Ich hab den Überblick verloren. Kann mir das irgendwer nochmal genau erläutern, wie die CDU und die Bundesregierung sich das mit dem Sexualstrafrecht vorstellen? Hat man nur ein Bild von einer nackten 16-Jährigen auf dem Rechner, geht man nach § 184c (Jugendpornographie) bis zu 3 Jahre in den Knast. Weil das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. Vögelt man die 16-Jährige aber gleich selbst durch, wie der CDU-Politiker von Boetticher, dann ist das legal und straflos. Kann mir irgendwer erklären, welcher Sinn dahintersteckt? (…immerhin ist mir jetzt endlich klar, worin die „christlliche” Komponente der CDU besteht…)