Ärger mit NIK Software
Über Fotografie, Color und Silver Efex Pro, schlechte Software, Datenschutz in Hamburg, Überwachungssoftware, amerikanische Sitten und Unternehmen, die lieber ihre zahlende Kunden verprellen als Raubkopien in Kauf zu nehmen.
Zur Einleitung möchte ich dem Leser eine Frage mit auf den Weg geben. Nämlich die, worin er für ein Unternehmen, das Software anbietet, den größeren Schaden sieht: Darin, daß Leute eine Software raubkopieren bzw. ohne hinreichende Lizenz verwenden, die sie vermutlich sowieso nie gekauft hätten, oder darin, daß man Leute, die bezahlt haben, so sehr verärgert, daß sie da nicht nur nichts mehr kaufen, sondern sogar öffentlich vor dem Kauf warnen und böse Blog-Artikel darüber schreiben.
Ich fotografiere. Ich denke, schon ganz ordentlich, und zunehmend besser, aber noch nicht so gut, daß ich meinen eigenen hohen Qualitätsansprüchen so wirklich zu meiner vollen Zufriedenheit genügen würde (gleichwohl denke ich darüber nach, dieses Jahr ein separates Bilderblog aufzumachen). Was auch damit zusammenhängt, daß ich eigentlich noch mehr über Fotografie lese und mir anschaue, als selbst zu fotografieren, womit mein kritischer Blick sich etwas schneller entwickelt als meine eigene Fotografie. Ob das gesund ist, mag eine andere Frage sein. Jedenfalls betrachte ich Fotografie auch als Ausgleich zu meiner ansonsten eher drögen Haupttätigkeit. Als Security-Mensch ist man meist kontinuierlich am mäkeln, tadeln, fordern, moppern, das bringt die Sache so mit sich. Deshalb verstehe ich die Fotografie eigentlich als Gegengewicht, in der es eigentlich nur das ansprechende, erholsame, schöngeistige Denken geben soll. Man soll sich ein Bild anschauen, das einem gefällt, das einen ergreift, oder eben nicht. Und Spaß beim Machen des Bildes haben. Das war’s auch schon. Eigentlich sollte Fotografie streitfrei sein, weil Kunst und Geschmack eigentlich nicht streitbar sein sollten. Eigentlich so ganz friedlich, entspannend, aggressionsfrei. Zum Erholen. Eigentlich.
Durch die Digitalisierung hat es in der Fotografie in den letzten 10 Jahren einen ganz enormen Wandel gegeben. Früher hat man optisch fotografiert, und dann in der Dunkelkammer noch was gepanscht, bisschen abgewedelt oder nachbelichtet, ausgefleckt, oder das ganze gleich ins Labor gegeben. Und das war’s. Berufsfotografen haben einfach die belichteten Filmrollen dem Verlag eingeworfen. Man hat Bilder noch am Auslöser gemacht.
Heute ist das ganz anders. Und ich sage es gleich, daß ich das nicht nur positiv oder nur negativ sehe, denn es hat Vor- und Nachteile. Heute werden Bilder am Rechner nach-(haupt?)bearbeitet, und das ist nicht nur mehr Kür, sondern Pflicht. Dabei muß ich mal etwas klarstellen, was viele Leute häufig völlig mißverstehen, wie sich auch an Kommentaren zu früheren Blog-Artikeln zeigte. Ich meine nicht das Zusammenpanschen von Bildern mit Photoshop oder Gimp, Fotomontagen, Manipulationen, bei denen der Bildinhalt erst im Rechner zusammengenudelt wird. (Das mag ich übrigens gar nicht.) Es geht um etwas, was viele Leute, die sich mit Fotografie nicht sehr intensiv befassen, eigentlich gar nicht kennen, den sogenannten „digitalen Workflow”. Gemeint ist der Teil der Bildverarbeitung, der – aus verschiedenen Gründen – nicht in der Kamera stattfindet, sondern auf den Rechner verlagert wird. Und das ist bei anspruchsvoller Fotografie schon deshalb unumgänglich, weil man qualitativ hochwertige Bilder nicht in JPEG, sondern RAW fotografiert und sie damit notwendigerweise schon bearbeiten muß. Dazu kommen dann Aktionen wie Belichtung nachkorrigieren, Graduationskurve, Weißabgleich, Sättigung, Bildausschnitt, verkanntete Kamera geradedrehen, Objektivfehler ausgleichen, Wandlung in Schwarz-Weiß, Vignettieren, Sensorflecken und Objektivdreck entfernen und derartige Funktionen.
Und da hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Auch Panorama-Aufnahmen oder HDR-Bilder aus mehreren Aufnahmen zusammenzuflicken gehört mittlerweile zu dem Wissen, was ein Fotograf drauf haben muß, weil es mit der Bedienung der Kamera schon lange nicht mehr getan ist. Und in letzter Zeit kommen verschiedene Bild-Looks in Mode, die sich in affengeilen Schwarzweiß-Bildern, stark kontrastierten Portraits usw. ausdrücken. Und da geht es nicht nur um Mode (ich versuche zu vermeiden, Moden zu folgen), sondern darum, daß man damit ganz erstaunliche Bildeindrücke erreichen kann. Aus Fotos, die im Normalzustand so langweilig sind, daß man sie nicht zur Kenntnis nimmt, können durch entsprechende Nachbearbeitung Wahnsinnsfotos werden, weil die Bildwirkung unglaublichen Einfluß auf die Wahrnehmung hat oder haben kann. Früher hat man das nur insoweit beeinflußt, daß man das ein oder andere Filmmaterial verwendete, und deshalb kannte man das so nicht. Manchmal hat man fast den Eindruck, man müßte einen Rohdiamanten, den man als unscheinbare Knolle gefunden hat, erst schleifen, um ihn zur Brillianz zu bringen. Hier hat die Digitalfotografie auch einen enormen Erkenntnis- und Qualitätsschub geliefert. Nachdem sie in den ersten Jahren noch eher erfolglos versucht hat, der herkömmlichen Fotografie wenigstens nahe zu kommen, hat es da irgendwann einen Schlag getan, und durch die Beteiligung von PCs hat es einen enormen Qualitätssprung gegeben.
Das Problem daran ist, daß man nicht nur sehr viel lernen muß, um das alles zu beherrschen, sondern es manchmal einfach auf den Besitz der Software ankommt. Manchmal muß man nicht nur wissen, wie ein Bild gemacht wird, sondern auch womit, und das Werkzeug dann eben haben. Ich bin seit einiger Zeit damit beschäftigt, dieses Wissen und Haben anzueignen. Manchmal fragt man sich bei einem Bild, verdammt nochmal, wie hat der/die das gemacht. Ich kriege das so nicht hin. Dabei ist es häufig nicht schwierig, man muß eben nur wissen, mit welchem Werkzeug.
Eine Ursache meiner Seelenpein ist dabei, daß ich als Workflow-Software bisher Bibble5 verwende (wurde gerade von Corel aufgekauft und heißt nun Corel AfterShot Pro). Nicht etwa weil Bibble5 schlecht wäre. Der Platzhirsch und de-facto-Standard ist zwar eher Adobe Lightroom, aber mir sagt Bibble5 vom Arbeitsablauf mehr zu, und es ist in vielen Details (leider nicht in allen, es hat leider auch Bugs und schmerzhafte Funktionslücken) einfach besser als Lightroom. Und es läuft (mein Killerargument) auch unter Linux. (Bevor hier Kommentare kommen: Nein, digikam hat nie den Status der Brauchbarkeit erreicht.) Nun sind Linux bzw. Bibble5 unter Fotografen extreme Nischenprodukte, das verwendet bei den Profis praktisch keiner. Die stehen je nach Einsatzgebiet auf Macintosh oder Windows. Und Adobe-Software, weil Adobe da zwar sauteuer ist, aber alles zusammenpassend anbietet, Lightroom, Photoshop, Indesign, DNG. Und eine durchaus schöne Benutzeroberfläche hat.
Verwendet man also Lightroom, bekommt man gegenüber Bibble5 schon deshalb einen riesigen Funktionsvorteil, weil es da unzählige Plugins, Zusatzfunktionen, Presets usw. gibt. So gut Bibble5 für die Brot-und-Butter-Arbeit ist, wenn’s an die Spezialfälle geht, landet man doch bei Lightroom und Windows oder Mac. Ich will das hier mal nicht als gut oder schlecht bewerten, sondern als Beobachtung und Tatsache feststellen.
Zu diesen Erweiterungen gehören die diversen Programme der Firma Nik Software (wirkt sehr amerikanisch, sitzt aber in Hamburg) für Lightroom (und andere Software wie Photoshop, Nikon CaptureNX und Apple Aperture), die unter Fotografen, in Fotozeitschriften und Foren immer wieder in höchsten Tönen gelobt und mit Auszeichnungen versehen werden (woran mir mittlerweile ganz erhebliche Zweifel kommen).
Am bekanntesten sind darunter die Produkte Color Efex Pro, das diverse Farbmanipulationen, Filter, Filemulationen bereitstellt, Silver Efex Pro, das die Umwandlung in Schwarzweiß-Bilder mit zusätzlichem KnowHow durchführt, HDR Efex Pro, das als Konkurrent zu Photomatix gehandelt wird, und noch ein paar mehr, die nicht so bekannt sind. Ne Menge Fotografen erzählen in ihren Blogs, daß sie diese oder jene Funktion innig lieben und sie so gute Bilder erzeugt. Die Beispiele – möchte ich an dieser Stelle durchaus zugestehen – sprechen schon für sich.
Allein, die Software von Nik ist unverschämt teuer. Wenn die Plugins für die Sonderfälle ein Mehrfaches der Workflow-Software kostet, obwohl die viel mehr kann, dann ist etwas abgrundtief faul. Aber was soll’s. Um gute Fotos zu machen, muß man – entgegen landläufiger Meinung, die die törichte und laienhafte Auffassung kolportiert, daß es nur auf den Fotografen und nicht auf die Kamera ankäme – durchaus investieren. Und wenn das dann den Unterschied macht, daß auch nur zwei oder drei Fotos mehr für eine Zeitschrift oder irgendeine Kampagne kommerziell verwendet werden, hat man das Geld fast schon wieder heraus.
Also habe ich im Juli 2011 in den sauren Apfel gebissen und mir die „Complete Collection” mit allen 6 Programmen gekauft. Allerdings nicht die mit allem, die hätte 600 Euro gekostet, sondern nur die „Lightroom Edition”, die gab es für den halben Preis. Macht mit Versand 306 Euro.
Der Preis ist umso ärgerlicher, als sich – hinterher – herausstellte, daß die Programmierer bei Nik Software zwar viel Ahnung von Bildverarbeitung haben, aber lausige Programmierer sind. Nur um ein paar der Mängel zu nennen, um die es hier zwar eigentlich nicht gehen soll, die aber meine Unzufriedenheit verstärken:
- Die Software kommt zwar als Plugin daher, ist es aber nicht. Tatsächlich wird aus Lightroom einfach nur eine externe Anwendung gestartet. Das hat nicht nur Bedeutung für den Speicherverbrauch, wie wir unten sehen werden, sondern ist eigentlich schon Schwindel, weil sie nämlich für die Plugin-Funktionen heftig Geld verlangen. Als Plugin für alle Programme kostet es doppelt so viel wie nur als Plugin für ein Programm, obwohl es eigentlich dieselbe Software ist.
- Das ist auch deshalb fragwürdig, weil es nicht die Qualität eines Plugins erreicht, die man aber erwartet, wenn etwas als „Lightroom Edition” verkauft wird. Von einem Programm, das als Zusatz für eine Workflow- oder Bearbeitungssoftware daherkommt, erwarte ich, daß sie über die Plugin-Schnittstelle direkt auf dem Bildpuffer und mit der Benutzeroberfläche etwa von Lightroom arbeitet. Dieses Starten als externes bringt eine ganze Reihe ernomer Nachteile mit sich. Beispielsweise kann man das nicht automatisieren, sondern muß es von Hand anstoßen, dann muß Lightroom erst einen Auszug erzeugen, der wird einem externen Programm gegeben, das dann darauf herumarbeitet, das Ergebnis als neues Bild ablegt, das man dann wiederum erneut in Lightroom importieren muß.
Das ist nicht nur grausig, sondern auch ein kompletter Bruch mit dem Workflow. Normalerweise – und das ist state of the art – arbeitet man in den Workflowprogrammen wie Bibble5 und Lightroom non-destruktiv. Das heißt, es wird von jedem Bild nur einmal das Ausgangsbild (in der Regel das RAW) gespeichert und alle Operationen, die man darauf anwendet, Farbkorrekturen, Flecken entfernen und was es alles gibt, nur als Liste von Arbeitsanweisungen. Das heißt, man kann sich sein Bild nie kaputt machen oder was davon verlieren. Man braucht nicht mehrere Versionen. Man speichert nur ein Original und bestellt dann, wenn man die Ergebnisse verwenden will, einen Export nach JPEG, TIFF oder was man gerade braucht. Und wenn man von einem Bild mehrere Versionen (unterschiedliche Ausschnitte, Farben, was auch immer) braucht, legt man sogenannte „virtuelle Kopien” an. Dann gibt es für ein Foto eben mehrere Anweisungslisten, mit denen dann mehrere Versionen erzeugt wird. Das ist enorm gut, sicher, fehlertolerant und spart zudem Plattenplatz. Und es vermeidet durcheinander und Verwechslungen, weil es jedes Bild eben nur einmal auf der Platte gibt, und die Auszüge erst bei Bedarf erzeugt werden. Das ist für viele ungewohnt, aber so richtig gut.
NIK Software kann das nicht. Da wird in manueller Arbeit ein neues Bild erzeugt und überhaupt nicht gespeichert oder reproduzierbar gemacht, was man getan hat. Wenn man am ursprünglichen Bild etwas ändert, Ausschnitt, Farbmodell, irgendwas, kann das sein, daß man das bearbeitete Bild nie wieder so hinbekommt. Oder jedenfalls alles manuell neu machen muß. Und alles als separates Bild neu speichern muß. Das paßt vorne und hinten nicht in den Workflow.
Effektiv sind die Nik-Programme damit dann reine Standalone-Programme ohne jeglichen Workflow, die lediglich mit ein paar Start-Adaptern kommen. Das dann als „Lightroom Edition” zu verkaufen, halte ich schon für gewissen Schwindel.
- In vielen Fotozeitschriften und Foren wurde dann HDR Efex Pro so als „endlich Alternative zu Photomatix” gelobt. Wie man aber eine HDR-Software anbieten kann, die HDR-Bilder weder lesen noch schreiben kann (sondern nur die Ausgangsbilder und das fertige tongewandelte Endfoto), ist mir schleierhaft. Das fällt bei mir in die Kategorie „unbrauchbar”, und zeigt ein weiteres Mal, daß die zwar Ahnung von Fotografie, aber nicht vom Programmieren und auch nicht von den Workflow-Abläufen haben. Es geht eben nicht nur darum, mal irgendwelche Bilder zusammenzuklicken, sondern manchmal erzeugt macht HDR auch mit anderer Software (z. B. hugin oder ptgui) oder will sie dann in Tonwerte wandeln lassen, oder umgekehrt mit was anderem nachbearbeiten. Das macht alles so den Eindruck, als hätte eine Amateursoftware versucht, sich als Profisoftware zu verkleiden.
