Murks-Vertuschung am Bundesverfassungsgericht?
Die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch seine Aufgabe erfüllt:
Mir schrieb heute ein Kommentator:
@Hadmut aus erster Quelle weiß ich, dass BVerfG bedeutungsvolle Klagen einfach nicht mehr zu Entscheidung annimmt.
Ist der einfachste Weg, die Grütze der Regierung und gravierende Fehlurteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte zu decken.
Da könnte was dran sein.
Es würde dazu passen, dass das BVerfG bevorzugt kleinere Korrekturen vornimmt, bei denen mal eine andere politische Windrichtung vorgenommen wird, oder mal irgendwelcher Kleinkram, ob irgendwer irgendwo eine Meinung sagen durfte oder nicht, vielleicht noch irgendwelche Lobby-Vertretungen.
Wenn ein Gericht aber so richtig Recht bricht, scheint das Bundesverfassungsgericht tatsächlich komplett wegzuschauen, als ob man nie einem Richter ernsthaft auf den Schlips treten würde.
Das wäre massive Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht.
Hat noch jemand hinweise in dieser Art?
41 Kommentare (RSS-Feed)
@Krischan:
Du hast zwar Recht, aber:
Wie soll ich solche Hinweise kommen, wenn ich nicht explizit danach frage?
Es war schon immer so, dass das BVerfG einen Großteil der Verfassungsbeschwerden nicht annimmt; sei es aus formalen Gründen oder weil bei einer Prüfung ein negativer Entscheid offensichtlich ist. Gerade mal so 2-3% der Beschwerden haben am Ende Erfolg.
Daran ist nichts geheim, das kann man in den Jahresberichten nachlesen. Kein Grund für die nächste Verschwörungstheorie.
@Hapi:
Hast Du ne Ahnung…
Richtig ist daran nur, dass sie einen Großteil nicht annehmen (irgendein Ex-Verfassungsrichter sagte mal formlos, kostenlos, aussichtslos). Der Rest von Deinem Kommentar ist falsch.
Eine Beschwerde, die aus formalen Gründen nicht angenommen wird, bekommt in der Regel nicht mal ein Aktenzeichen, sondern nur eine Vorgangsnummer. Also kann das mit den offensichtlichen formalen Fehlern für die Beschwerden mit regulärem Aktenzeichen schon mal nicht zustreffen.
Der zweite Fehler ist, dass es so eine Aufstellung ja nicht geben kann, denn die meisten Beschwerden werden ohne Begründung nicht angenommen. Woher willst Du (oder jemand anderes) dann wissen, woran es lag?
Der dritte Fehler ist, dass es nur relativ wenige formale Anforderungen nachprüfbar gibt und geben darf, denn es herrscht kein Anwaltszwang, und damit darf ein Laie ohne Anwalt nicht benachteiligt werden. Es gibt zwar eine Annahmepraxis, aber die ist eher Willkür als formale Anforderung. Denn für formale Anforderungen fehlt schlicht die Rechtsgrundlage.
Der vierte Fehler ist, dass es Entscheidungen des BVerfG selbst gibt, unter welchen Voraussetzungen eine Beschwerde nicht angenommen werden kann, an die sich das Gericht selbst nicht hält, weil die derzeitige Besetzung auf Regeln pfeift.
Der fünfte Fehler ist, dass sie das sehr wohl geheim halten. Versuch da mal Akteneinsicht oder sowas zu nehmen. Das wird massiv geheim gehalten. Sie halten sogar geheim, wer die „wissenschaftlichen Mitarbeiter” sind, die die Urteile für die „Richter” schreiben.
Das Verfassungsgericht ist doch für diese Praxis allgemein bekannt. Jeder der jeden Monat die Rundfunkgebühren abdrücken soll fragt sich doch mittlerweile wo denn das Urteil zur Rechtmäßigkeit bleibt. Es geht hier um Milliarden die aus dem Volk gezogen werden.
Auch hier wird politisches Kalkül vermutet. Zum einen könnte ein nicht verfassungskonformer Staatsvertrag zu Milliarden an Rückforderungen führen sowie das gesamte System ÖRR komplett vernichten. Das kann und will man politisch nicht. Andererseits ist ein Feststellen der Verfassungkonformität praktisch ausgeschlossen, will man nicht wie die Verfassungsgerichtshöfe in Hof und Koblenz davon fantasieren, dass ja jeder auch passiv vom Rundfunk profitiere und dieser ja die Demokratie stärke.
In diesem Fall würden die Kläger auch direkt vor den EuGH marschieren und sich dort die Bestätigung holen, dass es so nicht geht.
Ein anderer Fall ist die Verfassungsklage gegen die Gesetzesänderung welche die männliche(und ausschließlich die männliche) Genitalverstümmelung von Kindern gestattet. Es gab selten eine verfassungswidrigere Gesetzgebung im Bezug auf Unverletzlichkeit des Körpers sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau vor dem Gesetz. An solche Sprengsätze wagt man sich aus gutem Grund nicht ran, am Ende wandern die Mohammedaner noch aus.
Weil es thematisch zum aktuellen Urteil passt: https://kuckucksvater.wordpress.com/2014/11/03/zustandigkeitshalber-ubergeben-chronologie-einer-vaterschaft-die-es-nur-fur-die-amter-gab-teil-1-von-matthias-m/
Eine noch auf dem Papier verheiratete Frau wird vor dem offiziellen Scheidungsdatum von einer anderen Person schwanger, das Jugendamt fordert aber – trotz Vaterschaftsanfechtung auch durch die Mutter(!) und trotz bekanntem Vater – den Unterhalt vom Ex-Mann ein. Nach dem üblichen Weg durch die Instanzen legt dieser schließlich Verfassungsbeschwerde ein.
Und falls die Schilderung korrekt sein sollte, ist die Reaktion ein ziemlicher Knüller:
“2003: Das BVerfG mochte sich mit der Beschwerde nicht befassen, weil dem damaligen Präsidenten Papier meine Angelegenheit “im Augenblick politisch zu heikel” wäre (!!!).”
Vielleicht würde es sich lohnen, den Blogger für weitere Details zu kontaktieren…
Laut BtDrs 7/868 (Gesetzesfassung des SGB I von 1973) ist Leistungsträger in SGB-Belangen, wer Leistungen durchführt und/oder bezahlt, die dazu geeignet sind, sozialstaatliche Rechteverwirklichungen, die näher im SGB ausgeführt sind, darzustellen.
Näher ausgeführt wird das im § 12 SGB I.
Allerdings ist der dortige Verweis auf die, öffentlich-rechtliche Leistungsträger näher bezeichnenden Paragraphen nicht abschließend und in der BtDrs werden in der Begründung der Gesetzfassung des SGB I weitere private oder teilöffentliche Leistungsträger benannt und sowohl hierzu als auch in einem passiv begründeten Teil nach den Attributen zur Schnittmenge “Leistungsträger” zusammengefasst, die alle Kriterien beinhaltet, die Leistungsträger zu erfüllen haben.
Hier wird es interessant:
Wer hierzulande selber zahlt, aber den Platzhirschen ins Gehege kommt, wird eiskalt – und nicht nur polemisch – mit § 1896 BGB entmündigt, wenn der Versuch, soziale Rechte zu verwirklichen, an der Macht der Platzhirsche scheitert, die einfach – qua Steuergelder – am längeren Hebel sitzen.
Zudem dürfen diese Platzhirsche unter sich ausmachen, wer denn die Federführung im Einzelfall übernimmt.
Zweckmäßiges Handeln kann man dort jedenfalls nicht wirksam einklagen, da die zuständigen Gerichte fachlich denselben Ministerien unterstehen, die auch die Platzhirsche unter sich haben.
Bevor es hier aber noch länger wird:
Irgendwann war ich damit auch mal vor dem BVerfG und bin mit BverfGG 93 b & d abgesemmelt worden.
Also: Wer hierzulande dem Gesetz nach vorrangiger Leistungsträger im SGB ist, darf dem BVerfG zufolge getrost mit der Behauptung entmündigt werden, daß er selbstgefährdend uneinsichtig sei, (…wenn er sich gegen eine Mafia im Sozialetat wehrt…?)
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht und das Recht auf Hilfen zur Beseitigung, Vermeidung oder besseren Handhabung von Krankheiten ist ein soziales Recht.
Damals musste ich das selber in die Hand nehmen, weil ich zwar jahrzehntelang SV-Beiträge gezahlt hatte, meine hiesigen Gesundheitssystemsvertreter sich jedoch als gänzlich unfähig herausstellten.
