Ansichten eines Informatikers

Verfassungsbeschwerde in den Sand gesetzt

Hadmut
2.10.2010 21:37

Wundern über den FoeBuD e.V.

Ein Leser (Danke!) hat mir gerade noch ein paar nett zusammengestellte Links zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung geschickt, die vom Bundesverfassungsgericht schon wegen groben formalen Fehlern abgewiesen wurde. (Pressemitteilung, Entscheidung)

Soweit aus der anonymisierten Verfassungsbeschwerde ersichtlich, steht hinter der Beschwerde wohl wesentlich der FoeBuD e.V., was auch mit einer Webseite des FoeBuD konsistent ist. Viel Blabla, wenig Substanz. Sah das Bundesverfassungsgericht offenbar genauso.

Wundern muß man sich da schon über einige Details:

  • Daß man Verfassungsbeschwerden nicht gegen ganze Gesetze richten kann, sondern immer konkret und detailliert angeben muß, wogegen sich die Beschwerde konkret richtet und warum, ist bekannt, steht in jedem Buch über Verfassungsbeschwerden und sollte jeder Jurist wissen.
  • Die Kanzlei gibt Verfassungsrecht als eines ihrer Spezialgebiete aus. Warum weiß sie dann nicht, daß man Verfassungsbeschwerden substantiieren und konkretisieren muß?
  • Die Anwälting Eva Dworschak gibt das Gebiet auf ihrer Webseite als ihr Fachgebiet aus und verweist darauf, daß sie als Sachverständige vor dem Innenausschuss des Landes NRW geladen sei. Was man halt so unter „Sachverständige” versteht.
  • Laut der Verfassungsbeschwerde haben vier Personen die Beschwerde erhoben, darüberhinaus hätten 13.077 Personen die Beschwerde auf der Webseite des FoeBuD „online gezeichnet”.

    So ein Quatsch. Man kann Verfassungsbeschwerden erheben, oder man kann’s bleiben lassen. Aber man kann sie nicht online zeichnen, eine Verfassungsbeschwerde ist keine Aktiengesellschaft, an der man Anteile haben will. Das ist reine Masturbation. Was soll der Unfug? Warum machen Anwälte sowas?

  • Das ist alles irgendwie so unglaublich seicht, so an den Haaren herbeigezogen.

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei verletzt, der Bürger müsse generell selbst entscheiden dürfen, was über ihn gespeichert wird, in letzter Konsequenz. Würde man dem folgen, dann bräuchte ich keine Steuern abzuführen, weil das Finanzamt ja nicht wissen darf, daß ich existiere. Mit dieser undifferenzierten Ansicht würde man den ganzen Staat als solchen lahmlegen. Und so weiter.

    Das Fernmeldegeheimnis sei verletzt (bzw. das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen), weil die Ämter die erhobenen Daten ja vermutlich über das Internet übertragen würden, und es ja sein könnte, daß das Sicherheitskonzept nicht funktioniert. Eine der beklopptesten (und unqualifiziertesten) Argumentationen, die mir je untergekommen sind.

    Die Menschenwürde sei verletzt. Weil der Bürger zum bloßen Objekt der Staatsgewalt gemacht würde, was verboten sei. Ach Du liebe Zeit. Die werden nicht geschlagen, die werden nicht gefesselt, nicht für Jahrzehnte eingekerkert, nicht verprügelt oder mißhandelt (OK, der Staat macht sowas, wie man in Stuttgart gesehen hat, aber hier geht’s ja um die Volkszählung), da werden ein paar Fragen getellt. Und deshalb fühlen die sich schon in ihrer Menschenwürde verletzt. Wegen einem Fragebogen, der vielleicht gespeichert wird.

Die Sache ist doch ein ziemlich deutliches Indiz, daß das alles nicht mit Substanz und Argumentation funktioniert, sondern da einfach nur irgendwelcher HokusPokus fabriziert, heißer Dampf ventiliert wird, um irgendwelche Massen zu mobilisieren und sich wichtig zu tun. Denen geht’s nicht um Recht, nicht um Argumentation, nicht um Sinn, denen geht’s einfach nur darum, ein Publikum mit Ideologien und extremen Ansichten zu versorgen. Reine Publizität. Die besetzen ein Thema, füttern ein Publikum, und müssen das halt regelmäßig mit irgendwas bedienen, egal was.

Man muß objektiv sagen, daß das Bundesverfassungsgericht noch sehr gnädig und zurückhaltend war, wenn es sich eine relativ neutrale Formalie als Ablehnungsbegründung herausgesucht hat. So ein BlaBla vorzulegen ist eigentlich eine Frechheit.

Fragen muß man sich dann allerdings schon, was sowas mit Sachverstand zu tun hat – sowohl in Bezug auf die Anwältin, als auch auf den FoeBuD (Kategorie padeluun als Sachverständiger bei der Internet-Enquete-Kommission).

Und die Moral von der Geschicht’: Nur weil 13.000 Leute irgendwas auf einem Webserver „zeichnen”, heißt das noch lange nicht, daß es auch gut und vernünftig ist.

Ein Kommentar (RSS-Feed)

Jens
3.10.2010 17:33
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Die wussten beim Zeichnen ja auch noch nicht, was da für ein Murks rauskommen würde …