Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
Außer an Universitäten.
Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Partikulargewalten gibt’s danach nicht. Das Volk ist immer nur das Volk im Ganzen. Eine kleine Gruppe kann nicht lokale Willkür ausüben, indem sie abstimmt – damit also effektiv willkürlich entscheidet – und das dann „basisdemokratisch” nennt. Sowas gibt’s nämlich gar nicht. Es gibt keine Demokratie, die von einem Bevölkerungsteil lokal ausgeübt werden kann. Alle oder gar nicht.
Deshalb ist es beispielsweise auch verfassungswidrig, wenn man Universitäten – wie so oft – geheim darüber abgestimmt wird, ob jemand Rektor, Professor oder irgendsowas wird, denn Demokratie heißt, dass Entscheidungsvorgänge detailliert und begründet dokumentiert und nachvollziehbar sind und gerichtlich darauf überprüft werden können, ob man die – demokratisch festgelegten – Gesetze auch einhält. Lokale Abstimmungen sind mit Demokratie grundsätzlich unvereinbar.
Zwar gibt es auch die indirekte Demokratie und die sogenannten politischen Beamten, aber nicht an Universitäten. Da gibt es keine politischen Beamten und keine demokratisch legitimierten Leute.
An der TU Berlin geht’s mal wieder hoch her, sie wollen die Viertelparität. Heißt, dass vier Gruppen an der Universität, nämlich
- Professoren
- „Studierende” (sie meinen Studenten), faktisch sind es Studentenfunktionäre
- wissenschaftliche Mitarbeiter (Mittelbau)
- nichtwissenschaftliche Angestellte (deren Funktionäre)
je ein Viertel Stimmrechte haben. Heißt im Klartext, dass linke Studentengruppen und Gewerkschaften als Parteiausstülpungen das Sagen übernehmen, ohne demokratisch legitimiert zu sein.
Siehe hierzu den Artikel und Kommentar im Tagesspiegel.
Sie wollen den Rektor der TU in Viertelparität wählen.
Schlichtweg verfassungswidrig.
Und wie ich schon damals zur Posse um die Hippler-Wahl in Karlsruhe ausführlich schrieb: Universitätsrektoren und -präsidenten werden gar nicht gewählt. Das ist ein Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG, das nach Eignung, Befähigung und Fachlicher Leistung und nach einer wohldokumentierten, nachvollziehbaren und justiziablen Bestenauslese zu besetzen ist.
Für eine Wahl ist da kein Raum.
Aber die haben es ja nicht so mit der Verfassung. Die wollen Staat-im-Staate spielen.