Ansichten eines Informatikers

Wie tritt man eigentlich aus der EU aus?

Hadmut
28.6.2016 22:07

Ein Leser weist mich gerade darauf hin, dass die Briten eigentlich noch gar nicht austreten können. Und keiner hätt’s gemerkt. [Nachtrag 2]

Laut diesem Artikel im Verfassungsblog nämlich besage Artikel 50 EUV,

Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

Ein solches Referendum sei also noch kein Beschluss im Einklang mit deren Verfassung. Das müsste deren Parlament beschließen.

Würden die Briten jetzt also gegenüber der EU den Austritt erklären, müsste die EU das aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückweisen, weil die notwendigen Voraussetzungen fehlen.

Warum aber scheint das noch niemand gemerkt zu haben?

Oder wollte das vielleicht gar keiner merken, weil die alle froh sind, die Briten loszuwerden?

Nachtrag: Ein Leser schimpft gerade mit mir, das sei doch nichts neues, das hätte in den letzten Tagen doch in jedem dritten Presseartikel gestanden.

Das sehe ich anders.

Natürlich habe ich das gelesen (und auch irgendwo im Blog erwähnt), dass viele der Auffassung sind, dass das Referendum für die britische Regierung nicht bindend sei, sie die EU-Kündigung auch bleiben lassen könnte.

Die britische Regierung also nicht gezwungen sei, auszutreten.

Hier aber geht es darum, dass sie nicht berechtigt sei, auszutreten.

Bisher wurde das ja als schräger Trick angesehen, dass das Parlament dort einfach auch nochmal und anders entscheiden könnte. Es ist aber rechtlich eigentlich eher umgekehrt: Das Parlament muss das nochmal beschließen um wirksam austreten zu können.

Und da haben sie dann wohl wirklich ein Problem. Denn angeblich hat der Brexit im Parlament keine Mehrheit. Entscheiden sie aber gegen das Referendum, haben sie Bürgerkrieg.

Nachtrag 2: Weil sich immer noch Leser mokieren, nochmal zum Verständnis:

Das ist keine zweiwertige Ja-Nein-Logik. Das ist eine dreiwertige Logik, nämlich Ja-Nein-Darf Regierung entscheiden. Manche Leser kommen irgendwie mit drei verschiedenen Zuständen nicht klar.

In der Presse wurde die Frage betrachtet, ob die britische Regierung nach dem Referendum den Austritt erklären muss.

Hier wurde die Frage betrachtet, ob die britische Regierung nach dem Referendum den Austritt erklären kann.

Ist das so schwer zu verstehen, dass das ein Unterschied ist?

Und an die, die sich so gerne „facepalmen”: Man soll sich nicht so oft ins Gesicht schlagen. Das ist nicht gut für das Denkvermögen.