Ansichten eines Informatikers

Uuaaaääh, der Löwer wieder…

Hadmut
29.9.2015 19:38

Mit dem bin ich ja auch schon aneinandergerasselt, weil der so penetrant versucht, Plagiatoren zu schützen.

Jetzt plädiert dieser Professor Wolfgang Löwer wieder für eine „Verjährungsfrist” beim Promotionsbetrug – nach 15 Jahren sollen Doktorgrade nicht mehr entzogen werden können.

Wie dreckig.

Der versucht gerade, von der Leyen zu schützen. Soweit ich mich erinnern kann, will er das seit Jahren, aber jetzt blubbert’s gerade mal wieder hoch.

Auf dass der Betrüger stets besser gestellt ist als der Ehrliche.

Das ist eine widerliche Korruptionssuppe…

(Danke für den Link, auch wenn’s eklig ist.)

23 Kommentare (RSS-Feed)

ein anderer Stefan
29.9.2015 19:44
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Und wann dürfen die Betrüger, die sich als Ärzte ausgeben und auch praktizieren, wie dieser Postbote, ihrem Traumberuf dann endlich straffrei nachgehen? Nach 15 Jahren ohne tote Patienten?

Es kann nach meiner Ansicht nicht verjähren, weil es sich um ein andauerndes Betrugsdelikt handelt, wenn der auf betrügerische Weise erlangte Titel weiterhin geführt wird.


Interrogator
29.9.2015 20:12
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“Der Doktortitel bringe nach Ansicht des Professors zu Beginn der Karriere zwar Vorteile, aber dieser Vorteil schwinde, je länger das Berufsleben andauere.”

Jaja, die Person wäre auch garantiert ohne den Titel dort gelandet, wo sie war, oder wie?

Der Doktortitel ist nunmal für so manche Geschichte die Eintrittskarte. Und sei es nur als sogenannte Formalie, der Außenwirkung wegen, wissenschon.

Natürlich wird er sich später in Relation betrachtet nicht mehr so stark auswirken, aber in Relation zu “nie einen Doktortitel erworben” wär’s dann eben doch ein großer Unterschied.

Sicher, bei den Hochwohlgeborenen (von und zu Guttenberg, von der Leyen) könnte man davon ausgehen, dass die ihren Weg vermutlich auch so gemacht hätten. Rein aufgrund der väterlichen und verwandtschaftlichen Seilschaften wären die schon auf die Pöstchen gehoben worden, zur Not gegen dicke Spende oder per Frauenquote.

Bei einer Frau Schavan sieht’s da vermutlich schon anders aus — die hätte es garantiert nicht zur Bildungsministerin gebracht, zumal sie in ihren Fächern ja nie einen “ordentlichen” Abschluss gemacht hatte sondern gleich zur “grundständigen Promotion” befördert wurde.


osthollandia
29.9.2015 21:54
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Der Doktor der Medizin sollte besser gleich abgeschafft werden. Ein Bekannter von mir, eben ein solcher Doktor, hat 15 Seiten über die Zusammensetzung von Popeln geschrieben und dafür den Dr. bekommen. Ein Vetter meines Mannes, ein Zahnarzt, 25 Seiten über Fischschuppen. Das ist an sich schon Betrug. Die Doktorarbeit von Pfuschi von der Leyen hat jetzt fast 60 Seiten, aber ziemlich viel zusammengeklaubt.

Ich bin nur staatlich geprüfte BWL-Tante, aber mit 150 Seiten bin ich da gerade so hingekommen. Und gab noch ne Note Abzug wegen Nicht-Gegendert.


hirni
29.9.2015 23:26
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… dann kann man ja auch gleich vorschlagen, dass gekaufte Doktortitel – wenn es 15 Jahre lang nicht aufgeflogen ist – legalisiert werden…
hat alles nur noch einen Preis, aber keine Logik.


Reinhard
30.9.2015 0:30
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Was haltet ihr stattdessen von einer Verjährungsfrist von Dissertationen? So 5 Jahre oder so? Dann kann man das noch für die ersten Bewerbungen nutzen, und nur noch diejenigen, denen es auf die Forschung an sich ankommt, werden es machen.

Klar, ist kein Allheilmittel aber wäre doch ein Anfang, odoer??


ST_T
30.9.2015 0:36
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Ich kapiere vor allem Folgendes nicht:

Es ist allgemein bekannt, dass der akademische Anspruch bei einer medizinischen Diss. gegen 0 tendiert und das Studium (!) erheblich härter ist, inklusive der Facharztausbildung, als diese dämliche Arbeit.
Wie unfähig muss man sein, um hier plagiieren zu müssen?

