Köln, die SPD und das Sexualstrafrecht
Das übliche dämliche Geschwafel der Politik:
Heiko Maas will – wieder einmal, der lässt keine Gelegenheit aus, seine ideologischen Ziele zu verfolgen – das Sexualstrafrecht verschärfen:
Vergewaltigungen sollen nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas künftig leichter geahndet werden können. „Der Tatbestand der Vergewaltigung ist so eng beschrieben, dass es Fälle gibt, in denen unser Recht Schutzlücken offenbart“, sagte der SPD-Politiker der FR. […] Der Minister greift damit unter anderem die Forderung von Frauenorganisationen auf, die seit Jahren beklagen, dass die Gerichte die Hürden für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung immer höher legten. So würden Täter häufig nur noch dann wegen Vergewaltigung verurteilt, wenn das Opfer Widerstand geleistet hat, der mit Gewalt oder massiven Drohungen gebrochen werden musste.
Heißt: Man stört sich an dem feministischen Problem, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht griff, wo keine Vergewaltigung vorlag. Künftig soll jeder sexuelle Kontakt als Vergewaltigung auszulegen sein, sofern der Wunsch der Frau nicht vorher beweisfest und notariell beglaubigt festgehalten wurde.
Natürlich springt Manuela Schwesig gleich mit dazu:
Auch die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig sieht erhebliche Mängel beim Schutz sexuell bedrängter Frauen. Es sei dringend nötig, dass das Strafrecht geändert werde, um Frauen zukünftig besser vor Gewalt zu schützen, sagte die Politikerin. “Losgelöst von den Fällen in Köln gilt: Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten.”
Heißt: Man müsse Vergewaltigung auch dann bestrafen, wenn keine Gewalt angewendet wurde, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen.
Man muss mal über den Begriff nachdenken: Vergewaltigung auch dann, wenn keine Gewalt vorlag. Wieder mal eine der typisch-linken Begriffsumdefinitionen. Es geht darum, etwas Gewalt zu nennen, auch wenn es keine Gewalt ist. Man will ganz bewusst den Gewalt-Begriff auch auf Nicht-Gewalt ausdehnen.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), hält den Entwurf aber für unzureichend. “Es bleibt im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führt”, sagte sie der “Berliner Zeitung” vom Samstag. Nötig sei, dass ein eindeutiges “Nein” zu sexuellen Handlungen als Grenze zur Strafbarkeit genüge.
Tolle Rechtsvorstellung. Denn die Frage, ob eine Vergewaltigung vorlag oder nicht, tritt ja problematisch immer erst dann auf, wenn man keine anderweitigen objektiven Beweise oder sonstwie nachprüfbaren Informationsquellen hat, wie etwa Videoaufnahmen, Gewaltspuren, Verletzungen, Zeugen, Umstände. Wie will man das aber dann hinterher feststellen, ob sie „Nein” gesagt hat?
Außerdem stellt sich das Problem, dass „Nein” ja nur aus der „Opferperspektive” heraus entsteht, während Strafrecht auf die „Täterperspektive” und die Schuldhaftigkeit abstellt. Was, wenn der das gar nicht gehört hat? Weil sie genuschelt oder geflüstert hat? Erinnert so ein bisschen an die gekreuzten Finger, von denen die Schulkinder sich einredeten, dass man straflos und legal lügen darf, wenn man dabei hinter dem Rücken die Finger kreuzt. Man kann sich also nun dem Sex hingeben und flüstert sich irgendwo ein „Nein” in den Ärmel, und schon hat man die perfekte Ausrede, um das hinterher als Vergewaltigung einzustufen.
