Ansichten eines Informatikers

Untergejubelte Urheberrechtsverletzungen zum Zweck der Abmahnung?

Hadmut
16.10.2011 17:43

Mir geht da gerade so eine Frage durch den Kopf. Eine böse, um genau zu sein.

Die Urheberrechteinhaber, präziser gesagt deren Rechtsvertreter, fragen zu Tausenden von IP-Adressen/Zeitpunkten bei den Providern die Bestandsdaten ab, um den Nutzern der Adressen dann kostenpflichtige Abmahnungen zu schicken. Gelegentlich liest man darüber, und in einige dieser Fälle hatte ich Einblick.

Manchmal bestreiten die Leute, jemals diese Musik oder diesen Film heruntergeladen zu haben. Das wäre nicht mal ihr Geschmack – und oft paßt das nicht zur Altersgruppe des Anschlußinhabers, vor allem, wenn der keine Kinder hat. Und ich habe auch schon Abmahnungen bzw. Auskunftsersuchen wegen Musikstücken gesehen, die völlig unbekannt und noch dazu so lausig schlecht sind, daß sie meines Erachtens selbst kostenlos kaum jemand freiwillig anhören, geschweige denn herunterladen würde. Ich habe oft den Eindruck, daß da Anwaltskanzleien bewußt die Rechte an wertlosen Stücken aufkaufen oder sich auf fragwürdige Weise beauftragen lassen, um da abzukassieren. Vor einiger Zeit ist mal ein Schreiben geleakt, in dem so eine Kanzlei irgendeinem Rechteinhaber eines belanglosen Stückes anbot, ihn zu vertreten, wobei für ihn keinerlei Kosten anfielen und er aber an den Abmahngewinnen beteiligt würde. Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Kanzlei dazu die Veröffentlichungsrechte im Internet übertragen. Was darauf hindeutet, daß die Kanzlei das Stück selbst veröffentlichen will.

Und tatsächlich kam mir schon der Verdacht, daß so manche Kanzlei da vielleicht ein doppeltes Spiel spielt, indem sie vielleicht selbst das fragliche Stück in Umlauf setzt um dann alle die abzumahnen, die sich zum Download per Peer-to-Peer-Anwendung wie Bittorrent (und damit wissentlich oder unwissentlich zum gleichzeitigen Upload an andere) provozieren lassen.

Insofern müßte man auf den Gedanken kommen, daß einem keine Gefahr droht, solange man sich wirklich auf die Angebote beschränkt, die wirklich legal kostenlos heruntergeladen werden dürfen, wie etwa so manche Installations-CD für Linux-Distributionen. Denn legale Torrent-Angebote gibt es genug, es ist nicht veranlaßt, Torrent selbst zu verdammen.

Und genau da könnte die Falle lauern:

Man sieht einer Torrent-Datei (mit der der eigentliche Download nur initiiert) wird, nicht an, was da noch kommt. In so einer Torrent-Datei sind Informationen wie der Hash und der Name der Datei, die Dateigröße, welcher Tracker zu verwenden ist.

Was aber, wenn auf irgendeiner Webseite irgendeine legale Datei angeboten wird, die dabei angegebene Torrent-Datei aber eine andere, urheberrechtlich geschützte ist? Man würde in allerbestem Glauben Torrent auf die vermeintlich legale Datei ansetzen und während des Downloads, also bevor man eigentlich gemerkt hat, daß man etwas anderes lädt als man haben wollte, bereits als Anbieter der urheberrechtlich geschützten Datei auftreten, also abgemahnt werden können.

Ich kenne die Peer-to-Peer-Protokolle nicht im Detail, aber soweit ich die verstanden haben, teilt etwa Torrent die Quell-Datei in mehrere Teile auf, die dann unabhängig voneinander von verschiedenen anderen Quellen geladen werden können, und zwar auch dann, wenn die anderen Quellen die Teile noch nicht alle haben. Wenn man eine Datei per Torrent herunterlädt, wird man – meines Wissens, ich verwende das bisher praktisch nicht und hab’s nicht näher untersucht – schon zum Anbieter eines Teils, sobald man diesen Teil der Datei hat und nicht erst, wenn die Datei vollständig heruntergeladen wurde.

