Ansichten eines Informatikers

Der bemerkenswerte Fall der kleinen Polizistin

Hadmut
9.8.2017 23:35

Neues aus dem Failed State Nordrhein-Westfalen.

Ging diese Woche durch die Presse, sogar bei der ZEIT: Eine Frau wollte Polizistin werden und durfte nicht, weil sie nur 1,61 Meter groß ist.

Nun könnte man sich überlegen, was die Aufgaben eines Polizisten sind, und dazu kann manchmal gehören, sich mit bösen Leuten befassen zu müssen. Das mag manchen Lesern erstaunen, aber doch, so isses oder war es zumindest früher mal. Und wenn da jetzt drei große Kampfsäue ankommen, russische Drogenhändler, irgendeine Rocker-Gang oder sowas, und da kommt eine mit 1,61 an, könnte man da schnell schwedische Verhältnisse haben. Oder wie mit der kleinen mit der Quietsche-Stimme in „Policy Academy“. Natürlich könnte man sagen, dass man sie dann besonders fördern muss, weil man dann eben ein paar mehr von denen braucht. Es gab ja kürzlich mal so einen Film aus Schweden, in dem sich drei Polizistinnen nicht gegen einen einzelnen Migranten durchsetzen können, den nicht festnehmen konnten, von ihm einfach abgeschüttelt wurden und dann zusehen musste, wie er erst mal ihr Polizeiauto demoliert. Gibt auch aus Amerika solche Filme, in dem Polizisten einen festnehmen wollen, und es scheitert, weil der sie dann einfach völlig ignoriert.

Ich will da nicht verhehlen, dass ich da eigene Erfahrungen habe, denn ich schwindele da ganz gerne und sage, ich wäre 1,70, obwohl ich nur 1,69835 bin, und die 1,6.. zu lächerlich klingt. Merkt ja keiner, misst ja keiner nach. Aber selbst damit hatte ich schon erstaunliche technische Probleme. Bei der Bundeswehr. Das Koppel mit all dem Krempel wie Gurtschloss, Munitionstaschen, Träger, ABC-Maske, Futternapf war mir damals nämlich zu weit (heute hätte ich genug Umfang dafür), und ich konnte das nicht fest anlegen, einfach zuviel Zeug für meinen Umfang. Deshalb fing das Ding beim Rennen immer wie ein Rettungsring an um mich herumzuschwingen. Ein Feldwebel wollte mich mal zusammenscheißen, weil er meinte, ich wäre zu blöd, um dann fassungslos festzustellen, dass ich als einziger zu kurz war. Damals gab es nämlich das Gewehr G3, und das trug man normalerweise über der rechten Schulter mit Hand am Riemen und Ellenbogen gegen das Magazin. Hatte man zu arbeiten, hob man sich das Gewehr mit dem Riemen über den Kopf, so dass man das Gewehr diagonal über dem Rücken und die Riemen vorne diagonal vor dem Bauch hatte. Gewehr von oben links über der Schulter bis unten rechts an der Hüfte. Ich war der einzige im Bataillon, bei dem das nicht ging wie bei anderen, denn ich musste immer den Helm dazu abnehmen. Die standen dann mit mehreren Dienstgraden da und haben sich fassungslos überzeugt, dass das bei mir wirklich nicht geht. Ich habe nämlich auch noch einen etwas zu langen Rumpf und etwas zu kurze Extremitäten, und hatte deshalb den Gewehrriemen sehr kurz eingestellt, weil ich nur so das Gewehr vorschriftsmäßig rechts tragen konnte. Ich hatte aber auch noch den größten Schädel im Bataillon, und als einziger Hutgröße 60. Stahlhelme sind innen verstellbar und deshalb immer für 3 Hutgrößen zu haben. Normal: 57-58-59. Ich hatte als einziger den größeren Helm für 60-61-62, die meisten wussten nicht mal, dass es sowas gibt. Und stand deshalb da rum wie ein Fliegenpilz oder eine Alarmsirene. Kurzer Riemen, großer Helm, und deshalb der einzige, bei dem das Gewehr mit dem Riemen nicht über den Helm ging. Dafür war ich dann der einzige, der im Iltis und in den LKW bequem und normal hinter dem Steuer sitzen konnte, wie für mich gemacht. Die langen Kerle hatten da enorme Probleme und teils die Knie links und rechts neben dem Steuer. Also ich weiß schon so ein bisschen, wovon ich rede, wenn ich meine, dass „size matters“.

Aber wollen wir mal nicht so sein, Festnahmen werden eh überbewertet, die kommen ja sowieso wieder raus, und es gibt ja auch viele Aufgaben, bei denen es auf die Stärke nicht so ankommt. Ich habe neulich Polizitinnen gesehen, die nach Straftaten die Spurensuche gemacht haben und Fingerabdrücke aufgenommen haben. Die müssen dann halt ne Leiter mitbringen. Habe ich schon erwähnt, dass die Programmiersprachenerfinderin Grace Hopper zur Marine wollte und nicht durfte, weil sie zu leicht und zu dünn war? Die wussten mit der nichts anzufangen. Das Ende der Geschichte ist bekannt, sie wurde nicht nur berühmt, sondern beendete ihre Karriere im Dienstgrad eines Admirals.