Ich meine ja nur…Wenn man nicht einmal eine solche dumme Arbeit geschrieben bekommt, wie soll diese Frau dann das Studium geschafft haben?

Auch die Logik dieses Professors hier wird mir nicht ganz klar: Ich zitiere aus dem Artikel: “Durch den Entzug des Doktortitels wird der soziale Geltungsanspruch einer Person zerstört.”

Aha. Und wo bleibt hierbei die Schwere der Tat, mit der sich diese Person überhaupt erst den sozialen Geltungsanspruch illegalerweise erschlichen hat?

Aber was soll man auch von einem von der “Ombudsman für die Wissenschaft” erwarten, das eng mit der DFG vernetzt ist, die ja großes Interesse daran hat, jegliche Plagiatsfälle und Hochschulkorruption geheim zu halten?


Benutzername
30.9.2015 1:00
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Hat eigentlich schon jemand des Herrn Professor →Doktor← Löwers Promotion durchgesehen? Wird seine Gründe haben, daß er sich so für eine Verjährung einsetzt…


HöHü
30.9.2015 4:36
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Wieso glaubt Ihr BWLer eigentlich immer, es käme auf die Länge an?


Johanna
30.9.2015 8:03
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Kommen denn in diesem Staat nur noch die voran, die alles geschenkt bekommen und nicht mehr leisten müssen?


Realist
30.9.2015 8:10
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Verjährung ist ja ein toller Begriff, aber was erreicht er damit?

Verjährung heißt ja nur, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gibt, gegen den “Täter” (bitte als allgemeinen Oberbegriff verstehen, nicht im streng strafrechtlichen Sinne) vorzugehen. Am Inhalt der Forderung, hier den offensichtlich gewordenen Mängeln der Dissertation, ändert das ja nichts.

Ferner eröffnet es auch keine Möglichkeiten, die Äußerung und Verbreitung der wahren Tatsachenbehauptungen bezüglich dieser Mängel zu verbieten.

Er erreicht also nur Arbeitsersparnis für die zuständigen Hochschulgremien. Die Rufschädigung der Hochschule, welche die mangelhafte Dissertation nicht im Prüfungsverfahren erkannt hat, ist damit aber auch nicht abzuwenden.


CatpainBlockudder
30.9.2015 9:31
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@osthollandia
> Und gab noch ne Note Abzug wegen Nicht-Gegendert.

Im Ernst? O_o
Welche Hochschule war denn das?

Ich dachte, das mit der Parteifloskel hätte sich ’89 erledigt.


Dirk S
30.9.2015 10:04
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@ Hadmut

Auf dass der Betrüger stets besser gestellt ist als der Ehrliche.

Und was ist daran jetzt neu? Schon immer war der, der auf Regeln pfiff freier, reicher und betitelter als der, der sich an Regeln hielt. Der Trick ist doch, sich nicht erwischen zu lassen und möglichst in die Situation zu kommen, das eigene Handeln zu legalisieren. Und daran scheitern eben die meisten, die Probleme mit Regeln haben.

Regelfreie Grüße,

Euer Dirk


Fredi
30.9.2015 10:39
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@Interrogator: “Jaja, die Person wäre auch garantiert ohne den Titel dort gelandet, wo sie war, oder wie?”
Das ist doch genau die Aussage: Am Anfang der Karriere kommt man mit dem Doktortitel an Stellen, später in der Karriere ist der Titel nicht mehr so wichtig, weil man dann Erfahrung vorzuweisen hat.

@osthollandia: Wurde nicht zwischenzeitlich in der DDR der Dr. med. abgeschafft, und alle waren Diplom-Mediziner? Und haben die das nicht wieder rückgängig gemacht, weil die Patienten lieber vom “Doktor” behandelt werden wollten, auch wenn’s faktisch die gleiche Ausbildung war?


Zaphod B.
30.9.2015 10:57
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Die Mediziner sollten sich inzwischen wirklich mal fragen, was die eigentlich mit ihrem Doktortitel wollen.

Die derzeitige Praxis den Leuten nach einer zweifelsfrei extrem aufwändigen und anspruchsvollen Medizinerausbildung noch den Doktortitel mehr oder weniger hinterherzuwerfen entwertet jedenfalls nicht nur den Dr. med. sondern diskreditiert die Promotion hierzulande schon seit längerem.

Irgendwie und irgendwann muss da doch mal eine Entscheidung getroffen werden zwischen praktizierender Arzt und Forscher.

