Presserecht in Österreich
Der Österreichische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass „Gefälligkeitsartikel” nicht gekennzeichnet werden müssen, weil heute eh niemand mehr davon ausgeht, dass Presse noch irgendwie objektiv wäre:
Mit dem Urteil haben sich die Höchstrichter auch von der jahrzehntelangen Vorstellung eines objektiven Journalismus verabschiedet. “Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht ‘neutral’ sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Belangen.” […]
“Hochproblematisch” sieht Gabriele Faber-Wiener diese Entscheidung. Sie ist Vorsitzende des PR-Ethikrats. Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs “öffnet Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen der Leser.
Wer kauft sowas noch?