Die Verengung des Rechtsweges
Vom Abbau des Rechtsstaates. [Nachtrag 2]
Schon seit Jahren habe ich das Gefühl, daß hier jemand systematisch am Rechtsstaat sägt.
Auf der einen Seite habe ich den Eindruck, daß der Staat selbst immer öfter auf geltendes Recht pfeift. Ob Stadtverwaltung, Universität, Finanzamt, denen selbst ist das Recht immer öfter scheißegal, die sagen immer öfter „dann klag halt – wirst schon sehen, was Du davon hast”.
Klagen bringt immer weniger. Die Verfahren dauern immer länger, werden immer teurer, die Urteile sind immer willkürlicher. Gerichte betreiben schon lange keine Rechtsfindung mehr, sondern entscheiden willkürlich oder nach und betreiben dann Begründungsfindung. Immer mehr Gerichtsverfahren werden zur Farce – wenn man denn überhaupt eines bekommt.
An der Uni habe ich einige Fälle beobachtet und erlebt, wo man mit Studenten umgegangen ist wie Dreck und das Recht massiv gebrochen hat – wohl wissend, daß die keine Chance haben, sich zu wehren. Man bekommt ja heute nicht mal mehr einen Anwalt zu den normalen Gebührensätzen. Die wollen fast alle eine Honorarvereinbarung, die deutlich darüber liegt. Das zahlt keine Rechtsschutzversicherung, keine Prozesskostenhilfe und im Falle des Siegens auch nicht der Gegner, auf den Kosten bleibt man auf jeden Fall sitzen. Und wer das Geld nicht hat, kann es sich von vornherein nicht leisten, Recht zu bekommen.
Zudem hat man den Weg zur Berufung und Revision abgeschnitten. Im Verwaltungsverfahren kann das Oberverwaltungsgericht die Sache ablehnen, und dann ist es einfach vorbei. Das wissen die Verwaltungsrichter der unteren Ebene und machen natürlich auch, was sie wollen, weil ihnen klar ist, daß die OVG nur noch die wenigen Fälle rauspicken, die interessant sind oder mit denen man sich profilieren kann.
Seit Jahren kann man so schon beobachten, wie das Rechtswegsbedürfnis der Bürger wegen immer größerer Behördenwillkür immer stärker wird, der Rechtsweg aber immer kürzer.
Neulich machte Bundesverfassungspräsident Voßkuhle von sich reden, weil er eine Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerden fordert.
Als ich das gelesen habe, wußte ich nicht, was ich davon halten sollte.
- Einerseits ist es durchaus zutreffend, daß das Bundesverfassungsgericht auch mit viel Mist überhäuft wird (wohlgemerkt das Gericht, nicht die einzelnen Richter, dazu unten mehr). Deutsche glauben stets, durch jede Kleinigkeit in ihren tiefsten Grundrechten verletzt zu sein, denn die Deutschen sind in erster Linie ein Volk von Recht-Habern. Nicht im Sinne von Rechthaberei, sondern im Sinne von Ich-hab-das-Recht, und schon die kleinste Verletzung dessen als tiefen Eingriff in die Grundrechte zu interpretieren. Zumal es in Deutschland durchaus Mode und Sitte ist, immer argumentativ mit Grundrechten herumzufuchteln, auch ohne zu wissen, worum es dabei geht. Wenn ich daran denke, wieviel Schindluder und Mist mit der „Menschenwürde”, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Wissenschaftsfreiheit, der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit getrieben wird, müßte man eigentlich erstmal Nachhilfeunterricht in Grundrechten geben.
Und als jemand, der selbst eine Verfassungsbeschwerde seit drei Jahren anhängig hat und eigentlich überdringend auf Grundrechtsschutz wartet, bläht mich natürlich die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts sehr.
- Andererseits ist meine Meinung vom Bundesverfassungsgericht auch nicht die beste.