Inzwischen bin ich seit über 12 Jahren erwerbsunfähig – was locker hätte vermieden werden können.
Selbst wenn das BVerfG seine Aufgabe nicht mehr erfüllte, wovon ich überzeugt bin, ist die Fragestellung schon falsch. Das Problem steckt meines Erachtens nämlich viel tiefer. Das Problem ist, daß wir in Deutschland die Gewaltenteilung nur als akademisches Konzept kennen.
An sich besagt Gewaltenteilung, daß Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig voneinander sind. Das aber ist bestenfalls theoretisch gegeben.
Der Bundestag, der in freier Wahl von den Wahlberechtigten gewählt wird, stellt zusammen mit dem Bundesrat, der sich aus Mitgliedern der einzelnen Landesregierungen rekrutiert, die Legislative dar. Vom Bundestag wird der Bundeskanzler gewählt. Damit ist schon einmal klar, daß die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht wirklich besteht, da durch die Wahl durch den Bundestag sichergestellt ist, daß die Regierung auf jeden Fall die Mehrheit des Bundestages hinter sich hat.
Sehen wir uns die Judikative an. Die Richter des BVerfG werden zur Hälfte von einem Wahlausschuss des Bundestages und zur Hälfte von einem Wahlausschuss des Bundesrates gewählt. Nun dürfte klar sein, daß in diesen Wahlausschüssen sichergestellt ist, daß nur die tonangebenden Parteien hier etwas zu sagen haben. Zwar sind die Richter an sich in ihren Entscheidungen frei, aber die beiden Wahlausschüsse kennen natürlich “ihre Pappenheimer”. Insofern dürfte klar sein, daß in der Regel nur als Richter berufen wird wer weitgehend “linientreu” ist. Bei den verschiedenen Bundesgerichten sieht es nicht besser aus. Kurz gesagt: Wer als Richter Karriere machen will sollte besser nicht zu unabhängig entscheiden.
Wer zu dem Thema mehr wissen will, dem sei diese Seite empfohlen:
http://www.gewaltenteilung.de/
Wenn dem so wäre, bliebe die Frage ob man das an einzelnen Personen festmachen kann, oder ob das ein generelles Problem ist.
Am BGH gab es beispielsweise den sogenannten “Kahn-Senat” (benannt nach dem Torhüter), der in weniger als 10 Prozent der vorgebrachten Fälle eine Revision zuließ, während bei anderen Senaten die Quote viel höher war.
Unter dem Vorsitz von Armin Nack entwickelte sich der Senat sprichwörtlich zum Kahn-Senat: Der, der alles hält. Das war ein riesiges Problem für Angeklagte und Verteidiger in Prozessen vor den Landgerichten, deren Revisionen zum 1. Senat gingen, also insbesondere in den OLG-Bezirken Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie in allen Steuerstrafverfahren vor den LGen in erster Instanz. Denn wenn das Landgericht nicht fürchten muss, dass die Verurteilung der Revision nicht standhält, muss es die Vorschriften der StPO nicht allzu genau nehmen.
Der Überzeugungstäter Nack – auf persönlichem Feldzug – hatte über die Jahre seine Mannschaft fest im Griff.
http://www.jurablogs.com/go/gute-nachrichten-bundesgerichtshof-andreas-mosbacher-folgt-armin-nack
Das ist nur in Beispiel dafür, wie ein einzelner Richter in einer Schlüsselposition jahrelang die Rechtsprechung prägen kann.
Das das Gericht haufenweise Klagen ablehnt ist nicht unbedingt breaking news. Bedeutungsvoll liegt immer im Auge des Betrachters. Jeder der klagt und bereit ist bis in die höchste Instanz zu ziehen betrachtet seinen objektiv betrachtet vielleicht doch eher bedeutungslosen Fall als bedeutungsvoll.
@Neo
Vergiss nicht zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Der Justizminister kann Ermittlungen anweisen bzw. verbieten, oder aber man kann den Staatsanwalt jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzen.
Neo
24.3.2015 0:13
“Das Problem ist, daß wir in Deutschland die Gewaltenteilung nur als akademisches Konzept kennen.”
Eigentlich nicht. Es scheint nur vielen nicht ganz klar, was das bedeutet. Die halten das dann für ein rein akademisches Problem.
“Vom Bundestag wird der Bundeskanzler gewählt. Damit ist schon einmal klar, daß die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht wirklich besteht”
Damit ist nur klar, daß der Bundeskanzler von nun an zur Exekutive zählt.
“Zwar sind die Richter an sich in ihren Entscheidungen frei, aber die beiden Wahlausschüsse kennen natürlich “ihre Pappenheimer”. Insofern dürfte klar sein, daß in der Regel nur als Richter berufen wird wer weitgehend “linientreu” ist. ”
Dagegen gibt es dann die Verfassungsartikel und unter diesen die Triadengesetze.
An der Anwendung hapert es! Da wird noch viel zuviel stillschweigend akzeptiert und ein dreister Richter wird hierzulande kaum gebremst.
Neo
“Der Bundestag, der in freier Wahl von den Wahlberechtigten gewählt wird”
Die Wähler können nur wählen, was ihnen die Parteien so präsentieren.
Die meisten Wähler kennen diese Leute nicht und wissen nur das, was die PR-Maschinen aufbauen.
Wer dann in die Regierung kommt, das ist dann Folge des Geschachers.
@DarkynanMP
>>Die Wähler können nur wählen, was ihnen die Parteien so präsentieren.
Nicht einmal dieses wirklich.
Mehr als 50% der Abgeordneten kommen per Liste sowie Ausgleichsmandate in den Bundestag.
Da hat der Wähler kaum etwas zu “wählen”.
Hier liegt auch die massive Möglichkeit der Einflußnahme der Parteien (sowie deren Parteioberen) auf Abgeordnete.
Spurt dieser nicht wie gewünscht, so kommt er nicht mehr auf die Liste.
UvL ist ja auch über dieses Konstrukt in den Bundestag gekommen.
Anschließend bekam sie auf Kostene eines anderen cdU-Mitgliedes einen sicheren Wahlkreis zugeschanzt.
Ähnliches ist bei der sPd vorgekommen.
Die Listen sind der Schlüssel zum Klüngel.
Und zum Austricksen der Wähler.
Zumindest beim NPD-Verbotsvefahren scheint es das BVerfG den Politikern nicht so einfach zu machen:
Bundesländer sollen für das NPD-Verbot nacharbeiten
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44472/1.html
Der früheste Beleg für eine Rechtsbeugung und Mißachtung des GG durch das BVerfG findet sich noch vor der ersten Wahl zum Bundestag 1949. Zwischen der Rechtskraft des GG im Mai 49 und der Bundestagswahl Sept. 49 gelang es bei fortgeltendem (bis heute!!) Wortlaut des Art. 38.1 GG, diesen umzudeuten und das damit zwingende Wahlrecht auszuhebeln. Von Anbeginn mangelt es daher dem Bundestag in seiner Gänze an der notwendigen Legitimität, weil im Widerspruch zum GG zustande gekommen.
In aller Ausführlichkeit dazu: “Staat ohne Diener” H. v.Arnim, 1993 bei Kindler, ISBN 3-463-40224-6
Dieses “Gericht” selbst hat seine Legitimation längst zu Gunsten der Parteien aufgegeben indem es duldet, von diesen eingesetzt zu werden. Dies entspricht der möglicherweise kommenden Entwicklung, daß ein Verbrecher seinen Richter wählen kann.
Die Trennung der Gewalten ist in Deutschland traditionell unbekannt. Im GG findet sich dazu keine entsprechende Soll-Vorschrift in Form eines gesonderten Artikels. Es existiert im Art. 137 GG lediglich eine Kann-Vorschrift, die es zulassen kann, die Trennung der Gewalten tatsächlich zu vollziehen, also zu ermöglichen. Natürlich wird das als unzumutbar erkannt. Ebenso, wie auch der Art. 146 GG.
Wenn man den von Thomas verlinkten kuckucksvater Blog durchscrollt, findet man außerdem: https://kuckucksvater.wordpress.com/2015/03/18/skandal-mutter-muss-leiblichen-vater-doch-nicht-benennen-bundesverfassungsgericht/
Von da geht’s nach WikiMANNia und dann wieder hierhin. 😀
@.Manfred P:
Das die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, ist im Sinne der Gewaltenteilung erstmal kein Problem, da sie definitionsgemäß zur Exekutive zählt. Ebenso übrigens wie die Justizminister.
