Ansichten eines Informatikers

Universität Lübeck verleiht Annette Schavan die Ehrendoktorwürde [Nachtrag]

Hadmut
7.2.2013 21:27

Immer wenn man denkt, die deutschen Universitäten könnten nicht noch tiefer sinken…(Nachtrag) Und dann behaupten die auch noch:

Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad. Sie ist grundsätzlich vom akademischen Doktorgrad klar unterschieden und hat auch nicht die Funktion eines Ersatzes dafür. Während der Doktorgrad für eine wissenschaftliche Leistung zuerkannt wird, können mit der Verleihung des Doktortitels ehrenhalber (Dr. honoris causa, h.c.) von einer Universität, die das Promotionsrecht besitzt, besondere persönliche Verdienste um die Wissenschaft gewürdigt werden.

Was nicht stimmt und nie so war. Das ist frei erfundener Unfug um Geldzuwendungen und andere Lobbyarbeit mit dem Dr. zu quittieren. Der Ehrendoktor wird eigentlich auch nur für wissenschaftliche Leistungen vergeben, an die dieselben Anforderungen wie an normale Dissertationen zu stellen sind. Der Unterschied ist, dass damit Leistungen anerkannt werden können, die nicht in einem Prüfungsverfahren und nicht mit dem Ziel der Promotion erbracht wurden (aber dafür gereicht hätten). Zudem bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage, weil sowas nur der Gesetzgeber und nicht die Exekutive festlegen kann. In § 54 des Hochschulgesetzes von Schleswig Holstein ist die Ehrenpromotion zwar erwähnt, aber ansonsten steht da nur was von der Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit die Rede. Von den Verdiensten steht da nichts.

Wenn man also in Schleswig Holstein mit solcher Begründung einen Ehrendoktor vergibt, ist man eindeutig außerhalb des legalen Bereichs. Das ist illegal und dienstpflichtwidrig. Aber nicht verwunderlich wenn man bedenkt, wen man heute alles in die Hochschulrektorate lässt. An Universitäten musste noch nie jemand nachweisen, dass er Ahnung von den Aufgaben seiner Stelle hat.

Man müsste mal schauen, in welchen Umfang die Uni Lübeck Gelder vom BMBF erhalten hat und wofür.

Und das Verschleudern von Steuergeldern als „besondere persönliche Verdienste” hinzustellen ist schon von gerade akademischer Frechheit.

(Nachtrag:) Ein Leser hat mich drauf gebracht. Lübeck ist die Uni, die sie neulich mal dicht machen wollten, und die von Schavan gerettet wurde:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/uni-luebeck-vor-dem-aus-eine-stadt-graebt-das-kriegsbeil-aus-a-700834.html

Da hatte ich damals sogar drüber gebloggt, aber schon wieder vergessen, dass das Lübeck war und wie sie gerettet wurden.

Und jetzt, wo Schavan über die Planke geschickt werden soll, revanchieren sich die Lübecker eben. Eine Hand wäscht die andere.

Boah, haben die dreckige akademische Maßstäbe.

Zeigt aber mal, wie Politiker an ihre Doktorgrade kommen.

Nachtrag 2: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/uni-luebeck-haelt-an-ehrendoktorwuerde-fuer-annette-schavan-fest-a-882066.html#ref=rss

15 Kommentare (RSS-Feed)

lars
7.2.2013 21:47
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Was für ein Timing…

Wenn das so illegal ist, wieso nicht mal nachhaken ? Die müssen sich doch zu möglichen Einwänden auch äußern können.


G
7.2.2013 22:41
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Die Universität zu Lübeck ist noch nicht einmal in der Lage ein offizielles Schreiben richtig zu formulieren – nach dem Lesen fragt man sich ernsthaft was man in den Händen hält: Textsatz-, Satzbau- und Rechtschreibfehler (u.A. eine Mischung zwischen alter und neuer Schreibung).
Aber Ehrendoktoren verleihen können sie – naja solang es auf selben Niveau passiert… Die Begründungen ala für den Erhalt der Medizinerausbildung (siehe z.B. Spiegel) sind doch eher lachhaft.

Unabhängig von Schavans Schuld oder Unschuld tut sich die Universität da sicherlich keinen Gefallen. Ich hoffe ja, dass die Studenten sich gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen.


ein anderer Stefan
7.2.2013 23:54
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Wieso? Die Uni ist doch froh, dass es sie noch gibt – und das hat wohl Frau Schavan eingefädelt. Insofern ist es doch eine “wissenschaftliche Leistung” – nämlich dass es diesen Wissenschaftsstandort noch gibt. Nun seid doch mal nicht so kleinlich. Wen interessiert es schon, was in irgendwelchen Gesetzen steht? Damit wollen doch eh nur irgendwelche Kleingeister und Bürokratenärsche die Freiheit von Forschung und Lehre unterminieren.


