Ansichten eines Informatikers

OLG Hamm zum Recht auf Anonymität im Netz

Hadmut
23.9.2011 15:56

Gerade bei Telemedicus gefunden. Habe das Urteil selbst aber noch nicht gelesen.

5 Kommentare (RSS-Feed)

Nicola
23.9.2011 19:22
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Wenn sich in diesen Tagen die Politiker schon nichtmehr mit ihren Forderungen bzw. Ideen im Rahmen der (Grund)Gesetzeslage bewegen wollen, ist es doch umso schöner zu sehen, dass zumindest die Justiz sich ihrer Rolle im System noch bewusst ist und nachvollziehbare Urteile abgibt.
Auch wenn sie dieses hier nur auf einen konkreten kleinen Fall einer Bewertungsplattform bezogen haben mag, signalisiert es doch die Einstellung zum generellen Thema Anonymität im Netz, worauf sich das Gericht ja in der generellen Ausführung noch bezogen hat.

Das Internet ist nunmal ein immens größerer und vielfältigerer Raum als eine Stammtischdiskussion in irgend einem Ort in Bayern.
Was ich hier publiziere, sei es nun (semi-)professionell, sachlich fundiert oder nur meine persönliche Laienmeinung, ich habe grundsätzlich nicht die Kontrolle darüber, wer Zugang zu diesen Informationen erhält.
Ja vielmehr trägt diese schriftliche Konservierung noch dazu bei, meine Worte ggf. über Jahre oder gar Jahrzente hinweg im Netz verfügbar zu halten.
In genau diesen zwei Punkten ist auch die Gefahr eines Klarnamenzwangs zu sehen: Da ich mir nicht sicher sein kann, wie genau meine Zukunft aussehen mag.
Vielleicht trete ich in 10 Jahren den Grünen bei. Oder ich möchte in 4 Jahren nach meinem Studium eine Position in einem Tiermastbetrieb annehmen. (Beides eher unwarscheinlich, aber zumindest möglich)

Wenn ich mir also um meine Zukunft in der Arbeitswelt, der politischen Welt, oder sogar meinem privaten Umfeld (Vielleicht lerne ich ja auch meine(n) Traumfrau/-mann kennen und sie/er ist überzeugter Katholik und ich konvertiere, wobei ich mich früher immer kritisch über den Papst geäußert habe.) nicht verbauen möchte, so überlege ich mir vermutlich eher dreimal als zweimal, ob ich wirklich auf “Submit Comment” klicken möchte.
So entsteht eine unterschwellige Selbstzensur, da man darauf bedacht sein mag, nicht zu extreme Kommentare von sich zu geben.

Sicher, es mag auch positive Auswirkungen geben können.
Durch Anonymität wähnen sich viele in einer Sicherheit was die Verschriftlichungen ihrer geistigen Ergüsse angeht und sparen z. T. nicht mit Beleidigungen, bösartigen Unterstellungen, persönlichen Angriffen anderer Art. Es wird provoziert, man trollt sich so durch die Foren.
Alles keine schönen Dinge. Aber man darf hier auch nicht vergessen: Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum. Beleidigungen können genauso zur Anzeige gebracht werden und Trolle mit Berufung auf das Hausrecht gesperrt und somit ausgeschlossen werden.

Zwar mag es eine gewisse qualitätssteigerung, auf die äußere Form bezogen, bei Beiträgen im Internet mit sich bringen, jedoch leidet darunter stark der Inhalt und was noch viel schlimmer ist, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Die technische Realisierbarkeit des ganzen finde ich auch äußerst Zweifelhaft – wobei … mit Digitalem Perso und implantierten subkutanen Computerchip bei der Impfung wäre eine einwandfreie Identifizierung der sich vor dem Rechner befindlichen Person doch ohne weiteres möglich.


Markscheider
23.9.2011 22:45
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Ich möchte einmal diese These vertreten:
Je mehr in einer Gesellschaft die Schere klafft, zwischen dem, was amtlicherweise (mehr oder weniger öffentlich) unerwünscht und dem, was gesetzlich verboten ist, umso mehr ähnelt diese Gesellschaft einer Diktatur.

