Staatliche und pressemäßige Gesinnungsdatenbanken
Ich hatte doch gerade über diese komische Studie berichtet, wonach Ausländer bei der Wohnungssuche diskriminiert würden, die in der Presse aufgekocht wird und zu der Maas auch noch seinen Senf dazugibt.
Ein Leser bringt mich dazu auf einen bösen Gedanken:
Wenn die da automatisiert in großen Mengen Fake-Bewerbungen abschicken und die Entscheidungen erheben, sind wir dann nicht längst im Zeitalter automatisierter Gesinnungsprüfungen?
Und wenn unser „Justizminister“ Maas meint, das das gegen das AGG verstoße, dann halte ich ihm als Informatiker entgegen, dass die Untersuchung gar nicht erst hätte stattfinden dürfen.
Denn hier werden automatisiert personenbezogene Daten erhoben und ausgewertet. Und das nicht nur rechtswidrig ohne Zustimmung der Betroffenen, sondern auch noch unter Vortäuschung falscher Tatsachen und falscher Angaben (falsche Namen, Vortäuschen einer echten Bewerbung).
Warum merkt eigentlich unser „Justizminister“ nicht, und warum merkt die Presse nicht, dass solche Untersuchungen und Test-Bewerbungen gar nicht zulässig sind?
Und warum schreiten die Datenschutzbehörden nicht ein?
Macht Euch mal klar, was da abläuft: Die erheben da Gesinnungsdatenbanken.