Ein böswilliger Anbieter könnte also selbst als Torrent-Uploader auftreten, mittels einer modifizierten Software aber dafür sorgen, daß sie nur einige, aber nicht alle Teile herausgibt – am besten sogar den ersten Teil mit Dateiheadern usw. zurückhält. Und die passende Torrent-Beschreibungsdatei dann unter irgendeiner falschen Beschreibung – entweder etwas legales, oder etwas wie „Die Queen beim Nacktbaden” anbietet.

Das Ergebnis wäre, daß viele das Herunterladen wollen, weil sie dahinter keinen Rechtsverstoß erwarten. Tatsächlich bekommen sie dann etwas anderes, nämlich irgendeinen urheberechtlich geschützten Song, was sie aber nicht merken, weil die Datei ja nie vollständig werden und abgespielt werden kann. Ohne den Anfang der Datei kann man mit Mediendateien in der Regel nichts anfangen, und solange der Torrent-Client nicht „fertig” ruft, startet man das ja auch nicht. Aber der Client bietet die Teile bereits anderen zum Upload an.

So könnte es einem – theoretisch – passieren, daß man etwas völlig legales herunterladen will, dabei in eine Falle tappt, etwas anderes untergeschoben bekommt, es aber nicht merkt, weil es nie vollständig wird, und dann abgemahnt wird, ohne daß man weiß, wie einem geschieht.

Damit ist selbst der absolut ehrliche und rechtstreue Bürger völlig schuldlos der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt. Jeder Gebrauch von Bittorrent wäre gefährlich, sofern nicht die Torrent-Datei selbst aus vertrauenswürdiger Quelle kommt.

Echte Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente dafür habe ich nicht. Nur so ein rein hypothetischer Gedanke über die Frage, ob man Bittorrent überhaupt gefahrlos einsetzen kann.

Nachtrag: Wenn der, der abmahnt, gleichzeitig auch der ist, der die Datei und ihre Torrent-Beschreibung in Umlauf setzt, kann er sogar einen Tracker angeben, den er unter seiner Kontrolle hat, und damit die komplette Übersicht darüber erlangen, wer da alles herunterlädt.

25 Kommentare (RSS-Feed)

Alex
16.10.2011 18:01
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um noch einen draufzusetzen:
Wenn eine Anwaltskanzlei, die die Rechte an so einer Datei hat, diese verbreitet, dann ist doch der download legal, insbesondere nicht offensichtlich illegal.


Hadmut
16.10.2011 18:09
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Wäre eigentlich sogar Betrug bzw. Prozeßbetrug…


Heinrich
16.10.2011 18:18
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Deine Argumentation schwächelt in folgendem Bereich: Du nimmst an, dass bereits das teilweise weiterversenden von urheberrechtlich geschützten Dateien problematisch wären. Nun, solange die Datei nicht vollständig und damit überhaupt funktionsfähig ist, kann man kaum von einer Urheberrechtsverletzung sprechen.
Andernfalls wäre der Tatbestand bereits durch die Übertragung einer 1 oder einer 0 schon gegeben, nur wo sollte dann letzlich die Abgrenzung erfolgen?


Hadmut
16.10.2011 18:24
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Erstens war das mit den unvollständigen Downloads nur ein ergänzender Gedanke. Muß ja nicht sein, war mehr so eine fortführende Überlegung.

Zweitens ist auch die teilweise Übertragung eines Werkes eine Verletzung. Stell doch mal 4/5 eines aktuellen Kinofilms oder eines Harry-Potter-Bandes ins Netz. Da kannste was erleben…

Ich könnte mich jetzt auch nicht erinnern, daß in den Anfragen oder Prozessen jemals belegt oder auch nur behauptet wurde, daß die betroffenen jeweils die vollständige Datei angeboten haben. Da wurde nur der Hash der Gesamtdatei benannt und dann gesagt, diese und jene IP-Adresse hätten das über torrent, donkey, oder sonstwas angeboten. Und das ist auch der Fall, wenn nicht alle Teile unterwegs sind.

Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob Torrent-Clients überhaupt starten, wenn nicht für alle Teile Anbieter da sind. Aber auch das kann man hinkriegen, indem man alle Teile anbietet, und dann nachher einfach nichts überträgt, wenn die Verbindung steht.


mika
16.10.2011 18:34
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Es werden teilweise auch leute abgemahnt, die Bittorent anscheinend gar nicht benutzt haben.
Es gab dazu, wenn ich mich richtig erinnere, auch mal eine Aussage von einem Kölner Gericht, das wahrscheinlich ca. 50% der Adressen durch schlampereien oder ähnliches falsch ermittelt werden.
Hier noch ein kleines Video von Kontraste zum Thema unberechtigte Abmahnungen:
http://www.youtube.com/watch?v=bY4uZ9CrUf4

Solche Tricks wie manipulierte Torrent-Dateien müssten also gar nicht mal gemacht werden.
Und ja, sobald du ein Teil heruntergeladen hast, wird dieser auch wieder von dir hochgeladen.

Meiner Meinung nach sind die ganzen Verfahren schon alleine deswegen faul, weil der Angeklagte beweisen müsste das er die “Straftat” nicht beganngen hat. Da dies aber praktisch unmöglich ist, ist das eigentlich kein sonderlich rechtsstaatliches Verfahren.
(-Er hat ein Pakt mit dem Teufel eingegangen, hängt ihn!
-Das stimmt nicht!
-Beweis das Gegenteil!)


Someone
16.10.2011 18:35
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@Hadmut: Ein Torrent Client lädt theoretisch bis zur maximalen Verfügbarkeit der Teile.


mika
16.10.2011 18:37
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Hier noch ein Video, am Ende eine Anmerkung zu den Abmahnkosten:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,8185991,00.html


Hanz Moser
16.10.2011 18:46
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@ Heinrich
Ich kenne die Rechtsprechung in dem Bereich nicht und weiß auch nicht, ob es bereits Urteile zur genauen Differenzierung gibt, wann bei einer P2P dir Urheberrechtsverletzung stattfindet.

Meine Vermutung dazu ist folgende:
Wäre erst der hunderprozentige Download eine URV, dann müsste es längst Tools geben die genau da angreifen und bewusst dafür sorgen, dass ein Teil des Torrents nicht verteilt wird und so bspw. ein Sekundenbruchteil der Stille eines MP3s oder ein paar Frames im Abspann eines Films fehlen.
Das wäre offensichtlich an der Idee vorbei und eine Untergrabung des Rechtszweckes. Das geht nur unter Juristen gut 😀

In dem Moment wo jemand anfängt einen Teil eines Torrents zu laden, der urheberrechtlich geschützt ist, kann man daraus aber die Absicht folgern, auch den Rest zu laden. Warum sollte man das Laden anfangen, wenn nicht um es vollständig auszuführen?
Wenn man sich um den Fall der Verbreitung kümmern will, geht das ähnlich. Wenn man also ein Datenpaket eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Rahmen eines Torrents losschickt ist durch die notwendige Vorbereitungshandlung, dem Anstoßen des Torrentprogramms und dem Hinzufügen des Downloads, ja eine ganz eindeutige Absicht gegeben. Das passiert nicht zufällig. Man will was herunterladen und muss es teilen, das muss man wissen, also ist ganz klar die Verbreitungsabsicht gegeben.
Und wenn man im Gesetz nachliest, wird durch so einen Umstand die kleinstmögliche Verteilungseinheit bereits zum Delikt.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Der Versuch ist strafbar! Und ja, §106 bezieht sich nicht explizit auf gewerbliches Handeln. Das wird in §108a geregelt.
Ich glaube selbst wenn jemand sagt, er habe den Download nach 1% abgebrochen trifft es ihn hier, weil das unter den Begriff des Versuches fallen dürfte.

