Ansichten eines Informatikers

Die Berliner Ideologie-Diktatur

Hadmut
19.6.2017 20:02

Neues von der öffentlichen Darstellung.

Es wird immer wüster. Nach Werbewänden in öffentlichem Eigentum sollen nun auch private Werbewände durchgegendert werden:

Das Bezirksamt soll Reklame, die „Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer sexuellen Identität herabwürdigt“, in allen Werbeverträgen ausschließen. In einem langen Kriterienkatalog listen die Linken auf, wann Werbung unzulässig sein soll – zum Beispiel, wenn Frauen zwar als schön dargestellt werden, aber zugleich als „(willens)schwach, hysterisch, dumm, unzurechnungsfähig, naiv, ausschließlich emotionsgesteuert etc.“.

Frauen dürfen also nur noch gemäß der Einheitsideologie dargestellt werden. Über Männer sagen sie anscheinend nichts. Schutz von Menschen gilt nur für Frauen.

Sexy gekleidete Frauen, die „ohne Anlass lächeln“

Außerdem geht es unter anderem um Plakate, die Frauen auf ein „käufliches, sexuell verfügbares Lustobjekt“ reduzieren. Tabu sein sollen auch Bilder, auf denen „die Frau kaum oder sehr körperbetont bekleidet und ohne Anlass lächelnd inszeniert wird, während der Mann vollständig und bequem bekleidet (z.B. in einem Anzug) ist“. Denn dies vermittele den Eindruck, dass sich die Geschlechter „nicht auf Augenhöhe begegnen“

Frauen, die anlasslos lächeln. Für Feministinnen nicht auszuhalten. Lächeln ohne Geld zu kriegen.

Die Berliner Bordellwerbung müsste demnach weiter zulässig sein. Denn Geld zu bekommen ist ja ein Anlass.

Zentrale Frage: Sind für sowas überhaupt die Bundesländer zuständig?

Und: Wer wählt sowas?