Universitäten wählen nach Hautfarbe aus
Die alte Technik der Rassendiskriminierung erlebt ein Revival. An Universitäten. Wo sonst. Und was das mit unserem Bundesverfassungsgericht zu tun hat.
Laut SPIEGEL hat niemand geringeres als der US Supreme Court entschieden, dass Universitäten ihre Bewerber nicht nur nach Noten, sondern auch nach Hautfarbe ausgewählt werden können, selbst wenn sie schlechtere Noten oder Testergebnisse haben.
Sie begründen das mit der sogenannten „positiven Diskriminierung”, der „Affirmative Action”.
Verboten sei ja nur „negative Diskriminierung”, also jemanden zu benachteiligen. Jemanden positiv zu bevorzugen sei ja niemandes Benachteiligung.
Ein tolles Beispiel für Rhetorik, Propaganda und Manipulation und welchen Unsinn man den Massen erzählen kann.
Ich habe das irgendwo schon mal genauer erläutert. Das Grundprinzip kennt man in der Informatik als Bandbreitenmanagement, beispielsweise in Internet-Routern (Quality of Service usw.) oder Token-Ring-Netzen und ähnlichem. Es gibt zwar verschiedene Strategien ( Priorität, Warteschlangen, Feste Aufteilung,…), aber das Problem ist immer das gleiche: Eine begrenzte Ressource kann nun mal nicht mehr verteilt werden, als da ist (sonst wär’s ja nicht begrenzt…). Alles, was man dem einen gibt, fehlt dem anderen, es sei denn freilich, die Ressource ist nicht ausgelastet und es ist genug da. Bei einer ausgelasteten Ressource geht jede Bevorzugung zwangsläufig auf Kosten anderer (gilt sogar für Politiker und den Bundeshaushalt). Die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Diskriminierung ist also in den allermeisten Fällen völliger Quatsch. Das Problem ist halt, dass die wenigsten Leute über genug Fachwissen und Hirnschmalz verfügen, um das überhaupt zu bemerken. Den meisten Leuten kann man einfach alles erzählen.
Erst dann, wenn die Ressource nicht ausgelastet ist, wenn also aufgrund eines Numerus Clausus nicht alle Studienplätze belegt sind, dann könnte man ohne Benachteiligung anderer freie Plätze als Fördermaßnahme vergeben. (Was übrigens nach deutschem Verfassungsrecht auch nicht ginge, denn Zugangsbeschränkungen zu Berufen dürfen hier nur dann gestellt werden, wenn sie zum Schutz der Öffentlichkeit erforderlich sind. Es wäre aber nicht denkbar, dass die Öffentlichkeit bei Leuten unterschiedlicher Hautfarbe unterschiedlich stark geschützt werden müsse.) Praktisch überall ist es aber so, dass der Numerus Clausus so gewählt wird, dass die Sutdienplätze alle belegt sind. Zumal US-Universitäten ja das Geld haben wollen.
Nur mal so als Denkanstoß.
Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass solche Urteile die Rassenspannungen massiv verschärfen werden. Die Weißen sind sauer. Und die Farbigen (oder was auch immer gerade der politisch korrekte Ausdruck ist) stehen da als wären sie blöder.
Ich glaube, das geht nicht gut.
Immerhin erkennt man daran, was die Verfassungsrichterin Susanne Baer im Schilde führt. Mir fällt da nämlich gerade etwas seltsames auf. Laut dieser Webseite nämlich wurde dieser Fall „Fisher vs. University of Texas” am 21.2.2012 „granted”. Ich glaube zwar, dass das bedeutet, dass er beim Supreme Court zur Entscheidung angenommen wurde, bin jetzt aber nicht so tief in amerikanischem Verfahrensrecht und juristischen Begriffen drin. Guckt man aber in den Wikipedia-Artikel zu diesem Fall, dann heißt es darin
The Supreme Court agreed on February 21, 2012, to hear the case.
Das heißt, der Fall war damit offiziell beim US Supreme Court anhängig und zur Entscheidung angenommen.
Ich dagegen hatte in meiner Verfassungsbeschwerde von 2008 darauf geklagt, dass es einheitliche, gesetzliche Anforderungen geben muss, die für alle gleich gelten. Im Prinzip hatte das Bundesverfassungsgericht das schon 1991 für alle berufsbezogenen Prüfungen entschieden, und dazu gehören eben auch Promotionen und Habilitationen. Aber ich war da (vermutlich) der erste, der das überhaupt mal richtig gelesen und für Promotionen gefordert hatte. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht immer wieder daran erinnert, dass es Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte oder der Prüfer sei, die Anforderungen festzulegen. Aber welche deutsche Landesregierung interessiert sich schon für Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts? Die machen (und lassen) doch, was sie gerade wollen.
Und von wann ist der Beschluss, meine Beschwerde nicht anzunehmen?
Vom 20.3.2012, also einen Monat, nachdem der Supreme Court den Fall dort zur Entscheidung angenommen hat.
Ich habe doch vor ein paar Tagen gerade erst dieses Vortragsvideo von Baer an der Yale University kommentiert. Und darin schleimen sie ja in der Ankündigung davon, wie wichtig doch das Bundesverfassungsgericht als Grundrechtegericht sei, das wichtigste gar. Und Baer hat eine Honorarprofessur in den USA.
Das stinkt doch geradezu danach, dass es hier darum ging, alles zu vermeiden, was in den USA diese affirmative action in Frage stellen könnte oder zumindest so wirken könnte, als würde Baer das tun.
Und genau das, solche „Rassenbezogene Gerechtigkeit” war Inhalt eben jenes Vortrages von Baer.
Wieder ein dickes Puzzlestück.