Man sieht von denen immer so extrem feingeschmirgelte Entscheidungen, aber was man nicht sieht, ist die große Zahl der häufig völlig ohne jede Begründung – und in meinem Augen oft auch willkürlich – abgelehnten Beschwerden. Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe, Grundrechtsschutz zu gewähren. Und zwar ausdrücklich nicht nur dann, wenn es um allgemeine Fragen und Interessen geht, sondern auch dann, wenn es nur den Einzelfall betrifft und darüberhinaus bedeutungslos ist. Das tun sie aber nicht in einer Weise, die dieser Aufgabe entspricht. Ich habe manchmal den Eindruck, daß die sich auch nur die interessanten und die schönen Fälle rauspicken.
Davon ganz abgesehen habe ich wenig Verständnis für das Jammern der Verfassungsrichter über die Arbeitsbelastung – denn zur Überlastung gehören immer zwei, die Arbeitslast und die Arbeitskapazität. Und statt die Last zu senken könnte man ja auch einfach mal die Kapazität erhöhen um „mehr Grundrecht auszuliefern”. Wo steht festgeschrieben, daß das Bundesverfassungsgericht nur zwei Senate haben dürfe? Man könnte genausogut vier Senate aufbauen und damit doppelt so viele Beschwerdefälle bewältigen. Aber dann wär man ja nicht mehr so elitär.
Genauso müßte man fragen, warum eigentlich das Verfahren offiziell so an den Richtern kleben muß? De facto werden die meisten Fälle ja sowieso von Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeitern be- und vorbereitet. (Was einen durchaus auf die Frage stoßen könnte, ob nicht auch Verfassungsgerichtsurteile so wie viele Professorenwerke eigentlich Werke der Mitarbeiter als Ghostwriter sind.) Man hat bei den einfachen Amtsgerichten für manche Fälle ein Mediationsverfahren eingerichtet, und damit gute Erfahrungen gemacht.
Warum also nicht ein Mediationsverfahren beim Bundesverfassungsgericht?
Man könnte in vielen Fällen durchaus wissenschaftliche Mitarbeiter, Beamte oder auch andere Richter als Mediatoren einsetzen, die sich die Sache ansehen und eine Einschätzung abgeben – und dann den Parteien offenlassen, sich zu einigen. Wenn die das dann akzeptieren – ist es gut. Und wenn nicht, dann hat man die Sache besser vorbereitet und kann sie den normalen Gerichtsweg gehen lassen. Ich verstehe nicht, warum man da so krampfhaft an diesem altmodisch-steifen Verfahren festhält und sich gleichzeitig über die so selbstverschuldete hohe Last beschwert. Der Knackpunkt ist freilich, daß man normale Gerichtsurteile ja als letztverbindlich ansieht und die Verfassungsbeschwerde dagegen nur durch einen Richterspruch des „höheren Gerichts”, also die Rechtsprechung, aufgehoben werden könnte. Es wäre mit der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres zu vereinbaren, wenn etwa der BGH ein Urteil fällt und dann Kläger und die Bundesrepublik darüber feilschen, ob sie sich darauf einigen, es wieder aufzuheben. Wenn als Ausgangspunkt aber das Bundesverfassungsgericht als Mediator auftritt, hielte ich das in ausgewählten Fällen schon für möglich. Ich weiß etwa aus dem Bereich des Prüfungsrechts, daß es einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gibt, die kaum übergreifende Bedeutung hatten und ohne weiteres und zum Vorteil aller Beteiligten durch ein Grundrechts-Mediationsverfahren (oder überhaupt ein Mediationsverfahren schon vor dem Verwaltungsstreit) hätten gelöst werden können.
Wie dem auch sei. Ein Leser schickte mir nun den Link auf diesen Artikel in der „Legal Tribune Online” (bescheuerter Name für eine deutsche Publikation) darüber, wie ein anderer Rechtsprofessor Kritik an Richter Voßkuhles Vorstoß für die Mißbrauchsgebühr äußert, und darin auch beschreibt, daß die Arbeitslast gar nicht so ist, wie sie beklagt wird.
Nicht nur lesens-, sondern auch bedenkenswert.
[Nachtrag 1:]
Knut Grunwald hat mich mit seinem Kommentar unten noch auf einen Gedanken gebracht.