@ Hadmut

Das ginge sogar noch besser. Beim Bundestrojaner ist die Nachladefunktion ein Novum, in der freien Wildbahn gibt es die seit langem. Man muss hier ja auch keine Daten ernsthaft speichern. Warum also nicht so einem der verbreiteten Botnetze ein bisschen Torrent Code mitgeben und das Ding von etwas Verbotenem ein bisschen knabbern lassen? Ein paar MB kann man ja speichern und verteilen.
Wenn man das mit kleineren Teilpopulationen macht fällt das nicht auf und man kommt auf dem Umweg des URV zu einer Adressenliste der Leute, deren PC man kontrolliert.
Natürlich nimmt man zur klaren Abgrenzung einen nicht öffentlichen Torrent, sammelt die Daten, lädt ihn dann anonym auf Piratebay hoch und sammelt noch ein paar andere arme Seelen. Hinterher kommst du der Masche praktisch nicht auf die Schliche. Dem Anwalt musst du auch nicht sagen, dass du ein Botnet kontrollierst.

Wie es mit dem Herunterladen falsch benannter Sachen aussieht ist aber eine wirklich gute Frage. Greift hier der Erlaubnistatbestandsirrtum für die Straffreiheit, weil der ansich rechtswidrige Download selbst den Urheber nicht schädigt?


Hadmut
16.10.2011 18:56
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@Hanz Moser:

Bloß weil’s strafbar ist, wird eine Abmahnung nicht zum Strafrecht und der Empfänger einer Abmahnung nicht zum Angeklagten.

Haltet mal bloß das Strafrecht und das Privatrecht auseinander.


Hanz Moser
16.10.2011 18:49
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Nachtrag

Streich den letzten Halbsatz! Der Upload während des downlaods schädigt natürlich den Urheber indirekt über die Verbreitung. Die Frage des Erlaubnistatbestandsirrtums bleibt aber trotzdem…


Hanz Moser
16.10.2011 19:12
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Gut, der Erlaubnisirrtum und der Erlaubnistatbestandsirrtum sind wohl tatsächlich rein im Strafrecht verankerte Begriffe.

Der Kern des Gedanken bleibt aber, da dem Zivilrecht die Vorsatztheorie zu Grunde liegt.


Hadmut
16.10.2011 19:14
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Nöh.

Um abgemahnt zu werden muß man weder Vorsatz haben noch Täter sein oder überhaupt was davon wissen. Siehe Störerhaftung.


Hanz Moser
16.10.2011 19:27
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Das geht aber wieder an meiner Frage vorbei, die, wenn du willst, an deinem Artikel vorbei geht.

Für die Frage nach der Abmahnung hast du Recht. Wie sieht es aber aus, wenn jemand nicht zahlt und dann eine negative Feststellungsklage anstrengt?

Bekommt man die Hucke voll, wenn jemand irgend eine Seite die Linux ISOs anbietet hackt und den Torrent auf einen Kinofilm umleitet, dessen Hashwert natürlich nichts sagt und der als Datei eine “Ubuntu 11.04.iso” verteilt?


Guy Incognito
16.10.2011 19:40
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Das würde technisch funktionieren, aber nicht praktisch. Filesharer suchen sich ihr Material auf beliebten Websites zusammen, wo es Kommentare und andere Funktionen für Feedback gibt. Ein Download, der nicht fertig wird, wird schnell abgewertet und Fake-Content sowieso gelöscht. Ein Download wird beliebt, wenn ihn viele Leute fertigstellen und weiter sharen (hohe Seeder-Zahlen) und das könnte man viel besser dadurch erreichen, indem man wirklich die Musik im Umlauf bringt.

Unabhängig davon ob halbe Downloads/Uploads und falsche Dateiinformationen juristisch angreifbar sind, würde es zudem aus einem anderen Grund nicht gut funktionieren: das Unrechtsbewusstsein beim Filesharer wäre nicht vorhanden, wenn er selbst betrogen wird. Das ist aber wichtig, um überhaupt eine profitable Anzahl von Personen zum Zahlen der Vergleichsangebote zu motivieren und um nicht in eine teure und risikobehaftete Verhandlung gehen zu müssen.