Hadmut
7.2.2013 23:59
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Eieiei, jetzt wo Du das sagst, ist der Groschen gefallen, fällt mir das wieder ein. Lübeck wollten sie dicht machen und Schavan hat die gerettet:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/uni-luebeck-vor-dem-aus-eine-stadt-graebt-das-kriegsbeil-aus-a-700834.html

Jetzt wollten die Schavan dicht machen und Lübeck revanchiert sich. Oh ist das dreckig.


G
8.2.2013 1:23
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@Stefan
Klar ist es bescheiden wenn deine Fakultät oder gleich der ganze “Inhalt” der Uni verlegt wird – da tun mir die Betroffen auch leid. Das Schavan da eingegriffen hat und sich die Uni auf diese Art und Weise revangiert ist allerdings im Besten Falle sehr sehr fragwürdig. Erstrecht wenn es vom Gesetzgeber anders gedacht war – wenn (da) jeder handeln würde wie er denkt dann Prost und Mahlzeit.

Was die wissenschaftliche Leistung angeht: Ein erkaufter Titel/Abschluss ist ja auch keine wissenschaftliche Leistung weil man den Doktorvater unterstützt…

Darüber hinaus ist das kein wissenschaftlicher Verdienst sondern Arbeit – wissenschaftlich hat sie da nichts geleistet. Abgesehen davon dass der Zeitpunkt auch wirklich ungünstig ist…

Aber gut ich hab das jetzt mal in der Annahme formuliert, dass deine Aussage einen hohen Prozentsatz Sarkasmus enthielt – sowas liest man leider schlecht raus wenn man die Person nicht kennt.


Joe
8.2.2013 6:20
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Hehe, das entspricht genau dem Bild, das ich von bumsdeutschen Unitäten habe. Alle dichtmachen!


ein anderer Stefan
8.2.2013 7:32
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@G: Ja, ich habe die Ironietags weggelassen – es schien mir so offensichtlich. Aber stimmt natürlich – im Netz ist das immer so eine Sache…


yasar
8.2.2013 7:57
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Ach, ja:

Villeicht wollen die ja gar nicht einen eine Eherendoktor verleihen, sondern nur eine “Hasen Cäsar” und das ganz ist nur ein Mißverständnis?

Die älteren werden sich villeicht noch erinnern: https://encrypted.google.com/images?q=hase+C%C3%A4sar


[…] Universität Lübeck verleiht  Schavan die Ehrendoktorwürde [Nachtrag] […]


HF
8.2.2013 8:59
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Die Düsseldorfer hätten es auch bei einem “Dr gnadenhalber” belassen können. Dann hätten sie sich aber schämen und ihre eigene Betreungspraxis aufarbeiten müssen. Ach wie nützlich und angenehm ist doch die räumliche Arbeitsteilung: Hier ist man kampfesmutig , dort gnädig und barmherzig.


yasar
8.2.2013 9:49
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Wenn das so günstig zu haben ist, frage ich mich, warum die Schavan Miliionen ausgibt, um so eine Titel zu bekommen – wbwohl, die Millionen zahlt der Steuerzahler. Die 50€ hätte sie selbst zahlen müssen. 🙂


ein anderer Stefan
8.2.2013 19:39
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Ach, das geht doch viel besser:
http://www.honorary-doctor.net/buying-a-doctorate/doktortitel.html
Da müsst ihr mal das dropmenü “desired speciality aufmachen – und herzhaft lachen. Den Gag wäre es mir fast Wert. “Doctor of Immortality” – einfach großartig.


anonKlaus
8.2.2013 20:58
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Diese korrupte Bande dürfte siechende Projekte mit privatem Geld noch finanzieren – wenn sie will -, aber die machen das mit Steuergeldern und werden dafür mit Dr.Hc. geadelt. Kein Entkommen vor diesem Apparat.. bitter für die, die nicht an der Korruption teilnehmen können 🙂


anonym
8.2.2013 21:44
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Es ist auch ganz spannend mal verschieden alte Promtionsodnungen zu
vergleichen, z.B. an der Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
an der Universität Karlsruhe (http://www.khys.kit.edu/promotionsordnungen-am-kit.php),

waren 2004 noch wissenschaftliche Verdienste notwendig:
“kann die Fakultät […] für besondere wissenschaftliche und technische Verdienste in den Fachgebieten der Fakultät den Doktorgrad ehrenhalber verleihen (Dr. rer. nat. h.c.).”

und

“Die Ehrenpromotion vollzieht die Dekanin bzw. der Dekan durch Überreichen einer Urkunde, in welcher die wissenschaftlichen Verdienste hervorgehoben werden”

so sind seit 2008 nur noch Verdienste um die Wissenschaft notwenddig:
“Die Fakultät kann den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.) zur Würdigung hervorragender Verdienste um die Wissenschaft der Fakultät vertretenen Lehr-
und Forschungsgebiete verleihen.”

und

“Die Ehrenpromotion erfolgt durch den Dekan durch Überreichen der hierfür ausgefertigten Promotionsurkunde, in der die Verdienste des Promovierten hervorzuheben sind”


Herrmann
11.2.2013 11:07
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Jetzt mal ‘ne dumme Frage: wer nimmt einem eigentlich den Doktorgrad ab, wenn es die Uni nicht mehr gibt?