Das ist aber nicht der eigentliche Grund meines Grolls. Diesen ganzen Mist hätte ich ja alles noch hingenommen. Ich bin ja gar nicht so pingelig, wie ich im Blog oft tue. Ich fotografiere, um Spaß zu haben.
Ich bekam also den Schuber mit der CD und den Lizenznummern (wobei man erwähnen sollte, daß man da wieder rätseln darf, weil auch Nik Software einfach zu dämlich ist, die Lizenznummern so zu drucken, daß man sie eindeutig lesen, Null von O und 1 von großem I und kleinem L auseinanderhalten kann) und habe sie installiert.
Dazu muß ich folgendes sagen:
Ich arbeite normalerweise unter Linux. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich für die Bildverarbeitung zwei Instanzen von Windows gehabt. Auf meinem Linux-Rechner hatte ich unter Virtualbox ein Windows XP Professional mit 1,5 GB RAM (bei einem Linux-Rechner mit 4GB RAM kann man nicht viel mehr abzwacken, wenn man nebenher noch Bilder bearbeiten will) und noch einen etwas betagteren aber tauglichen kleinen PC mit Windows 7 Professional und 2GB RAM. Ich fotografiere mit einer Nikon D300s mit 12 Megapixel, hatte aber auch noch größere Fotos zu bearbeiten, weil ich neulich mal alte Dias professionell habe scannen lassen, die dann als TIFF so mit ungefähr 70 MByte pro Bild daherkamen.
Nun weiß ich auch, daß das nicht mehr so ganz der Stand der Technik war. Aber in alte Mainboards kann man nicht einfach mehr Speicher reinstecken, zumal DDR2 vergleichsweise teuer ist. Und bis zu dem Versuch mit Nik Software haben die 1,5 GB RAM für die virtuelle Windows-Maschine, die 2GB für den Windows-Rechner und die 4GB für den Linux-Rechner völlig ausgereicht. Auch mit den Riesen-Bildern kam bisher alles, was ich an Foto-Software im Einsatz hatte, wunderbar klar. Warum Geld für etwas ausgeben, was man nicht braucht?
Auf dem Schuber stand als Mindestanforderung „1GB RAM (2GB or more recommended)”. Also habe ich die Software mal in der virtuellen Maschine installiert.
Lief zunächst auch.
Allerdings fiel mir da schon bei den ersten Produkten auf, daß was faul ist: Sie zeigen einem nämlich bei der Installation eine EULA (End User License Agreement) an, der man zustimmen muß. Wie von den Amerikanern bekannt, ein ewig langer Text in einem winzigen Fensterchen, keine Möglichkeit des Abspeicherns oder Ausdruckens (außer über alles selektieren, copy, paste). Das sind so üble amerikanische Sitten, aber in Deutschland ist das unzulässig. Da ist der Vertrag mit dem Kauf zustandegekommen und da muß alles ausgehandelt sein. Nach deutschem Recht kann man nicht nach dem Kauf noch daherkommen und – „Überraschung!” – noch eine EULA einfordern. Erst soll man zahlen und dann erst erfahren, was man eigentlich gekauft haben soll. Die Katze im Sack kaufen zu müssen ist nach deutschem Recht rechtswidrig.
Jedenfalls steht in der EULA so eine kleine Überraschung drin, von der beim Kauf nirgends die Rede war. Nämlich daß die Nutzung und Installation auf einen PC und ein Notebook beschränkt ist. Das ging mir schon mal gegen den Strich. Allein schon deshalb, weil das meinen Anforderungen nicht entspricht. Ich arbeite normalerweise zuhause mit einem Windows-PC und einer virtuellen Maschine, und für unterwegs habe ich normalerweise mindestens zwei Notebooks, einen schönen großen, wenn man mit dem Auto mal zu einem Workshop oder Auftragsarbeiten fährt, und einen kleinen leichten für Flugreisen.
Seriöse Firmen schreiben so etwas – wenn sie es überhaupt machen – direkt auf die Angebotsseite dazu. Produkt X für y PCs kostet z Euro. Nicht so bei Nik. Da steht nichts auf den Angebotsseiten von einer Beschränkung. Nur so unter den AGB versteckt gibt es da noch eine EULA, wo steht:
Anzahl und Umfang der zu übertragenden Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag mit der Nik Software GmbH. Der Verbraucher erwirbt das einfache, nicht-ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software zu nutzen, d.h. in dem vertraglich vereinbarten Umfang in den Arbeitsspeicher eines Rechners und eines mobilen Computers (z.B. Notebook) zu laden und in dem vereinbarten Umfang permanent auf Massenspeichern zu installieren. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
Vertraglich war aber keine Beschränkung vereinbart. Eine EULA ist in Deutschland weder nachträglich, noch über die AGB zulässig. Außerdem ist in der deutschen Rechtsprechung längst geklärt, daß eine Beschränkung des Nutzungsumfangs bei Software immer nur individualvertraglich, aber wegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht per AGB geregelt werden darf. Nutzungsbeschränkungen in den AGB sind schlicht unwirksam. Nachträgliche EULAs ebenfalls.
Das wurde aber noch besser.
Ausgerechnet die Software, auf die es mir am meisten ankam, nämlich Silver Efex Pro (Umwandlung in Schwarz-Weiß-Fotos) lief auf der virtuellen Maschine nicht brauchbar. Nach dem Starten dauerte es fast eine Stunde (!), bis die Benutzeroberfläche überhaupt erschien und bedienbar war, und auch das nur mit minutenlangen Verzögerungen.
Der Grund war ganz einfach. Zu wenig Speicher. Weil die Software – wieder einmal – beschissen programmiert ist. Ruft man Silver Efex aus Lightroom heraus – wie man soll – für ein Bild auf, zeigt die Software ungefragt erst einmal 38 verschiedene Vorschaubilder für jedes eingebaute Profil an. Und scheint dafür den Platz für die volle Auflösung zu belegen. Der Filmscanner liefert 4000×2700 Pixel zu 16 Bit Tiefe, was auf Bildgrößen von rund 64 MB hinausläuft. Mal 38 Bilder ergibt so ungefähr 2,5 Gigabyte. Nicht gut, wenn insgesamt nur 1,5 Gigabyte RAM da sind, da swappt sich die Maschine zu Tode. Deshalb dauert es auch eine Stunde, bis die Benutzeroberfläche endlich da ist. Ich weiß zwar nicht, ob und wo die Kerle programmieren gelernt haben, aber bei solchem Mist muß ich immer an die funktionale Programmierung denken, in der sie an den Unis lehren, daß es auf die darunterliegende Maschine gar nicht ankäme und man für jede Operation eine Kopie anlegen muß, um Seiteneffekte zu vermeiden. Sowas kommt dann dabei heraus. Anders als auf dem Schuber steht auf der Webseite nämlich schon, daß sie mindestens 2, empfohlen 4 GB RAM haben wollen.
Auch das hätte ich noch zähneknirschend hingenommen, weil 1,5 GByte RAM nun wirklich nicht mehr so ganz aktuell sind.
Also versuch ich es mal auf dem Windows-Rechner mit 2 GB RAM. Nur zum Testen. Und erlebe gleich zwei Überraschungen:
- Drei der sechs Programme lassen sich nicht über Remote Desktop bedienen, es erscheint eine Fehlermeldung.
Was mich wurmt, weil ich meine Windows-Rechner für gewöhnlich über RDesktop bediene, weil ich keine Lust habe, mehrere große Monitor zu kaufen, mehrere Tische aufzustellen und hin- und herzuspringen. Außerdem wollte ich meine Windows-Rechner eigentlich möglichst auf virtuelle Rechner umstellen, und die haben normalerweise keine eigenen Monitore.
Wie sich aber in der späteren Korrespondenz (s.u.) herausstellte, verwendet Nik bei dreien der sechs Programme (inzwischen ist für ein viertes eine neue Version erschienen, wo das ebenfalls der Fall ist) einen Kopierschutz, der das Arbeiten über RDesktop blockiert. Kein Wort davon beim Kauf, kein Wort in den AGB, kein Wort in der EULA.
Das wollen sie aus Lizenzgründen nicht. Sie wollen vermeiden, daß ein Rechner mit Nik-Software von mehreren Personen verwendet werden kann. Soll jeder eine neue Lizenz kaufen.
Windows-Rechner über RDesktop zu bedienen sei außerdem ein Spezialfall und nicht vorgesehen, das müßten sie nicht unterstützen. Ebensowenig virtuelle Maschinen. Niemand außer mir würde Windows virtuell oder per RDesktop verwenden.
Außerdem, so Nik Software, sei das ja unsinnig, weil ernsthafte Fotografen ja nur auf farbkalibrierten und damit realen Monitoren arbeiteten. Was gleich dreifacher Unfug ist. Erstens weil auf der Packung und im Web nichts davon steht, daß die Software einen farbkalibrierten Monitor voraussetzt. Zweitens weil ich ein Farbkalibriergerät habe, das problemlos auch über rdesktop und auf virtuellen Maschinen funktioniert. Und drittens, weil Silver Efex nur Schwarzweißfotos erzeugt und anzeigt (!).
Schon da habe ich gemerkt, daß Nik Software seine Kunden für dumm verkaufen und nach Strich und Faden verarschen will.
- Als ich mich dann direkt an den Windows-Rechner gesetzt habe, ließen sich drei der sechs Programme nicht installieren, weil die Lizenz bereits erschöpft sei.
Moment mal!
Erstens stand doch sogar in der Eula, daß man es auf zwei Rechnern verwenden darf. Und zweitens: Woher weiß denn der eine Windows-Rechner, daß ich es auf dem anderen schon installiert hatte?
Die drei problematischen Programme sind mit einer neueren Version des Kopierschutzes ausgestattet, die im Hintergrund und ohne Zustimmung des Nutzers eine andere, nämlich eine Online-Registrierung durchführt und obendrein einen Überwachungsdämon auf dem Rechner installiert, der immer läuft, schon beim Starten von Windows.
Nach einem Anruf bei Nik Software hat man mir die Lizenzen zurückgesetzt, damit ich die Software erneut installieren kann. Hat aber auch nichts genutzt, weil die Oberfläche nun rund 10 Minuten statt einer Stunde brauchte, um hochzukommen, was aber auch nicht brauchbar ist, denn man muß die Software ja für jedes Bild erneut starten, und die Bedienung war extrem zähflüssig. Unbrauchbar. Die empfohlenen 2GB RAM reichen also auch nicht.
Also habe ich parallel bei Nik Beschwerde erhoben und neue Hardware gekauft. Meinen bis dahin ausreichenden Linux-Rechner mit AMD Athlon irgendwas und 4GB RAM habe ich gegen einen Core i7 mit 16 GByte RAM ersetzt, und die alte Hardware (die mit den 4GB RAM) mittels einer zugekauften Lizenz für Windows 7 Professional 64 Bit zur Windows-Maschine umgemodelt. Und eine neues Notebook für unterwegs mit Core i5 und 8GB RAM. Sollte ja wohl reichen.
Man muß aber da schon sehen, wie sich das hochschaukelt. Auf die ursprünglich 300 Euro kamen dann nochmal runde 1000 Euro an Hardware drauf, obwohl das nicht nötig gewesen wäre, wenn die bei Nik Software halbwegs programmieren könnten.
Auf den neuen Rechnern installieren konnte ich die Software jedoch nicht. Weil Nik Software meinte, ich hätte sie ja schon zweimal installiert, damit wäre der Vertrag erschöpfend erfüllt. Die verarschen einen nach Strich und Faden. Man darf sie nicht mal auf zwei Rechnern nutzen, sondern zweimal installieren. Ob sie dann funktioniert und deren eigene Mindestanforderungen stimmen, interessiert die nicht. „Sie haben doch gesagt, daß es eine Stunde gedauert hat, bis die Oberfläche hochkam. Also ist die Software lauffähig installiert, damit ist der Vertrag erfüllt!” hieß es am Telefon.
Nur daß damit nach deutschem Recht weder der Vertrag erfüllt ist, weil die Software nicht brauchbar ist und sie falsche Angaben zur Mindestausstattung gemacht haben, und die Bindung an einen bestimmten Rechner (sogenannte CPU-Lizenz) in Deutschland nur für Miet-Software und Wartung, nicht für zum dauerhaften Gebrauch gekaufte Software zulässig ist. Selbst wenn man individualvertraglich wirksam eine Nutzungsbeschränkung auf einzelne Maschinen vereinbart hat, muß der Kunde ohne Angabe von Gründen und ohne Vorliegen irgendwelcher Voraussetzungen jederzeit in der Lage sein, die Software auf eine andere Maschine zu verlagern. Hat der BGH entschieden. Interessiert Nik aber nicht.
Aus einer E-Mail des Nik-Supports:
Bitte beachten Sie, dass Sie unsere Produkte auf zwei Ihrer eigenen Computer installieren dürfen, so sieht es auch die EULA vor. Wir danken Ihnen jedoch für den Hinweis, diesen Sachverhalt auch in unseren AGBs zu verankern, wir werden dieses zeitnah nachholen.
Der Einsatz von Silver Efex Pro 2 innerhalb einer virtuellen Maschine wird unsrerseits nicht unterstützt. Ihre Installation und Aktivierung führten hier zum Verbrauch der zur Verfügung stehenden Aktivierungen die durch uns auf Ihre Nachfrage zurück gesetzt wurden, als Sie auf einem anderen Computer nicht aktivieren konnten.
Die Remote Desktop Funktion ist ein probates Mittel um ein Lizenzkonzept zu unterlaufen und wird deshalb nicht unterstützt. Darüber hinaus ist der Einsatz einer Windows Remote Desktop bei der Bildbearbeitung u.a. mangels Farbmanagement-Unterstützung nicht zur empfehlen.
Wir hoffen, Ihre Bedenken ausgeräumt zu haben. Selbstverständlich bieten wir Ihnen an, die Software zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Gut, an dieser Stelle hätte ich sagen können, „behaltet Euren Scheiß und gebt mir mein Geld zurück”, aber eigentlich gehöre ich nicht zu den Leuten, die so schnell aufgeben, zumal ich schon viel Arbeitszeit investiert hatte. Und wenn man alles nach dem Motto „Wir machen was wir gerade wollen und wenn Dir das nicht gefällt, lass es halt bleiben” abwickelt, dann ist man im Wilden Westen, aber hat das Rechtssystem und die Zivilisation eigentlich aufgegeben. De facto hat mir Nik da ja nichts anderes gesagt als daß sie auf deutsches Recht pfeifen und es jedem frei steht, sich ihrer Willkür zu beugen oder nicht. Also die Ablehnung von Recht und Kundenrechten schlechthin. Davon abgesehen hatte ich eigentlich nur das Ziel, Bilder zu machen. Alles, was ich wollte, war Bilder machen. Auf ein paar Euro mehr oder weniger sollte es mir nicht ankommen. Manchmal muß ein Mann einfach tun, was ein Mann tun muß. Manche bauen Häuser, zeugen Kinder, pflanzen Bäume, springen aus Flugzeugen, kaufen sich Motorräder. Ich bin da viel bescheidener. Ich wollte einfach Bilder machen. Einfach nur so.
