Ansichten eines Informatikers

Die Apple-iPod-Falle

Hadmut
20.11.2009 20:34

Auch ein dubioser Aspekt…

Wenn man bei Apple im Online-Store einen iPod bestellt, kann man kostenlos noch eine Gravur anbringen lassen. Allerdings kommt dann der – verständliche – Hinweis, daß man das Gerät dann nicht umtauschen kann.

Einschalten kann man das Ding aber auch nicht einfach so. Man muß es erst an einem Windows- oder Apple-Rechner unter iTunes anmelden und bekommt dann den unmißverständlichen Hinweis, daß man den iPod nicht verwenden kann, wenn man die Lizenzvereinbarungen (Bildschirm geschätzt 20x runterscrollen, bis man sie alle gesehen hat) nicht akzeptiert.

Das heißt, daß man effektiv gezwungen wird, vorher nicht absehbare Lizenzbedingungen zu akzeptieren, wenn man das Geld nicht für ein Gerät ausgegeben haben will, das man nicht einmal einschalten kann.

Toll.

(Immerhin steht in den Lizenzbedingungen, daß man den iPod zurückgeben kann, wenn man mit den Lizenzvereinbarungen nicht einverstanden ist. Was zählt jetzt aber? Diese Aussage oder die von der Gravur-Webseite, die sagt, daß es nicht geht?)

5 Kommentare (RSS-Feed)

yasar
20.11.2009 22:17
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Im Zweifel das BGB: Das soltest Du als Fast-Jurist doch wissen. 😉

Tatsache ist, daß die Lizenzbedingungen selten vor dem Kauf einzusehen sind und daher fast immer kein Vertragsbestandteil werden und daher ungültig sind. Insofern könnte man als ok klicken und die Lizenzbedingungen trotzdem mißachten, solange man sich and die Vorgaben des BGB hält, d.h z.B. nicht beliebig viele Sicherheitskopien von Software macht o.ä. Das Hauptproblem bei diesem Vorgehen ist aber, daß durch den ok-Klick meist irgendwelche Aktionen ausgelöst werden, die es dem Hersteller erlauben auf dem Gerät irgendwelche Schweinereien machen zu dürfen, die man angeblich nach Meinung des Herstellers abgenickt hat, indem man die Lizenzbedingung akzeptiert hat. Das will man

Als weiter Option bietet es sich an, den Hersteller aufzufordern eine Version der Software zu liefern, die man benutzen kann, ohne die weitreichenden Lizenzbedingungen abnicken zu müssen und die auch eventuelle Schweinereien nicht eingebaut hat. Darauf wird sich aber kein Händler/Hersteller einlassen wollen.

Daher bleibt nur die dritte Variante: Sofern der Lizenzvertrag erst nach dem Kauf zutage kommt, ist das Gerät nicht benutzbar, wenn man auf nein klickt, so hat das Gerät einen Mangel, der sogar i.d.R. nicht behebbar ist. Damit hat man üblicherweise den Händler am Haken und es kommt dadurch entweder Wandlung (Rückgabe) oder Minderung (Preisnachlass) in betracht, wobei letzteres keine echte Option ist. Im Falle vom Apple-Shop würde es sogar den Verursacher des Problems treffen, bei anderer Software trifft es meist nur den “unschuldigen” Händler.

Sofern Du dich also querstellst, müßte Apple den iPod zrücknehmen, und zwar nicht nach dem Fernabsatzgesetz, sondern nach dem ganz normalen Kaufrecht im BGB.

Aber wie Du selbst weißt, muß man in solch einem Fall u.U. erstmal die Gerichte benühen und dann kommen so viele Faktoren zusammen, daß ich nicht darauf wetten würde, daß man gewinnt, zumindest nicht ohne vorher den Gerichtsstand zu kennen und andere Urteile zum selben Thema von diesem Gerichtsstand gelesen zu haben.

yasar


Stefan W.
21.11.2009 4:45
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Soweit die Lizenzbedingungen nicht vor Vertragsabschluß bekannt gemacht werden können sie m.E. nicht Teil des Vertrages geworden sein. Da man jedoch ohne Lizenz Software gar nicht nutzen darf besteht eine absurde Situation.

Gut ist es, wenn man dann Kevin Meier heißt, dann findet man vielleicht noch einen Second-Hand-User. Mit dem Namen Hadmut wird es schon schwieriger. Vielleicht nur HD eingravieren lassen. Oder gleich um eine ‘Microsoft’-Gravur bitten. Dem kommt Apple sicher auch gerne nach. 🙂

Ich schätze, niemand wird einen Rechtsstreit ausfechten, und so bleiben wir uninformiert.


lbra
21.11.2009 13:14
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Mir wurde mal von einem Juristen erzaehlt, dass diese ganzen EULAs in Deutschland nicht gueltig sein koennen, weil dir diese erst nach dem Kauf praesentiert werden. Um jedoch gueltig zu sein, muessen sie dir vor dem Kauf bekannt gemacht werden. Es reiche auch nicht, wenn der Hersteller auf die Verpackung draufschreibt, dass du mir einer EULA zu rechnen hast.

In wie weit das tatsaechlich stimmt, kann ich dir mangels Sachverstand (und mangels Motivation mich darueber zu informieren) leider nicht sagen. Vielleicht kann der Hinweis dir jedoch einen Einstiegspunkt zu eigener Recherche bieten 🙂


Jens
22.11.2009 12:55
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“Da man jedoch ohne Lizenz Software gar nicht nutzen darf”

Wie meinen? Software auf Datenträgern ist eine Sache, die KAUFT man (und darf sie dann auch benutzen). Eine “Lizenz” braucht man dafür nicht.

Aber das ist nun wirklich ein dermaßen alter Hut …


Hadmut
22.11.2009 12:58
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Denkste!

Den iPod kauft man. Da ist aber keine PC- oder Mac-Software dabei. Dafür braucht man iTunes, und die muß man separat (und ungekauft) herunterladen. Davon abgesehen ändert das auch nichts daran, daß man sich dort anmelden muß und damit auch eine Willenserklärung abgibt, und da interessiert es die Juristen wenig, wie man das selbst sieht. Abgegeben ist abgegeben.