Siehe Süddeutsche vor 3 Minuten.
Ich denke, ich habe genug Material zusammen, um dagegen Verfassungsbeschwerde zu erheben und – ganz wichtig – die für Arbeitsrecht zuständige Richterin Susanne Baer wegen Befangenheit abzulehnen (ich bin jetzt nicht hundertprozentig sicher, aber soweit ich mich erinnern kann, landen auch Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze beim ersten Senat).