Die Frage ist eben, ob man sich mit einer Wandlung einverstanden erklärt (Nik hat später noch zweimal versucht, mich zur Rückgabe der Software gegen den Kaufpreis zu bewegen) und damit eine solche Verwahrlosung der Sitten unterstützt. Gäbe ich die Software zurück, hätte ich die 300 Euro wieder, aber nicht den ganzen anderen aufgewandten Ärger, und die Bilder hätte ich auch noch nicht gemacht.
Das Problem ist aber dann, wie man sich gegen solche Firmen wehrt. Letztlich nur vor Gericht, was in Deutschland nicht mehr effektiv ist. Der Rechtsweg dauert ewig, ist häufig teurer als der Streitwert, macht unglaublich viel Arbeit – und die Absurdität gerade der Hamburger Rechtsprechung in IT-Fragen ist geradezu berüchtigt. Es ist ja bekannt, daß die bei den Internet-Streitigkeiten gerne zugunsten der größeren Firma und gegen den einzelnen Bürger urteilen.
Und um es mal klar zu sagen: Ich habe eigentlich keine Lust, mich herumzustreiten oder mit irgendwelchem Lizenzquatsch herumzuschlagen. Ich habe 306 Euro abgedrückt und erwarte verdammt nochmal, daß ich das dann auch halbwegs problemlos nutzen kann. Ich will vorwärts und nicht zurück.
Nun ist das aber auch eine Datenschutzangelegenheit. Daten sind immer nur im Rahmen der Notwendigkeit, mit Einverständnis des Betroffenen und bei diesem direkt einzuholen. Daß Nik da im Hintergrund heimlich einen Überwachungsdämon installiert und irgendwelche Daten von meinem Rechner zu – ja, wohin auch immer – überträgt ohne mir das mitzuteilen, ist datenschutzrelevant. Also fragte ich bei Nik auch nach deren Datenschutzbeauftragten. Antwort:
Was Ihre Bemerkungen zum Datenschutz betrifft, versichern wir, dass wir diesen sehr ernst nehmen. Obwohl wir gemäß § 4f BDSG gar keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, haben wir dieses freiwillig getan. Unser Datenschutzbeauftragter ist Herr Dr. M…. Er hat das Verfahren geprüft und festgestellt, dass eine Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG – auf die Sie hinweisen – nicht erforderlich ist. Damit entfällt auch die ggf. erforderliche Einbeziehung der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Bei der Aktivierung unserer Produkte wird eine Computer ID übertragen, um eine mehrfache Aktivierung auszuschließen. Die Computer ID kann personenbeziehbar sein, was für uns aber nicht erkennbar ist und daher ist das Verfahren nicht datenschutzwidrig. Dennoch haben wir in unserer Datenschutzerklärung im Rahmen des Internetauftritts nicht deutlich genug auf den Datentransfer im Zusammenhang mit der Lizenzprüfung hingewiesen. Wir werden das umgehend nachbessern.
Was eine ggf. zur Vertragserfüllung erforderliche Datenübermittlung in die USA betrifft (was im angezeigten Fall ausgeschlossen werden kann), so haben wir im Interesse und zum Schutz unserer Kunden mit unserer US-amerikanischen Mutterfirma einen Vertrag auf Basis der europäischen Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Dieser gewährleistet unseren deutschen Kunden den gleichen Schutz, der ihnen auch nach deutschem Recht zusteht.
Hört sich erst mal gut an, ist es aber nicht. Denn wie man besagten Dr. M…. erreicht, war nicht erkennbar. Ein Allerweltsname, nicht mal ein Vorname, Googlen zwecklos. Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsanspruch? Nicht bei Nik. Die behaupten einfach, Dr. M…. habe das geprüft, alles prima, und das war’s. Später zeigte sich, daß das gelogen gewesen sein muß, denn es stellte sich heraus, daß Nik gar nicht weiß, was da eigentlich abläuft. Wie will Dr. M… es dann geprüft haben? Lange Zeit hatte ich den Eindruck, daß es Dr. M… gar nicht gibt und der frei erfunden ist. Darauf kommt es aber nicht mal wirklich an, denn einige Zeit später, Ende August, bekam ich eine E-Mail zusammen vom Geschäftsführer von Nik und von Dr. M…, in der es hieß
Sehr geehrter Herr Danisch,
wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit Ihrem datenschutzrechtlichen Anliegen an die Hamburgische Aufsichtsbehörde gewendet haben. Deren Schreiben haben wir beantwortet und um Rückantwort gebeten. Sobald die Abstimmung abgeschlossen ist, geben wir Ihnen eine endgültige Auskunft.
Diesen Dr. M… scheint es doch zu geben (jedenfalls habe ich dann mit Hilfe des nun bekannten Vornamens tatsächlich einen Mitarbeiter einer Datenschutzdienstleistungsfirma gefunden), aber er scheint zu jener Sorte Datenschützer zu gehören, die sich – abgesehen davon, daß sie Rechnungen stellen – ansonsten nicht von einer nicht-existenten Person unterscheiden. Es gibt in der Tat in der Datenschutzbranche einige Leute, die sehr hoch dafür bezahlt werden, daß sie formal da sind, sich aber benehmen, als existierten sie gar nicht. (Ich habe mich vor Jahren mal als Datenschützer bei einer Firma beworben, dann aber den Job abgelehnt, weil die mir direkt sagten, daß sie genau das wollen.)
Seitdem habe ich von Dr. M… auch nichts mehr gehört. Als Datenschützer scheint er jedenfalls nichts zu taugen, denn dazu müßte er selbst eine Einschätzung liefern und liefern können, und nicht davon abhängig sein, was andere ihm mitteilen. Datenschützer sind eigenverantwortlich und nicht nur die Durchreicher. Was außerdem die Frage aufwirft, wie er das Verfahren denn geprüft haben will, wenn er sich jetzt nicht dazu äußern kann. Und was in einem seltsamen Widerspruch dazu steht, daß er als Datenschützer zwar anscheinend eine ziemliche Pfeife ist, als Mitarbeiter eines Dienstleister aber anscheinend gegen Bezahlungen für ganz viele Firmen pfeift. Datenschützer tun zwar immer so als ob, in der Praxis ist der Datenschutz aber eine eher unseriöses Gewerbe.
In der Zwischenheit hatte ich mich also an den Hamburger Datenschutzbeauftragten gewandt. Zunächst nur um zu fragen, ob die wissen, wer „Dr. M….” sein soll. Dann aber auch mit einer Beschwerde, wegen der Datenerfassung und -speicherung.
Von einer Mitarbeiterin des Hamburger Datenschutzbeauftragten hieß es in einer Antwort:
Zur Vermeidung einer mehrfachen Aktivierung eines Softwareproduktes ist es gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich zulässig, im Rahmen der Aktivierung bzw. Registrierung personenbezogen Daten zu erheben und zum Nachweis der Aktivierung zu speichern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn die Weitergabe von Daten in diesem Zusammenhang an die USA erfolgt, soweit das Unternehmen in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau besitzt, was z.B. durch Unterwerfung unter das Safe Harbour Regelwerk erfolgen kann.
Das Unternehmen muss jedoch vor der Erhebung und Weitergabe der Daten den Kunden über diese Verfahrensweise unterrichten. Dies scheint nicht erfolgt zu sein, wie das Unternehmen Ihnen mitgeteilt hat. Allerdings führt der Mangel der Unterrichtung nicht dazu, dass die Weitergabe der Daten unzulässig war, weil diese auf gesetzliche Vorschriften gestützt werden kann. Einen Anspruch auf Löschung Ihrer Daten haben Sie daher nicht.
Wie das Unternehmen Ihnen mitteilte, wird es künftig die Datenschutzerklärung ergänzend. Eine Information in der Datenschutzerklärung wäre jedoch nur ausreichend, wenn der Nutzer vor der Installation nicht nur auf die Erklärung, sondern vorab auch darauf hingewiesen wird, dass die Erklärung Aussagen dazu erhält, welche Daten im Rahmen der Aktivierungsprozesses von ihm erhoben werden.
Liest sich schön, verfehlt aber das Thema. Denn es ging zunächst mal um einen Anspruch auf Auskunft über die Daten. Was holen die von meinem Rechner? Zudem besteht natürlich ein Anspruch auf Löschung, denn die Datenspeicherung setzt ein Einverständnis voraus, was mangels Information nicht gegeben war. Daß die Hamburger Datenschützer da meinen, es läge keine Einverständniserklärung und keine Information vor, trotzdem bestünde kein Anspruch auf Löschung, ist bemerkenswert. Denn eigentlich geht das nur, wenn vorher klipp und klar vereinbart wurde, daß eine beschränkte Zahl von online zu aktivierenden Lizenzen verkauft wird (nur dann besteht nämlich ein Interesse am Lizenzenzählen) und der Kunde damit einverstanden ist. Die Hamburger werfen da gerade das Datenschutzrecht über den Haufen.
Zudem muß es rechtlich „erforderlich” sein. Warum aber eine Lizenzbeschränkung „erforderlich” ist, um den Vertrag mit mir erfüllen zu können, und noch mehr, warum er bei 6 Bildverarbeitungsprogrammen willkürlich bei dreien erforderlich und bei den anderen dreien nicht erforderlich ist, konnten die auch nicht erklären. Warum es Nik Software nicht möglich sein sollte, mir die Nutzung ohne Speicherung zu ermöglichen (und das heißt „erforderlich”), konnten die Hamburger Datenschützer nicht erklären. So ganz nebulös wie Raubkopieren ist schlimm, also sind Gegenmaßnahmen so ganz allgemein „erforderlich” und damit auch heimliches Speichern drin. Ich kam mir da verarscht vor.
Dazu muß man wissen, daß ich vorher zweieinhalb Jahre in der Rechtsabteilung eines großen Telekommunikationsunternehmens gearbeitet habe und dort technischer Berater auch der Datenschutzabteilung war und deshalb viel mitbekommen habe. TK-Unternehmen haben die Datenschützer aber gerade auf dem Kieker, die werden gefilzt und geröstet, daß es kracht. Da muß man innerhalb kürzester Fristen und mit derben Strafandrohungen Verfahrensverzeichnisse erstellen und vorlegen, jede Einzelinformation auflisten und detailliert beschreiben, wann man sie wie erhebt, warum und wozu, woher die Einverständniserklärung kommt, und warum man den Vertrag mit dem Kunden nicht erfüllen kann, wenn einem diese Information fehlt. Aber hier kommt der Hamburger Datenschützer plötzlich mit einem ganz allgemeinen Blabla daher, Kopierschutzmaßnahmen sind erforderlich, also dürfen die irgendwas speichern, obwohl keiner so genau weiß, was. So völlig andere Maßstäbe und Anforderungen, als ich sie im TK-Bereich erlebt habe.
Hoppla, was geht da denn vor sich? Wird Datenschutz jetzt nach dem Prinzip politischer Opportunität betrieben? Oder – wie ich schon öfters argwöhnte – nur da, wo der Datenschützer sich selbst in die Presse bugsieren und angeben kann? Warum wird hier de facto gar nichts untersucht und ich nur mit oberflächlichen (und eigentlich inkompetenten) Worten abgespeist? Was ist da los?
Ich habe denen beim Datenschutzbeauftragten mal etwas deutlicher geschrieben, was ich von ihrer Antwort halte, und ihnen die Informationen zum Vertrag hinterhergeworfen, die sie eigentlich selbst hätten prüfen müssen, aber nicht geprüft haben. Das Fähnchen schwenkte mal eben um 180 Grad:
Wenn es in keiner Weise Gegenstand des Vertrags war, dass die Software nur durch den Erwerber genutzt werden darf, das heißt nach dem Vertrag auch eine Nutzung durch Dritte zulässig wäre, besteht tatsächlich keine Notwendigkeit für die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten. Diese wären dann nicht für die Durchführung des Vertrags erforderlich, so dass die Datenerhebung nicht nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig gewesen wäre. Das Unternehmen könnte die Zulässigkeit der Datenverarbeitung auch nicht auf berechtigte Interessen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG stützen, da bei der beschriebenen Sachlage überwiegende schutzwürdige Interessen der Kunden entgegenstünden.
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es jedoch noch fraglich, ob tatsächlich personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Sollte es sich bei der Computer-ID um die IP-Adresse handeln, läge ein personenbezogenes Datum vor.
Ich rege an, dass Sie sich erneut an das Unternehmen wenden und eine Löschung Ihrer Daten verlangen unter Hinweis auf die von mir dargestellte Rechtslage.
Ach, jetzt meinen sie, ich solle mal die Löschung verlangen. Nachdem ich noch klargestellt habe, daß es nicht mal um die Nutzung durch Dritte, sondern nur mich alleine geht, haben sie gemerkt, daß da vielleicht doch etwas nicht ganz koscher ist und sich bequemt, dem Unternehmen Nik Software mal mitzuteilen, daß sie dafür sorgen sollen, daß die Leute das auch wissen, was da passiert. Ansonsten hätten sie keine Zeit, sich weiter drum zu kümmern. Ich möge mich doch den Datenschutzbeauftragten von Nik wenden – also den bis dahin nicht existenten Dr. M…. Daraufhin habe ich die oben schon zitierte Mail von Dr. M… bekommen, in der steht, daß nichts drin steht.
Dafür meldete sich ein Rechtsanwalt, den Nik Software damit beauftragt hatte, sie gegen mich (!) zu vertreten. Ist ja toll. Die sind nicht in der Lage, sich zu ihrem eigenen Geschäftsgebaren zu erklären, aber gehen mit Anwälten auf ihre zahlenden Kunden los. Der fragte erst mal nach, was ich eigentlich will und wo das Problem sei. Anscheinend war Nik nicht mal in der Lage, seinem eigenen Anwalt zu erklären, weshalb sie ihn beauftragten. Und der legte mir wieder den Rücktritt vom Kauf nahe. Nachdem ich ihm nochmal erläutert habe, was das Problem ist, bekam ich von ihm eine Antwort. Antwaltlich gestelzt von oben herab, aber inhaltlich daneben:
nach Rücksprache mit diversen Abteilungen unserer Mandantin kann ich zu den von Ihnen gerügten vermeintlichen Mängeln mitteilen, daß nach aktueller Erkenntnis Ansprüche von Ihnen nicht bestehen.
Die von Ihnen dargestellten Funktionsbeschränkungen des Programms sind entweder dem Programm immanent, technisch notwendig oder von unserer Mandantin definitiv so gewollt und auch als solche, soweit notwendig, dargestellt.
Die Produktbeschreibung, die Systemanforderung, die AGB, die Rechnung und die EULA beschreiben vollumfänglich die Inhalte des Produktes und deren Nutzbarkeit, so wie sie Ihnen zum Kauf angeboten und dann von Ihnen erworben wurden.
Alle diese vorstehenden Informationen sind offen im Internet nachzulesen. Zusätzlich muss man vor dem Kauf den AGB und der EULA durch anklicken zustimmen und bestätigen, man Sie gelesen hat.
Bei der Installation der Demoversion muss man gesondert der EULA zustimmen.