Immer wieder fällt mir auf, daß Juristen sich selbst und Nicht-Juristen mit zweierlei Maß messen:
- Bei der Aufarbeitung des Nazi-Regimes hat man die Richter von jeder Schuld freigesprochen, weil man sagte, daß sie von der Richtigkeit überzeugt waren und das nicht für Unrecht halten konnten. Eine einfache Bauersfrau, die während des Nazi-Regimes dessen Gegner bei Gericht angezeigt hatte, wurde jedoch verurteilt, weil man ihr vorhielt, daß sie das Unrecht hätte erkennen müssen (Quelle, wenn ich mich richtig erinnere, das Buch „Furchtbare Juristen”).
- Ich selbst habe vor vielen Jahren mal einen Streit gegen eine Bank ausgetragen. Zunächst hatte mir ein Oberlandesgericht nach eingehender Prüfung des Falles Recht gegeben. Auf Revision der Bank hat der Bundesgerichtshof das Urteil aber wieder kassiert.
Die seltsame Logik des BGH: Den Richtern des Oberlandesgerichts, die Juristen sind, sämtliche Akten hatten und über ein Jahr damit beschäftigt waren, traute der BGH nicht zu, die Sache richtig zu beurteilen. Aber von mir als 18-jährigem Schüler, der damals gar nichts wußte und keine Akten hatte, erwartete der BGH, ein verschleiertes Bank-Geschäft innerhalb weniger Tage durchblicken und richtig beurteilen zu können.
- Und nun ist es in der Tat etwas seltsam, daß das Bundesverfassungsgericht gegen normale Bürger Mißbrauchsgebühren verhängen will, weil sie sich über die Natur der Verfassungsbeschwerde irren, während man Richter, die vorsätzlich Recht brechen oder Mist urteilen, keine Gebühr verhängt.
Meine Verfassungsbeschwerde, die gerade anhängig ist, wäre auch völlig überflüssig, wenn die Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sich an geltendes Recht halten und die Protokolle und Gutachten nicht gefälscht hätten. Ist das etwa keine Vergeudung der Arbeitszeit des Bundesverfassungsgerichts, wenn ich mich dagegen nur noch mit der Verfassungsbeschwerde retten kann? Müßte man solchen Verwaltungsrichtern nicht viel eher eine Gebühr aufbrummen?
Macht man aber nicht. Dem Bürger, der mutwillig Beschwerden erhebt, will man eine aufbrummen.
Den Beamten und Richtern, derentwegen man Beschwerden erheben muß, brummt man jedoch keine auf, selbst wenn sie mutwillig Fehler begangen haben.
[Nachtrag 2:] Siehe diesen Artikel hier. Wenn Verfassungsrichter so viel Zeit für Nebentätigkeiten haben, können sie wohl kaum überlastet sein.
12 Kommentare (RSS-Feed)
http://www.youtube.com/watch?v=RBnOtgbP4P8&feature=channel_video_title
Interview mit Professor Albrecht über die Wandlung des deutschen Rechtsstaats in einen Überwachungsstaat
Zitat:
“Klagen bringt immer weniger. Die Verfahren dauern immer länger, werden immer teurer, die Urteile sind immer willkürlicher. Gerichte betreiben schon lange keine Rechtsfindung mehr, sondern entscheiden willkürlich oder nach und betreiben dann Begründungsfindung. Immer mehr Gerichtsverfahren werden zur Farce – wenn man denn überhaupt eines bekommt.”
Hast Du für die aufgestellten Behauptungen auch Belege?
Aber ja. Teilweise schon mehr als ausgiebig dokumentiert und hier breitgetreten. Und zum Teil vertraulich.
Der Witz an der Meinungsfreiheit ist nämlich, daß ich gar nicht erst alles im Detail belegen muß, weil das eine zu hohe Schranke wäre und die Meinungsfreiheit verkürzen würde. Aber hinter der Aussage stehen sehr viele Erfahrungen (und konkrete Vorgänge und Akten) aus rund 25 Jahren.