Das ein allzu gesetzestreuer Staatsanwalt der sich nicht scheut Mißstände in den eigenen Reihen anzugehen gezielt matt gesetzt werden kann (und wohl auch wird) ist ein anderes Problem.
@DarkynanMP:
Es dürfte klar sein, daß nur Bundeskanzler wird wer im Parlament eine entsprechende Hausmacht hat. Die Unabhängigkeit zwischen Legislative und Exekutive mag rein formell geregelt sein, sie ist aber letztendlich von gutem Willen und genügend Idealismus bei den Protagonisten abhängig.
Darüber hinaus gehört Angela Merkel als Mitglied des Bundestages sowohl dem Parlament als auch der Regierung an. Von den 16 Mitgliedern des Bundeskabinetts gehören 13 sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Die Ausnahmen sind Heiko Maas, Manuela Schwesig und Johanna Wanka.
Was die Richter angeht:
Die Verfassungsartikel mögen ja ganz toll sein, aber Gesetze die an sich vor allem vom guten Willen der Beteiligten abhängig sind kann man wohl kaum als ausreichend ansehen.
Gesetze die letztendlich nicht wirklich kontrollier- und durchsetzbar sind werden regelmäßig eher als Richtlinien denn als Gesetze an die man sich zu halten hat angesehen. Und eine Gewaltenteilung die in der Hauptsache auf den guten Willen setzt hat von Anfang an verloren.
“Die Wähler können nur wählen, was ihnen die Parteien so präsentieren.
Die meisten Wähler kennen diese Leute nicht und wissen nur das, was die PR-Maschinen aufbauen.
Wer dann in die Regierung kommt, das ist dann Folge des Geschachers.”
Das ist ein gutes Beispiel dafür, daß die Demokratie von Voraussetzungen lebt, die sie selbst nicht schaffen kann. Es wäre für die Wähler z.B. durchaus möglich ihrem Bundestagsabgeordneten Fragen zu stellen und von den Antworten ihre Entscheidung abhängig zu machen, aber das würde Arbeit verursachen. Also wird allzu oft nach Kriterien wie Sympathie entschieden.
Die Mängel am Wahlverfahren selbst (wer einen Listenplatz will sollte ein guter Parteisoldat sein) kommen noch zusätzlich hinzu. Allerdings bleibt auch festzuhalten, daß ein MdB schon von Gesetzes wegen nicht etwa einem wie auch immer gearteten Volkswillen unterworfen ist, sondern lediglich seinem eigenen Gewissen. Faktisch sagt das Gesetz dem MdB: Entscheide wie du willst, das ist das ganze Gesetz. Darüber hinaus empfiehlt es sich natürlich guter Parteisoldat zu sein, das sichert die Wiederwahl zum größten Teil.
Allerdings liegt die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen Reformen nicht nur bei 0 sondern schon im negativen Bereich. Auf demokratischem Wege ist da nichts zu machen, weshalb uns die Misere auf absehbare Zeit erhalten bleiben wird. Wie wir alle schließlich wissen macht der Deutsche keine Revolution.
@ Hadmut
> Murks-Vertuschung am Bundesverfassungsgericht?
Na ja, Murks vertuschen staatliche Stellen eigentlich immer ganz gerne, besonders Gereichte, könnte schließlich am Hochglanzlack des guten, wohlwollenden, allwissenden und unfehlbaren hohen Gerichtes kratzen. Wenn das der Franziskus wüsste…
> Die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch seine Aufgabe erfüllt:
Mal ganz ketzerisch und tiefenphilosophisch gefragt: Wissen wir überhaupt, was alles so die Aufgaben des BVerfG sind? Könnten die nicht von denen, die uns bekannt sind abweichen? Oder aber Teile uns unbekannt sein? Oder wir die Aufgabendefinition nicht richtig verstehen? Ohne jetzt in den Verschwörungsbereich abdriften zu wollen, manchmal entsteht schon der Eindruck, bei mir jedenfalls. Liegt vielleicht am Alter.
Interessenfreie Grüße,
Euer Dirk
Neo
24.3.2015 11:30
Die Gewaltenteilung wird hier in verschiedenen Verfassungsartikeln durch ausschließend formulierte Artikel bestimmt.
Wenn alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, dann kann es nur eine regelmäßige Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG bspw. dahin geben, daß Judikative und Exekutive unter dem Primat der Gesetzgebung und damit in erster Linie dem Bundestag arbeiten und z.B. Verordnungen erlassen dürfen.
Daher ist auch eine Auslegung des Parteiengesetzes § 1 Abs. 2 dahingehend unmöglich, daß Parteien sich als Vereine sehen, die dem Volk zu erzählen haben, was dies politisch zu denken habe, weil das dann bedeuten würde, daß der Artikel 1 Abs. 3 und Art. 20 bis auf den Absatz 4 ausgehebelt wären.
Entschuldige bitte die Kurzform hier, habe gerade dringenden Anruf bekommen.
@Dirk S:
“Mal ganz ketzerisch und tiefenphilosophisch gefragt: Wissen wir überhaupt, was alles so die Aufgaben des BVerfG sind? Könnten die nicht von denen, die uns bekannt sind abweichen? Oder aber Teile uns unbekannt sein? Oder wir die Aufgabendefinition nicht richtig verstehen? Ohne jetzt in den Verschwörungsbereich abdriften zu wollen, manchmal entsteht schon der Eindruck, bei mir jedenfalls. Liegt vielleicht am Alter.”
Na ja, wenn wir davon ausgehen, daß Demokratie die Herrschaft des Volkes, durch das Volk für das Volk bedeutet, dann wäre eine Bedingung dieser Interpretation, daß die Gesetze von einem durchschnittlich gebildeten Bürger folgerichtig verstanden werden können.
Nun könnte man einwenden, daß beispielsweise das Recht nach dem Kapitalgesellschaften funktionieren nicht von jedem einzelnen, sondern nur von jenen verstanden werden können muß, die es angeht. Doch selbst unter dieser Prämisse bleibt anzumerken, daß das BVerfG (aufgrund seines Arbeitsgebietes) jeden Bürger mehr oder weniger angeht und somit sein Zuständigkeitsgebiet von jedem einigermassen gebildeten Bürger zu verstehen sein muß.
Wenn es allerdings so sein sollte, daß (wie als These in den Raum gestellt) die Aufgaben des BVerfG von den uns bekannten abweichen oder seine Aufgaben so definiert sind, daß sie selbst von Menschen die eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können nicht ohne gesonderte Auslegung verstanden werden können, dann wage ich einfach mal zu behaupten, daß unsere Demokratie wie sie sich zur Zeit darstellt grundlegend kaputt ist.
“2003: Das BVerfG mochte sich mit der Beschwerde nicht befassen, weil dem damaligen Präsidenten Papier meine Angelegenheit im Augenblick politisch zu heikel wäre.”
1998: Das Verfassungsgericht unter Herrn Papier konnte auch ganz anders, nämlich einen Fall ansich reißen, weil es dafür eine politische Notwendigkeit sah. Bei der Durchsetzung der Rechtschreibreform war nämlich ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, »dem das Bundesverfassungsgericht überraschend zuvorgekommen war… Es wird allgemein angenommen, daß der erste Senat unter seinem neuen Vorsitzenden H.G.Papier (CSU) vorpreschte, um den Politikern das fristgerechte Inkraftsetzen der Rechtschreibreforn zum 1. Aug. 1998 zu ermöglichen.« [S.182]
»Den beiden Kritikern (es waren Christian Meier für die Akademie [für Sprache und Dichtung] und ich [Ickler] für den VRS) saßen bei der Verhandlung etwa 50 Personen von der Reformerseite gegenüber, darunter die Kultusministerinnen Böhrk und Brunn. Die Presse schien dieses
Mißverhältnis nicht erwähnenswert zu finden.
Schon einige Zeit vor der Verhandlung gab es Hinweise, daß das Urteil im Sinne der Kultusminister ausfallen werde. Dies hat sich mit überraschender Eindeutigkeit bestätigt. Nach dem Eindruck mancher Beobachter (vgl. Bayerische Staatszeitung vom
18.7.1998) könnte das Urteil geradewegs von der KMK verfaßt sein.« [S.158]
»Der wesentliche Inhalt des Urteils wurde etwa zehn Tage vor der Urteilsverkündung, die auf den 14. Juli 1998 angesetzt war, durch die Presse bekannt, und zwar unter Berufung auf Bonner Politiker. Daraufhin zogen die Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurück, weil sie… mit einem fairen Vefahren nicht mehr rechnen könnten… Das Verfassungsgericht beschloß jedoch, “juristisches Neuland” zu betreten und das Urteil dennoch zu verkünden, weil ein allgemeines Interesse daran bestehe.« Die Bundesrichter seien aber verärgert gewesen über die Indiskretionen und wollten nach der undichten Stelle forschen. [S.181f
]
Quelle: Prof. Theodor Ickler – Regelungsgewalt (2001)
http://vernuenftig-schreiben.de/dokumente/ickler_regelungsgewalt.pdf
Und warum das alles? Aus Staatsräson!