Was die von Löwer vorgeschlagene Verjährung anbetrifft, so klingt dass für mich eher danach als ob sich da jemand in höheren Politiker-Kreisen kräftig einschleimen will.
Betrug ist für mich immer noch Betrug und sollte daher auch mit eben solchen Verjährungsfristen verbunden sein.


Missingno.
30.9.2015 11:12
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Wieso nur auf gekaufte Doktortitel ausweiten? Wer früher (> 15 Jahren) als Kind mal Doktor oder Professor gespielt hat, sollte sich jetzt auch ganz offiziell und legal Doktor bzw. Professor nennen dürfen. Kann ja nicht sein, dass der “Titel” aberkannt wird.


michael
30.9.2015 11:24
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Ich finde 15 Jahre in Ordnung. Beginnend mit dem letzen Zeitpunkt, an dem der Titel verwendet (oder geführt) wurde 🙂


Wolf-Dieter
30.9.2015 12:55
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Insbesondere redet Löwer Quatsch:

Eine solche Verjährungsfrist kann aber nur der Gesetzgeber einführen

Nein, kann der Gesetzgeber nicht, ebenswenig, wie er einen akademischen Grad zuweisen kann. Fertig. Aus die Maus.


Mike
2.10.2015 13:28
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Ja, die beiden schwersten Verbrechen Deutschlands: Mord und bei der Doktorarbeit abschreiben… beides verjährt nicht…


Hadmut
2.10.2015 18:27
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> Ja, die beiden schwersten Verbrechen Deutschlands: Mord und bei der Doktorarbeit abschreiben… beides verjährt nicht…

Was für eine dumme Aussage.

Denn Verjährung und Mord beziehen sich auf Strafrecht.

Dass man einen Doktor nicht führen darf, den man nie erworben hat, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Man erwirbt ja auch kein Eigentum an gestohlenem Gut, indem man es lange genug behält. Ersitzen setzt Gutgläubigkeit voraus, und die hat ein Plagiator oder Fälscher nun mal nicht.


Mike
4.10.2015 19:27
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Ach hadmut:
Schon mal die Rechtslage bei Betrug nachgeguckt?
oder bei Bauschäden…
Und z.B. Herausgabeansprüche auf Eigentum verjähren nach 30 Jahren (steht so im BGB)

Im Übrigen gibt es solche Verjährungsregeln für universitäre Berufsabschlüsse (wie z.B. das Diplom/Master) schon längst.

Ich finds auch intressant, dass es niemals diejenigen trifft, die solche Arbeiten durchwinken…


Hadmut
4.10.2015 19:55
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> Und z.B. Herausgabeansprüche auf Eigentum verjähren nach 30 Jahren (steht so im BGB)

Mit dem Verjähren eines Herausgabeanspruches wird man nicht Eigentümer, auch auch die 30 Jahre beginnen erst mit Kenntnis (§199 BGB).

Hier geht’s aber um öffentliches Recht und den Nachweis einer Befähigung. Und eine Befähigung, die man nicht nachgewiesen hat, stellt sich ja nicht nach x Jahren trotzdem ein. Und das mit den Berufsabschlüssen stimmt auch nicht, das bezieht sich nämlich nur auf Rechtswidrigkeit, nicht auf Nichtigkeit.

Bitte informier Dich doch mal über die wichtigsten Grundlagen, bevor Du sowas in Umlauf setzt.

> Ich finds auch intressant, dass es niemals diejenigen trifft, die solche Arbeiten durchwinken…

Das ist allerdings richtig.


Mike
6.10.2015 9:53
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Hadmut, lies bitte mal diverse Studienordnungen für Master/Diplom, bevor Du drüber schreibst, OK…

EOD


Hadmut
6.10.2015 18:55
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> Hadmut, lies bitte mal diverse Studienordnungen für Master/Diplom, bevor Du drüber schreibst, OK…

Was soll denn der Schwachsinn?

  1. Solche Trollanwürfe, die keinerlei Aussage und Substanz enthalten, sondern nur Fehler suggerieren, gehören in den Müll.
  2. Es geht hier nicht um Master/Diplom, sondern um Promotionen.
  3. Es geht auch nicht um Studienordnungen, sondern um Prüfungen.
  4. Es geht hier um Dinge, die die Uni nicht selbst in irgendeiner Ordnung festlegen kann, weil es dazu an der Ermächtigung fehlt.
  5. Ich habe so um die hundert Promotionsordnungen und etliche Prüfungs- und Studienordnungen gelesen.

> EOD

Solche Leute gehen mir komplett auf den Sack, trollen und wegtauchen.