Dieses Produkt ist nicht für “Problematische Anwendungen” vorgesehen.
Aus dem Beilage-PDF einer externen Festplatte.
Normalerweise liest man ja kaum die Beipackzettel von Speicherkarten und externen USB-Festplatten, zumal die ja alle gleich bedient werden. Noch weniger liest man die PDFs, die ab Werk auf den Speichern liegen. Vermutlich liest sie niemand, die sind nur da, damit sich der Hersteller darauf berufen kann, wenn es Ärger gibt. Was würde einem auch ein PDF nutzen, indem beschrieben wird, wie man die Platte an den Rechner anschließt, wenn man es erst lesen kann, nachdem man die Platte erfolgreich angeschlossen hat? (Zugegeben, es steht ja auch drin, wie man sie wieder entfernt…)
Irgendwie hab ich jetzt aber doch noch einen letzten Blick in die PDF-Bedienungsanleitung einer externen Platinum MyDrive 3,5 mit USB 3.0 von Bestmedia geworfen:
Dieses Produkt ist nicht für „Problematische Anwendungen“ vorgesehen. Darunter verstehen sich medizinische Anwendungen, lebenserhaltende Systeme, Verbindungen zu medizinischen Implantaten, kommerzielle Transporteinrichtungen und Kernkraftwerke, sowie andere Anwendungen und Systeme, in denen der Ausfall des Produktes Verletzungen, Todesfälle oder erhebliche Sachschäden verursachen kann. BESTMEDIA schließt für die Verwendung dieses Produktes in problematischen Anwendungen jegliche Haftung aus. Wenn Sie dieses Produkt in einer problematischen Anwendung nutzen, übernehmen Sie für alle Folgen die volle Verantwortung.
Herrje.
Abgesehen davon, daß es mich tierisch ärgert, daß ich diese Festplatte nicht im Kernkraftwerk einsetzen kann und es rechtlich fraglich ist, ob ein Hersteller nach dem Kauf über eine in einer PDF versteckten Erklärung die Haftung ausschließen kann (wobei sich die Frage nach AGB nicht mal stellt, denn ich habe die Platte ja beim Händler und nicht beim Hersteller gekauft), ist der Hinweis vielleicht gar nicht so unwichtig.
Einen übergreifenden, einheitlichen und konkret greifbaren Standard für „Problematische Anwendungen” gibt es meines Wissens aber nicht. Oder? Und warum eigentlich nicht?
6 Kommentare (RSS-Feed)
Nicht nur.
Manchmal muß man Leute auch einfach auf’s Auge drücken, daß so eine gewöhnliche einzelne Billig-USB-Platte mit niedriger MTBF für manche Anwendungen einfach das falsche Mittel ist.
naja in der industrie gibt es ja standards wie qualitätsmanagement nach iso 9001 oder HACCP, da sollte! also der anwender vorher mit plan und entsprechenden heften feststellen was er für seine anwendung braucht und was dafür geignet ist.
problem ist halt nur wenn man nen nichtsachverständigen das dann entscheiden lässt. da hilft aber auch nen standard wenig, weil derjenige dann auch nicht versteht was diese norm eigentlich aussagt.
es sollte eher nen standard zur veröffentlicchung von technischen parametern geben auf dass sich jeder selbst ein bild machen und vergleichen kann. ansonsten hat ja eh wieder jeder seinen eigenen standard – meistens nicht mal zu unrecht…
Der Disclaimer ist so seit Jahren (spätestens um 1985) zu finden – gewissermaßen ein Textbaustein. Auf Hardware und Betriebssystemen gleichermaßen.
Logischerweise sollte er dem Kunden vor der Inbetriebnahme/vor dem Kauf zugänglich sein, sonst gilt ja wieder das “Shrink-Wrap-AGB-Prinzip”, trotzdem ist diese Klausel aus meiner Sicht ja nicht überraschend.
Die Firma TANDEM (später gekauft von Compaq, also heute wahrscheinlich HP), machte viel Geld mit vollredundanten Systemen, die diese Einschränkung *nicht* hatten. Vernünftig geschriebene Software vorausgesetzt, konnte man im laufenden Betrieb eine (!) beliebige Komponente ziehen (Power supply, Platte, CPU, Memory) oder ein Kabel entfernen und das System lief auf der verbliebenen Hardware weiter. Überwiegend lief auf sowas dann Transaktionsverarbeitung.
Serverprozesse “Non-Stop-fähig”, dazu dann SCOBOL-Clients (Ja, Screen COBOL). Klingt gruselig, performte aber.
Für Kunden, die halt ihr Atomkraftwerk, ihre Bank oder ihr Walzwerk sicher betreiben wollten, damals eine logische Investition. Die Systeme waren nach heutigen Maßstäben extrem primitiv, dadurch aber auch überschaubar.
31.7.2011 7:38
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Zu den “problematischen Anwendungen” gehört auch Linux. Das weiß aber heutzutage inzwischen jedes Kind. 😉
Genau. Es geht hier nicht um Sachmängel, sondern um Produkthaftung.