»Johanna Wanka gilt als kompetente Fachfrau mit organisatorischen Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen… Als Präsidentin der Kultusministerkonferenz kämpfte sie vehement für die Rechtschreibreform. Die war überflüssig und teuer. Dennoch wurde sie unter Johanna Wanka zum 1. August 2005 eingeführt… Als Johanna Wanka das Amt nicht mehr innehatte, kam die Wahrheit ans Licht. „Die Kultusminister wissen längst, dass die Rechtschreibreform falsch war. Aus Gründen der Staatsräson ist sie nicht zurückgenommen worden“, sagte sie Anfang 2006 dem Wochenmagazin „Der Spiegel“. Eine bewundernswert ehrliche Aussage… „Aus Gründen der Staatsräson“… hat die Politik der Bevölkerung, vom Erstklässler bis zum Greis, eine von den Politikern selbst als falsch empfundene Reform zugemutet. Eine Reform, die bis zum heutigen Tage Unsicherheit statt Sicherheit verbreitet. Eine Reform, die Wirtschaft und Gesellschaft mehrere Milliarden Euro gekostet hat. „… es geht auch um Selbstachtung“, schrieb der „Spiegel“ damals. „Niemand will öffentlich eingestehen, dem Land eine Reform zugemutet zu haben, die sinnlos war, vielleicht sogar schädlich“.«
Wieviel Diktatur ist in der westlichen Demokratie möglich? Es war wohl der erste große Feldversuch, um der Bevölkerung einen ungewollten Irrsin mit obrigkeitsstaatlicher Willkür überzubraten. Und dabei müssen natürlich alle mitspielen: Bundestag, Bundesrat, Medien und Verfassungsgericht.
Weil die Rechtschreibreform politisch vollkommen unwichtig war, nahmen manche Politiker es mit der Diskretion nicht ganz so genau und erlaubten damit einen tiefen Blick hinter die Theaterkulissen. Die dabei zutagegetretenen Vorgänge dürften sich so ähnlich auch bei der Euro-Einführung, den Rettungsschirmen etc. abgespielt haben.
@ Neo
> Na ja, wenn wir davon ausgehen, daß Demokratie die Herrschaft des Volkes, durch das Volk für das Volk bedeutet, dann wäre eine Bedingung dieser Interpretation, daß die Gesetze von einem durchschnittlich gebildeten Bürger folgerichtig verstanden werden können.
So sollte es sein, ist es aber leider nicht. In jusristischen Fragen brauchst du in DE immer einen Juristen als Übersetzer, denn Gesetzestexte sind in einer anderen Sprache abgefasst, die in Syntax und Schriftbild zwar dem Deutschen sehr ähnlich ist, aber eine völlig andere Codierung beinhaltet. Selbst das GG wirst du als Normalo nicht wirklich verstehen können, das wird dir jeder Jurist bestätigen.
Ist aber auch klar, denn wenn der Normalbürger die Gesetze verstehen könnte, bräuchte er nur noch selten einen Anwalt und die Masse der Juristen wäre schlicht weg arbeitslos weil überflüssig. Aber da sind die Juristen, die die Gesetze verfassen, vor. Eigentlich auch eine Art der Korruption…
Übrigens kann man “Demos” nicht nur mit Volk, sondern auch mit “Stadtteile” übersetzen (Kleisthenes teilte das attische Gebiet in 139 sich selbst verwaltene Demen [{Stadt}-Teile] ein). Und die attische Demokratie war (zu Anfang) auch eher eine Herrschaft der Stadtteile, denn eine Herrschaft des (gesammten) männlichen Volkes. Demokratie ist so ein schwammiger Begriff…
> Doch selbst unter dieser Prämisse bleibt anzumerken, daß das BVerfG (aufgrund seines Arbeitsgebietes) jeden Bürger mehr oder weniger angeht und somit sein Zuständigkeitsgebiet von jedem einigermassen gebildeten Bürger zu verstehen sein muß.
Heißt aber nicht, dass jeder Bürger verstehen muss, was die wirklich sagen. Der Bürger erwartet vom BVerfG eigentlich eine True-or-False-Aussage, verfassungsmäßig oder eben nicht. Und die bekommt der Bürger nicht, es ist eher ein Herumgedrücke, um die Kollegen in den Parteien nicht allzusehr zu verärgern. Und viele Urteile versteht der Bürger aus seinem Rechtsgefühl heraus nicht, auch als Unbeteiligter, aber das ist eine ganz andere Baustelle. Wenn auch eine sehr symptomatische (Entfernung von Staat und Bürger).
> Wenn es allerdings so sein sollte, daß (wie als These in den Raum gestellt) die Aufgaben des BVerfG von den uns bekannten abweichen oder seine Aufgaben so definiert sind, daß sie selbst von Menschen die eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können nicht ohne gesonderte Auslegung verstanden werden können, dann wage ich einfach mal zu behaupten, daß unsere Demokratie wie sie sich zur Zeit darstellt grundlegend kaputt ist.
Wie schon geschrieben, ein Nichtjurist wird das alles leicht missverstehen können, jemand der einen technischen Beruf ergriffen und womöglich (noch schlimmer) studiert hat, wird ob der ofmals haarstäubenden Unlogik von Gesetzen verzweifeln.
Und da liegt auch aus meiner Sicht heraus das Problem: Das System Jura hat sich so sehr verselbstständigt und sich von der allgemeinen Lebensrealität entfernt, dass es seiner Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen zu regeln, nicht mehr nachkommen kann.
Was wir benötigen ist eine Reform, aber eine richtige (im Sinne von: Alles kommt in Inhalt und Formulierung auf den Prüfstand, was unverständlich ist, muss umformuliert werden, was unsinnig ist, fliegt raus). Aber da befindet man sich ja schon auf halben Wege zu Verfassungsfeind. Und das in einem Staat ohne offizielle Verfassung. Noch so ein Logikfehler.
Fehlerfreie Grüße,
Euer Dirk
Cargo Cult Science:
Damit wird nur das bestätigt was schon die ganze Zeit meine Überzeugung ist, daß nämlich der komplette Staat in der Form gleichgeschaltet ist, daß wenn es wirklich “wichtig” ist alle Staatsgewalten an einem Strang ziehen.
Was den letzten Absatz angeht:
“Weil die Rechtschreibreform politisch vollkommen unwichtig war, nahmen manche Politiker es mit der Diskretion nicht ganz so genau und erlaubten damit einen tiefen Blick hinter die Theaterkulissen. Die dabei zutagegetretenen Vorgänge dürften sich so ähnlich auch bei der Euro-Einführung, den Rettungsschirmen etc. abgespielt haben.”
Altkanzler Helmut Kohl hat ja selbst zugegeben, daß er genau wußte, daß die Einführung des Euro in Deutschland bei einer Volksabstimmung keine Chance gehabt hätte. Und ebenso geht aus Äußerungen Wolfgang Schäubles VOR dem Euro Rettungsschirm klar hervor, daß er ganz genau weiß, daß dieser gegen die geltenden Verträge verstößt.
Ich denke man kann getrost davon ausgehen, daß eine Volksabstimmung nur angesetzt wird wenn entweder abzusehen ist, daß das Volk wunschgemäß entscheidet, oder wenn die Entscheidung nicht wichtig ist. Allerdings sieht es in anderen EU-Ländern nicht anders aus. Bei dem Vertrag von Lissabon (auch EU-Reformvertrag genannt) wurde das besonders deutlich.
Als das französische Volk “Non” sagte, wurde kurzerhand von der Nationalversammlung die Verfassung geändert um daraufhin ohne die Zustimmung des Volkes unterschreiben zu können. Die Iren ließ man, nachdem sie den Vertrag beim ersten Referendum abgelehnt hatten kurzerhand nochmal abstimmen was dann (nach viel Propaganda) das gewünschte Ergebnis brachte. Insgesamt wurde deutlich, daß es anscheinend nichts gibt was unsere Politiker so sehr fürchten wie eine Volksabstimmung, und das sie bereit sind alles was sich nur irgendwie unter das Mäntelchen der Legalität zwängen läßt zu tun um eine solche zu vermeiden.
