Eine Verfassungsrichterin auf Reisen
Lügt sie noch oder spinnt sie schon?
Mich wies die Tage jemand auf ein Video bei Vimeo hin, das man im März an der Law School der Yale University aufgenommen hatte. Die Verfassungsrichterin Susanne Baer hat dort die Judge Jon O. Newman Lecture gehalten, und man hat es auf Video aufgenommen.
Susanne Baer: “Rights Under Pressure: Practicing Constitutional Law in Turbulent Times” from Yale Law School on Vimeo.
Schon bei der Einleitung ist die Sache faul. Sie wird vorgestellt als eine, die Direktor des GenderKompetenzZentrums gewesen wäre. Obwohl es das in Wirklichkeit nie gab und es somit auch keinen Direktor hatte.
Aber darum geht es mir hier jetzt nicht. Sondern um anderes. In ihrem Vortrag spricht sie wieder mal das an, was ich früher schon aus ihren Schriften gelesen und beschrieben habe: Sie pfeift auf Gesetz und Verfassung, und findet, dass Richter einfach machen sollen, was sie gerade wollen. Sie formuliert das hier zwar eher als rhetorische Frage, gibt die Antwort aber damit gleich vor. Sie ist zwar Richterin, aber faktisch macht sie nichts anderes als nach persönlicher Lust und Laune Politik zu treiben und dafür die Entscheidungsmacht des Verfassungsgerichts zu missbrauchen. Ich habe das ja auch schon beschrieben, dass ihre Mitarbeiterin auf einer Veranstaltung das sogar mal ganz stolz rausposaunte, dass die da das Richteramt so herrlich missbrauchen können, um ihre persönliche Politik durchzusetzen und dann alle nach ihrer Pfeife tanzen müssen. Letztlich nichts anderes als ein Staatsputsch. Die interessiert sich überhaupt nicht für die Verfassung und macht einfach, was ihr gerade in den Sinn kommt.
Und was darin auch anklingt, ist schon wieder einmal, dass sie sich mit den tatsächlichen Grundrechten nicht auseinandersetzt, sondern wieder mal nur dieses Unterdrückte-Minderheit-Nummer bringt. Jetzt halt bei Flüchtlingen. (Manchmal frage ich mich, ob denen irgendwie die Zahlendrüse fehlt, wenn man die Flüchtlinge aus Nahost und Nordafrika für „Minderheiten” hält.) Das, was eigentlich die Aufgabe eines Verfassungsrichters ist, nämlich die Entscheidung über Grundrechte, das kommt bei der gar nicht vor. Die hat so ihre ein, zwei Gummiparagraphen, Würde und Geschlechterbenachteiligung, und daraus macht sie dann willkürlich, was immer sie gerade will.
Letztlich wird Deutschland damit nicht von Merkel oder irgendwem in der Regierung regiert, sondern von solchen Leuten im Bundesverfassungsgericht.
Und nun macht Euch mal klar, was da abläuft: Die hat bei der Richterwahl systematisch getäuscht, und der Wahlauschuss kannte sie nicht, hat sie nie gesehen, nie mit ihr gesprochen, Hammer obendrauf: Die haben nicht mal geprüft, ob sie überhaupt die notwendigen Staatsexamen hat, hat man einfach so „vergessen”. Man hat von ihr nur den Lebenslauf und die Dienstakte, sonst nichts, und sie einfach so durchgewinkt. Frauenquote. Weil man sie für eine normale Professorin hielt.
Ich versuche ja nun gerade (bzw. bereite vor), Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik zu erheben, dass Baer nie wirksam gewählt wurde, und damit auch nicht Richterin werden konnte, weil der Bundespräsident nach Verfassung nur „gewählte” Leute ernennen kann. Und nicht jeden, der gerade vorbeikommt.
Das Verwaltungsgericht Berlin war aber (ging noch nicht wirklich drum, nur um eine Auskunftssache) der Meinung, dass es darauf gar nicht ankäme, ob sie gewählt ist oder nicht, ernannt sei ernannt und Urteile blieben rechtskräftig. So richtig begründen konnten sie das nicht, sie haben es versucht durch analogen Schluss aus dem Beamtengesetz. Was eher zeigt, dass die eine Heidenangst da haben.
Was heißt das?
Im Gegensatz zum gewöhnlichen Beamten (dessen Handlungen gerichtlich auf Richtigkeit überprüft werden können und der demokratisch nicht legitimiert zu sein braucht), ist das Bundesverfassungsgericht ein Verfassungsorgan.
