Schrumpfbuletten: Der Gender-Wahn des EuGH
Der Wahnsinn kennt zwar keine Grenzen, hat aber unerwartete Vorteile für Männer.
Der EuGH hat auf Klage einer griechischen Polizistin entschieden, dass einheitliche Mindestgrößen für Polisten frauendiskriminierend sind. Weil Frauen im Durchschnitt kleiner sind, würden von einer Mindestgröße mehr Frauen als Männer benachteiligt.
Neulich erst hatte ein Verwaltungsgericht entschieden, dass unterschiedliche Mindestgrößen für Polizisten männerdiskriminierend sind.
So sind sie halt, unsere Juristen. Eigentlich geht gar nichts mehr, weil einfach alles diskriminierend ist. Nix mehr Hirn, nur noch Genderwahn.
Verfassungsrechtlich ist die Sache eigentlich so, dass Art. 12 I und 33 II GG solche Zugänge regeln und der Gesetzgeber nur solche Zugangsschranken aufstellen darf (z. B. Approbation bei Ärzten, Staatsexamen bei Juristen, Pilotenschein bei Piloten, Meisterbrief bei Handwerkern), die dem Schutz der Öffentlichkeit dienen, und deshalb natürlich einheitlich sein müssen. Man darf nicht an einen höhere Anforderungen stellen als an andere, denn warum wollte sich der eine höhere Anforderungen gefallen lassen müssen, wenn diese nicht erforderlich sind? Insbesondere darf der Gesetzgeber nicht aus politischen Gründen in die Berufsausübung eingreifen, er darf also nicht von Männern und Frauen unterschiedliche Mindestgrößen erfordern, damit der gleiche Anteil von Frauen wie von Männern erfasst wird. Denn solche politischen Ziele verletzen die Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG. Es müssen objektive Schutzkriterien für die Öffentlichkeit sein. Damit habe ich mich mal im Zusammenhang mit Prüfungsrecht befasst um zu klären, was eigentlich für Hochschulprüfungen und Promotionen verlangt werden darf. Als das Bundesverfassungsgericht noch ordentlich besetzt war, haben die das in ihrer Rechtsprechung nämlich auch so entschieden.
In seiner heutigen Besetzung ist das Bundesverfassungsgericht zu solcherlei Einsichten nicht mehr befähigt, denn inzwischen herrscht (frauscht…) da die Auffassung, dass man an Frauen geringere Anforderungen stellen muss, damit sie chancengleich und gleichgestellt sind, was natürlich Art. 12 I GG diametral zuwiderläuft, was die aber nicht mehr kapieren, weil’s geistig da eben nur noch bis Artikel 3 reicht (und nicht mal den richtig erfasst).
Damit hat man natürlich das Problem, dass gleiche Anforderungen gegen EuGH und ungleiche Anforderungen gegen Verwaltungsrechtsprechung verstoßen.
Im Ergebnis darf man gar keine Mindestanforderungen haben. Jeder darf alles.
Eine Lücke lässt der EuGH:
Es handele sich um eine “mittelbare Diskriminierung”, da sie viel mehr Frauen als Männer benachteilige, erklärten die Luxemburger Richter. Diese “mittelbare Diskriminierung” ist nach Angaben des Gerichts nicht in jedem Fall verboten. Doch müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein rechtmäßiges Ziel, etwa das Funktionieren der Polizei; und die Mittel zum Erreichen des Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Dies müssten nationale Gerichte prüfen.
Zwar könnten bestimmte Tätigkeiten in der Polizei Gewalt und besondere körperliche Fähigkeiten erforderlich machen, aber eben nicht alle.
Beistand für den Bürger und Verkehrsdienst erforderten dies offenkundig nicht. Zudem könne das Funktionieren der griechischen Polizei auch mit Maßnahmen erreicht werden, die weniger Nachteile für Frauen hätten.
Was dann im Ergebnis heißt, dass bei der Polizei ein hoher Frauenanteil – und damit niedrigerer Männeranteil – erzwungen wird, und damit eben auch ein gewisser Anteil von Frauen deutlich unter 1,70, die dann nur für ungefährliche Aufgaben einzusetzen sind, die handfesten Sachen sich damit also auf immer weniger Männer verdichten.
Heißt: Die gefährlichen körperlichen Sachen machen die Männer (und zwar künftig weniger Männer) und das leichte Zeug machen die Frauen.
Ich bin der Meinung, dass man mit diesem EuGH-Urteil dann mal gegen den Numerus Clausus klagen sollte, weil der ja bekanntlich für Männer und Frauen gleich ist, Frauen aber bessere Schulnoten bekommen, Männer also davon stärker diskriminiert werden als Frauen (und bekanntlich immer mehr Frauen den Männern damit die Studienplätze in Medizin und Tiermedizin wegnehmen).