Ansichten eines Informatikers

Noch ein Rechtsliteratur-Fehler zu § 206 StGB

Hadmut
5.10.2011 18:41

Wo wir gerade dabei sind, Fehler in der Rechtsliteratur aufzuzeigen: Das Skript Internetrecht von Thomas Hoeren, seines Zeichens Jura-Professor, Richter, Bundestags-Sachverständiger und Juristen-Promi.

Ich hab ja schon genug dazu geschrieben, wie die Sache mit der E-Mail-Unterdrückung und § 206 StGB damals gelaufen ist. (Wer’s nochmal genau wissen will, siehe das Kapitel dazu in Adele und die Fledermaus).

Als die Sache damals geplatzt ist und die Karlsruhe Informatikfakultät plötzlich als Straftäter dastand, haben die Panik bekommen und versucht, das wenigstens dadurch moralisch zu retten, daß sie mich rundherum verleumdet habe. Gegenüber dem Verwaltungsgericht haben sie behauptet, ich wäre eine Gefahr. Gegenüber dem Datenschutzbeauftragten ähnliches. Ich fand Akten, wonach mir von einem Professor „Verhaltensauffälligkeiten” schon als Student unterstellt worden waren, obwohl der mich nicht persönlich kannte und nicht mal erkannte, als ich mich bei einem Fakultätsgrillfest ihm direkt gegenüber stellte. In einer schrägen Aktion schickte man eine Juristin als Sachverständige zum Bundestag, die dort ebenfalls Falschinformationen über mich behauptete und mir Angriffe auf die Uni unterstellte – dabei aber nicht ahnte, daß ich gerade hinter ihr saß. Sie bestritt dann, als sie bemerkte ertappt worden zu sein, sogar noch, das behauptet zu haben – es stand aber im Wortprotokoll. Da wurden aus Karlsruhe systematisch Verleumdungen und Falschinformationen gestreut, um sich zu rechtfertigen.

Seit damals, bis heute, steht im Skript Internetrecht von Thomas Hoeren die Passage (jetzt Seite 398):

Auch das Ausfiltern von an den Arbeitnehmer gerichtete E-Mails kann eine Straftat gem. § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB darstellen. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer als Beschäftigter oder Inhaber eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsleistungen erbringt, unbefugt eine, einem solchen Unternehmen anvertraute Sendung unterdrückt. Eine derartige Straftat hat das OLG Karlsruhe in Betracht gezogen, nachdem einem gekündigten wissenschaftlichen Mitarbeiter die an ihn gesandten E-Mails aufgrund der von der Universität vorgenommenen E-Mail-Filterung nicht mehr zugestellt wurden.

Stimmt auch nicht. Die ganze Sache hat damit, daß ich mal Mitarbeiter war, überhaupt nichts zu tun, und daß ich Mitarbeiter war, lag Jahre zurück, das war ich längst nicht mehr. Mir wurde auch nicht gekündigt, sondern umgekehrt hatte ich der Universität gekündigt und die versucht, mich zum Dableiben zu erpressen. Es wird auch der Eindruck erweckt, als ginge es da um meine Mailbox an der Uni, was auch nicht stimmt. Es ging um meinen privaten, externen E-Mail-Account und den Verkehr mit anderen Mitarbeitern, oder sogar den Mailverkehr von Dritten untereinander, an dem ich überhaupt nicht beteiligt war, sofern mein Name im Subject vorkam.

Wie Hoeren darauf kam, weiß ich nicht. Ob er die Entscheidung so verstanden hat, ob ihn die Desinformation aus Karlsruhe erreicht hat oder ob er selbst ein gewisses Interesse an den Tag gelegt haben könnte, die Karlsruher weniger schlimm und die Sache nur so als kleineren Verwaltungsfehler darzustellen, kann ich nicht sagen.

Ich habe ihn vor Jahren aber mal angemailt und um Korrektur gebeten, immerhin behauptet er ja unwahr und in einer Weise, die man leicht auf mich zurückführen kann, über mich, daß die Universität mir gekündigt hätte. Als Internet-Rechtler müßte er ja auch wissen, daß er das so nicht darf.

Kam aber keine Reaktion.

Man sollte also einfach nicht alles glauben, was in juristischen Kommentaren und Skripten steht. Da stecken bisweilen fragwürdige Interessen und Ursachen dahinter.