Usul
16.10.2011 20:58
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Du machst dir Sorgen darüber, dass man dir/jemanden mittels Bittorrent eine Urheberrechtsverletzung unterschiebt? Schon mal daran gedacht, dass man Leute mit viel einfacheren Mitteln viel schwerer in die Bredouille bringen kann? Nehmen wir mal Bilder, die unter die Kategorie Kinderpornographie fallen, deren Download ist strafbar, soweit ich weiß. Jeder, der schon mal etwas HTML geschrieben hat, weiß, dass es trivial ist, eine Seite zu schreiben, die beliebige Bilder verlinken und damit runterladen kann (Browsercache), die der Nutzer aber nie zu Gesicht bekommt, wenn er nicht genau nachschaut (z. B. im Browsercache selber, oder in den Seiteninformationen). Bildgröße irgendwo 1×1 Pixel, fertig. Für den Anfangsverdacht + Hausdurchsuchung reicht das, wahrscheinlich kann man dann irgendwie nachweisen, dass es keine Absicht war, z. B. weil sich die verlinkende Seite noch im Cache befindet oder, aber den Ärger hat man erst Mal am Hals.

Das mag jetzt erst Mal nach Paranoia klingen, was natürlich stimmt. Aber technisch möglich ist es. Bleibt die Frage, wer die Motivation und die technischen Mittel sowie Gelegenheit hätte, so etwas durchzuziehen. Aber wie ich mich vor so etwas schützen sollte, wüsste ich beim besten Willen nicht. Außer Internet abschalten. Hilft wohl auch bei deinem Bittorrent-Problem 🙂


Hadmut
16.10.2011 21:03
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@Usul:

Oh Leute, nun dramatisiert’s doch nicht gleich alles zum „Du machst Dir Sorgen”. Darum geht es doch gar nicht. Man muß doch mal über irgendwas nachdenken können, ohne daß einem gleich „Sorge” unterstellt wird.

Und das es anders viel leichter geht, ist auch völlig irrelevant, sonst dürfte man ja immer nur über die leichteste Methode nachdenken. Und das mit dem Browser ist auch Quatsch, weil das noch kein Verbreiten ist, das ein Dritter abmahnen kann.

Und schau Dir doch mal an, womit Leute tatsächlich abgemahnt werden…


yasar
17.10.2011 9:51
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Meine Erfahrung ist, daß torrent-clients starten, auch wenn gar kein seeder vorhanden ist. Sie warten dann halt solange, bis wieder ein seeder oder anderer client auftaucht, der ihm noch fehlende Teile nachliefern kann.

So gesehen könnte der “Angreifer” als eine torrent-Datei verteilen und durch Verteilen eines einzigen Blockes dafür sorgen, daß sein tracker schon Daten sammeln kann.

Aber im allgemeinen werden solche torrents ja über portale verteilt, so daß es relativ schnell auffällt, wenn ein torrent murks ist.

Aber der Angreifer könnte durchaus eine seriös erscheinendes Portal mit Tracker aufbauen, auf dem er legale torrents verteilt. und nur vereinzelt einigen wenigen ausgesuchten einen falschen unterjubelt. So fällt es gar nicht auf daß da einige gelinkt werden und abgezockt wird.

Eine Möglichkeit “sichere” torrents zu finden, wäre, daß der Anbieter nun die torrent-Dateien/hashes signiert, was bisher überhaupt nicht gemacht wird. So könnte man, sofern man vertrauen zu der Signatur, bzw. deren aussteller hat, einigermaßen darauf vertrauen, daß torrents nicht gefaket werden.

Aber ich sehe zumindest im Moment den Angriff als noch nicht kritisch an, weil es für die Anwälte vermutlich noch einfacher ist, sich irgendwellche IP-Adressen wild zusammenzusuchen, z.B. durch portscans nach torrent-typischen ports und dann einfach zu behaupten, daß man etwas verteilt hätte.

Dadurch, daß man im Urheberrecht seine “Unschuld” beweisen muß, und außerdem viele, die torrents benutzen sicher auch mal das ein oder andere mal schwach geworden sind, wird die quote der “Zahler” vermutlich hoch genug sein, daß man als Anwalt keinem Prozessrisiko ausgesetzt ist, solange man nicht fahrlässig selbst klagt.


Kalle
17.10.2011 10:55
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Es gibt sogenannte Leecher Clients. Die uploaden nur kaputte Teile, die dann vom jeweiligen Client wieder verworfen werden. Vom Upload kann daher nicht automatisch ausgegangen werden.