Damit aber hatten Sie sämtliche Informationen, die Grundlage des Kaufes waren.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen datenschutzrechtlichen Themen wird der Kollege Dr. M… antworten.
==================
Unsere Mandantin läßt Ihnen zu den von Ihnen gestellten technischen Fragen noch erläuternd mitteilen:
1. Silver Efex Pro 2 setzt wie Viveza 2 und HDR Efex Pro zur Aktivierung etc. eine Technologie des Herstellers Nalpeiron ein. Der sog. Nalpeiron Licensing Service. Dieses Produkt wird auch von anderen Herstellern zur Aktivierung Ihrer Software eingesetzt. Dieser Dienst ist seitens des Herstellers so ausgelegt, dass eine Ausführung über Remote Desktop nicht möglich ist. Eine Aufhebung dieser vermeintlichen Sperre ist unserer Mandantin nicht möglich.
2. Das System unserer Mandantin hat festgehalten, daß Sie am 15.12.2010 mit HDR Efex Pro eine Testversion gefahrten sind (gleicher Aktivierungsmechanismus, gleiche Systemanforderungen wie Silver Efex Pro 2 – 2GB RAM). Aus dieser Zeit findet sich am16.12.2010 eine Supportanfrage durch Sie die auf den erfolgreichen Test-Einsatz auf einem Windows 7 System schließen lässt. Also bleibt Ihre Ausführung, es liefe bei Ihnen nicht, unklar.
[…]
Die Ausführung in einer virtuellen Maschine (virtueller Rechner auf einem System) ist zwar durch unsere Mandantin nicht verboten, wird aber auch nicht offiziell unterstützt. Die Problematik einer virtuellen Maschine liegt darin, das die Aktivierung u.U. nicht in der virtuellen Festplatte der Virtuellen Maschine abgelegt wird. Damit muss sofort wieder aktiviert werden, d.h. es werden Aktivierungen verbraucht..
Die von Ihnen verbrauchten Aktivierungen hat unsere Mandantin großzügigerweise nach Ihrem Anruf zurückgesetzt, so daß Sie erneut das Programm installieren konnten.
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Nach alledem verbleibt kein Raum für irgendeine Mängelrüge. Einen konkreten Schaden haben Sie bislang auch nicht vorgetragen.
Unsere Mandantin ist nach wie vor kulanterweise – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bereit, im üblichen Procedere die Software zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Sollten Sie weiterhin die Mangelhaftigkeit des Produktes behaupten, sehen Sie bitte uns als zustellungsbevollmächtigt für eine Klage an. Wir werden unserer Mandantin ggf. auch zu empfehlen haben, falls Sie Ihre Behauptungen weiterhin aufrechterhalten, gegen Sie eine negative Feststellungsklage zu erheben.
Aha. Wenn der Mangel dem Produkt „immanent” und „gewollt” ist, dann ist das kein Mangel. Wenn man ein Auto kauft und es nicht fährt, dann muß man nur sagen, daß es „dem Fahrzeug immanent” ist und vom Hersteller „gewollt”, und schon ist alles gut, kein Mangel mehr da. Und in den AGB stünde es. Ein Anwalt, der nicht weiß, was in Deutschland in AGB wirksam ist und was nicht.
Daß die Software fast eine Stunde brauchte, um überhaupt hochzukommen, hat ihre Datenbank als „erfolgreich” registriert.
Und daß die RDesktop-Sperre die bösen Lizenzsoftwarehersteller von Nalpeiron wären, und Nik selbst gar nichts dafür könne. Als ob Nik die einzigen wären, die für ihre Software nicht verantwortlich wären. (Nalpeiron dagegen behauptet auf seiner Webseite, bei ihnen wäre alles konfigurierbar.)
Ach ja, und natürlich die übliche anwaltliche Drohung, ich möge darüber das Maul halten, ansonsten ich auf selbiges bekäme, nämlich eine Klage. Hamburger Landrecht läßt grüßen.
Ich habe dem Anwalt dann in der mir eigenen herzlichen Art (und mit Verweis auf Rechtsprechung) geschrieben, was ich von seinem Schreiben, seiner Drohung und seiner anwaltlichen Befähigung so halte.
Von diesem Anwalt habe ich dann nichts mehr gehört. Über ihn habe ich aber kurz danach gehört, daß er das Mandat für Nik nicht mehr hatte. Wobei mir nicht klar ist, ob sie es ihm ob des Blödsinns, den er da schrieb, entzogen haben, oder ob er es niedergelegt hat. Oder was auch immer. Wäre jedenfalls nicht das erste Mal, daß Anwälte erst mit großem Maul und Drohungen daherkommen und nach einem E-Mail-Wechsel mit mir die Waffen strecken. 😉
Bemerkenswert ist jedenfalls, daß sie bei diesen drei Produkten (und inzwischen auch Color Efex) Lizenzsoftware von Nalpeiron einsetzen. Die sind nämlich berüchtigt. In den Foren finden sich jede Menge Beschwerden über Probleme mit deren Software und Beschwerden über eben jenen Überwachungsdämon, den die heimlich installieren. Wobei nicht klar ist, wozu er gut ist. Laut Beschwerden mancher Mac-Nutzer führt er jedoch dazu, daß der Mac nicht mehr in den Ruhe-Zustand fährt.
Man muß sich einfach mal über gewisse Zeit die Webseiten von Nalpeiron anschauen. Typisches US-Marketing der übelsten Sorte. Jede Menge Geschrei mit den üblichen Phrasen, erhöhen Sie Ihren Umsatz, machen Sie mehr Geld, steigern sie die Customer Satisfaction. Sie versteigen sich manchmal sogar zu der Behauptung, daß sie geradezu überhäuft würden von überschwänglichen Dankesschreiben glücklicher Anwender(!), die so froh darüber wären, daß sie endlich Lizenzsoftware von Nalpeiron auf ihrem Rechner hätten. Als ob die Kunden sich über die Probleme und die Überwachung freuen würden. Nur technische Informationen, irgendwelche Angaben dazu, was sie da eigentlich treiben, habe ich nirgends gefunden. Null. Nichts. Gar nichts. Nur dieses US-Stil-Marketinggetöse. Auf eine Anfrage, ob sie ihre Produkte auch für den Einsatz in Europa/Deutschland anbieten und ob sie europäischem/deutschem Datenschutzrecht entspricht, bekam ich keine Reaktion. Was beachtlich ist, denn Nalpeiron sitzt in den USA und in England. Scheint ein ganz unseriöser Laden zu sein und die Nalpeiron-Software ein ganz übles Zeug. Da wundert es dann auch nicht, daß Nik Software Probleme damit hat zu sagen, was sie da eigentlich einsetzen. Die werden das vermutlich als Black Box gekauft haben und nicht einblicken können. Wie sollen sie auch, wenn sie schon damit überfordert sind, den Speicherbedarf ihrer eigenen Software abzuschätzen?
Kurz darauf meldete sich eine andere Kanzlei bei mir. Sie hätten jetzt das Mandat. Eine Kanzlei, die sich besonders auf IT-Recht spezialisiert hätte und deren Fachgebiet das sei. Was in groteskem Widerspruch dazu steht, daß sie nach meiner Einschätzung sehr wenig Ahnung von IT haben. (Es ist unter deutschen Juristen aber durchaus allgemein akzeptiert, daß IT-Recht kein Wissen über IT voraussetzen soll.) Und auch nicht in Sachen Danisch gegen NIK, sondern NIK gegen Danisch. Der Lacher war, daß der Anwalt sich – um Eindruck zu schinden – gleich damit vorstellte, daß er nicht nur „Spezialist für Softwarevertragsrecht” sei, sondern auch bis zum Jahr 2010 bei „Computerbild” (bekanntlich das Fachblatt für Softwarevertragsrecht) gearbeitet habe. Da hab ich erst mal 10 Minuten gelacht.
Ach ja, und als Zeichen guten Willens von Nik möge ich es auffassen, so schrieb er, daß Nik die Kosten seiner Beauftragung übernehme. Die erwarten ernsthaft von mir, daß ich es als freundliche Geste auffasse, wenn sie mit Anwälten auf mich losgehen und mir drohen. Da hab ich nochmal 10 Minuten gelacht (und war noch immer auf Seite 1 seines 5-seitigen Schreibens).
Ich hätte es jedenfalls mehr zu schätzen gewußt, wenn er sich die Software, die er verteidigen wollte, wenigstens einmal angesehen hätte, und mir nicht meine Zeit damit stiehlt, daß er am Thema vorbeilabert und nicht mal Grundsätzliches verstanden hat.
Das mit der virtuellen Maschine, so meinte er, das sei ja alles meine Schuld:
„Sie schreiben selbst, daß sie mit einem VM-Programm arbeiten. Nach meinen Kenntnissen sind diese Programme derartig speicherintensiv, dass es mehr als zweifelhaft ist, ob die Mindestvoraussetzungen, die zur Ablauffähigkeit des von unserer Mandantschaft verkauften Programmes gehören, überhaupt erreicht werden. Denn ein normaler Nutzer wird die Angabe „ablauffähig” ab 1 GB so verstehen, dass er natürlich das Betriebssystem in den Arbeitsspeicher wird laden dürfen; aber nicht wird es so verstanden werden, dass eine größere Anzahl von anderen Programmen oder eben sehr speicherintensiven Drittprogrammen simultan zum Betrieb des vertragsgegenständlichen Programmes betrieben werden dürfen. Ihre Behauptung, es läge hier eine Irreführung vor oder das Produkt unserer Mandantschaft weise einen Sachmangel auf, ist deswegen eigentlich nur im Wege des Sachverständigengutachtens zu beweisen.”
He, jemand zu Hause? Bis dahin hätte ich geglaubt, daß man bei Computerbild weiß, was eine Virtualisierung ist. Nochmal zum Mitschreiben: Ich habe auf einem Wirtssystem unter Linux mit 4 GB RAM einer virtuellen Maschine mit Windows XP 1,5 GB zur alleinigen Verwendung gegeben. Diese 1,5 GB RAM (wohlgemerkt 50% mehr als die geforderten 1GB RAM) stehen dem Gastsystem ganz allein zur Verfügung. Die Virtualisierung und das Linux nehmen sich nichts vom Gast-System, sondern allein vom Wirt. Und – anders als in voll genutzten Maschinen – lief auf der virtuellen Maschine auch kein Schnick-Schnack im Hintergrund, sondern nur ein einfach, kleines Windows XP ohne irgendwas dazu. Darin Lightroom gestartet, und von Lightroom aus (denn offiziell geht es ja auch nur so, weil man es nur als Lightroom edition lizenziert hat) dann Silver Efex Pro gestartet. Insofern tut die Software schon nach dem Wortlaut des Anwaltes nicht, was sie soll, denn einerseits soll man sie nur aus Lightroom heraus starten können, der Anwalt schreibt aber andererseits, daß man da nur das Betriebssystem und die Software seiner Mandantschaft laufen lassen dürfe, und alle anderen speicherintensiven Programme vermeiden müsse. Das geht aber nicht, denn wenn man die „Lighroom Edition” kauft, die nur aus Lightroom zu starten ist, muß ja auch noch ein Lighroom laufen.
Das mit dem Sachverständigengutachten ist außerdem Quatsch. Ich müßte nur in einem Gerichtssaal ein Notebook aufstellen und sagen „Bedienen Sie mal!”.
Ich habe den Mann außerdem darauf hingewiesen, daß er doch statt Sachverständigengutachten anzufordern einfach mal Kopfrechnen möge: Silver Efex Pro zeigt für jedes Profil (im Normalzustand 38) ein Preview-Bild an. Zieht man von 1 GB das Windows XP und Silver Efex selbst ab (und ignoriert Lightroom einfach mal), dann bleibt eine gewisse Menge Speicher übrig. Und teilt man die durch 38, bleibt verdammt wenig pro Bild übrig. Selbst wenn sie dabei nicht die vollen Bilder, sondern nur die Previews speichern, wird das verdammt eng. (Und irgendeinen Grund muß das ja haben, die die anderen Programme von NIK und auch die anderer Hersteller, sogar Lightroom, das noch viel mehr rechnen muß und viel mehr Previews anzeigen muß, problemlos läuft, die von NIK aber als einzige extremen Speicherbedarf hat. Die müssen da doch irgendwo beim Speicherbedarf gemurkst haben.)
Eigentlich hat er nicht verstanden, wovon er redet. Aber er will darauf hinaus, daß mir der Nachweis eines Mangels mißlingt:
„Da unsere Mandantschaft problemlos nachweisen kann, dass das Programm ohne Einsatz einer VM mit einem Arbeitsspeicher von 1 GB ablauffähig ist, müssten Sie den Gegenbeweis antreten und aus der eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass Sachverständigengutachten in diesem Bereich nicht unterhalb eines Preises von ein paar tausend Euro liegen. Der Sachverständige erhält regelmäßig pro Tag 800,00 € (netto).”
Einschüchterung as usual. Vielleicht hätte der Mann im Rahmen anwaltlicher Sorgfaltspflichten erst mal lesen sollen, worum es eigentlich geht. Denn erstens lief die Software ja auch auf einem „echten” Rechner mit 2GB RAM nicht sauber. Zweitens verlange ich gar nicht, daß die Software auf einem Rechner mit 1GB RAM läuft, da hatte ich sie nur probeweise installiert. Ich bin gerne bereit, Rechner mit mehr Speicher zu nehmen (und habe genug gekauft), nur müßte es eben auch möglich sein, die Software dort zu installieren. Das ist das Problem.
Und weiter:
„Sie wenden freilich ein, das Programm im VM-Betrieb zu verwenden, was unter Windows eine völlig alltägliche Angelegenheit sei. Auch diese Behauptung bedarf des Beweises. Nach dem BGB ist es so, dass ei Sachmangel dann vorliegt, wenn a) die Kaufsache nicht der Vereinbarung entspricht, b) sie im Falle des Fehlens einer Vereinbarung nicht dem Zweck entspricht, den der Käufer mit der Kaufsache erreichen will und den der Verkäufer auch kennt oder aber c) dann, wenn die Sache objektiv nicht den üblichen Standards entspricht. Hier wäre also durch Sie zu beweisen, dass Computerprogramme, die mit dem Computerprogramm unserer Mandantschaft vergleichbar sind, üblicherweise im VM-Betrieb ablauffähig sind, wenn der Rechner, auf dem der VM-Server installiert ist, einen Arbeitsspeicher von 1,5 GB aufweist.
Auch müssen Sie beachten, dass die Ablauffähigkeit von solchen Programmen auf VMs genau nicht Gegenstand einer Vereinbarung war und von Ihnen auch nicht beim Kauf über das Internet zum Gegenstand einer Vereinbarung gemacht wurde. Für Sie bleibt zu hinterfragen, ob die Nutzung eines solchen Programmes über VMs tatsächlich dem heutzutage üblichen und objektiven Stand entspricht. Offengestanden wage ich das zu bezweifeln, denn wenn ich heute etwa 100 Fotografen fragen würde, die ihre Bilder mit digitalen Mitteln bearbeiten, wüssten nur wenige überhaupt etwas mit der Abkürzung VM anzufangen.”
