Ansichten eines Informatikers

Spuren einer Wellness-Verfassungsgerichtsentscheidung

Hadmut
9.11.2017 23:33

Ein paar Leser waren heute fleißig und haben noch ein paar Querverbindungen zur gestrigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum „3. Geschlecht” zusammengesucht. [3 deftige Updates]

Da kann man sich schon mal Gedanken machen.

(In Weiterführung der zwei vorangegangengen Artikel zu dieser Entscheidung Verfassungsgericht strohdoof und Das Bundesverfassungsgericht und die „Dritte Option”.)

Vanja

Beschwerdeführer ist der intersexuelle Mensch (keine Ahnung, wie man das jetzt ausdrücken soll) „Vanja”. Näheres erfährt man nicht, interessiert mich aber eigentlich auch überhaupt nicht, ich will dem gar nichts unterstellen und halte den nur für einen Strohmann, den die sich vor die Kanone gespannt haben.

Allerdings gibt es ein Interview in der TAZ von 2015, in dem es heißt, dass Vanja in Köln wohnt, und noch ein Videointerview auf Vimeo, aber lassen wir Vanja da einfach mal ganz raus und in Ruhe. Der/die ist in diesem ganzen Ding die einzige Person, die mich nicht stört.

Ein neues Detail ist mir in diesem Video noch aufgefallen: Vanja sagt, dass es auch um den Eintrag im Reisepass gehe. Gerade das halte ich aber für eine Dummheit, denn gerade den Reisepass braucht man nur im Ausland außerhalb der EU, und gerade die scheren sich nicht um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern richten sich nach eigenem Recht. Und viele Länder haben für diese Gender-Kapriolen nichts übrig und ihre Datenbanken und Einreiseformulare auch nicht darauf eingestellt. Da kann man ziemlichen Ärger bei der Einreise bekommen. Und manchmal kann man da auch unter finstere Leute fallen, die da ebenfalls nichts für übrig haben. Was auch immer man ist, ich persönlich hielte es für ratsam, da einfach M oder F einzutragen und möglichst ohne Diskussionen und Ärger durchzukommen.

Eine Leserin schrieb mir entsetzt zu dieser Gerichtsentscheidung, dass sie nicht fassen könne, wie man so einen „Stigma”-Eintrag erfinden könne. Das sehe ich auch so. Wenn man mal weiß, welchen enormen, gnadenlosen Gruppen- und Bekenntnisdruck die Gender-Spinner aufeinander und gegenseitig ausüben, wird man in der Szene mit höchster Wahrscheinlichkeit gemobbt und ausgegrenzt werden, wenn man nicht das Sondergeschlecht im Reisepass vorweisen kann. Wehe, wenn sich der politische Wind mal dreht oder die mal in ein islamisches Land einreisen wollen. Sie wussten ja in der Entscheidung noch nocht, ob sie das neue Geschlecht „inter” oder „trans” nennen wollen. Warum nennen sie es nicht einfach „stigma”?

Aber bitte, jedem den Ärger, den er haben will. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. In diesem Fall ist allerdings fraglich, ob es wirklich der Wille des Beschwerdeführers, oder nicht eher seiner Aktivisten war. