Niedrigere Prüfungsanforderungen für Frauen
Ein Leser schickt mir diesen Link hier über einen Mediziner-Eignungstest für den Studienzugang in Wien. Zitat:
Die vom Prüfling erreichte Gesamtpunktezahl wird dabei um den errechneten Mittelwert verringert und durch die Standardabweichung dividiert. Anders als in den Jahren zuvor wurden Mittelwert und Standardabweichung heuer für beide Geschlechter getrennt bestimmt – und für die weiblichen Bewerberinnen niedriger angesetzt. Die gleiche Gesamtpunkteanzahl führt bei dieser Auswertungsmethode also zu einem höheren Testwert für Studienwerberinnen und somit zu einer Bevorzugung weiblicher Prüflinge.
Und genau diese Art unterschiedlicher Prüfungsanforderungen wird gerade in Deutschland für Promotionen etabliert.
15 Kommentare (RSS-Feed)
Da nach Gender-Sichtweise das kulturelle und nicht das biologische Geschlecht zählt und man das sowieso wechseln kann, hätte ich mich da glatt mal als Frau Immatrikuliert.
Aber ich nehme an, dass die Prüfer dort während den Prüfungen durch die Reihen gehen und nicht nur – wie ich es aus meiner Studienzeit kenne – die Ausweise und Gesichter kontrollieren, sondern auch unter den Rock gucken, ob die erleichterten Anforderungen in Anspruch genommen werden können. Ab einer gewissen Länge gelten dann die schwereren Anforderungen.
Nicht mehr lange und dann taucht die Frage auf, welches „Geschlecht“ zu Grunde gelegt werden soll, Genotyp oder Phänotyp? Abgesehen davon, daß es der Genderideologie komplett widerspricht, da diese davon ausgeht, daß Geschlechter gesellschaftlich konstruierte Rollen sind.
@hadmut
Ist dann ein traditioneller schottischer Kilt eher positiv oder negativ, vor allem wenn man nichts drunter an hat? 🙂
PS: Meinst Du die Stofflänge oder die Länge dessen, was unter dem Rock ist?
Na, rate mal…
Da es aktuell ist, gilt dann bei der Längenmessung Beschneidung als Betrugsversuch, immerhin tritt ja eine Verkürzung ein?
*Seufz*, das ist nur eine Zirkumzision, der wird da nicht gekappt.
Wieso Beschneidung, wenn abgeschnitten wird? Es müßte doch Abschneidung heißen? Neusprechalarm?
Carsten
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Helmpflicht für Fußgänger jetzt!
Jetzt auch bei spon:
Naja, nur mit dem Unterschied, dass man in Österreich vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen kann und bei uns das Verfassungsgericht diese Ungleichbehandlung selbst zementiert, seit Susanne Baer Verfassungsrichterin ist.
Das hast du, soweit ich es mitbekam, doch schon selbst einmal hier aufgezeigt. Im Gesamten ist übrigens der Test an sich eine Frechheit und nur ein einfacher Weg, um nicht über die Frage nachdenken zu müssen, wie man fair mit all den Bewerbern umgehen sollte. Zusätzlich zahlt man für die Teilnahme am Test.
Die Zahl der Pensionisten steigt, die österr. Medizinstudenten gehen anscheinend (es erweckt für mich durch das Lesen von Zeitungsartikeln und das Sprechen mit Freunden diesen Anschein) immer öfter ins Ausland, wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben und die deutschen Studenten, die es nicht über die Numerus-Clausus-Hürde hinweggeschafft haben, erschweren die Problematik noch zusätzlich. Im Endeffekt ist unser Medizinstudium zu einem Massenstudium verkommen, gleichzeitig werden uns in der Zukunft Ärzte fehlen – kurios.
Also ja, Frauen haben es bei unserem Medizinertest einfacher und ja, es ist eine Frechheit – es ist nur eine Frechheit von vielen.
Allein, dass in dem verlinkten Artikel die Überschrift “Männer *fühlen* sich benachteiligt” gewählt wird (Sternchen von mir), spricht ja schon Bände.
Laut der zuständigen Vizerektorin für “Lehre, Gender und Diversity” habe man dieses Vorgehen auch rechtlich prüfen lassen, und es stelle keine Benachteiligung dar, sondern (was auch sonst) eine Maßnahme, die Benachteiligungen entgegen wirken soll … (berichtet der gestrige KURIER)
Genauso begründet das unsere Verfassungsrichterin Susanne Baer ja auch.
Der Gleichheitsartikel 3 im Grundgesetz erzwingt ihrer Meinung nach die Ungleichbehandlung und die Bevorzugung von Frauen, weil „bestehende Nachteile” abzubauen sind und „Frau” das als benachteiligt konstruierte Geschlecht sei, das Frau-sein an sich also schon ein durch Bevorzugung zu kompensierender Nachteil sei.
Durch Hörensagen habe ich irgendwann mal mitbekommen, dass Frauen beim Medizintest explizit im Bereich räumliches Vorstellungsvermögen schlechter abschneiden und dass genau dieses Defizit kompensiert werden soll. Da frag ich mich dann, ob wirklich alle Frauen ein schlechteres räuml. Vorstellungsvermögen haben oder ob das nur ein Vorwand ist.
Falls das tatsächlich erwiesen ist, das Frauen generell ein schlechteres räuml. Vorstellungsvermögen als Männer besitzen, fände ich eine Korrektur angebracht. Ob die jedoch so auszusehen hat, dass Frauen gleich im gesamten Test einen Vorsprung haben, weiß ich nicht. Wäre mal interessant zu wissen, wie die Testergebnisse ausgewertet werden.
Leider bleibt das jetzt eine Behauptung, weil ich keinen Bericht dazu finde, was genau im Test kompensiert werden soll.
@Asd: Nein!
Denn der Staat (jedenfalls hier in Deutschland, tun wir mal so, als wäre der Test in Deutschland gelaufen) darf wegen Art. 12 I GG nicht einfach irgendwelche Anforderungen stellen, sondern nur das, was notwendig ist.
Wenn Frauen mit einer niedrigeren Schwelle bestehen können sollen, weil sonst zuwenig Frauen durchkämen, kann man das tun. Dann muss man aber auch die Schwelle für Männer auf das gleiche Maß senken. Denn wenn die niedrigere Schwelle für Frauen schon zum Arzt reicht, kann bei Männern keine höhere notwendig sein, und damit fehlt dafür die verfassungsmäßige Legitimation. Es ist einfach nicht mit Art. 12 I GG zu vereinen, wenn der Staat an Männer höhere Anforderungen stellt, nur um den Frauenanteil zu erhöhen.
Und was machen sie mit denen, die nicht eindeutig in eine der beiden Gruppen einzuordnen sind?