Mal abgesehen davon, daß ich diese andere Software seit langem in eben jeder VM problemlos laufen habe: Der tut hier so, als sei es eine besondere Leistung von Software, wenn sie auch in einer virtuellen Maschine läuft. Ich müßte erst mal nachweisen, das andere das auch können. So’n Quatsch. Dabei könnte es die NIK-Software genauso, aber der erste Anwalt hat ja sogar erklärt, daß sie das gewollt und bewußt gerade blockieren. Und der nennt sich Spezialist für Softwarevertragsrecht. Sogar wenn ich die Computerbild wäre, wäre mir der noch zu peinlich.
Das beste aber ist: Der schwafelt und schwafelt und schwafelt über Virtuelle Maschinen, weiß aber nicht, was das ist, und die sind nicht mal das Problem. Auch die Nik-Software läuft (wie man an den anderen sieht oder wenn man sich genug Zeit nimmt), problemlos in einer Virtuellen Maschine. Die vier Probleme sind, daß ihr 2GB RAM nicht reichen, und daß man RDesktop absichtlich blockiert hat, daß man die Software nicht auf eine andere Maschine verschieben kann und das Datenschutzproblem. Das hat mit einer Virtualisierung nichts zu tun. Aber versucht mal, das diesem Spezialanwalt für Softwarevertragsrecht klarzumachen.
Immerhin äußert er sich zu Remote Desktop nochmal separat:
„Die Behauptung, dass Remote Desktop eine außergewöhnliche Funktion von Windows ist, kann ich so stehen lassen. Dass aber alle Programme, die von sich behaupten, in einer normalen Systemumgebung von Windows ablauffähig zu sein, auch alle anderen Funktionen von Windows erlauben müssten, ist glattweg falsch. Windows selbst besteht aus einer Vielzahl von Funktionen, die sich im Lauf der Zeit immer wieder ändern. Mit dem Begriff der Windows-Kompatibilität bezeichnet man deswegen nicht, dass das ausgelieferte Produkt jede Funktionalität, die Windows aufweist, auch selbst mit unterstützt. Es bedeutet, dass das Computerprogramm auf der Betriebssystemplattform von Windows ablauffähig ist. Sie selbst werden bitte nicht behaupten, dass die Remote Desktop-Funktion von Windows mit zu dem Kern der Betriebssystemplattform gehören.”
Doch, gehören sie. Und die sind auch nicht wechselnd. Die wurden (laut Wikipedia, ich hab’s selbst nicht mehr so genau in Erinnerung) 1998 eingeführt. Soweit ich weiß, gab es damals weder Nik Software, noch Computerbild. So wechselnd kann die Eigenschaft „Remote Desktop” also nicht sein. Man muß sie auch nicht „unterstützen”. Das geht normalerweise alles von alleine. Nur ist es eben so, daß Nik Software bzw. Nalpeiron das absichtlich blockiert.
Möglicherweise stellt der sich aber nur dumm (oder will mich bewußt für dumm verkaufen, der hielt mich wohl für einen Fotografen und nicht für einen Informatiker), denn es geht dann so weiter:
„Zugleich müssen Sie verstehen, dass die Verfügbarkeit von Remote Desktop für die Softwareindustrie ein großes urheberrechtliches Problem darstellt. Das Urheberrecht bietet keinen Schutz gegen eine Nutzung eines Werkes. Genauso wenig wie man der Zustimmung zum Anhören einer Musikkassette bedarf oder das Lesen eines Buches ein urheberrechtlich irrelevanter Vorgang ist, ist das reine ablaufen lassen von eines Computerprogrammes via eines Remote-Prozesses ein Vorgang, der urheberrechtlich relevant ist. Die Folge besteht für die Softwareindustrie darin, dass solche Nutzungshandlung eben nicht auf Basis einschlägiger Gesetze untersagt werden können. Aus diesem Grund schützt sich die Industrie mit anderen Mitteln. Unsere Mandantschaft z.B. bewirbt durch technische Maßnahmen, dass die Nutzbarkeit der Software im Remote nicht möglich ist. Sie stellt aber aus den oben genannten Gründen keinen Mangel dar.”
Das also ist des Pudels Kern, hinter viel anwaltlichem Geschwurbel und Gedrohe versteckt. Sie haben keine Rechtsgrundlage, einem das zu verbieten, also blockieren sie es technisch und tarnen das durch Geschwätz und Drohungen. Ohne Rechtsgrundlage ist das aber rechtswidrig.
Und wißt Ihr, wie ich sowas nenne? Betrug. Reiner Betrug.
Weil sie nämlich so tun, als würden sie normale Software für Windows anbieten, und einen durch Kauf zu einer Vermögensverfügung veranlassen, in Wirklichkeit aber nicht den Willen haben, einem die normale Nutzung der Software zu ermöglichen, also das zu liefern, was sie einem verkauft haben. Das ganze Geschwätz tarnt nur, daß sie zwar viel Geld nehmen, aber einem die Software nicht zu einer regulären Nutzung überlassen wollen, also eine Mogelpackung.
Und das verschweigen sie auch und schreiben auch den wahren Speicherbedarf nicht mit dran, denn sonst würden es ja viel weniger Kunden kaufen. De facto braucht man da nämlich mindestens 4 GB RAM und damit ein 64-Bit-Windows. Das aber haben bisher die wenigsten Leute, insbesondere Fotografen. Alle, die ich kenne haben (wenn sie nicht sowieso einen Mac einsetzen) irgendwelche Uralt-Rechner. Was auch damit zusammenhängt, daß viele Softwareprodukte erst seit kurzem sauber unter 64-Bit Windows laufen. Deshalb schwindeln sie auch mit dem Speicherbedarf.
Das tragische daran ist, daß die Software völlig problemlos in einer Umgebung (auch einer virtuellen) mit 1 GB RAM laufen würde, wenn die beim Programmieren nicht so gepfuscht hätten. Und auch Remote Desktop wäre kein Problem, wenn sie es nicht absichtlich blockierten. Und Datenschutz wäre kein Problem, wenn sie nicht so einen Krampf wie den von Nalpeiron einsetzen würden.
Immerhin gibt er mir dann bei den CPU-Klauseln sogar explizit Recht:
„Ihnen ist insofern Recht zu geben, als der BGH tatsächlich festgestellt hat, dass es dem Käufer eines Softwareprogrammes völlig freigestellt sein muss, auf welcher Maschine er die Software installiert. Eine weitergehende Einschränkung in der EULA wäre nur dann für unsere Mandantschaft in Standardverträgen realisierbar, wenn unsere Mandantschaft die Software vermieten würde. Sie aber haben die Software gekauft und dürfen Sie deswegen auf einer Maschine Ihrer Wahl installieren. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite ist natürlich zu konstatieren, dass Software in hohem Maße Gegenstand von Produkt-Piraterie ist. Die Softwareindustrie versucht sich deswegen immer wieder gegen das Herstellen von illegalen Kopien zu wehren. Aus diesem Grund verwendet auch die Software unserer Mandantschaft einen Aktivierungskey, der verhindert, dass die Maschine [Anm: Gemeint war wohl „Software”] simultan auf mehreren Maschinen installiert werden kann. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen: Der § 69c Nr. 1 UrhG gibt Ihnen das Recht, die Software in der vereinbarten Anzahl permanent auf den Arbeitsspeicher einer Maschine zu laden. Es gibt Ihnen ferner das Recht, die Software vorrübergehend in den Arbeitsspeicher dieser Maschine zu laden. Sie haben aber im Rahmen des Kaufvertrages nicht mehr als ein Vervielfältigungsrecht erworben und deswegen können und dürfen Sie die Software auch nicht auf zwei Maschinen gleichzeitig permanent installieren.
Insofern haben Sie das Recht, die Software auf der einen Maschine zu löschen und auf der anderen Maschine zu installieren und natürlich muss die Software dann unter den genannten Systemvoraussetzungen auf der anderen Maschine ablauffähig sein. Sofern Ihnen kein Aktivierungskey für die Installation der Software auf der anderen Maschine vorliegt, muss Ihnen dieser von unserer Mandantschaft übersendet werden und ich habe unserer Mandantschaft entsprechenden Hinweis gegeben.”
Ach. Eben stützten sie sich noch auf ihre EULA, die von zwei Maschinen redet, und jetzt soll es nur noch eine sein. Na, gut. Da ich die Software ja nur selbst nutze und immer nur vor einem Rechner sitze, brauche ich immer nur eine gleichzeitig. Die aber dann auf einem Windows-Rechner, einer virtuellen Maschine, dem großen und dem kleinen Notebook. Und wenn ich wieder Außenprojekte habe, noch unterwegs. Heißt auf Deutsch, daß ich von meinem Recht Gebrauch mache, und die Software jedesmal de- und auf dem anderen Rechner neu installiere.
Übersehen hat der Anwalt dabei ein kleines Detail: Die dumme Software unterstützt nur das Belegen, aber nicht die Freigabe einer Lizenz. Sie müßten mir also dauern neue Schlüssel erzeugen. Macht mir schon mal so 100 Produktschlüssel für 2012. Oh nein, ich vergas: Jedes Programm braucht einen separaten, und sechs Programme sind es. Also bräuchte ich für 2012 geschätzte 600 Produktschlüssel. Wenn sie das unbedingt so wollen – bitte, an mir soll’s nicht liegen.
Dummerweise hört die Mandantschaft nicht auf den Anwalt, denn bisher habe ich noch gar keinen neuen Produktschlüssel.
Irgendwie spekulieren sie aber darauf, daß es mir zu blöd wird:
„Um Streit zu vermeiden bleibt es bei dem Angebot, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, aus anwaltlicher Sicht ist dies ein Akt der Konzilianz, den Verlust eines etwaigen Gerichtsverfahrens fürchte ich nicht.
Zu den Themen, die Sie im Rahmen der EULA angesprochen haben, werde ich mich mit gesondertem Schreiben an Sie wenden […]”
Von dem Schreiben habe ich nichts gehört. Vielleicht hat der auch kein Mandat mehr.
Eine Rückabwicklung wäre ein Fehler, denn damit verlöre ich alle Schadensersatzansprüche (Verdienstausfall usw.). Deshalb sind die so scharf darauf, daß ich darauf eingehe.
Ansonsten stellen die sich tot.
Verstoßen bewußt gegen geltendes Recht (immerhin sind sie ja von ihrem eigenen Anwalt darauf hingewiesen worden), und pfeifen drauf. Verkaufen ihre Kunden bezüglich der Umsatzmaximierung für dumm, machen falsche Angaben zum Speicherbedarf, blockieren Remote Desktop, installieren heimlich Überwachungssoftware.
Und das für eine Software, die zwar angeblich tolle Ergebnisse liefert, die aber nicht läuft und – wie oben erläutert – in mehrfacher Hinsicht miserabel programmiert ist. Das Geld ist trotzdem weg.
Insofern frage ich mich, ob es wirklich mit rechten Dingen zugeht, daß diese Software in so vielen Zeitschriften und Blogs so hoch gelobt wird. Ich habe mittlerweile größte Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Redaktionen und Bloggern. Denn daß gerade im Fotobereich immer mehr Blogger von der Branche mit „Testexemplaren” bedacht werden und Zeitschriften auf Werbung angewiesen sind, lässt mich die Stirn runzeln.
Erstaunt hat mich dann, daß ich Mitte Dezember vom Hamburger Datenschutzbeauftragten einen Einstellungsbescheid bekommen habe, denn die hatten mir ja schon Monate zuvor geschrieben, daß sie aus Zeitgründen in der Sache nichts mehr machen wollten. Als Ergebnis einer Untersuchung teilen sie mir mit:
Zum Zwecke der Lizenzkontrolle werden keine personenbezogenen Daten an den Nalpeiron-Service übermittelt. Zur Erfüllung des Kaufvertrages werden die erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben. Im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung kann es auch zu Fragen der Lizenzierung und ggf. nachfolgender Freischaltung kommen. Die Initiative liegt in diesem Fall beim Kunden, der dem Unternehmen NIK Software GmbH die Seriennummer/Lizenznummer seines erworbenen Produktes übermittelt, damit diese dem Kaufvertrag zugeordnet werden kann.
Bei dieser Sachlage ist ein datenschutzrechtlicher Verstoß nicht erkennbar. Vielmehr ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 2 BDSG erforderlich.
Das aber ist Quatsch und entspricht auch nicht sorgfältiger Arbeitsweise eines Datenschutzbeauftragten:
- Zunächst mal ist völlig unklar, um welche Daten es überhaupt geht und was vom PC erhoben und übermittelt wird. Dann kann man es auch nicht beurteilen.
- Es ist keineswegs so, daß nur die vom Kunden im Formular eingegebenen Daten übertragen werden. Es war die Rede von einer ID des Rechners, also mehr als man eingibt.
- Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, weil ich es mangels neuen Schlüssels nicht mehr ausprobiert habe, aber so richtig ersichtlich war das nicht, daß drei der sechs Programme Daten bei der Aktivierung der Software übermitteln. Insbesondere war aber nicht ersichtlich, daß die Lizenz nicht nur überprüft, sondern Daten extern gespeichert werden und daß ein Dämon installiert wird, der kontinuierlich auf dem Rechner läuft.
- Es ist auch Unfug, daß man das bräuchte, um die Lizenznummer dem Kaufvertrag zuzuordnen. Denn ich habe die Software nicht im Laden gekauft, sondern direkt von Nik bezogen. Also wissen sie spätestens beim Versand, wer ich bin und welche Lizenznummern mir zuzuordnen sind. Selbst wenn sie es nicht wüßten, würde ein einmaliger Registrierungsvorgang genügen.
- Raubkopien zu verhindern ist nicht „erforderlich”, um den Vertrag mit zur erfüllen. Das ist nicht mein Problem und hat mit meinem Vertrag nichts zu tun. Andere Hersteller machen das auch ohne, und selbst Nik setzt das nur bei dreien der sechs Programme ein. Also kann es nicht „erforderlich” sein.
- Und selbst wenn es erforderlich wäre, würde das nicht erklären, warum sie es heimlich machen und warum man auch nach fast einem halben Jahr keinerlei Antwort auf ein datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen bekommt. Denn Anspruch auf Auskunft hat man auch im Falle der Erforderlichkeit.
Also ist das Unsinn, was die mir vom Hamburger Datenschutzbeauftragten da erzählen. Das riecht, als hätten sie gar nichts geprüft und einfach das Blabla der Nik-Anwälte durchgereicht. Offenbar ist die Prüfdichte von Datenschutzbeauftragten sehr schwankend, und anscheinend von Lust, Laune und politischer Opportunität abhängig. Wenn ich daran denke, wie intensiv da im Telekommunikationsbereich geprüft wird, erscheint mir die Diskrepanz sehr willkürlich.
Ich habe daher mal Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde in Hamburg erhoben.
Mal gucken, was passiert und ob die Software jemals einsetzbar sein wird.
Braucht noch jemand ein Fazit und eine Einstufung, ob ich die Software empfehlen kann? Überlegt Euch selbst, ob Ihr für sowas Geld ausgeben wollt.
Nachtrag:Eines der sechs Programme (allerdings eines das in der Version noch ohne die Nalpeiron-Software daherkam), haben sie im Dezember sogar verschenkt. Soviel zur Frage der „Erforderlichkeit” und der Notwendigkeit, sich gegen Raubkopien schützen zu müssen. Sie müssen es im Gegenteil eher verschenken, um es unters Volk zu bringen.
