Die GEZ…
29.9.2016 17:43
Ein Gericht in Tübingen habe angeblich entschieden,
dass die GEZ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge nicht per Verwaltungsvollstreckung eintreiben darf, weil die GEZ eine Firma und keine Behörde sei.
Die Fernsehsender könnten sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen.
Da wäre vielleicht auch mal eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung angebracht, zudem dürfte das eine ganze Menge Rückforderungen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Interessant, wie sich die Fernsehbagage da bedient.