Ich kenne auch ein Schreiben eines Informatikers, der sich auf 7 Seiten mit dem gesamten Thema auseinandergesetzt hat, mit Erklärungen für den technischen Laien, Diagrammen usw. Die Abmahnkanzlei hat das dann nicht weiter verfolgt, weil es zu kompliziert gewesen wäre und besagte Kanzlei auch Prozesse generell vermied.

Das Problem mit den falsch benannten Dateien lösen die Clients aber z.T. von selbst. Bei Emule hat man Nutzerkommentare und sieht auch wie die die Datei bei anderen Usern heißt und durch den Hash sind die identifizierbar sofern irgendwo das original rumschwirrt. Im geschilderten Beispiel wäre es dann natürlich schon zu spät.

Was wohl auch möglich ist, sind doppelte Abmahnung. Z.B. bei Bushido Songs, die ja auch geklaute Inhalte von anderen Bands beinhalten. Da kann man dann gleich 2 mal kassieren. Das plant besagte Kanzeli wohl gerade.


Lars
17.10.2011 11:09
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Wenn man vorhat betrügerische Abmahnungen zu verschicken, warum sich dann überhaupt die Mühe machen und etwas anbieten? Einfavh IPs einsammeln, Adressen ermitteln lassen, Abmahnungen verschicken.

Soundsoviele werden zahlen, soundsoviele werden “Schwierigkeiten machen”. Wenn das Verhältnis stimmt …


Hadmut
17.10.2011 11:12
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@Lars: Aus einem relativ einfachen Grund: Weil die, die Abmahnen, das üblicherweise nicht selbst technisch überwachen und auflisten, sondern externe Dienstleister damit beauftragen, die sie dann wiederum als Zeugen benennen. Und wenn die Rechteinhaber das selbst anbieten, dann kann der externe Dienstleister sie ganz „ehrlich und seriös” finden und als Zeuge auftreten.

Daß es auch die Möglichkeit gibt, das einfach nur zu behaupten, habe ich ja schon früher im Artikel über die Vorratsdatenspeicherung geschrieben.


Lars
17.10.2011 11:57
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@Hadmut: Die “Zeugen” schmälern nur den Gewinn. Wenn der Abmahner nicht vor hat, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, dann braucht er keine Zeugen.


Hadmut
17.10.2011 12:05
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In allen Fällen, die ich bisher näher kenne, war es aber so, daß ein externer Dienstleister beauftragt worden war.

Am Gericht kommen sie nämlich sowieso nicht vorbei, vor der Abmahnung steht die Auskunft, und vor der Auskunft die richterliche Gestattung.


Lars
17.10.2011 14:20
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“Es wird anwaltlich versichert daß …” – Oder welche Formulierungen da auch immer so gängig sind. Ich glaube nicht, daß sich der Richter für die Bearbeitung so besonders viel Zeit nimmt, 5x rückfragt oder so. Der kriegt die Listen auf den Tisch und unterschreibt. Fertig. Den Rest wird das Verfahren klären. (So es denn zu einem kommt.)

Im Übrigen sind es gerade diese externen Dienstleister, denen ich bei dem ganzen Procedere nicht so richtig über den Weg traue. Haben die ggfls. ein Eigeninteresse, möglichst viele Abmahnungen zu generieren?


Hadmut
17.10.2011 14:22
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Na freilich haben die, das ist doch die Kundschaft. Je mehr Umsatz der Anwalt macht, desto mehr kann er diese Dienstleister beauftragen. Und je mehr Ergebnisse sie ihm liefern, desto mehr brummt das Geschäft.


Also soweit ich Torrent verstanden habe (und ich gehe davon aus das ich es gut verstanden habe) ist deine Annahme korrekt. Ein böswilliger Angreifer könnte genau das tun.

Dagegen schützen kann man sich in dem man nur torrents von Quellen nimmt denen man traut oder über eine Leitung deren öffentlicher Endpunkt nicht in D ist.

Eigentlich sollte man aber eh nur Torrents von Quellen nehmen denen man traut, weil da ja sonst auch sonst alles mögliche drin sein kann und BitTorrent sagt ja nur das die Datei die du hast eine exakte Kopie der Datei des Absenders ist, aber nicht mehr. Und ich bin mir sicher ein Virus in der Datei “Dicke (piep) in heißen (piep)” verteilt sich gut.