47 Kommentare (RSS-Feed)
Ich hab an anderer Stelle schon mal gesagt, dass ich der festen Überzeugung bin, dass die relativ einfachen Möglichkeiten zum Umgehen der Kopierschutzmechanismen bei Adobe und MS, ohne dubiose Cracks, mit Bordmitteln, durchaus gewollt sind. Irgend ein Hansel von MS soll auch bzgl. China und raubkopierten Windowsversionen gesagt haben (Quelle nicht zur Hand), dass es Ihnen gefällt, dass sie wenigstens ihre Produkte raubkopieren wollen und nicht andere.
Von daher haben sich imo einige große Hersteller durchaus bereits dazu entschieden, lieber mit Raubkopien als verprellten Anwendern zu leben. Die ganzen Studenten und Privatleute würden andernfalls ja auch nicht kaufen, sondern verzichten, und höchstens den Status des universellen Standards gefährden. Zumal die beiden oben genannten auch so schon genug Anwender mit Problemen beim Lizenzmanagement haben, die ehrliche Käufer sind.
In der Größenordnung könnten die sich so einen Schwchachsinn auch kaum leisten. Man stelle sich mal vor deine Geschichte würde sich mit dem Betriebssystem für 100 Leute in einer Firma abspielen…
Aber ich beobachte da drei wohlbekannte Muster, die ich auch anderenorts schon oft gesehen habe.
1. Die Differenz zwischen “formalem” und “geltendem” Recht. Wirklich “gelten” tut nur das, was auch realistischerweise durchsetzbar ist oder wo man damit rechnen kann, dass es jemand durchsetzt.
Du hast hier eigentlich “nur” formal Recht, praktisch ist es denen vermutlich auch egal, wenn du wirklich vor Gericht gewinnst und noch Schadenersatz bekommst, solange es nur den Einzelfall regelt. Vermeiden wollen sie es natürlich und Einschüchterung wirkt oft gut, ein gewisses Risiko auf relevante, negative Publicity ist auch da.
Die meisten Leute würden sich einschüchtern lassen oder könnten sich ihr Recht nicht leisten, selbst wenn sie es wollten, weil selbst teure Rechtsschutzversicherungen nicht alles abdecken. Ich kenn da persönlich einen Fall, bei dem jemand gegen seine Bank vorgehen wollte. Die Geschichte ist genau so hanebüchen. Widerrechtliche Verweigerung der Vorlage von Buchungsbelegen, der Ombudsmann zuckt mit den Schultern und die Bankenaufsicht ist nicht zuständig. Reaktionen gabs immer nur bei Klageerhebung. Natürlich war am Ende eine Partei endgültig pleite.
2. Arbeit jeder Form wird allein aus opportunen Motiven heraus geleistet. Die Politik funktioniert schon lange so, weshalb mich das mit dem Datenschutzbeauftragten nicht wundert. Der deutsche Softwarehersteller ist eigentlich gut und fördernswert, gegen den zu schießen bringt keine gute Presse, sondern nur Kritik.
In der Wirtschaft scheint sich das in manchen Branchen auch durchzusetzen. Wenn der Kunde wahrscheinlich nicht wieder kommt oder einem den Ruf nicht verderben kann, muss man sich keine Mühe geben. Wenn es ein komplexerer Fall ist, der Mühe erfordern würde, muss man erst mal mit dem Anwalt drohen oder zur Innung gehen, damit das Risiko die eigentlich selbstverständliche korrekte Ausführung oder Nachbesserung wert ist.
3. Manche Idioten habe Ideale. Anstatt auf die paar Euro zu pfeifen und sich den ganzen Ärger zu ersparen, indem man das Problem selbst löst*, investieren sie ihre wertvolle Zeit in Streitigkeiten.
Punkt 3 gibt mir manchmal noch ein wenig Hoffnung 😉
* Natürlich meine ich hier das einfache Umgehen des Kopierschutzes, nicht das Schreiben besserer Software. Praktisch ist das die umgekehrte Konstellation mit formalem und geltendem Recht, weil es zwar verboten wäre, aber keinen interessieren würde.
@Hanz Moser: Aus dem Alter, in dem ich Kopierschutzmechanismen gebrochen habe, bin ich schon lange raus.
Reizt mich auch nicht mehr. Ich seh das inzwischen ganz anders, nämlich daß es nicht Aufgabe des Kunden ist, bewußt vermurkste Software wieder geradezubiegen, sondern der sich der Hersteller gefälligst darum zu kümmern hat, daß teure Software auch gebrauchsfähig ist.
Ist denn für Nalpeiron eine einfache Methode zur Umgehung bekannt? Ich habe nichts gefunden und wahrlich gerade keinen Bock, den Mist auch noch zu disassemblieren.
Ich geb dir mit deiner Sichtweise auch absolut Recht. Du kaufst ein Produkt, zahlst auch noch ordentlich Geld, also sollte das Zeug schlicht funktionieren.
Ich schaue selbst praktisch gar keine Filme und lade sowas auch nicht (illegal) herunter, aber ich mache mich gerne darüber lustig, dass man die langen Intros mit FBI Warnungen, Hinweisen auf Piraterie und teilweise Werbung nur dann sieht (und nicht überspringen kann), wenn man als zahlender, ehrlicher Kunde seine DVD teuer erworben hat.
Irgendwie lustig, nicht?
Als Raubkopierer bekommt man das, was dem zahlenden Kunden zustünde, während der in die Röhre schaut 😀
Und dann wundert man sich immer, warum das so populär ist…
Du siehst aber an dem Beispiel auch ganz hervorragend, dass das, was eigentlich sein sollte, so nicht ist. Recht zu haben hilft erst mal gar nichts, der Krempel funktioniert nicht so, wie du es gern hättest. Die ökonomische Lösung für dich wäre mit den Schultern zucken und den Kopierschutz zu knacken. Das kostet keinen Tag und eine einfache Risikoabwägung sagt, dass du nahezu absolut sicher niemals verknackt oder verklagt wirst, wenn du das für dich behältst. Die Auseinandersetzung mit dem Hersteller wird dich wesentlich mehr Zeit kosten, Geld unter Umständen auch. Am Ende hast du vermutlich sogar nur Recht, aber die gleichen Probleme mit der Software wie vorher.
Deswegen bezeichne ich das was du tust ja auch als idealistisch.
Nalpeiron sagt mir nichts, aber vermutlich ist das Zeug nicht unbedingt ausgefuchst. Ich möchte hier natürlich niemanden auffordern so einen Kopierschutz zu umgehen oder gar evtl. Hinweise geben, wie man sowas anstellt, bei dir müsste ich das auch glaube ich nicht, aber disassemblieren sollte kaum notwendig sein.
Verweigert das denn den (ersten) Start oder die Installation, wenn keine Internetverbindung besteht?
Das wäre dann noch ein Punkt, den man ausdrücklich auf die Packung schreiben müsste.
Der erste Link “der Firma Nik Software” verweist nochmal auf das Manager-Magazin “…Titelsucht…” welches du im anderen Artikel angesprochen hast.
@Udo: Oh, danke, ist korrigiert. Wieder mal den falschen Copy-Paste-Puffer erwischt…
tl;dr, wollte nur mal schauen, ob Du überhaupt noch blogst. 😉
Allerdings, zu Deiner Antwort @ 25.1.2012, 23:57: Das ist keine Frage des Alters, sondern eher eine (Frage) des Empfindens. Dinge, die ich gekauft/ bezahlt habe, die verwende ich ungeachtet einer beliebigen EULA nach meinem Gusto, aus DVDs/CDs mache ich Untersetzer und/ oder Lichtspiele, wenn ich es für angebracht und/ oder notwendig halte, (mir) völlig Wurscht, was Hollywood davon hält.
Ich breche “Schütze”, wenn mir das, was ich gekauft/bezahlt habe, nicht “gestattet”, daß ich die erworbene Scheibe verzählen möchte, ich könne den Kram am TV sehen, nicht jedoch auf dem Tablet/ PC/ Auto/ younameit; ich breche “Schütze”, wenn diese mir Hardware verändern mag — Stichwort “regional setting” des ROMs beliebiger CD/DVD-Laufwerke.
Dieser ganze Schwachsinn ist so, als würde mir Daimler “rechtens” verzapfen, ich dürfe nach Erwerb einer solchen Scheissschleuder[Anm.:Na, Na!] nur noch bei Aral Super tanken.
Und allein deshalb gilt “Nie war er so wertvoll wie heute”: [Link von der Redaktion entfernt]
In der Sache gebe ich Dir vollkommen recht. Es wundert mich schon seit etlichen Jahren, das Softweareunternehmen nie wirklich für die von ihnen hergestellte Ware auch verantworltich sind.
Bewundernswert mich welcher Hartnäckigkeit Du Deine Freizeit opferst und nicht das Produkt einfach zurückgibst. Wenn ich Deinen Beitrag so lese, bist Du vermutlich der Erste der versucht (micht recht) durchzuziehen, sonst hätten sie schon die richtigen Anwälte an der Hand gehabt.
Den Datenschutzbeautragten HH interessiert Dein Problem nicht wirklich, deshlab versucht er es abzuwiegeln.
Zu der Aussage: “Niemand außer mir würde Windows virtuell oder per RDesktop verwenden.”
Also wenn Du Belege brauchst, daß da noch andere Leute das ebenso machen:
Ich (persönlich) verwende Windows auch fast ausschließlich in kvm/vmware-Inkarnationen udn auch auch die Maschinen, auf denen es nativ läuft, greife ich meist per RDP/VNC zu.
Nur auf Notebooks habe ich es meist nativ im Multiboot mit Linux, weil ich es mir meist zu lang dauern würde, erst linux und dann in der VM Windows hochzufahren.
Graduationskurve? Ist es eine Diplomkurve, eine Doktorkurve oder nur eine Bachelorkurve? Nein, mal ernsthaft:
Warum schreiben so viele Menschen – darunter zahlreiche professionelle und semiprofessionelle Fotografen – “Graduationskurve”?
Es heißt “Gradationskurve” – ohne “u”. Da hilft sogar der Duden.
“Graduation” beschreibt u.A. die (Grad)einteilung z.B. der Skala auf Messgeräten, während mit dem Begriff “Gradation” Abstufungen oder Übergänge bezeichnet werden – wie z.B. bei der Dichtekurve bei der Belichtung fotographischen Materials. Die Wörter mögen semantisch ziemlich nah beieinander liegen, sind aber trotzdem falsche Freunde.
Was die falsche (oder besser: die oberflächliche) Anwendung von Fachbegriffen anrichten kann, haben wir ja vor ein paar Tagen in der Diskussion zum PDF-X-Problem sehen können.
@M.P.: Warst Du einer deren, die in der Schule mit dem Finger schnipsen, wenn sie was wissen?
Daß man in der Foto-Szene häufig Graduation statt Gradation schreibt, hat verschiedene Gründe. Ein psychologisch/sprachlicher ist, daß sich graduiert einfach besser spricht als gradairt oder so. Das wird nämlich auch adjektivisch verwendet.
Zweitens hängt das mit dem Englischen zusammen, das in der Fotografie und bei der Software eben maßgeblich ist. Zwar wird auch im Englischen zwischen Gradation und Graduation unterschieden, aber in Fotothemen doch oft auch Graduation. So verkaufen viele Hersteller ihre Graufilter eben nicht als „gradated” sondern als „graduated filter”.
Drittens ist mir keine verbindliche Definition bekannt, die den Unterschied zwischen Gradation und Graduation festlegt, das ist sowieso nicht festgelegt. Der Duden ist da auch nicht maßgeblich und erhebt auch nicht den Anspruch. Der Duden befasst sich mit der Rechtschreibung, nicht mit der Bedeutung, und gibt Bedeutungen nur dazu an um klarzustellen, welches Wort gemeint ist. Eine fachliche Einteilung kann und will die Duden-Redaktion nicht liefern. Im Duden Fremdwörterbuch ist die Unterscheidung jedenfalls nicht so eindeutig.
Viertens ist die Bedeutung sowieso nicht so klar getrennt sondern überschneidet sich.
Fünftens begehst Du den Fehler, analoge Filmtechnik unreflektiert auf Digitaltechnik zu übertragen. Das Werkzeug, um das es hier geht, dient nämlich nicht nur dazu, eine Kontrasthärte wie beim alten chemischen Film festzulegen, sondern auch als Meßgerät für die Verteilung und die Festlegung des Histogramms und hast dadurch sehr wohl auch eine Einteilung und eine Meßfunktion. Im Gegensatz zu einem chemischen Film paßt das digitale Gegenstück durchaus in beide Bedeutungen, sofern man diese Bedeutungen überhaupt unterscheiden will.
Sechstens habe ich bis dahin noch nie irgendwo gelesen, daß jemand ernsthaft in der digitalen Fototechnik zwischen Gradation und Graduation unterscheidet. Deshalb habe ich dem bisher kein Gewicht beigemessen. Und das sehe ich auch jetzt nicht so, weil das Instrument mit den Kurven durchaus beiden semantischen Bedeutungen angehört.
@M.P.: Und was vermutlich noch ein weiterer Grund ist: In der Fotografie arbeiten Profis häufig auch nach dem Zonensystem von Ansel Adams. Da wird das Bild in 10 Graustufengrade eingeteilt.
Bin mit 200€ dabei wenn geklagt wird.
TL;DR bei dem ganzen Mailverkehr und Juristenzeug am Ende.
> Nun sind Linux bzw. Bibble5 unter Fotografen extreme
> Nischenprodukte, das verwendet bei den Profis praktisch keiner. Die
> stehen je nach Einsatzgebiet auf Macintosh oder Windows. Und Adobe-
> Software,
Ich finde das Problem sehr bedenklich, dass bei den ganzen Leuten, die Computer “nur zum Arbeiten” verwenden, kein Interesse an Open Source besteht, bzw. an Portabilität, oder überhaupt daran, wie die zugrunde liegende Software funktioniert. Wenn ich meinen alten Lehrer, der auch Hobbyfotograf war und sich in der Schule ein kleines Fotolabor eingerichtet hatte, sah, sah ich immer, dass er ziemliche Ahnung von all den Geräten die er da hatte hat. Er wusste chemische Eigenschaften der Entwicklerflüssigkeit, wusste wie Linsen funktionieren, wusste überhaupt über alle seine Geräte relativ genau Bescheit wie sie funktionieren. Man hatte nie das Gefühl, dass er sich als “reiner Nutzer” fühlt, und ich glaube, das ist bei solchen Analogen geräten wohl etwas Allgemeines: Man weiß einfach, wie sie funktionieren, zumindest Grob. Warum das bei digitaler Elektronik und Software in so krasser Weise anders ist, warum sich dort augenscheinlich das Wissen auf einer extrem abstrakten Ebene abspielt, ist mir ein Rätsel. Ich finde jedenfalls, wenn jemand von einem Effekt nur weiß “ich muss in Photoshop auf Button XY klicken”, aber nicht weiß, wie der Effekt eigentlich funktioniert, ist diese Person nicht professionell.
