Ansichten eines Informatikers

Schweizer Bundesgericht gibt Dokumentenverwaltung als Open Source heraus

Hadmut
11.9.2011 21:02

Siehe Golem. Warum schaffen wir sowas in Deutschland eigentlich nicht? Zu korrupt. Da würde sich wieder irgendeine Firma mit guten Beziehungen oder nach einer Parteispende den Auftrag unter den Nagel reißen und dann bei allen Bundesländern abkassieren, obwohl’s nicht läuft. Dokumentenverwaltungen hätten hierzulande nicht den Zweck, Dokumente zu verwalten, sondern irgendwem Umsatz zu bescheren. Deutsche Politik.

4 Kommentare (RSS-Feed)

der andere Andreas
12.9.2011 10:00
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vllt. gibts hierzulande einfach nichts was man guten gewissens der öffentlichkeit präsentieren könnte…

immerhin baut sich doch münchen ein eigenes linux: http://www.muenchen.de/Rathaus/dir/limux/index.html


Christian
12.9.2011 12:45
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In meiner Teenizeit, während der Hochzeit der DOS-Shareware und Public-Domain-Welle, habe ich mich immer gewundert, warum es so viele englischsprachige Public-Domain-Programme gibt. Mit der Zeit (und mit wachsenden Englischkenntnissen) wurde mir dann klar, dass offensichtlich ein US-Gesetz erfordert, Software, die mit Steuermitteln gefördert wurde, als Public Domain zu veröffentlichen. Da gibt’s sicher Ausnahmen, aber ich bin mir sehr sicher, dass es so eine Regel gab, vielleicht noch gibt. S.a. das CIA World Factbook, das ebenfalls als Public Domain frei verbreitet werden darf. Vieles der Software kam aus irgendwelchen Unis oder Instituten, die wohl sich aus US-Bundestöpfen bedient hatten.

Gibt es in Deutschland überhaupt ähnliche Regelungen? Ich kann jedenfalls keine “Public Domain”-Tradition in Deutschland erkennen – wir haben zwar den schönen Begriff “Gemeingut”, aber nicht viele dazu passenden Güter…


Hadmut
12.9.2011 14:06
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Nein. In Deutschland ist es so, daß Software mit Steuermitteln erstellt wird und dann irgendwer damit abkassiert.


Jürgen Voß
12.9.2011 16:47
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Ganz so einfach ist es wohl nicht, denn das könnte man ja aufdecken und so erschweren. Es ist wohl eher der Föderalismus, herunter gebrochen bis zu Behördenabteilungen. Er ist Grundlage der Freiheit für „kreative“ Schrebergärtner-Eigenständigkeit, inkl. Freiheit zu maximaler Inkompatibilität – fernab vom Rechtfertigungsstress, der aus einer breiten behördenübergreifenden Expertenrunde entstehen könnte. Zudem gehören solche Entwicklungen zum wenigen kreativen Spaß im Verwaltungsalltag, den man sich durch Abstimmung nicht verderben lassen will – und schließlich kostet Abstimmung tendenziell unendlich viel Arbeit. So einfach kann es sein: Föderalismus als Lizenz zum Chaos stiften.