Wie ich auf die Idee gekommen bin, jetzt fangen sie schon wieder an _dieser_ Schraube an zu drehen?: Mir sind kürzlich in einem Elektronikmarkt bei den Handys neue Hinweistafeln aufgefallen, Prepaidverträge nur noch gegen Registrierung. Siehe an, habe ich gedacht, sie trauen sich nicht anonymes mobiles Telefonieren
zu verbieten, dafür hat die Regierung Druck auf die Verkäufer ausgeübt. Wahrlich ich sage Euch, die Anonymität wird in Zukunft weniger durch _direkte_ Gesetze oder Vorschriften verhindert oder eingeschränkt werden – viel zu auffällig! – sondern durch Verminderung der Möglichkeiten, indem man Dritte, die diese Möglichkeiten schaffen könnten, bearbeitet.
Es geht auch die Sage, kurze Zeit seien anonyme Gespräche zwischen zwei Telefonzellen möglich gewesen, weil nämlich ihre Telefonnummern in den Zellen angeschlagen waren. Ganz plötzlich, lange vor 9/11 – Um Himmels Willen, beidseitig anonyme Telefonate; das darf doch nicht sein! – soll es damit auch wieder vorbei gewesen sein, die Telefonhäuschen waren nicht mehr anrufbar.
Bis heute ist es nicht _verboten_ anonym zu telefonieren.

Eine deutliche Lücke zwischen dem behördlicherweise Mißbilligten und dem tatsächlich erst Strafbaren hatten wir in der Ära Herrn H.’s aus der jüngeren deutschen Geschichte — Nein, Hadmut, nicht wen Du verstanden hast, ich meine EH nicht AH 😉


Hadmut
23.9.2011 23:22
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@Markschneider: Schon deshalb falsch, weil Du fordern müßtest, daß die Amter mehr unerwünschen, als verboten ist. Wäre es weniger, wäre es sicher keine Diktatur.

Außerdem gibt es viele Diktaturen, in denen das Behördenhandeln der Gesetzeslage entspricht.

Also nicht haltbar.


yasar
24.9.2011 14:26
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Zuim Thme telefonhäuschen anrufen:

Die waren schon immer anrufbar, auch ohne Telefonnumemr die dranstand. Es war nur das Problem, die Nummer rauszufinden, was ber möglich war. Als CLIP aufkam, vereinfachte das die Nummernfindung deutlich.

Inzwischen gibt es ja “gefühlt” gar keine Telefonzellen mehr.


Kalle
24.9.2011 15:00
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Bezüglich der Belidigungen wünsche ich mirdie Herangehensweise der Amis: “You have no right not to be offended”

Sicherlich gibt es diesbezüglich auch Grenzen. Eine Beleidigung alleine ist noch gar nicht schlimmes, erst wenn der Beleidigte sich auch wirklich in seiner Ehre verletzt fühlt, gäbe es einen Bedarf zu handeln. Es gehört aber auch dazu, dass man gewissen Sachen aushalten muss.

Wenn Gerichte sich damit beschäftigen müssen, dass ein Autofahrer dem anderen einen Vogel gezeigt hat, dann läuft etwas falsch. Genauso sollte bei einem Schimpfwort das im Internet fällt nicht die Polizei ermitteln, Richter über herausgabe von IP Adressen entscheiden müssen nur weil jemand eine Anzeige stellt. Das passiert oft auch nur aus Rache und nicht weil jemand sich tatsächlich in seiner Ehre berührt fühlt.

Jemanden ein Arschloch nennen zu dürfen, sollte durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein und man darf von einen erwachsenen mündigen Bürger erwarten, dass er das auch aushalten kann.

Beleidigungen gegen Nicknames sind IMO sowieso schwächer einzustufen.

Stalking usw. ist ein anderes Thema wo auch Anonymität seine Grenzen finden muss.