> Deshalb dauert es auch eine Stunde, bis die Benutzeroberfläche
> endlich da ist. Ich weiß zwar nicht, ob und wo die Kerle
> programmieren gelernt haben, aber bei solchem Mist muß ich immer an
> die funktionale Programmierung denken
Also die GUIs die ich kenne, die in Haskell und Lisp programmiert waren, starteten eigentlich immer schnell. Schneller als diverse ge-C++-te KDE-Programme.
> in der sie an den Unis lehren, daß es auf die darunterliegende
> Maschine gar nicht ankäme und man für jede Operation eine Kopie
> anlegen muß, um Seiteneffekte zu vermeiden.
Du musst auf einer schlechten Uni gewesen sein.
@uxul: Das verkennst Du etwas. Zumal Bibble5 kein Open Source, sondern normale kommerzielle Software ist.
Die Leute müssen auf einfache, kontinuierliche und zuverlässige Art arbeiten. Und ich muß leider sagen, daß Open Source Software diese Anforderungen nicht erfüllt.
Ich habe das auch erst mit Open Source versucht, und bin einfach dran gescheitert. Software wie ufraw und andere konnten anfangs die RAW-Dateien meiner Kamera erst gar nicht lesen, und dann nur mit großen Problemen und Fehlern. Die Ergebnisse haben einfach nichts getaugt. Digikam ist auch nur ein Spielzeug, aber praktisch nicht brauchbar.
Die meisten Open Source Projekte sind mittlerweile mehr so eine Art Anlaß für eine Social Community, und taugen bei Licht betrachtet nicht allzuviel. Support und Fehlerbehebung sind meistens unzuverlässig, und oft leiden diese Programme darunter, daß irgendwelche Spinner da ihre persönliche Ideologie und Weltauffassung durchsetzen. Die Entwickler sind da häufig ziemlich rücksichtslos, und allzuoft habe ich es schon erlebt (gerade gestern mit Scribus) daß man auf eine Anforderung einfach hört „wollen wir nicht”, oder die einfach irgendwo aufhören zu entwickeln, weil ihnen persönlich das so reicht oder die nicht weiter wollen.
Mir wäre es auch lieber, Open Source unter Linux einzusetzen, aber da gibt es einfach kaum taugliche Software. Das einzige OpenSource-Programm, das ich bei der Bildbearbeitung wirklich regelmäßig und tauglich einsetze, ist hugin, und selbst da habe ich schon überlegt, die kommerzielle Variante für Windows zu nehmen.
Und den ganzen Mathekram zu kennen hilft einem da überhaupt nichts. Denn man kann es ja so nicht programmieren. Davon ganz abgesehen hat ein Profi nicht die Zeit, die ein Feierabendamateur an seinem Lieblingsbild rumpusselt. Da muß man dann einfach wissen, hier und da, jenen und diesen Regler. Man muß wissen, welche Bildwirkung man damit erzielt.
Die OpenSource-Sicht, daß man nur freie Software verwendet und zu jedem Effekt genau weiß, wie er mathematisch zustandekommt, ist romantisch aber unrealistisch.
Und zu jedem Effekt wissen zu wollen, wie er genau berechnet wird, scheitert nicht nur daran, daß das meist nicht oder kaum dokumentiert ist (ich habe schon sehr viel Zeit damit vergeudet, nach sowas zu suchen), sondern daß es ineffektiv ist. Man käme nicht mehr zum Fotografieren. Würde ich die Kamera erst selbst konstruieren müssen und auch das Auto erst selbst bauen, käme ich in diesem Leben nicht mehr dazu, an den Ort zu fahren, wo ich fotografieren will.
Es ist übrigens falsch zu glauben, daß Professionalität voraussetzt, alles selbst zu machen und verstanden zu haben. Das ist falsch. Professionalität setzt nämlich auch die Fähigkeit zur Arbeitsteilung und Kooperation voraus. Wenn einer alles selbst macht und alles verstanden haben will, ist er meist ziemlich unprofessionell.
Profi heißt hier, daß man top down (und nicht bottom up) mit betriebswirtschaftlich vertretbarem Aufwand und in kurzer Zeit systematisch, zuverlässig und wiederholbar zu Bildergebnissen kommt. Und das leistet OpenSource Software hier definitiv nicht. Und ich glaube auch nicht, daß sich das in absehbarer Zeit wesentlich verändern wird, wenn ich mir die immer abstruseren Communities hinter OpenSource Projekten anschaue. Ist zwar schade, aber das macht’s ja auch nicht besser.
Abgesehen davon, dass “der Duden” aus mehreren Bänden, darunter auch einem “Bedeutungswörterbuch” besteht, könnte ich jetzt natürlich einen längeren Kommentar schreiben, das spare ich mir aber. Ein Hadmut Danisch liest das ja eh nur zur Hälfte und schimpft dann puterrot drauflos.
Daher nur eines: Hättest Du Anselms Buch gelesen und nicht einfach in den Schrank gestellt, könntest Du die Begriffe “Gradation” und “Graduation” unterscheiden und wüsstest auch, warum “graduierte Filter” und “Gradationskurven” korrekt angewendete Termini wären und nichts miteinander zu tun hätten.
Zur korrekten Anwendung des Zonensystems ist die genaueste Kenntnis zur Gradation des verwendeten Fotopapieres notwendig, sonst war alle Arbeit bei der Belichtung des Films für die Katz. Hadmut Danisch ist weder der einzige noch der kompetenteste Fotograf auf dieser Erde.
Weitere Antworten ersparen sich, ich werde sie nicht weiter lesen.
Ich besitze Anselm Adams Buch nicht und habe es nie gelesen. Man kann nicht alles gelesen haben, zumal Fotografie nicht mein Hauptberuf ist. Ich habe einiges über das Zonensystem gelesen und überdies einen reichhaltigen Fundus an Fach- und Lehrbüchern über Fotografie und sie auch weit überwiegend gelesen. Im Gegensatz zu Deiner Auffassung kann man aber nicht alles gelesen haben, weil man dann a) zu nichts anderem mehr und auch b) nicht zu dessen Anwendung käme. Davon ganz abgesehen hat Adams das meines Wissens im Original nicht in einem Buch, sondern in Zeitschriftenbeiträgen beschrieben. „Hättest Du Anselms Buch gelesen” ist daher wohl Bluff. Übrigens hat er es auch nicht erfunden, sondern nur beschrieben.
Ich bin auch kein ausgebildeter Fotograf und betreibe das auch erst seit knapp 2 Jahren vertieft. Daher nehme ich für mich keineswegs in Anspruch, alles zu wissen und zu können. Es stand im Gegenteil sogar in meinem Blog-Artikel, daß ich mich in einer Lernphase sehe. Davon ganz abgesehen will ich niemals an den Punkt kommen, an dem ich glaube, alles zu wissen und nichts mehr lernen zu müssen.
Ich verstehe auch nicht, warum Du mit mir darüber streiten willst, denn der Begriff „Graduationskurve” ist gängig und nicht von mir erfunden. Siehe z. B. http://www.fotowelt-online.de/bildbearbeitung/graduation.php . Leg Dich doch erst mal mit den Leuten an, die das hauptberuflich machen.
Dein Anwurf ist auch unlogisch. Du fragst mich erst nach dem Warum, und greifst mich dann dafür an. Eine Antwort, warum man etwas tut, ist aber auch dann zutreffend und richtig, wenn die angegebenen Gründe selbst fachlich falsch sind, weil die Aussage, daß es die Beweggründe für ein Handeln waren, trotzdem richtig ist. Und auf die Frage, warum ein Begriff üblich geworden ist, ist auch die linguistische Herkunft eine zutreffende Antwort, selbst wenn sie vom Begriff her falsch ist. Es gibt viele Begriffe, die durch Mißverständnis entstanden sind. Auch wenn sie bedeutungsmäßig falsch sind, ist die Angabe, wie sie entstanden sind, dann trotzdem richtig. Das hast Du offenbar nicht begriffen. Und auch der Duden ist weder immer richtig, noch hat er irgendeine normative Autorität. Er ist ein von einem privaten Verlag veröffentlichtes Werk, in dem drinstehen kann, was will. Wenn Du sagst, daß es im Duden so steht, kann ich dem genauso entgegenhalten, daß es in meinem Blog anders steht.
Und davon ganz abgesehen schwafelst Du hier sowieso bepp. Das Zonensystem hat nämlich eigentlich nicht nur nichts mit dem Fotopapier zu tun, sondern wurde sogar entwickelt, um gerade vom Fotopapier unabhängig zu sein und eine allgemeine Belichtung einzuführen. Das Zonensystem hat zum Ziel, ein optimales Negativ zu erstellen, das möglichst viel Information in einheitlicher Weise enthält, und gerade nicht vom Papier abhängig zu sein. (Deshalb wird es auch in Digitalkameras eingesetzt, siehe etwa Hasselblad). Das verstanden zu haben ist viel wichtiger als die Frage, ob es nun Gradation oder Graduation heißt. Wenn man nämlich nicht verstanden hat, daß das Zonensystem die Abstraktion vom Papier ist, dann hilft einem diese Unterscheidung ziemlich wenig.
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß es Dir gar nicht um die Sache geht, sondern nur darum, hier rumzumeckern und mich wegen irgendwas anzugreifen. Viel Ahnung hast Du jedenfalls nicht, sondern mopperst hier nur mit irgendeiner Haarspalterei herum.
Von Leuten, die hier so rumgeigen, noch dazu sich hinter einem Pseudonym verstecken und dann noch in dieser Einbahnstraße („werde sie nicht weiter lesen”) halte ich gar nichts. Du bist nur ein Troll. Rote Karte.
Nochmal für alle zum Mitschreiben: Das von Anselm Adams beschriebene Zonensystem dient dazu, sich gerade nicht mit den Eigenschaften des Fotopapiers herumschlagen zu müssen, sondern optimale, gleichmäßige und einheitlich belichtete Negative herzustellen, die man in einem einheitlichen Verfahren sauber ausbelichten kann. Man hat es erfunden, um sich beim Fotografieren eben nicht mehr mit den Eigenschaften des Papiers herumschlagen zu müssen.
“Wenn Du sagst, daß es im Duden so steht, kann ich dem genauso entgegenhalten, daß es in meinem Blog anders steht.”
Und falls es um Rechtschreibung geht, musst Du nur eine Erklärung beifügen, dass Dein Blog der amtlichen Regelung vollständig entspricht. Dann gilt das sogar in Schulen als verbindlich 🙂
Höhö…
Spelling flames zerlegen die Diskussion 🙂
Aber mal davon ab.
Als unbeteiligter Dritter fragt man sich: “Was will der Autor eigentlich von Softwarehersteller?”
Gibt es da klare, schriftlich fixierbare (oder schon fixierte) Forderungen, die dazu noch von einem objektiven, sachkundigen Dritten als nachvollziehbar eingestuft werden?
Der Hersteller bietet an, die Software zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Darauf kann man eingehen oder ein klares Gegenangebot bringen.
Man wird sich einig oder vergleicht sich.
Daß die Nummer auf beiden Seiten schon deutlich mehr Geld verbraten hat, als das Produkt jemals kostete, kann doch nicht Sinn der Sache sein, oder?
@jens: Ich will nicht mehr und nicht weniger, als dass die Software einfach läuft. Das ist schon alles.
Hadmut, ich wünsche dir sicherlich keinen stressigen Rechtsstreit in dieser Sache, aber ein paar Grundsatzurteile in solchen Fällen müssten wirklich mal her. Ich hab zwar hauptsächlich Unterhaltungssoftware (sprich Spiele), aber auch da hält derartiges Geschäftsgebaren immer mehr Einzug (begrenzte Anzahl an Installationen nach denen man dann vor dem Hersteller auf den Knien rutschen muss um neue zu kriegen, heimliche/verpflichtende Installation irgendwelcher Schnüffelprogramme, seltsame Klauseln in EULAs etc.), und ich würde mir echt wünschen, dass man in solchen Fällen mal was in der Hand hätte.
“Ärger mit NIK Software”-Respekt! 😉
Hallo Hadmut,
ist dir deine Zeit nicht mehr wert?
Mach doch einfach das ökonomischste, gib die Software zurück, und schreib einen kurzen, verständlichen Blogartikel, der alle nötigen Stichwörter (Firmen- und Produktnamen) für Google enthält.
Mit kurz und verständlich meine ich die wichtigen Probleme, “kein echtes Lightroom-Plugin” und “komische Trojanersoftware”. Nicht dein Geschwurbel über Nichtfunktionieren auf Steinzeithardware. Das ist nämlich für die meisten Leser irrelevant, und es zu tippen hat dich sicher mehr gekostet, als die Hardware auszutauschen. Ist also nutzlos.
Liebe Grüsse
Marc
Es geht mir nicht darum, dass man alles selber macht. Es geht darum, dass man es theoretisch kann. Diese ganze “getting things done”-Mentalität ist zwar momentan modern, aber ich teile sie nicht.
Ansonsten hat Open Source in der Tat einige Probleme. Die werden sich aber nicht dadurch lösen, dass es einen nicht interessiert. Open Source ist mehr als eine Arbeitsweise, Open Source ist eine Ideologie, und wie ich finde eine gute Ideologie, die man fördern sollte.
Wobei ich sagen würde das Fotografie das ist, was es früher mal war. Durchsehen, draufdrücken. Ob man dann die Tiefe noch etwas aufhellt, gut. Aber alles was darüber hinaus geht würde ich nicht als Fotografie, sondern als künstlerische Beschäftigung auf der Basis von Fotos bezeichnen. Eine Form der Digitalkunst. Weil mit dem bloßen, evtl. vorteilhaften und technisch qualitativ gut ausgerüsteten, abbilden der Realität, was Fotografie doch ist, hat all das schöne, das man mit der Bildver- oder -bearbeitung machen kann wenig zu tun.
“Die drei problematischen Programme sind mit einer neueren Version des Kopierschutzes ausgestattet, die im Hintergrund und ohne Zustimmung des Nutzers eine andere, nämlich eine Online-Registrierung durchführt und obendrein einen Überwachungsdämon auf dem Rechner installiert, der immer läuft, schon beim Starten von Windows”
Aber sowas dürfte einem Security-Experten doch nicht passieren. Zumindest die fremde Onlineverbindung hätte doch sofort auffallen müssen.
“Das Problem ist aber dann, wie man sich gegen solche Firmen wehrt. Letztlich nur vor Gericht, was in Deutschland nicht mehr effektiv ist. Der Rechtsweg dauert ewig, ist häufig teurer als der Streitwert, macht unglaublich viel Arbeit – und die Absurdität gerade der Hamburger Rechtsprechung in IT-Fragen ist geradezu berüchtigt. Es ist ja bekannt, daß die bei den Internet-Streitigkeiten gerne zugunsten der größeren Firma und gegen den einzelnen Bürger urteilen.”
Damit sind wir doch wieder beim Kern. Das Problem sind die Menschen, wie ja auch im weiteren Verlauf deines Berichts deutlich wird. Ich stimme dir voll und ganz zu, kenne das auch in vielfältiger Weise und genau mit den selben idiotischen und unhaltbaren Argumenten der Gegenseite. Was das wehren betrifft, es hier zu schreiben ist wohl die beste Methode. Datenschutzbeauftragter bringt nix, weil genauso dumm und betrügerisch. Gericht bringt aus dem selben Grund nix. Bleibt nur dein Blog und, zumindest ist das meine Konsequenz, Finger weg von kostenpflichtiger Software, auch wenn das manchmal bedeutet nicht exakt das zu bekommen was man will. Es fehlt mir inzwischen einfach die Kraft für die Auseinandersetzung mit solchen Idioten und Schreiben mit was weiß ich wie vielen Seiten.