Ich fand es nicht wichtig genug, mich darüber zu streiten, da hatte ich wichtigeres zu tun. Aber wenn ich so drüber nachdenke, wäre eine erfolgreiche Unterlassungs- oder Gegendarstellungsklage gegen einen Thomas Hoeren für einen Nicht-Juristen doch ne hübsche Trophäe, oder?

7 Kommentare (RSS-Feed)

Usul
5.10.2011 21:13
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Ich glaube, das wird spätestens jetzt ganz schwierig. Wenn sowas vor Gericht nach so relativ langer Zeit auf den Tisch kommt, wird die Frage auftauchen, warum jetzt? Das du jetzt erst davon erfahren hast, kannst du schlecht behaupten, da du ja vor Jahren diese Email mit Bitte um Korrektur verschickt hast. Man könnte dann sagen, dass man aus diversen anderen Gründen das korrigiert haben will, weil es Leute in die Irre führt oder dergleichen, das man wie erwähnt wichtigeres zu tun hatte, aber wenn dann dieser Blogeintrag hier als “Beweis” angeführt wird, wo drin steht, dass du eine Trophäe willst, dann macht das ganz schlechten Eindruck. Man kann zwar rauslesen, dass die Anmerkung mit der Trophäe eigentlich nur ein Frotzelei war, aber man kann sicherlich auch behaupten, dass man das nicht rausliest, wenn es einem von Vorteil vor Gericht ist 😉


Hadmut
5.10.2011 21:18
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@Usul: Einstweiliger Rechtsschutz ist da natürlich nicht mehr möglich. Aber ein Gewohnheitsrecht hat er dadurch nicht. Man verwirkt ja seine Persönlichkeitsrechte nicht. Es gibt keinerlei Recht darauf, daß eine Persönlichkeitsverletzung irgendwann mal zulässig oder hinzunehmen wird. Und ob und wie lange ich eine Persönlichkeitsverletzung hinnehme, ist schließlich allein meine Sache.

Wofür es natürlich relevant ist, ist die Abwägung zwischen Anspruch und Aufwand. Wenn der da jetzt einen Riesen-Aufwand treiben müßte, könnte man das als unverhältnismäßig abtun und sagen, bisher hat es den Kläger ja auch nicht so gestört. Das wäre etwa problematisch, wenn der eine große Buchauflage einstampfen müßte.

Aber hier geht es ja nur um ein PDF, was jederzeit trivial und praktisch kostenlos zu ändern wäre. Also Aufwand Null, es geht allein um das Unterlassen für die Zukunft. Da gibt es eigentlich keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit.


Manuel
5.10.2011 21:14
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Aber dann bitte in Hamburg!


Hadmut
5.10.2011 21:20
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@Manuel: Ich halte nichts von Hamburg. Daher wäre es inkonsequent, dort zu klagen. Und unsportlich obendrein, weil man bei denen ja vorher weiß, was rauskommt.

Nöh, Pfeffer hätte es, ihn in seinem eigenen Gerichtszuständigkeitsbereich zu verklagen – und dann zu gewinnen.


Manuel
5.10.2011 21:24
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Ich dachte jetzt eher daran, dass du in Hamburg noch die Trophäe “erstes Hamburger Medienurteil, das von einer höheren Instanz nicht kassiert wird” einheimsen hättest können. Aber hast recht: In seinem eigenen Gerichtszuständigkeitsbereich wär das noch lustiger^^


yasar
6.10.2011 9:32
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Ja, kann mich gut dran erinnern, als ich plötzlich an die Uni keine Mails mehr schicken konnte, nur weil im CC oder Betreff Danisch drinstand, auch von “Nicht-Vereinsadressen”.


Hadmut
6.10.2011 9:42
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Ja. Das wird aber im Skript von Hoeren falsch dargestellt.

Und ich habe durchaus den Eindruck, daß dahinter Absicht steckt.

Würde er nämlich – zutreffenderweise – schreiben, daß die Fakultät für ihre Mitglieder, Studenten auch auch externe Vereine, für mehrere tausend Leute, über viele Monate hinweg und heimlich alle Mail gesperrt hat, in deren Header der Name eines Doktoranden vorkam, der sich gegen die Korruption und den Promotionsschwindel an der Universität dort stellt, auch um ihn von Informationsquellen abzuschneiden, hätte das einen völlig anderen Geschmack als wenn er schreibt, daß die Uni die Mailbox eines gekündigten Mitarbeiters dichtgemacht hat.

Dahinter steht gezielte Desinformation.