Art. 20 Abs. 2 GG:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Als Verfassungsorgan und oberstes Element der Iudikative muss ein Verfassungsrichter demokratisch legitimiert sein. Es gibt kein vorbei daran. Wenn die aber nun meinen, dass man da unagreifbar und unanfechtbar 12 Jahre lang (und wegen der Bindungswirkung unbegrenzt darüber hinaus) hier mit weit größerer Macht als etwa die Kanzlerin diktieren kann und sich alle danach zu richten hätten, ohne irgendeine demokratische Legitimation, dann liegt darin ein Frontalangriff auf den Kern unserer Verfassung, auf das politische Machtmonopol des Souveräns, des Volkes. Es ist eine Beseitigung eben dieser Ordnung.
Art. 20 Abs. 4 GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Und jetzt wird es kritisch: Denn das Verwaltungsgericht Berlin meint, dass es überhaupt keinen Rechtsweg gibt, sie da in ihrer Stellung anzugreifen.
Und damit sind beide Bedingungen erfüllt: Nämlich jemand, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, und dass andere Abhilfe nicht möglich ist.
Damit käme allen Deutschen das Recht zum Widerstand zu.
Aber da ist auch in ihrem Vortrag noch mehr drin:
00:38:59 In fact, I deeply think that some questions today should in the political realm, and never be brought to me.
But if they are brought to my bench, I have to decide them. I was sworn into a [nicht verstanden, evtl. broader?] constitution, and decide a case, when it’s brought to me. I cannot say, you know, I think it’s better in politics. Do that. There is no option for me.
Whatever my personal attitude is, restraint, or activist, or whatever, I am professionally – there’s a difference between attitude and profession – professionally bound by the law, and have to apply it. So I cannot refuse [ in ? ] what we promise as legal protection in every act of authority. If somebody brings that case, I have to find an answer. I have to decide.
However, that decision does not replace politics. And we do not want to replace politics. […]
Da haut’s einen echt vom Stuhl.
Mein erster Gedanke war, die lügt ohne rot zu werden. Aber dann ist mir eingefallen, dass die ja extra rote Kittel dafür bekommen.
Ich hab’s ja hier ausführlich beschrieben: Ich habe ja nun einen enormen Haufen von Grundrechtsverletzungen in meinem Fall zusammengetragen, übelste Verfahrensfehler, reihenweise falsche Gefälligkeitsgutachten, ein Richter der Sachverständige besticht und Protokolle fälscht, übler geht’s ja gar nicht mehr, und die entscheiden einfach ohne jede Begründung, wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Und dann stellt die sich da in Amerika an eine juristische Elite-Uni als Richterin des – angeblich – wichtigsten Grundrechtsgerichts, und behauptet rotzfrech, sie würde und müsste jede Beschwerde annehmen, entscheiden, beantworten.
Da muss man echt mal einen Schritt zurücktreten und sich fragen, ist die eher eine kriminelle, betrügerische Lügnerin, oder leidet sie unter Realitätsverlust und glaubt am Ende selbst, was sie da sagt?
Wie kann jemand, dessen Aussagen so massiv der Realität widersprechen – naja, das tun sie bei ihr ja schon immer, ich habe das ja schon beschrieben, dass die früher schon ausgelacht wurde und ihre Schriften auf mich den Eindruck machen, dass die in einer Traumwelt lebt und massiven Realitätsverlust hat.
Wenn jemand öffentlich so das Gegenteil von dem behauptet, was er tatsächlich macht, dann muss man schon die Frage stellen, ob es abgekochte Lügnerei ist, oder ob derjenige überhaupt noch dienstfähig im geistigen Sinne ist.
Tatsache ist, dass es solche Erkrankungen gibt, bei denen Leute ihr eigenes Handeln nicht mehr bewusst ist oder es verdrängt wird. Oder vielleicht auch in irgendeine Persönlichkeitsspaltungsschlucht gefallen ist. Ich bin Laie und kenne mich damit nicht aus, und selbst wenn ich es würde, verkniffe ich mir Ferndiagnosen anhand kurzer Videoaufnahmen.
Aber diese Diskrepanz zwischen Realität und Darstellung kann keine harmlose Ursache haben. Entweder lügt sie, dass die Wände wackeln, oder da sind wirklich einige Schrauben locker. Und dass ihr Antrag auf Zulassung des Studienganges bezüglich des Personals auch von der Realität abwich und sie Leute als Dozenten angab, die mit Gender Studies nichts zu tun hatten und das für Unsinn halten, habe ich auch schon erläutert. Dafür gibt es auch keine harmlose Erklärung.
Und den Verdacht, dass Gender Studies generell nur ein Produkt geistiger Erkrankung und Artefakt von Neurosen und Psychosen sind, habe ja nicht nur ich. Schaut einfach mal, wie die Universitäten in den USA und etwas verzögert auch bei uns zu Klapsmühlen mutieren.