Davon ganz abgesehen bin ich – wie schon mehrfach erläutert – kein dressiertes Äffchen, das auf Wunsch jedes, der hier mal anonym oder pseudonym was kommentiert, anfängt, Kunststücke vorzuführen. Genausowenig werde ich meine Zeit dafür aufwenden, dies alles zusammenzusuchen, nur allein weil irgendwer danach fragt, von dem ich nicht weiß, welche Absichten er verfolgt.
Komm mal runter, ich habe eine simple Frage gestellt, mehr nicht.
Das hätte als Antwort doch bereits völlig ausgereicht:
“hinter der Aussage stehen sehr viele Erfahrungen (und konkrete Vorgänge und Akten) aus rund 25 Jahren.”
Denn es sagt mir: Die Aussagen sind subjektiv und nicht durch belastbare Statistiken gedeckt. Ist auch in Ordnung, so weiss ich wie ich diese Aussagen zu bewerten habe: Als zugespitzte, persönliche Meinung.
Das war übrigens auch meine “Absicht”: Herauszufinden ob dieser Part ein harter Fakt oder eine weiche Meinungsäußerung ist.
Beste Grüße
Unsinn. Die Aussagen sind objektiv und durch konkrete Einzelfälle gedeckt. Von Statistiken habe ich nichts gesagt.
Es gibt nämlich bestimmte Eigenschaften, die erst dann erreicht sind, wenn sie zuverlässig verfügbar sind. Und um deren Versagen zu beweisen, genügen systematische Einzelfälle, keine Statistiken.
Zu dem wissenschaftlichen Fehler, Statistiken statt konkrete Einzelfälle zu betrachten, habe ich hier auch schon öfters was geschrieben. Weil Statistiken nämlich immer nur Korrelationen und niemals Kausalitäten belegen. Zumal es Fakten gibt, die einer Statistik nicht zugänglich sind.
Insofern ist es sowieso Unfug, erst nach Belegen zu fragen und dann von „belastbaren Statistiken” zu reden, und dann wieder auf „harte Fakten” abzuheben. Ich vermute mal, Du bist Geisteswissenschaftler.
Statistiken sind keine harten Fakten, sondern werden nur von manchen dafür gehalten.
Und meine Ansichten beruhen auf harten Fakten, nur daß ich nicht verpflichtet bin, diese Fakten jedem gegenüber darzulegen. Weil mich eine solche Verpflichtung auch von der Meinungsäußerung abhalten würde.
Deshalb mag ich auch solche Entwertungskommentare wie Deinen (meist von Leuten, die selbst viel verlangen und anderen gerne die Belege absprechen, aber selbst nicht viel bringen) auch so überhaupt nicht. Sowas fällt für mich unter Pseudowissenschaft, und auf die bin ich allergisch.
Zu der Frage “Einzelfall” oder “System”:
Als ich auf Deinen Blog hier (und Adele) das erste mal gestoßen war, hatte ich kurz vorher diesen Vortrag auf youtube gesehen:
http://www.youtube.com/watch?v=i8_rgGrkK9Q&feature=related
Beides hat ansich überhaupt nichts miteinander zu tun, aber es gibt eine wesentliche Gemeinsamkeit:
Karlsruhe ist eine Uni wie auch andere Unis in Deutschland (sinngemäßes Zitat aus Adele)
Gießen ist eine Stadt wie jede andere Stadt in Dtl auch (sinngemäßes Zitat von Herrn Bernstedt)
Periphär fällt mir da eine interessante Doku ein, die vor einiger Zeit auf schlechtem Sendeplatz (spääät abends) auf einem der öffentlich-rechtlichen Nebenschauplätze ausgestrahlt wurde.
Das Ganze firmierte als “Bericht über das größte Amtsgericht Deutschlands” in Berlin. Die erste Hälfte der Dokumentation entsprach auch der Ankündigung. Nette Berichte über das Gebäude und seine Geschichte, das schöne Treppenhaus, die Verhandlungssäle, die überladenen Aktenwagen und ein überquellendes Archiv.
