Ansichten eines Informatikers

Die Hamburger Rechtsprechung

Hadmut
25.10.2011 13:10

zum Internet-Recht kann man jetzt nicht nur auf ganz Deutschland, sondern sogar auf die ganze EU ausdehnen. Da werden jetzt noch mehr Leute dort klagen gehen…

7 Kommentare (RSS-Feed)

Cpt.AGE
25.10.2011 13:42
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Na dann will ich mal hoffen, dass diverse Herrschaften vom KIT und so nicht eine “Klagewelle” anstossen, um den bösen, bösen Hadmut endlich mundtot zu machen…
Denn auch der Nachweis der Rechtmässigkeit (Bewispflicht des Bloggers) ist ja mit ziemlich Zeitaufwand verbunden.


Hadmut
25.10.2011 14:07
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Erstens befinden sich sowohl das KIT, als auch ich uns in Deutschland, weshalb es des EU-Rechts dazu nicht bedürfte.

Zweitens haben sich Leute aus dem Wissenschaftsbereich bei genau diesem Versuch bereits eine „blutige Nase” geholt, und das wissen die am KIT sehr gut. Ich weiß sogar aus Akten, daß man das schon wollte, aber zu dem Ergebnis kam, das doch besser bleiben zu lassen, weil der Schuß heftig nach hinten losgehen könnte. 😉


Felix aus Frankfurt
25.10.2011 14:39
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Gibt auch gute Neuigkeiten heute: Die Hürden für die Verantwortlichkeit des Providers bei Blog-Einträgen wurden vom BGH deutlich erhöht:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57957&pos=0&anz=169

(Nur die Pressemitteilung, Urteilsbegründung kommt wohl noch.)


Ed
25.10.2011 14:52
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“Deshalb sei das Gericht jenes Ortes, an dem das Opfer seinen Wohnsitz und damit den “Mittelpunkt seiner Interessen” habe, für eine Entscheidung über den gesamten im EU-Gebiet entstandenen Schaden zuständig. Bei dieser Entscheidung dürfe aber das Gericht im Land des Opfers keine strengeren Vorschriften anwenden als sie in dem Land gelten, in dem der Herausgeber eines Internetportals ansässig ist.”

Grundsätzlich finde ich das ja nichtmal dumm, dass man das vereinheitlicht. Auch hier im Blog ist ja die Frage, welches Gericht wann zuständig ist, schon öfters aufgetaucht. Aber bei dieser Regelung frage ich mich: Heißt das, dass das Gericht des Opfers juristische Kompetenz des Herausgeberlandes braucht? Die Konsequenzen daraus sind jetzt auch nicht ohne…


Hanz Moser
25.10.2011 19:08
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Die erste Konsequenz dürfte sein, dass so ziemlich jeder Promi, der den Rest der europäischen Presse nicht gänzlich mag, einen Zweitwohnsitz in Hamburg anmeldet.


Cpt.AGE
26.10.2011 10:49
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Zitat aus Tagesschau.de
Demnach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden.

Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe. Demnach müssen sich die für den Blog verantwortlichen Personen innerhalb einer angemessenen Frist zu der Beanstandung erklären. Bleibt diese Stellungnahme aus, sollen die Inhalte gelöscht werden. Die Inhalte müssen ebenfalls gelöscht werden, falls die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt wurden und die entsprechenden Behauptungen von den Blog-Betreibern nicht belegt werden können.
Zitat Ende

Persönlich habe ich Blog bisher immer als (freie) Meinungsäusserung der Blogger verstanden, mit all den “Höhen und Tiefen” von Meinungen anderer Menschen…
(War ja auch hier schon mehrfach Thema)
Mit der Beweispflicht für strittige Meinungen, die hier quasi durch die Hintertür eingeführt wird, ist die Wandlung vom “Meinungs-Blog” zum “Beweise-Blog” eigentlich schon programmiert.

Blogger müssen ja sowieso ständig mit der Schere im Kopf kämpfen, um die Balance zwischen Meinung und Persönlichkeitsrecht zu wahren…
Der Pfad wird schmaler.

Schade eigentlich.


quarc
27.10.2011 21:23
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Ich hatte das jetzt anders verstanden. Bei Beleidung durch den Blogger selbst
hat sich doch gar nichts geändert, es ging nur darum, dass er nicht mehr
befürchten muss, z.B. für Kommentare von “Wowbagger the Infinitely Prolonged”
in Haftung genommen zu werden.