BGH stützt Meinungsfreiheit
Besonders für kritische Blogger sehr wichtig:
Internet-Law berichtet über ein nunmehr im Volltext erschienenes Urteil des BGH zum Schutz der Meinungsfreiheit.
Ein zwar nicht in Grundfragen neues, aber trotzdem beachtliches und wertvolles Urteil. Denn der, der die Meinungsäußerung verbieten lassen will, kann sich nicht mehr einen einzelnen Satz oder Halbsatz herausreißen, aus dem Kontext nehmen und isoliert angreifen.
Bemerkenswert auch, daß die wegen ihrer extrem meinungsfreiheitsfeindlichen Rechtsbrechung berüchtigten Hamburger Gerichte mit der Aufhebung ihrer Entscheidungen eine deftige Watschen bekommen haben:
Wollte man in einem solchen Fall eine Äußerung der vorliegenden Art unterbinden, wäre eine spontane öffentliche Diskussion aktueller Ereignisse von besonderem Öffentlichkeitsinteresse – auch unter Würdigung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen – in einer mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden Weise erschwert.
Klatsch!