Meiner Ansicht nach ist die Demokratie in der EU schon längst tot, es hat bis jetzt nur noch niemand den Mut gehabt ihr diese traurige Nachricht zu überbringen.
An: Cargo Cult Science / Zitat:
“Johanna Wanka gilt als kompetente Fachfrau mit organisatorischen Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen… Als Präsidentin der Kultusministerkonferenz kämpfte sie vehement für die Rechtschreibreform. Die war überflüssig und teuer. Dennoch wurde sie unter Johanna Wanka zum 1. August 2005 eingeführt… Als Johanna Wanka das Amt nicht mehr innehatte, kam die Wahrheit ans Licht.”
Und jetzt ist dieselbe frauenpolitisch geförderte (?) Dame (CDU) Bundesbildungsministerin. Noch Fragen?
Nur weiter so, ihr Lemminge! Die Richtung stimmt! Wir brauchen noch viel mehr davon! Schwesig, Schwesig!
Böse Zungen munkeln ja, die Rechtschreibreform mit der weitgehenden Schleifung des “ß” (nur noch nach langen Vokalen) habe den Zweck einer ersten Vorbereitung auf die langfristig geplante Einführung von Englisch als 2. Amtsprache.
Vereinfacht wurde rein gar nichts, verwirrende Ausnahmen allgemeiner Regeln sogar neu geschaffen und die vor allem die neue Getrennt-/Zusammenschreibung ist eine einzige Katastrophe.
Hier ein Beschluss des BVerfG zum NPD-Verbotsverfahren:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/03/bs20150319_2bvb000113.html
http://www.lto.de/recht/presseschau/p/24-03-2015-bverfg-beweise-lobbyismus-transparenz-mindestlohn-referendare/
Es geht um die “Abschaltung” von V-Männern in Führungspositionen der NPD, die erforderlich ist, um zu belegen, dass es sich bei eventuellen, verfassungsfeindlichen Inhalten um genuine NPD-Positionen handelt, die der Partei nicht bloß von staatlicher Seite untergeschoben wurden. In dem verlinkten Beschluss bemuttert der zweite Senat unter Voßkuhle gewissermaßen die Anklage, sie möge doch bitte diese “Abschaltung” belegen.
Was oberflächlich nach sorgfältiger Arbeit seitens des Gerichts aussieht, ist in Wirklichkeit eine larvierte Parteinahme zugunsten der Kläger. Bei korrektem Verständnis der Aufgaben eines Gerichts müsste dieses die Eingaben der Antragssteller (und -gegner) kommentarlos entgegennehmen und erst im Urteil würdigen, ob diese im vorliegenden Fall die Verfassungsfeindlichkeit der Partei nachweisen.
Selbstverständlich müssen die Kriterien dieser Entscheidung im Vorfeld transparent dargestellt werden, aber indem das BVerfG die Antragssteller an die Hand nimmt und diesen im Detail vorgibt, was es für eine Verbotsentscheidung konkret hören möchte, reißt es eine Initiative an sich, die unter bestehender Gewaltenteilung der Anklage zufiele.
Eine Analogie zu diesem Verhalten des BVerfG ist das einer Klausuraufsicht, die einem von zwei Prüflingen die Musterlösungen ins Ohr flüstert. Der Beschluss ist umso bedenklicher, als dass es sich beim Antragssteller (Bundesrat), wie auch beim Gericht um staatliche Institutionen handelt, denen eine nicht-staatliche Organisation (NPD) als Antragsgegnerin entgegensteht, so dass eine Unparteilichkeit von vornherein zweifelhaft ist.
Die Begründung eines Antrags ist einzig und allein die Aufgabe des Antragsstellers und wenn diese nicht ausreicht, ist der Antrag abschlägig zu bescheiden. Es obliegt dem Gericht über den authentischen, gestellten Antrag zu befinden, aber nicht, einen unzureichend begründeten Antrag so zu “retten”, dass dieser angenommen werden kann.
@Dirk S:
Auch wenn das was Du gesagt hast durchaus stimmen sollte (und es klingt durchaus plausibel), bleibt es dabei, daß unsere Demokratie auch nach dieser Maßgabe kaputt ist.
Wir hatten eine ähnliche Situation zur Zeit Luthers. Da sagte der katholische Klerus, daß man dem einfachen Volk die Bibel auf gar keinen Fall einfach so zugänglich machen dürfe, da sie von diesem nicht verstanden werden könne. Dafür brauchte es nämlich der Auslegung durch die Priester. In Bezug auf unsere Gesetzgebung scheint es mittlerweile auch so weit zu sein.
Wenn ich, um die Gesetze folgerichtig zu verstehen, eines besonders dazu ausgebildeten Auslegers (aka Juristen) bedarf, dann haben wir es nicht mehr mit einer Demokratie sondern mit einer seltsamen Art von Theokratie zu tun mit den Juristen als Klerus.
“Übrigens kann man “Demos” nicht nur mit Volk, sondern auch mit “Stadtteile” übersetzen (Kleisthenes teilte das attische Gebiet in 139 sich selbst verwaltene Demen [{Stadt}-Teile] ein). Und die attische Demokratie war (zu Anfang) auch eher eine Herrschaft der Stadtteile, denn eine Herrschaft des (gesammten) männlichen Volkes. Demokratie ist so ein schwammiger Begriff…”
Nun, die altgriechische Sprache ist (wie andere auch) gesegnet mit Mehrdeutigkeiten deren exakter Inhalt sich im Normalfall erst aus dem konkreten Zusammenhang erschließt. In diesem Fall können wir durchaus davon ausgehen, daß mit dem “demos” tatsächlich das Volk gemeint ist. Allerdings ist dabei zu beachten, daß die alten Griechen mit Bürger (und damit dem Volk zugehörend) nicht jeden einzelnen Mann meinten, sondern auschließlich die wahlberechtigten Vollbürger. Nach Aristoteles ist der Vollbürger dadurch gekennzeichnet, daß er Stimmrecht bei Gericht und bei Wahlen hat. Nur solche Bürger gehörten zum “demos” und waren somit am politischen Leben beteiligt.
Übrigens finden wir im Grundgesetz (eine Verfassung konnten wir uns bis jetzt noch nicht leisten) im Artikel 20 Absatz 2 folgendes:
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
Jetzt frage ich nur, wie denn die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, wenn das Volk nicht einmal dazu in der Lage ist das Grundgesetz (geschweige denn die anderen Gesetze) ohne Anleitung durch einen Juristen zu verstehen. Tatsache ist, daß die Formulierung der “vom Volk ausgehenden Staatsgewalt” schon längst zur Fiktion verkommen ist und die Bedingungen von Absatz 4 desselben Artikels eigentlich schon gegeben sind.
@Hadmut: Wie weit bist Du meiner “Untersuchung” um zu beweisen, dass viele Verfassungsbeschwerden die Richter/-innen erst gar nicht zu Gesicht bekommen?
@Sommer: Gemach, sowas dauert….
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682
Was meinst Du zur Einführung von Justizombudsmännern?
Dirk S
25.3.2015 9:11
“Selbst das GG wirst du als Normalo nicht wirklich verstehen können, das wird dir jeder Jurist bestätigen.”
Ja, diesen Unfug verbreiten vor allem Juristen selber sehr gerne.
Immerhin leben die ja von der Hermeneutik und vom Säen kostenträchtigen Zweifels.
Tatsächlich hatte aber die verfassunggebende Versammlung genau das vermieden.
Was dort ganz klar steht, war und ist auch so klar gemeint.
Das will nur niemand durchsetzen und der tägliche Bürokrat belohnt Schleimer mit etwas gesetzesnäherer Gunst und Huld zum Bürger.
Andauernd wird uns hier unter Androhung von Sachzwangpanoptiken ein Recht nach dem anderen beknapst und Freiheiten beschnitten – das ist die Lieblingsbeschäftigung von Verwaltern und Bürokraten.
Andauernd bekommen wir hier einen Unfug erzählt und bei Nachfragen ist dann Sendestille am anderen Ende der Leitung – falls überhaupt noch ein Volksvertreter sich zum niederen Volk herabläßt.
Andauernd gelingt es Amtlern, unangenehmen Fragen durch geschickte Wahrnahme von Pausen oder dem Einsatz des Hausrechts (in öffentlichen Gebäuden!) auszuweichen.
Hier wird Tag für Tag das Grundgesetz durch Leute angegriffen, die sich längst daran gewöhnt haben, für ihre Übergriffe völlig straffrei auszugehen.