Dann, fast nebensächlich von einem Interviewten eingestreut: “Ja klar haben wir Personalmangel. Das führt beispielsweise dazu, daß schwierige Wirtschaftsprozesse überhaupt nicht angefangen werden. Das wird einfach nicht verfolgt, weil dafür kein Personal zur Verfügung steht. Und das ist wohl auch politisch so gewollt…”
Ansonsten entwickelt sich das Bild der Justiz, Polizei und Politik immer mehr in das, was schon Tucholsky in seinen Werken ausgiebig und leider wieder aktuell beschrieb.
Ich wäre ja in dem Zusammenhang auch dafür, drakonische Strafen für Politiker einzuführen, die Gesetze entwerfen oder ihnen zustimmen, die offensichtlich verfassungswidrig sind. Solche haben ihr Recht auf Politik in meinen Augen verwirkt,
das problem des kapazitätsmangels lässt sich meiner einschätzung nach auf das aktuelle staatsverständnis vieler bürger und politiker zurückführen.
der staat wird zunehmend als unternehmen gesehen, mit einnahme quellen aus (zwangs)verkauf von dienstleistungen (vorallem gebühren u. abgaben aber auch bei steuern wird immer wieder vom zweckgebundenen einsatz gesprochen).
entsprechend der daraus folgenden bwl-logik werden z.b. nicht kostendeckende bereiche outgesourced oder verkauft (vorallem bildung, soziales, gesundheit).
bereiche bei denen dies nicht möglich ist sollen mit höheren zugangsschranken unattraktiv gemacht werden (um dann im zweifel über sinkenden bedarf kapazitätsabbau zurechtfertigen) – vgl. kundendienst/servicehotlines.
bei einnahmequellen (vor allem steuern und da primär unternehmenssteuern) soll durch sinkende preise erhöhter umsatz und damit mehr gewinn generiert werden.
so zumindest das bild in den westlichen industrieländern in den letzten 30jahren – gerade im politischen bereich, auch dank massiver lobbyarbeit von INSM u.ä..
volkswirtschaftliche sichtweisen mit dem staat als ein teilsektor der wirtschaft und garant für infrastrucktur sind leider selten und gar nicht mehr in den mainstreammedien anzutreffen.
“Wenn Verfassungsrichter so viel Zeit für Nebentätigkeiten haben, können sie wohl kaum überlastet sein.”
Im verlinkten Artikel gehts um einen Verfassungsrichter. Wenn ein Richter Zeit für Nebentätigkeiten hat, kann die Gesamtheit aller Verfassungsrichter durchaus überlastet sein.
Nein, denn es gibt nur sehr wenige Richter und nur zwei Senate, die darauf achten, gleichmäßig ausgelastet zu sein. Also kann man durchaus von einem auf alle schließen.
Wenn es auf der anderen Seite auch eine Minderleistungsgebühr für Richter und Staatsanwälte gäbe, wäre die Mißbrauchsgebühr vielleicht angebracht. Viele Kläger sind nicht in der Lage zu verstehen, das sie da Unsinn einreichen. Da wäre der Mediator sehr hilfreich.
Auf der anderen Seite laufen Verfahren, bei denen klar ist, das der Staatsanwalt und Richter sehr arbeitssparend agieren. Was dabei rauskommt als Recht zu bezeichnen ist ungefähr so dicht an der Wirklichkeit, wie Sadam Hussein als gütiger Vater des irakischen Volkes. Aber selbst, wenn dann aufgedeckt wird, dass weder Staatsanwalt noch Richter die Arbeit gemacht haben, für die sie bezahlt werden, droht ihnen genau nichts.
Und deshalb sollte auch Spaßbeschäftigern des Bundesverfassungsgerichts nichts angedroht werden. Immerhin sind das zumeist Laien und keine bezahlten Profis. Es ist nicht immer schön, aber in der freiheitlichen Demokratie dürfen auch die Leute ihre Grundrechte wahrnehmen, mit denen man lieber nicht im selben Lokal sein möchte.