Ansichten eines Informatikers

Mehr Schwindel im ZDF-Urteil

Hadmut
1.4.2014 19:44

Ich hatte doch über meine Zweifel am ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berichtet. Und deshalb mal nachgefragt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass das ZDF dem angeblichen Gleichstellungsgebot des Art. 3 GG unterläge. Abgesehen davon, dass Art. 3 GG kein Gleichstellungsgebot enhält, war das auch nicht Inhalt der Verfassungsbeschwerden. Und wenn ich das richtig verstanden habe, auch nicht der Korrespondenz.

Das heißt, dass das Bundesverfassungsgericht darüber gar nicht entscheiden durfte und seine Kompetenzen klar überschritten hat.

Ich habe auch mal bei der Pressestelle nachgefragt, ob der entsprechende Verweis auf ein Urteil von 1991 zu einer Grundgesetzänderung von 1994 ein Schreib- oder Übertragungsfehler ist.

Bisher habe ich keine Antwort bekommen. Dazu würden mir drei Varianten einfallen:

  • Vielleicht suchen sie noch, wie das zustandekam.
  • Vielleicht haben sie es vor lauter Arroganz und Machtbesoffenheit gar nicht mehr nötig, auf Anfragen zu antworten.
  • Vielleicht war der Schwindel auch volle Absicht und sie sagen konsequenterweise nichts.

Mal sehen, was da noch rüberkommt.

5 Kommentare (RSS-Feed)

Ron
1.4.2014 20:16
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Ich glaube kaum, dass man einen möglichen Fehler eingestehen wird. Das kommt ab einer gewissen Hierarchiestufe einfach nicht mehr vor. Bedauerlich, aber weit verbreitet wenn nicht sogar omnipräsent.


Ich
1.4.2014 21:45
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Vielleicht haben sie es vor lauter Arroganz und Machtbesoffenheit gar nicht mehr nötig, auf Anfragen zu antworten.

Das wird es leider sein.


Herrmann
1.4.2014 21:53
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Das machttrunkene BVerfG wird doch einem kleinen Blogger nicht antworten. Wo kämen wir denn da hin?


Jens
1.4.2014 22:43
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Doch, doch, beim BVerfG gibt es sogar für jeden Fliegenschiss ein AR-Aktenzeichen und Antworten von jemandem nicht unter A14. Das heißt natürlich nicht, dass die Antwort dann inhaltlich etwas hergibt.


nurmalso
2.4.2014 7:26
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Das mit der Gleichstellung ist nur ein Stück Begründung und nicht entschieden worden. Problem ist lediglich, daß es dann jetzt wieder ein Urteil mehr gibt, welches zitiert werden kann, weil das da steht.

Diese Art “Entscheidung” zu Themen, die nicht Gegenstand sind, gibt es aber wirklich .. die heißen “obiter dictum” und sind keine echten Entscheidungen, sondern vereinfacht “was wäre wenn wir das und das hätten entscheiden müssen”-Überlegungen.