Da hat der Volker Beck aber Glück…
…dass er nicht arbeitet und das Geld vom Steuerzahler bekommt.
Abgesehen davon, dass er laut Wikipedia eh nichts broterwerbstaugliches gelernt hat, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Drogenkonsum die fristlose Kündigung rechtfertigt, weil die Beeinträchtigung der Sinne eine Gefahr für Mitmenschen darstelle. Ein Blackout könne dramatische Folgen haben. (Fragt sich, warum das nicht auch für Alkoholiker gilt.)
Gilt natürlich nur für normale Arbeitnehmer, nicht für Bundestagsabgeordnete. Die wären ja auch nicht mehr beschlussfähig, wenn man alle Drogenkonsumenten rauswirft. Und wen kümmert es schon, wenn der Gesetzgeber beeinträchtigten Sinnes ist und seine Mitmenschen gefährdet?
Und dass Politiker ja sogar ganz gerne mal einen „Blackout” haben, wissen wir ja schon seit Kohl.
Zeigt mal wieder, dass wir von Leuten regiert werden, die im normalen Arbeitsleben als untauglich angesehen würden.