Ansichten eines Informatikers

Die SPD, die Kinderpornosperren und die Grundrechte

Hadmut
7.8.2009 19:13

Die steigern sich immer mehr. Hat man früher das Grundgesetz gerne mal etwas flexibel ausgelegt, sagen die nun immer öfter, daß das Grundgesetz und die Grundrechte sie mehr und mehr stören.

Da erklärt der außenpolitische Sprecher der SPD Gert Weisskirchen:

Eine Ausdehnung der Netzsperren auf andere Inhalte als Kinderpornographie sollte klug beachtet werden, z.B. um Antisemitismus besser zu bekämpfen.

Laut Wikipedia ist er Honorarprofessor für angewandte Kulturwissenschaften an der FH Potsdam. Also mehr so eine ganz billige Laber- und Schmuckprofessur, aber auf seiner Webseite tituliert er sich groß als Professor.

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner (wobei ich nicht weiß, was eigentlich schlimmer ist, als Partei eine so eine bescheuerte Titelbeschreibung, die gleich vor “Gartenzwergbeauftragte” kommt, zu vergeben oder sie als Politikerin zu bekommen, heißt wohl so viel wie sie war zu gar nichts zu gebrauchen, jedenfalls war ihr Name zu sperrig für einen Domainnamen, weshalb sie unter a-k-l.info/ residiert) setzt noch einen drauf (irgendwie muß man ja in Wahlkampfzeiten in die Zeitung kommen) und sagt

“Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”.

Bei der sind die Grundrechte schon eine Behinderung das zu tun, was andere Ländern tun. Genau dafür ist das Grundgesetz übrigens gemacht worden. Wahrscheinlich werden sie sich demnächst darüber beklagen, daß uns das Grundgesetz im Weg steht, so tolle Dinge wie in China, Nordkorea oder Uganda zu treiben. Wenn doch das Argument, daß es in anderen Ländern doch auch geht, stärker als das Grundgesetz ist. Das Grundgesetz wurde übrigens geschaffen, damit das, was vorher hier in Deutschland passiert, nicht nochmal passiert. Was die vorher getrieben haben, hielten die auch für “einfache, klare Lösungen”. Einfach und klar heißt noch lange nicht gut und richtig. Dafür ist das Grundgesetz da.

Ihre Fachgebiete sind laut ihrer Webseite Arbeitsmarkt- und Kulturpolitik. Also auch das, was man in der Politik unter einer “Internet-Expertin” versteht.

Richtig ins Herz schließen muß man aber den sächsischen SPD-Landesvorsitzenden Thomas Edmund Jurk ist derzeit Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit und stellvertretender Ministerpräsident im Freistaat Sachsen. Ins Herz geschlossen hat ihn auch die Staatsanwaltschaft, weil er – amtsanmaßend und ohne das zu dürfen – in seinem Auto eine Polizeikelle dabei hat und nach Gutdünken einfach mal Leute aus dem Verkehr rauswinkt. Der Mann hat ganz offenbar ein sehr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und zur Gewaltenteilung. Jedenfalls gab der nun von sich:

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.

Er nimmt also bewußt und erklärtermaßen den Verfassungsbruch in Kauf. Wenn der Mann Minister in Sachsen ist, dann hat er den Amtseid nach Artikel 61 der Landesverfassung von Sachsen abgelegt:

Artikel 61 [Amtseid]

Die Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet: ,,Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.” Der Eid kann auch mit der Beteuerung ,,So wahr mir Gott helfe” geleistet werden.

“Verfassung und Recht wahren” hat er als Eid geschworen. Und nimmt den Verfassungsbruch ganz locker in Kauf. Was man heutzutage halt so unter einem Eid versteht. Aber wenn man sich schon selbst als Polizei aufspielt…