Ungelöst ist auch das Sprachproblem. Denn damit werden deutsche Männer eindeutig diskriminiert: Sie müssen sich ein „Nein” auf jeden Fall vorhalten müssen. Was aber, wenn der Täter dann sagt: „Ja, sorry, ich kann kein Deutsch, ich kann nur türkisch/arabisch/russisch und habe das nicht verstanden, was die da gesagt hat!” ? (Da tauchte ja gerade in der Presse so ein von der Polizei sichergestellter Ficki-Ficki-Übersetzungszettel Arabisch-Deutsch auf, auf dem zwar drauf stand, was große Titten und „Ich will fucken” auf deutsch heißt, aber was „Nein” heißt, stand da nicht mit drauf. Darauf würde man sich ein Täter dann berufen. Woher soll er wissen, was „Nein” heißt? Auf Deutschkurse müsste man hierzulande 9 Monate warten.)
Zwar redet Schwesig da von „Losgelöst von den Fällen in Köln” (als ob das zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich wäre), doch der FOCUS stellt da einen klaren Zusammenhang her:
Bundesregierung plant nach Übergriffen von Köln härteres Sexualstrafrecht
Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass man was tut.
Nur: Alles Schwindel.
Die Vorgänge von Köln waren zweifellos strafbar. Das Problem war ja nicht, dass es nicht strafbar war, sondern dass die Polizei nichts gemacht hat und die Täter eine Taktik wählten, an der das deutsche Rechtssystem scheitert. Es ist völlig egal, wie hoch die Strafen sind, solange sie gar nicht erst zur Anwendung kommen.
Im Gegenteil: Die Lehre daraus ist, dass wenn man sich auf normale Weise mit einer Frau einlässt, man schon mit einem Bein im Gefängnis steht, weil sie hinterher immer behaupten kann, sie hätte zwischendrin, zwischen dem vierten und fünften Stöhnen, statt „Ja” mal „Nein” gestöhnt. Es ist viel einfacher, Frauen einfach in Horden am Bahnhof zu überfallen und zu vergewaltigen, denn da kann einem wirklich gar nichts passieren. Zynischerweise muss man also sagen, dass damit ein Trend zur Vergewaltigung befeuert wird.
Mich erinnert das auch das S-Bahn-Syndrom:
Vor Jahren wurde von irgendeinem S- oder U-Bahn-System (ich glaube es war Hamburg) mit erster und zweiter Klasse berichtet, dass man herausgefunden habe, dass die ehrlichen, zahlenden Bürger sich alle in der schmuddeligen zweiten Klasse zusammendrängen, während die Schwarzfahrer und Penner alle in der schönen sauberen ersten Klasse sitzen. Warum? Die Strafen sind die gleichen, aber es wird sogar seltener kontrolliert. Wenn schon schwarzfahren, dann erster Klasse.
Den gleichen Effekt könnte das im Sexualstrafrecht bewirken: Wenn beim normalen, kooperativen Sex ein leises „Nein” die Sache schon zur Vergewaltigung macht und man sich damit die Strafbarkeit schon eingefangen hat, warum dann nicht gleich zur richtigen Vergewaltigung übergehen?
Das heißt, der Blödsinn da hilft bei den Vorgängen aus Köln (und anderen Städten) überhaupt nichts. Aber die Gelegenheit wird ausgenutzt, um da mal wieder feministische Ideologie zu betreiben.
Wäre man Zyniker, würde man jetzt sagen, das ist sogar Teil der Relativierungsstrategie bezüglich der Kölner Vorgänge. Denn wir werden ja gerade mit linksideologischer Desinformation überzogen, die behauptet, dass das ja eigentlich ganz normal ist und sich in die übliche deutsche Vergewaltigungspraxis einfügt. Also quasi, dass die Vorgänge von Köln eigentlich nur Anzeichen gelungener Integration sind, nach dem Motto „Seht mal, wie schön! Die benehmen sich genau wie die Deutschen! Da geht’s genau so zu wie auf dem ur-deutschen Oktoberfest! Integration geglückt!”
Das fällt natürlich leichter, wenn man das Vergewaltigungsrecht so verbiegt, dass man solche Vergewaltigungsquoten künftig überall findet und der Kölner Hauptbahnhof dann auch nicht mehr negativ herausfällt.