es auch schon vor einem Jahr. Oder werd ich langsam alt und bekomme das nicht mehr so mit, wie die Zeit vergeht?