Die Vertwitterung der Banklastschrift
Ich fass es nicht. Man bekommt ja jede Menge Schreiben, dass mit der Umstellung der Banklastschrift auf das europäische SEPA-System einige Umstellungen kommen. Aber bei dem, was mir da heute ein Versicherung geschrieben hat, hab ich doch den Kopf geschüttelt. Das wusste ich noch nicht.
Durch das neue SEPA-Verfahren stehen uns für die Erläuterungen auf Ihrem Kontoauszug wesentlich weniger Stellen zur Verfügung. Vom Gesetzgeber wurden die ehemals hierfür vorgesehenen 378 Zeichen im Verwendungszweck auf lediglich 140 Zeichen reduziert. Wir müssen daher unsere bisherigen Angaben im Kontoauszug gegebenenfalls zusammenfassen.
Ach, Herrje. Waren da mal wieder Kapazitäten am Werk? Sind wir mal wieder Welttechnologieführer?
Oder kommt das davon, dass die Generation Twitter inzwischen die Politik macht? Hey, wir schreiben doch heute alles in 140 Zeichen. Wozu könnte man noch mehr als 140 Zeichen brauchen?
So ein Schwachsinn. Bin ja mal gespannt, wann ich meine Kontoauszüge in Twitter-Sprech bekomme. Und das soll ein technischer Fortschritt sein…
13 Kommentare (RSS-Feed)
Ich seh’s schon kommen:
“-50,00 DANKE IHRE BLABLA-VERSICHERUNG, DETAILS SIEHE BIT.LY/DR12LF4711”
Ist wirklich unerklärlich, warum das jetzt gekürzt wird. Eigentlich sollte man eher den anderen Weg gehen und das Übermitteln weiterer Informationen oder gar der kompletten Rechnung als PDF/A ermöglichen. Die meisten Kunden verwenden ja sowieso Online-Banking und auf diese Weise könnte man fragliche Lastschriften schnell zuordnen/überprüfen.
Dafür schafft es der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht, IBAN und BIC anzugeben …
Meine Bank hat schon länger 4 Felder, und die sind mir bislang üppig vorgekommen. Dabei sind die bestimmt nicht je Feld länger als 35 Zeichen.
Mit einer Kunden- und Rechnungsnummer und meinem Namen bekomme ich nur 3 voll.
Hallo zusammen,
Ihr solltet nur eines nicht vergessen, nicht nur das die Anzahl der Felder gekürzt worden sind, sondern das es jetzt auch nicht Pflichtangaben gibt.
140 Zeichen abzüglich Gläubiger-ID = 120 Zeichen
Mandatsreferenznummer = 100 Zeichen
Also bleiben noch 100 Zeichen für Kundennummer, Rechungsnummer oder was auch immer. Ehrlich gesagt, ich finde es super. Ich wüsste auch nicht, was mir ein Unternehmen beim Lastschriftverfahren sonst noch so mitteilen sollte.
Der _Gesetzgeber_ legt fest, wieviele Zeichen der SEPA-Verwendungszweck hat? Doch wohl eher irgendwelche Bürokraten in einem Standardisierungsgremium der Bankenverbände …
@Stefan W.
Ja, aber für andere Anwendungszwecke braucht man oft mehr als 140 Zeichen – ich hatte schon mehrmals mehr gebraucht.
Allein schon wenn man angeben möchte, wie man mehrere Forderungen und Gegenforderungen verrechnet hat, braucht man mehr Platz.
Die 140 Zeichen und der Verzicht auf Sonderzeichen stellen vermutlich den kleinsten gemeinsamen Nenner aller bisherigen Zahlungsverkehrssyteme der Teilnehmerstaaten dar – so, dass möglichst wenig in die Umstellung auf SEPA investiert werden muss.
Was mich in der Beziehung viel mehr ärgert, ist daß inzwischen Der Name des Empfängers nur noch zur Dekoration dabeisteht. Da kann man reinschreiben was man will – die Bank wird es nicht mehr prüfen…
Das muß man sich mal vorstellen: die letzten Jahrzehnte mußte die Bank prüfen, ob der Name zum Konto paßt – bis auf die letzten paar Jahre war das manuelle Arbeit.
Nun, da man die Möglichkeit hätte, die Prüfung automatisiert durchzuführen, also praktisch ohne Mehrkosten, nun wird die Prüfung abgeschafft.
@Stefan W: Für private Rechnungen ist das ja alles irgendwie unproblematisch, aber im gewerblichen Bereich unterliegt man nunmal strengen Dokumentations- und Buchführungspflichten. Je genauer eine Überweisung auf dem Kontoauszug beschrieben ist, desto leichter fällt es sowohl dem Buchhalter als auch dem hin und wieder zu Besuch kommenden Prüfer des Finanzamtes, die Richtigkeit der Eintragungen in den Büchern nachzuvollziehen. Vor allem, wenn mit einem Lieferanten pro Woche zig Buchungen vorkommen.
Im DTAUS-Format waren m.W. nie mehr als 27 Zeichen für den Verwendungszweck garantiert.
Joh, *facepalm*. Und Umlaute gehen auch nicht.
Allerdings können die Banken offenbar so eine Art Extensions definieren, die sie “Additional Optional Services (AOS)” nennen. In Finnland ist demnach geregelt, daß 9×280 Zeichen übertragen werden müssen. Allerdings müssen dann natürlich alle beteiligten Banken die jeweiligen AOS unterstützen.
http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-technische-anforderungen/sepa-verwendungszweck/
Also nichts gegen ein sauberes modulares Design, aber kann man nicht mal die allergrundlegendste Funktionalität fest einbauen bzw. diese Teile als Pflichtmodule deklarieren, damit man sich drauf verlassen kann, daß das dann auch funktioniert? Das nervt bei Browsern schon, daß man sich jedes bißchen Funktionalität extra installieren muss. Und hier ist das jetzt auch so, nur daß man das als Einzelperson gar nicht beeinflussen kann und sich dann erstmal informieren muss, wieviel Überweisung die Banken überhaupt können.