Ansichten eines Informatikers

Die Geschäftsbedingungen von Twitter

Hadmut
1.10.2016 18:00

Auch nicht gerade der Brüller.

Ich habe von Twitter gerade per Mail die Information bekommen, dass man seine Geschäftsbedingungen geändert habe. Da sind ein paar Dinger gruselig dran, was wohl auch damit zusammenhängt, dass man amerikanische Juristenfloskeln schlecht oder automatisch ins Deutsche übersetzt hat.

Wenn Du unsere Services am oder nach dem 30. September 2016 nutzt, erklärst Du Dich mit den Änderungen einverstanden.

Nee, das tut man eben nicht. Das würde nämlich voraussetzen, dass Twitter einem wirksam gekündigt hat und man einen neuen Vertrag abschließt. Denn da man ja nicht gezwungen ist, seine E-Mail zeitnah zu lesen, und es durchaus möglich ist, dass man Twittern kann ohne die Mail zu lesen (oder auch automatisiert twittert), liegt darin keine Willenserklärung.

Sie können die Dienste nur dann nutzen, wenn Sie zustimmen, einen verbindlichen Vertrag mit Twitter abzuschließen und Sie nicht eine Person sind, die vom Erhalt der Dienste gemäß den Gesetzen der zuständigen Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist. Wenn Sie diese Bedingungen annehmen und die Dienste im Auftrag eines Unternehmens, einer Organisation, einer Regierung oder einer sonstigen Rechtseinheit nutzen, dann versichern und gewährleisten Sie, dass Sie dazu befugt sind.

Nöh.

Richtig ist zwar, dass man das Twittern an das Bestehen eines „verbindlichen Vertrages” (jeder Vertrag ist verbindlich, sonst wäre es keiner) binden kann, aber wenn es ein verbindlicher Vertrag sein soll, dann kann Twitter ja nicht einfach sagen, dass sie einseitig die Bedingungen ändern und man sie entweder annehmen muss oder aufhören. Denn dann war es ja für Twitter nicht verbindlich.

Man kann nicht gewährleisten, zu etwas befugt zu sein. Man ist es oder man ist es nicht. Und wenn man es nicht ist, kann man es nicht durch Gewährleistung herstellen.

Sie haben verstanden, dass Sie durch die Nutzung der Dienste Ihre Einwilligung zur Erhebung und Nutzung (wie in der Datenschutzrichtlinie dargelegt) von diesen personenbezogenen Daten, einschließlich der Übertragung dieser Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Irland und/oder in andere Länder für die Speicherung, Bearbeitung und Nutzung durch Twitter und seine verbundenen Unternehmen erteilt haben.

Muss man sich mal klarmachen: Man erklärt nicht mehr sein Einverständnis, sondern man bekommt von der Gegenseite mitgeteilt („Sie haben verstanden”), dass man mit einer Nutzung auch sein Einverständnis erklärt habe. Man bestätigt auch nicht, dass man es verstanden hat („Ich habe verstanden”), sondern die Gegenseite sagt, was man verstanden hat („Sieh haben verstanden”).

Sie sind für Ihre Nutzung der Dienste und für Inhalte, die Sie bereitstellen, einschließlich der Einhaltung der geltenden Gesetze, Regelungen und Verordnungen, verantwortlich.

Das wäre der Nutzer sowieso. Das ist aber insofern interessant, weil danach Twitter eigentlich nichts zensieren und keine Accounts sperren dürfte. Denn damit ist vertraglich geregelt, dass die Verantwortung beim Nutzer – und eben nicht bei Twitter – liegt.

Sie sind sich darüber bewusst, dass Sie durch die Nutzung der Dienste gegebenenfalls anstößigen, schädlichen, falschen oder anderweitig unangebrachten Inhalten ausgesetzt sein können und in einigen Fällen Beiträge falsch bezeichnet oder anderweitig irreführend sein können. Sämtliche Inhalte hat einzig und alleine die Person zu verantworten, von der solche Inhalte stammen. Wir können die Inhalte nicht überwachen oder kontrollieren, die über die Dienste veröffentlicht werden, und wir können die Verantwortung für solche Inhalte nicht übernehmen.

Auch das ist interessant.

Denn damit kann sich niemand mehr über Sexismus, Hate Speech und sowas beschweren. Denn mit der bloßen Nutzung von Twitter hat ja damit jeder eingewilligt, dem ausgesetzt zu sein. Sollte man manchen Feministinnen mal unter die Nase reiben.

Wir behalten uns das Recht vor, vermeintlich rechtswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen zu entfernen, ohne dass wir Ihnen gegenüber haftpflichtig sind.

Oben sagten sie, der Nutzer sei dafür verantwortlich. Was nun?

Schön auch: „vermeintlich rechtswidrige Inhalte”. Schlecht übersetzt, und das Gegenteil erreicht.

Wir können Ihre Accounts sperren oder kündigen oder Ihnen die Bereitstellung der Dienste jederzeit aus beliebigem Grund ganz oder teilweise verwehren, insbesondere, wenn wir Grund zu der Annahme haben,…

So, so. „Verbindlicher Vertrag”.

Wer verfasst denn so einen Käse?