E-Mail-Eingriffe bei der CDU
4.9.2009 20:27
Eigentlich dachte ich, es hätte sich herumgesprochen, daß Eingriffe in den E-Mail-Verkehr Straftaten nach § 206 StGB sind, seit ich gegen einen Dekan der Uni Karlsruhe 2005 eine entsprechende Entscheidung vor dem OLG Karlsruhe durchgesetzt habe. Wurde und wird ja immer wieder zitiert.
Die CDU scheint’s aber noch nicht mitbekommen zu haben, denn die vergreifen sich immer noch an E-Mails.
Wie war das noch? “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!” So, so.
Da merkt man doch gleich, wie groß die Internetkompetenz der Partei ist, die mit Bundestrojaner, Kinderpornosperre und Bürgerportal das Recht im Internet einführen will.
2 Kommentare (RSS-Feed)
Die Internetkompetenz der CDU kann man sehr gut mit InKompetenz abkürzen.
Die CDU und das Netz…
Die Wahl rückt täglich näher und die CDU verzapft ein Ding nach dem nächsten. Zum Beispiel so eins hier: Hadmut schreibt über die Gepflogenheiten von Kommunalpolitikern der CDU, E-Mails von Parteikollegen umzuleiten und zu durchstöbern. Nachdem das du…