Und ich habe ja auch gar nichts gegen Frauen von 1,61, im Gegenteil, zu mir würde das sogar passen. Und langjährige sorgfältige Leser wissen vielleicht noch, dass ich schon in der Luftfahrt geforscht und herausgefunden habe, dass man – entgegen meiner laienhaften Erwartung – keineswegs 1,65 sein muss, um eine Boeing 777 zu fliegen.

Außerdem hat die Frau schon vor Dienstantritt beachtliches im Kampf gegen die Schwerkriminalität getan, nämlich gegen die Regierungskriminialität in NRW. Sie hat nämlich dagegen geklagt, dass sie mit 1,61 zu klein sein sollte.

Der Brüller ist nämlich, wie sie gewonnen hat:

  • Die Anforderungen sehen vor, dass Frauen 1,63 und Männer 1,68 groß sein müssen. Das würde Männer benachteiligen und deshalb sei die Größenanforderung für Männer rechtswidrig. Wenn es aber für Männer keine gibt, darf es auch keine für Frauen geben.
  • Es war eine Verwaltungsverordnung, und das reicht nicht, es braucht ein Gesetz.

Der Witz war halt, dass da irgendwo stand, dass man 1,63 groß sein müsste, um den Job zu erledigen, und sie für Männer höhere Anforderungen gestellt hatten, um die Zahl der Männer zugunsten von Frauen zu reduzieren:

Laut Erlass müssen weibliche Polizeibewerber in NRW mindestens 1,63 Meter groß sein, Männer mindestens 1,68 Meter – obwohl dort zugleich steht, dass beide Geschlechter ab einer Größe von 1,63 Meter körperlich für den Polizeivollzugsdienst geeignet sind. Damit sind nach Ansicht des Gerichts Männer, die nur 1,67 Meter groß, aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen – und dies sei rechtswidrig. Da beide Festlegungen rechtlich zusammenhingen, sei wegen der Unwirksamkeit der Mindestgröße für Männer auch die Mindestgröße für Frauen unwirksam.

Konkret ging es um die Begründung, mit der im Erlass von Männern eine höhere Körpergröße verlangt wird. Laut Gerichtsmitteilung wollte das Land mit der Regelung die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau fördern, indem die “Anzahl der im Bevölkerungsdurchschnitt größeren männlichen Polizeibewerber gegenüber der Anzahl durchschnittlich kleinerer weiblicher Bewerber” reduziert wird. Dem stehe jedoch das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Bestenauslese entgegen, wonach der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden darf.

Im Prinzip das, was ich damals – eben für Promotionsprüfungen – auch beim Bundesverfassungsgericht als Beschwerde eingereicht hatte. Ich habe mich ja damals sehr intensiv und vollständig mit Prüfungrecht der berufsbezogenen Prüfungen befasst, und die Verfassungsrechtsprechung hatte deutlich gesagt, dass der Staat wegen Art. 12 I GG (und an anderer Stelle entschieden auch wegen Art. 33 II GG) gehindert ist, politisch auf die Berufsausübung einzuwirken. Man darf Leute nicht aus politischen Gründen davon abhalten, einen Beruf zu ergreifen. Der Staat ist nur im Rahmen der Sicherheit der Öffentlichkeit befugt, den Berufszugang durch Prüfungen, Anforderungen und so weiter zu beschränken. Da das dann aber objektive Gründe sein müssen und dem Schutz der Öffentlichkeit dienen muss, müssen sie natürlich auch für alle gleich sein.

Was die da in NRW mit der Frauenförderung treiben, ist schlichtweg massiv kriminell. Das ist Ämterpatronage, damit strafbare Untreue, und zudem der frontale Verfassungsbruch.

Und das muss man der kleinen Polizisten direkt als Leistung zuerkennen, nämlich dass sie Schwerkriminellen gezeigt hat, wo Norden ist, noch bevor sie überhaupt den Dienst angefangen hat.

Macht Euch an diesem Beispiel klar, wie kriminell und verfassungsberechend das Bundesverfassungsgericht geworden ist. Denn die haben das früher mal in ihrer Rechtsprechung auch so gesehen, in ihrer derzeitigen linksextremen Besetzung aber systematisch Art. 12 I und 33 II sabotiert, damit an Frauen niedrigere bzw. gar keine Anforderungen mehr gestellt und sie bevorzugt werden.

Macht Euch das klar, wie kriminell hier in Deutschland Verwaltungen und Bundesverfassungsgericht geworden sind. Schön dagegen, dass es ab und zu dann doch noch mal ordentliche Gerichtsentscheidungen gibt.