@ Neo:
»Ich denke man kann getrost davon ausgehen, daß eine Volksabstimmung nur angesetzt wird wenn entweder abzusehen ist, daß das Volk wunschgemäß entscheidet, oder wenn die Entscheidung nicht wichtig ist.«
Zur Rechtschreibreform gab es einen Volksentscheid, wo das Volk nicht wunschgemäß entschied:
»Volksentscheide in Schleswig-Holstein… WIR gegen die Rechtschreibreform am 27. September 1998: Dieser Volksentscheid, der gleichzeitig mit der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag durchgeführt wurde, war erfolgreich zustande gekommen. Die so herbeigeführte Änderung des Schulgesetzes wurde jedoch ein Jahr später durch Landtagsbeschluss wieder rückgängig gemacht und die „neue“ Rechtschreibung auch in Schleswig-Holstein eingeführt.« [ http://www.schleswig-holstein.de/LWL/DE/Volksentscheide/Volksentscheide_node.html ]
Nach 1998 gab es in Schleswig-Holstein übrigens keinen Volksentscheid mehr. Wozu auch? Betrüg mich einmal: Schande über dich! Betrüg mich zweimal: Schande über mich!
@ Thomas:
»Böse Zungen munkeln ja, die Rechtschreibreform mit der weitgehenden Schleifung des “ß” (nur noch nach langen Vokalen) habe den Zweck einer ersten Vorbereitung auf die langfristig geplante Einführung von Englisch als 2. Amtsprache.«
Der Väter der Rechtschreibreform waren Leute aus dem Umfeld des Reichserziehungsministers Bernhard Rust:
»Die Neuregelung der deutschen Orthographie von 1996 steht in ebenso ungebrochener wie (bisher) unausgesprochener Kontinuität zu den Reformbemühungen des Reichserziehungsministers Bernhard Rust. Die Schulschreibreform von 1996 stimmt – von einer einzigen Regelung abgesehen – fast völlig mit jener Rechtschreibreform überein, die Reichsminister Rust 1944 vorlegte.
Schon am 1. Juli 1944 notierte Joseph Goebbels: „Rust hat durch eine seiner Dienststellen ein Heft über moderne deutsche Rechtschreibung herausgegeben. Dieses Heft stellt so ungefähr das Tollste und Ungebildetste dar, was wir uns seit vielen Jahren geleistet haben. Ich werde mit diesem Heft noch einmal den Führer befassen müssen.“ Daraufhin unterzeichnete Hitler am 24. Juli 1944 einen entsprechenden Führerbefehl und stoppte die Rechtschreibreform…
Der Sprachwissenschaftler Theodor Ickler (Universität Erlangen) hatte 1999 eine „weitestgehende Übereinstimmung“ der gegenwärtig verordneten Reform mit dem Nazi-Reformplan von 1944 festgestellt; er sieht den Grund für die Übereinstimmung darin, daß es eine „Kontinuität der Personen und Ideen“ gibt… Auf die Ähnlichkeit der beiden Reformen hatte dann am 12. Mai 1998 bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht der Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung Christian Meier hingewiesen. Dies wurde von der seinerzeitigen Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz als unstatthaft zurückgewiesen; denn sie und ihre Kultusministerkollegen seien »demokratisch legitimiert«. Daß es einem demokratisch verfaßten Staat womöglich nicht zustehen könnte, Sprachregelungen ohne parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nur mit einfachen Kultusministererlassen zu verfügen, kam ihr nicht in den Sinn. [ http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Rechtschreibreform_und_Nationalsozialismus ]
Übrigens ist die SS-Schreibung, auf welche die Reformer so stolz sind, gar nicht ihre eigene Idee. Erfunden hat sie Johann Christian August Heyse und »wurde in Österreich-Ungarn bereits 1879 eingeführt, aber 1901 zu Gunsten einer gemeinsamen Rechtschreibung durch die damals im Deutschen Reich gültige adelungsche s-Schreibung ersetzt. In der Rechtschreibung gemäß der Rechtschreibreform von 1996 hat man sich erneut für die heysesche s-Schreibung entschieden. [ http://de.m.wikipedia.org/wiki/Heysesche_s-Schreibung ]
Dabei muß man bedenken, daß im 19.Jhd. in Fraktur gedruckt und in Kurrent geschrieben wurde. Diese Schreibweisen benutzen zwei s-Formen: kurz (s) und lang (?). ›Flussschiff‹ wäre damals nach Heyse ›Flu?s?chiff‹ geschrieben worden. Generell sind ja fast alle ›Neuerungen‹ wie das Auseinanderreißen von Wörtern nur Rückgriffe auf Schreibungen des 19.Jhds.
Wirtschaftliche Reformtreiber waren die Schulbuchverlage, die eine Sonderkonjunktur durch Vernichtung vorhandener Buchbestände wollten; und Bertelsmann, die dem Duden Marktanteile stehlen wollte: »1995 mußte [vom Duden] wegen Nachbesserungen an der Reform eine ganze Auflage eingestampft werden. Bevor die nächste Auflage erscheinen konnte, erschien im Juli 1996 das Rechtschreibwörterbuch von Bertelsmann, das der Verlag sogleich an 40.000 deutsche Schulen verschenkte.« [ https://jungefreiheit.de/sonderthema/2005/die-rechtschreibaffaere/ ]
Da wundert es nicht, daß die neuen ›Regeln‹ so kompliziert, widersprüchlich und voller Ausnahmen sind: Jeder soll halt Wörterbücher kaufen müssen…
@ DarkynanMP
> Ja, diesen Unfug verbreiten vor allem Juristen selber sehr gerne.
Art 1 Abs 1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Frage: Was beschreibt der Begriff “Würde des Menschen”, was bedeutet “unantastbar”? Dass man die “Würde des Menschen” nicht befummeln darf? Wie achtet man die, wie schützt man die? Ist ignorieren (inzwischen gängige Praxis) nicht doch erlaubt? Steht schließlich in keinem Widerspruch zu dem Artikel.
Was dem GG mangelt, ist ein definierter und zumindest angehängter Normenkatalog, der schwebt nämlich irgendwo in der Jura-Welt umher und den wirst du als Normalo ohne allzugroße Jura-Kenntnisse nicht so leicht erkennen, weil schwammig und nicht deiner Lebenswirklichkeit entsprechend.
Art 2 Abs 2: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”
Wenn du dein Leben und deine Gesundheit gegen einen Angreifer zu schützen versuchst, kommst du heut zu Tage ganz schnell in den Knast. Verfassungsgerecht? Oder stellen die Urteile, die Notwehr unter die Prämisse der Verhältnismäßigkeit stellen, einen Verfassungsbruch dar, da im Widerspruch zu Art 2 Abs 2 GG? Rechtsbeugung?
Na, wie sieht es aus? Die Diskrepanz zwischen dem , was nach Ansicht eines Normalbürgers im GG stehen würde und dem, was anscheinend Juristen darunter verstehen, ist real vorhanden. Auch das GG ist Juristengeschwafel, an dass sich nur dann gehalten wird, wenn es gerade mal passt. Solange das Volk nicht Verfassungsverstöße konsequent abstraft, solange ist das GG nur gedrucktes Papier, sonst nix.
> Tatsächlich hatte aber die verfassunggebende Versammlung genau das vermieden.
Die haben gar nichts vermieden, das waren auch in erster Linie Juristen und die haben im Prinzip nur die Weimarer Verfassung überarbeitet und so hingebogen, dass das Endprodukt vom alliierten Kontrollrat akzeptiert werden konnte. Alles Weitere wurde per Präambel auf später verschoben. Dass die Bevölkerung, die derzeit ohnehin andere Probleme hatte, das GG versteht, das war nie Teil des Werkes. Wenn sie es verstehen, gut, wenn nicht, macht auch nichts.
GG-konforme Grüße,
Euer Dirk
@ Neo
> Auch wenn das was Du gesagt hast durchaus stimmen sollte (und es klingt durchaus plausibel), bleibt es dabei, daß unsere Demokratie auch nach dieser Maßgabe kaputt ist.