“Ich will nicht mehr und nicht weniger, als dass die Software einfach läuft. Das ist schon alles.”
Würde ich auch sagen, aber das ist das Problem. Weil das ist das einzige, was sie dir nicht geben können.
PS: Was die gekaufte Windowsverison betrifft, ob es bei mir eine 64 Bit Version ist weiß ich jetzt nicht, aber prinzipiell hätte da eine kurze Nachricht im Blog gereicht um sich den Kaufpreis zu sparen. Davon haben sicher einige von uns was nicht benötigtes rumliegen. Man bekommt ja, zu meinem großen Ärger, kaum einen Computer ohne gezwungenermaßen die Windowsscheiße mitkaufen zu müssen, obwohl man sie nicht braucht. Diskutier mal darüber mit denen, hat genau den selben Effekt.
Ich weiß nicht, ob darktable was taucht:
http://www.darktable.org/features/
Bemerkenswert ist der Satz:
“Currently darktable serves 38 image operation plugins in L*a*b* and profiled rgb.” Vielleicht ist die 38 die 42 der Photographen? 😉
@dochpalese: Oh, danke für den Hinweis. darktable kannte ich noch nicht.
Sieht eigentlich ganz gut aus, die haben sich aber ziemlich an Lightroom orientiert. 😉
Das, was sie da schon haben, macht eigentlich einen sehr guten Eindruck, aber da fehlt noch ganz viel an Funktionen, und mit RAWs habe ich es auch noch nicht getestet. Das könnte aber was werden.
Es ist, denke ich, nur ein Fall von tausenden, wo Produkte nicht das halten was sie versprechen, wo nicht drin ist was auf der Verpackung drauf steht. Ich finde es eine Sauerei in allen Lebensbereichen und Produkten aller Art. Es wird sich wahrscheinlich auch nichts daran so schnell ändern, denn jeder versucht schneller als der andere mit seinem Ding auf den Markt.
Ich habe auch gehört von jemandem, dass man wissentlich zB. Handys in den Verkauf raus haut, obwohl die Software noch nicht zu ende geschrieben war, bzw. einige Funktionen noch nicht ausgereift waren. Die Begründung ist recht Logisch und nachvollziehbar: bevor die Konkurrenz die Kundschaft abholt müssen „wir“ auch mit unserem Produkt präsent sein, und dass da noch einiges noch nicht läuft ist so weit nicht tragisch, den ein große % Zahl der Käufer nutzt so wie so nicht alle Funktionen und deshalb fällt ihnen der Mangel gar nicht auf und der Rest wird eben Reklamieren und bis dahin haben wir entweder ein Firmware Update oder wir nehmen das Gerät zurück.
Es geht natürlich mit der NIK Software sehr weit darüber hinaus und das ist ein unerträglicher Zustand.
„Ich will nicht mehr und nicht weniger, als dass die Software einfach läuft. Das ist schon alles.“
-ich kann das sehr gut verstehen, wenn man etwas Kauft dann muss die Ware schon den Sinn und Zweck erfüllen, vor allem ärgerlich, wenn man noch Anpassungen auf das Bevorstehende finanziert hat.
-ich denke auch das Menschen sich öfters gegen solche halb professionelle und Kunden feindliche Warenvermarktung wehren sollten, daher mein voller Respekt vor dieser Hartnäckigkeit bei der Angelegenheit.
In den meisten Fällen wird wahrscheinlich aus dem Rückgaberecht Gebrauch gemacht und nach Alternativen gesucht, was natürlich einfach ist aber kein Fortschritt in im rechtlichen Sinne und für bessere Erzeugnisse in der Zukunft bedeutet. Die Anbieter solcher Produkte werden damit nicht dazu gezwungen etwas zu ändern, zu verbessern sondern stagnieren in Selbstüberzeugung alles richtig gemacht zu haben und wenn jemand wieder etwas zurückgeschickt hat, dann war es wieder ein dummer, der es nicht bedienen kann.
Du bist herrlich unbeugsam, Deine Artikel sind amüsant und zeigen mir auf, was ich doch für ein Lemming bin und für Gott gegeben halte.
Danke für Deinen Wiederstand! 🙂
Mal eine Frage (oder habe ich das überlesen?). Die Software benötigt zum Laufen/Installieren also eine Internetverbindung? Stand das im Angebot? Wenn nein, ist es doch allein schon deshalb ein Mangel oder kann sich heute etwa ein Unternehmen darauf berufen, daß der Internetzugnag immer gewährleistet ist und es daher nicht erwähnt werden muß?
Anscheinend braucht sie das. Ich habe noch nicht ausprobiert, was passiert, wenn der Zugang fehlt.
“Ich weiß zwar nicht, ob und wo die Kerle programmieren gelernt haben, aber bei solchem Mist muß ich immer an die funktionale Programmierung denken, in der sie an den Unis lehren, daß es auf die darunterliegende Maschine gar nicht ankäme und man für jede Operation eine Kopie anlegen muß, um Seiteneffekte zu vermeiden. Sowas kommt dann dabei heraus.”
Ich kenne mittlerweile viele Firmen, die genau aus diesem Grund (i.e. uniwissen realität) entweder keine uniabgänger ohne berufserfahrung mehr einstellen, oder – im besten fall! – diese zumindest nicht mehr auf ihre kunden (also mich) loslassen.
zum restlichen artikel: ich bin noch nicht ganz durch und bei weitem auch kein profi-fotograf. trotzdem schon jetzt danke. wie so oft: gut getroffen und pointiert formuliert.
Nachdem ich jetzt – ist glaube ich der längste Beitrag, den ich bisher bei Dir gelesen habe – mehr asl die Hälfte gelesen habe,
Du bist ein renitenter Sack. Bitte bleib so 🙂
😀
Gut zu lesen – prima, Hadmut, lass Dich nicht unterkriegen !
Unsereiner kann so etwas nicht machen – mangels Kenntnissen…….aber mich nervt auch, daß mich eine Firma, deren Produkt ich kaufe, mit kleinen Tricks zu einer Art von Sklaven machen will…………
Nur so zum Ausgleich: es gibt auch Hersteller/Programmierer, die das anders können. Ich benutze ein wunderbares Animationsprogramm, das nur mit Dongle läuft und mal eben 1000.- € kostet. Aber dafür läuft es nicht nur zuverlässig, sondern auch schnell, ist verdammt clever programmiert (kann selbst noch eine 10 GB-Datei in nur 1,5 GB RAM bearbeiten), und wenn die Anwender Fehler finden, bekommen sie meist noch innerhalb 14 Tagen eine korrigierte Version. Ganz zu schweigen von den vielen Verbesserungen, die meisten davon Kundenwünsche. Und das Ganze gibts für Mac Win Linux, ich kann mir, wenn ich will, alle 3 Varianten installieren – durch den Dongle kann immer nur eine laufen.
Dies nur zur Illustration, daß auch eine Softwarefirma sich nicht wie eine gesengte Sau benehmen muß.
Alle anderen Programme, die ich aus dem Themenumfeld Fotografie habe, verwenden zwar Lizenzen, kommen aber (von einem alten Photoshop mal abgesehen) ohne diesen ganzen Registrierungskram aus und läuft auch alles sauber und stabil. Und die leben auch alle noch.
Ich habe auch gar nicht den Eindruck, daß es Nik darum geht, Raubkopien zu verhindern, sondern eher darum, bei zahlenden Kunden mehrfach abzukassieren.
@Hadmut: Ist nicht normalerweise “1 Lizenz/Produkt” impliziert? (d.h. 1 Installation)
@John: Nicht impliziert. Wenn es explizit so verkauft wird, dann ist es so, ansonsten habe ich allgemein ein Nutzungsrecht erworben. selbst wenn es auf einen Rechner beschränkt wäre, dürfte ich es beliebig zwischen den Rechnern verschieben. Hat ja sogar deren Rechtsanwalt zugegeben, aber sie machen es einfach nicht.
@slowtiger: Wenigstens erlaubt TVpaint das.
IDA ist nicht so erbaulich (jede OS-Version extra zu bezahlen.)
Sofern es der Firma darum ginge, einfach nur das mehrfache benutzen eine einzelnen Lizenz zu reglementieren, wäre das ja recht einfach machbar: USB-Dongle und gut ist.
Dann könnte man die Software so oft installieren wie man wollte, aber nur der, der den momentanen dongle hätte, könnte arbeiten. Gut – bei eningen VMs hätte man da zwar Probleme, weil die USB-Einbindung nicht überall gut genug gelöst ist, Aber es wäre für den zahlenden Kunden deutlich bequemer. Selbiges kenne ich noch aus der Zeit als “Parallelport-Dongles” üblich waren.
Mit dem “nur zwei mal installieren können” haben sie es eindeutig aufs abkassieren ausgelegt. Bei den meisten Kunden die ich habe, wären die zweimal installieren schon vor dem ersten benutzen aufgebraucht.
1. Installation: Ausprobieren auf einem Testrechner
2. Installation: Installationsproblem auf dem Produktivrechner und Versuch von neuem zu installieren.
Und schon hat man sich ins Knie geschossen. Und da wundert man sich, daß die Leute “geknackte” Software lieber einsetzen.
Den muß ich noch loswerden:
So ein Stündchen nach meinem Beitrag hier startete ich das von mir rechtmäßig erworbene (aber selten verwendete) Photoshop Elements 9, mitsamt 3rd-Party-Addon, welches viele Features aus der “großen” Version wieder freischaltet.
Was passiert? “Der Zeitraum für die Aktivierung ist abgelaufen!”
Beim Versuch, erneut zu aktivieren: “Nö. Hast Du schon auf zwei Kisten am Laufen. Deinstalliere mal von einer und komm’ dann wieder vorbei!”.
Was war passiert? Neues Motherboard, SSD-Cache für die Systemplatte.
Ansonsten alles beim alten.
Kurz: Es brauchte einen Webchat mit einem freundlichen Callcenter-Menschen irgendwo in Indien (Kennt noch wer das Callcenter-Movie?), der nach 10 Minuten die Sache durch manuelles Freischalten löste.
Meine Bewertung des Incidents bei Adobe: “Call center agent: Volle Punktzahl. War ein netter, hilfsbereiter Typ. Generell aber nur 4 von 5 Punkten, denn eigentlich tat das alles nicht Not…”
Ich benutze Raw-Therapee als Konverter unter Linux.
http://rawtherapee.com/
Ist auch OpenSource und kann man bei Ubuntu auch in den Software-Quellen finden.
Ich finde ihn sehr gut, allerdings bin ich auch kein Profi-Fotograf^^
Danke fürs Durchkämpfen! Zusammengefasst: Die Firma Nik Software scheint sich einfach davor drücken zu wollen, die Einschränkungen ihrer Lizenzpolitik klar zu erklären.
Natürlich ist es nicht leicht für kleine Firmen, mit Spezialsoftware gute Umsätze zu erzielen. Ich kenne das aus dem Musikbereich, wo entsprechende Plugins schon auch sehr teuer werden können. Nur, und das geht ganz speziell an die Adresse der Firma Nik Software: Ich bin es gewohnt, _vor_ dem Kauf über die Einschränkungen und Lizenzbedingungen informiert zu werden. So sieht zB der Warenkorb bei Waves aus: http://register.waves.com/WavesStore/shopcart.aspx . Auf der linken Seite steht klar, dass ein iLok-USB-Dongle benötigt wird. Ist so, kann man gut finden oder nicht (ich find’s besser als die rechnerbezogenen Lizenzen), aber ich werde vor dem Kauf wenigstens völlig klar darüber informiert.
Und natürlich sind Remote Desktop und VM auch ganz klar Ausreden – das sind Standardtechniken, die mittlerweile auch “normale” Anwender verwenden. Ich finde es äußerst frech, das einzuschränken, zumal es ein äußerst legitimer Anwendungsfall ist, eine Software (auf einem Rechner installiert) zwischen mehreren Usern zu teilen. Der Remote Desktop erspart ja nur das Aufstehen vom Platz und Hinlaufen zum Rechner. Das damit zu erklären, dass nur wenige Leute es brauchen ist Blödsinn – wenn es wirklich so wenige sind, dann spricht es um so mehr dafür, die Einschränkung nicht vorzunehmen, da kommerziell nicht sinnvoll.
Und natürlich müssen 2 GB RAM für die Bearbeitung eines einzelnen Photos für Hobbyzwecke reichen. Jaja, “alter Rechner” und so, aber Fakt ist doch, dass die meisten Leute noch solche Kisten haben. Mehr als 4 GB ist unter Windows definitiv noch nicht üblich, weil die Leute mit dem 64 Bit-Kram nicht zurechtkommen (Disclaimer: ich arbeite am Mac).
Nachtrag: Sehe grad, dass man den iLok-Hinweis auf der Seite erst sieht, wenn man etwas in den Warenkorb legt. Es wird aber auch an anderer Stelle erwähnt.
Also ich nutze die Nik-Software gern (i7, 16 GB, 2×120 SSD, Win7 64bit, VMWorkstation7) und bin super zufrieden mit den Ergebnissen. Aber es gibt in der Tat viel Verbesserungspotenzial, und der Autor hier hat es köstlich formulierend beschrieben. Hier meine Wünsche:
– Abspeichern der Arbeitsschritte
– Virtualisieren der Bilder statt copy
– Zufallsgenerator einbauen
– Vereinheitlichung der Pakete
In meinem Workflow steht Nik ganz hinten:
1. Ausführliche Selektion der guten Pix aus einem Shoot
2. Basisbearbeitung der Bilder mit Lightroom und oder Photoshop
3. Kreativbearbeitung der wenigen exzellenten Pix mit NIK für den Look.
3a. Abschreiben der NIK-Schritte mit Hand. (ätz)
3b. Dokumentation in einer Bilderdatenbank (imabas)
(da das nur wenige Bilder sind, die bei NIK landen, kann ich mit dem Krampf Original->Kopie->Nik->Abspeichern->Reimport nach Lightroom auf einer schnellen Maschine leben.)
Unglaublich die Energie, die der Autor in den Rechtsstreit steckt. Soo gut, dass sich das lohnte, ist die NIK Software ja nun auch nicht, als Ersatz tut’s auch die onOne Perfect Photo Suite oder Photoshop-Skripte.
Aber köstlich geschrieben! Ich hab diesen Blog-Eintrag sehr gern gelesen und kann die Kritik besonders zur Arbeit mit Lightroom nur 100%ig bestätigen.
Ich habe ganz bewußt meinen Fotokram NICHT auf eine VM gelegt sondern im Host-System laufen, um eben das VM-Getüddel, was grundsätzlich eben leider doch zu erwarten ist, zu umgehen. In meinen VM-Kisten laufen Office, Linux, Sandkasten.
Sag Bescheid wenn du klagst, mit 100 EUR bin ich dabei.