Ich würde nicht sagen, dass unsere Demokratie kaputt ist, dazu hätte sie erst einmal heile sein müssen, sondern, dass die Deutschen als Volk kein so richtiges Verhältnis zur Demokratie haben. Liegt imo in unserer Geschichte begründet, denn als viele Völker von ihren Fürsten demokratische Rechte forderten, haben wir in Deutschland erst einmal überhaupt über viele Fürstentümer hinweg zu einem Volk zusammenfinden müssen. Außerdem haben die Völker, die heute eine Demokratie mit mehr Volkseinfluss haben, den Baum ihrer Freiheit schon recht früh “mit dem Blut von Tyrannen und Patrioten” gedüngt. Das fehlt in der deutschen Geschichte, der Deutsche sucht eher den gütigen und weisen “Landesvater”, auch wenn wir es derzeit mit einer “Landesmutter” versuchen. Da steckt viel Verklärung der napolionischen Ära mit drin, die wir in DE noch immer nicht so ganz überwunden haben (also die Verklärung). Da ist noch einiges an demokratischer Entwicklung nötig, nur haben wir heute die Möglichkeit, den blutigen Anteil auf 0 herabzusetzen. Setzt natürlich voraus, dass wir als Volk überhaupt mitreden wollen. Weil, das hat mit Arbeit und Verantwortung zu tun.
> Wir hatten eine ähnliche Situation zur Zeit Luthers. Da sagte der katholische Klerus, daß man dem einfachen Volk die Bibel auf gar keinen Fall einfach so zugänglich machen dürfe, da sie von diesem nicht verstanden werden könne. Dafür brauchte es nämlich der Auslegung durch die Priester. In Bezug auf unsere Gesetzgebung scheint es mittlerweile auch so weit zu sein.
Informationskontrolle, eine vollkommen normale Vorgehensweise zum Machterhalt. Das war schon bei den Pharaonen und den Sumerern so. Wahrscheinlich schon bei den ersten Gruppen-Alphas des Homo Habilis.
> Wenn ich, um die Gesetze folgerichtig zu verstehen, eines besonders dazu ausgebildeten Auslegers (aka Juristen) bedarf, dann haben wir es nicht mehr mit einer Demokratie sondern mit einer seltsamen Art von Theokratie zu tun mit den Juristen als Klerus.
Das sehe ich nicht so, aus folgenden Gründen:
Zum einen benötigt eine Demokratie nicht unbedingt das Verständnis der Gesetze durch das Volk. Ist zwar hilfreich, aber nicht notwendig.
Zwischen Juristen und Klerus mag es Überschneidungen geben, beide verkaufen aber unterschiedliche Produkte. Der Klerus verkauft Beratung für das Leben im Jenseits, Juristen für das Leben im Diesseits. Wobei die Aufgaben eines Anwaltes nicht nur die Übersetzung Gesetze -> Deutsch ist, sondern auch die emotionsfreie Beratung und Vertretung. Also, so sollte der Handeln.
> Nun, die altgriechische Sprache ist (wie andere auch) gesegnet mit Mehrdeutigkeiten deren exakter Inhalt sich im Normalfall erst aus dem konkreten Zusammenhang erschließt.
Das hast du in fast allen natürlichen Sprechen. Mir ging es eigentlich nur darum zu zeigen, wie dehnbar und eigentlich undefiniert der Begriff “Demokratie” ist. Und das zeigt sich an dem historischen Beispiel eigentlich ganz gut. Denke ich jedenfalls.
> Übrigens finden wir im Grundgesetz (eine Verfassung konnten wir uns bis jetzt noch nicht leisten) im Artikel 20 Absatz 2 folgendes:
> “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
> Jetzt frage ich nur, wie denn die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, wenn das Volk nicht einmal dazu in der Lage ist das Grundgesetz (geschweige denn die anderen Gesetze) ohne Anleitung durch einen Juristen zu verstehen.
“Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, sie geht also weg. Die ist kaum noch zu Hause.” Ein alter Witz (ich glaube der “Münchner Lach- und Schießgesellschaft”), der meiner Meinung die Sache gut beschreibt. Die geht aus und ist erst einmal weg. So wird das anscheinden tatsächlich in DE verstanden. Fürchte ich jedenfalls.
> Tatsache ist, daß die Formulierung der “vom Volk ausgehenden Staatsgewalt” schon längst zur Fiktion verkommen ist und die Bedingungen von Absatz 4 desselben Artikels eigentlich schon gegeben sind.
Wie gesagt, die Staatsgewalt will mit dem Volk sowenig wie möglich zu tun haben. Und Art. 20 Abs 4 ist erst 1968 im Zuge der Notstandsgesetze in das GG aufgenommen worden, um aufzuzeigen, dass man sich der Problematik der Notstandsgesetze bewusst war.
Symbolgesetzgebung in Reinstform: Denn eine Berufung auf 20/4 kannst du knicken, bist du erfolgreich, brauchst du den nicht, bist du erfolglos, lässt sich der Schein eines rechtstaatlichen Verfahrens aufrecht erhalten. Oder aber du verschwindest einfach. Was zeigt, dass Normalos das GG nicht ohne Hilfe verstehen können. (Ich kenn auch nur bei einigen wenigen Sachen die “wahre” Bedeutung, also eine der möglichen).
Verständige Grüße,
Euer Dirk
@Dirk S:
“Symbolgesetzgebung in Reinstform: Denn eine Berufung auf 20/4 kannst du knicken, bist du erfolgreich, brauchst du den nicht, bist du erfolglos, lässt sich der Schein eines rechtstaatlichen Verfahrens aufrecht erhalten. Oder aber du verschwindest einfach. Was zeigt, dass Normalos das GG nicht ohne Hilfe verstehen können. (Ich kenn auch nur bei einigen wenigen Sachen die “wahre” Bedeutung, also eine der möglichen).”
Das es sich hier um reine Symbolgesetzgebung handelt ist mir durchaus klar. Es ist eben ein Artikel der für den jeweiligen Sieger geschrieben wurde. Ist der Putsch erfolgreich beruft man sich auf 20/4, landet man auf der Anklagebank wird man (mit etwas Glück) nur als fehlgeleitet bezeichnet und verschwindet für den Rest seines Lebens in einer Zelle.
Allerdings müssen sich unsere Politiker keine Sorgen machen. Bekanntlich machen Deutsche keine Revolution. Jedenfalls keine die den Namen wirklich verdiente.
Trotzdem bin ich derselben Ansicht wie die Autoren der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung die einst schrieben:
“Aber wenn eine lange Reihe von Mißbräuchen und Übergriffen, die stets das gleiche Ziel verfolgen, die Absicht erkennen läßt, sie absolutem Despotismus zu unterwerfen, so ist es ihr Recht, ist es ihre Pflicht, eine solche Regierung zu beseitigen und sich um neue Bürgen für ihre zukünftige Sicherheit umzutun.”
Die Menschen die diese Zeilen einst schrieben sind schon lange tot und würden sich vermutlich im Grabe umdrehen könnten sie sehen was aus ihren Ideen wurde, doch ihre Worte sind heute so aktuell wie damals.
Dirk S
26.3.2015 9:05
“Frage: Was beschreibt der Begriff “Würde des Menschen”, was bedeutet “unantastbar”? Dass man die “Würde des Menschen” nicht befummeln darf? Wie achtet man die, wie schützt man die? Ist ignorieren (inzwischen gängige Praxis) nicht doch erlaubt? Steht schließlich in keinem Widerspruch zu dem Artikel.”
Wenigstens kannte ich noch zwei Chiemseer. Die waren keine Juristen und auf Jussenschmonzes sollte absichtlich verzichtet werden, da das Grundgesetz eben genau kein Juristenspielplatz werden sollte.
Leider läßt sich aber jeder Bundesbürger gegen etwas Kleingeld (der kleine Rest von dem, was diese Leute ja auf Umwegen aus den Taschen des sowieso ungeliebten anderen baggern wollen) seine Grundrechte immer wieder abkaufen.
…weil es momentan angeblich nicht anders gehe(?).
andersrum: Wir haben die Gegner längst im eigenen Haus!
Daher erklärt sich auch, daß die Würde heutzutage als allererstes von Jusseln angegriffen wird, was diese sich untereinander als besonders gelungene Coups gegenseitig abklatschen und sich in ihren Zirkularia dafür gegenseitig beloben.
Die Würde ist in der im Grundgesetz gemeinten (allgemein oder weithin gültigen…) Mindestdefinition die Verfügungsgewalt über die Darstellungen zur eigenen Person und Persönlichkeit.
Die Rechte in Artikel 2 bezeichnen die Innen- und die Aussenwirkung, die direkter Maßstab für die diese berührenden Gesetze ist.
Seitdem Briefverkehr von den Chiemseern öffentlicher wurde, schwärmten ja auf Staatsknete scharenweise “Forscher” in die entlegensten Ecken der Erde, um evtl. noch irgendwo ein Buschvolk aufzutreiben, daß man plakativ als Gegenbeweis ausstellen konnte.
Nur: bisher hat man noch keines gefunden – eher das Gegenteil.
“Was dem GG mangelt, ist ein definierter und zumindest angehängter Normenkatalog, der schwebt nämlich irgendwo in der Jura-Welt umher und den wirst du als Normalo ohne allzugroße Jura-Kenntnisse nicht so leicht erkennen, weil schwammig und nicht deiner Lebenswirklichkeit entsprechend.”
Sicher? Es ist wohl eher so, daß die Jusseln einfach nicht mehr hinhören müssen, weil es ihnen immer wieder – auch durch aktive Mithilfe der Presse/Televisoren etc. – gelingt, Zwanzig Florida-Rolfs zu kreieren (die Vorgeschichte hierzu, die in Deutschland spielte, ist eine schmutzige Scheidungsgeschichte mit deutschen Jusseln als beteiligten!), deren Fälle so ähnlich scheinen und die dann als Deppen herauspräpariert werden.
– daraufhin geht der deutsche Michel wieder beruhigt nach hause und die Wahrheit ist mal wieder tot überm Zaun!
“Na, wie sieht es aus? Die Diskrepanz zwischen dem , was nach Ansicht eines Normalbürgers im GG stehen würde und dem, was anscheinend Juristen darunter verstehen, ist real vorhanden.”
Das mag durchaus sein. Aber deutsche Jusseln interessiert auch nicht mehr, wenn Leute vor ihnen stehen, die etwas mehr von der Materie verstehen, als sie selbst … die also einfach überlegen sind.
Es muß die ja auch nicht mehr interessieren.
Passiert denen was, wenn die offenkundig lügen, eigenhändig nachbessern, verfälschen oder ähnliches?
Nein? Was Wunder – immerhin leben wir doch in einem Rechtsstaat, … oder?
Hat der BGH nicht erst kürzlich 339 StGB quasi verhackt?
“Auch das GG ist Juristengeschwafel,”
Nein, die wichtigen ersten 20 Artikel sind gerade das nicht. Glaubt aber jeder, daß das so sei.
“…an dass sich nur dann gehalten wird, wenn es gerade mal passt.”
Solange denen keiner auf die Finger klopft…
“Solange das Volk nicht Verfassungsverstöße konsequent abstraft, solange ist das GG nur gedrucktes Papier, sonst nix.”
Soweit ich mich erinnere hat fast jeder versucht, mir einzureden, daß ich falsch läge und als ich denen anbot, die Nagelprobe zu machen, hatten alle plötzlich keine Zeit mehr…
“Die haben gar nichts vermieden, das waren auch in erster Linie Juristen und die haben im Prinzip nur die Weimarer Verfassung überarbeitet und so hingebogen, dass das Endprodukt vom alliierten Kontrollrat akzeptiert werden konnte.”
Egal – aber unterschrieben hatte der parlamentarische Rat letztendlich! pacta sunt servanda!
“Alles Weitere wurde per Präambel auf später verschoben.”
Nein – die ersten 20 Artikel stehen da glasklar da. Auch wenn Politiker nicht scheuten, ohne Volksabstimmung auch an denen herumzuschnippeln.
“Dass die Bevölkerung, die derzeit ohnehin andere Probleme hatte, das GG versteht, das war nie Teil des Werkes. Wenn sie es verstehen, gut, wenn nicht, macht auch nichts.”
Auch das wollten mindestens zwei der Chiemseer genau nicht.
…muß mich wohl mal wieder in die Briefe reinarbeiten, wenn “mein Fall” (der eigentlich auch alle was angeht) so entschieden wird, daß nicht wieder reihenweise Recht gebeugt wird.
@ Neo
Die Analogie zwischen den Exklusivitätsansprüchen des katholischen Klerus im Spätmittelalter und der heutigen Juristen-Kaste, die mittlerweile gemeinsam mit dem Öffentlichen Dienst den Bundestag fest im Würgegriff hat ( http://www.welt.de/politik/deutschland/article120658549/Diese-Berufsgruppen-vertreten-das-deutsche-Volk.html ), beschreibt die Situation sehr treffend!
@ Dirk S
Art. 1 Abs. 1 GG ist allein schon aus semantischen Gründen völlig unsinnig. Die unzureichende Definition der “Menschenwürde” und ihrer praktischen Implikationen ist nur das Tüpfelchen auf dem I.
Adjektive auf “-lich”, “-bar”, “-abel” oder “-ibel” zeigen im Deutschen eine dispositionelle Eigenschaft an, was nichts anderes bedeutet, als dass die damit verbundene Handlung möglich ist: Ein Politiker, der “bestechlich” ist, kann bestochen werden.
Die Hinzufügung des Präfix “un-” zeigt wiederum die Abwesenheit dieser zur Disposition stehenden Eigenschaft, also die Unmöglichkeit der korrespondierenden Handlung, an: Was “unvermeidbar” ist, kann ich nicht vermeiden – egal, wie sehr ich es möchte, und welche und wie viele Maßnahmen ich ergreife, es zu vermeiden.
Was “unantastbar” ist, kann dementsprechend nicht angetastet werden! Ganz gleich, was zum Zweck der “Antastung” unternommen wird.
Wer sich auf den Standpunkt stellt, die Menschenwürde sei unantastbar, kann sie also niemals als schützenswertes Rechtsgut bemühen und ihren Schutz als Verbotsargument anführen! Denn wenn ihre “Antastung” von vornherein gar nicht möglich ist, muss und kann die Menschenwürde erst gar nicht vor einer solchen geschützt werden.
Der Rekurs auf Verletzungen der Menschenwürde (was auch immer das sein mag…) ist also streng genommen sogar grundgesetzwidrig.
Thomas
26.3.2015 23:58
“Die Würde des Menschen ist unantastbar” heißt nichts anderes, als daß es in dieser Rechtsordnung keinen Rechtsakt mit Anspruch auf Regelmäßigkeit geben kann, der die Würde eines Menschen verletzt.
Es gibt keinen Knasthaarschnitt mehr.
Polizisten dürfen keine “Gentrisierungskontrollen” von Obdachlosen unternehmen.
“Ordnungsamtler” dürfen eingeschränkt gehbehinderte nicht zum eigenen Augenschein über deren Bewegungsradius hinaus disponieren (“Sieh mal, wie der jetzt laufen lernt… wenn er hinfällt, machen wir eben auf Ersthelfer”)
Mit dem Grundgesetz kann man nicht schießen. Das ist im direkten Teil nur dazu da, Regulierungsgrenzen zu definieren.
Das BVerfG hat übrigens nur festzustellen, ob Verletzungen dieser Grenzen vorliegen oder nicht vorliegen und die Regulierungen daraufhin für gültig oder nichtig zu erklären.
Tatsächlich entscheidet das BVerfG knallhart politisch in den ersten 20 Artikeln – und genau das darf es nicht!
“Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”
…heißt, daß da nichts mehr gemittelt werden darf: keine Interpretationen finden statt (mir sagte mal ein Polizist: Wir sind hier der Verfassungsschutz, also dürfen wir das – und zeigte damit in zweierlei Hinsicht, was er vom GG hielt), keine Lüge eines Amtlers darf folgenlos bleiben, kein Gesetz darf so verfaßt werden, daß es Grundrechte einschränkt oder verletzt, ohne daß dafür eine ausreichende Begründung vorliegt und ist damit das erste Triadengesetz.
“Wer sich auf den Standpunkt stellt, die Menschenwürde sei unantastbar, kann sie also niemals als schützenswertes Rechtsgut bemühen und ihren Schutz als Verbotsargument anführen!”
Muß er gar nicht: jeder Akt eines deutschen Staatsorgans, der die Menschenwürde ohne wirklich ausreichenden Grund verletzt, ist nichtig!
Das bedarf gar nicht erst eines Verbotes.
Die vom BVerfG geschaffene Realität sieht jedoch ganz anders aus.
Von daher bin ich auf demselben Standpunkt wie hadmut: das BVerfG macht hier den Linebacker für Justiz und Politik (wäre sicher sinnvoll, hierzu bspw. mal den “HartzIV-Helden” Borchert genau unter die Lupe zu nehmen).
Entschuldige, Hadmut, aber ist das wirklich schon ein “Hinweis”? Ohne wirklich handfeste Belege (wenigstens einen Fall), welche “bedeutungsvolle” Klage nicht angenommen wurde, würde ich sagen, das ist allerhöchstens eine einigermaßen plausible Behauptung. Aber ein Hinweis sollte schon etwas konkreter sein.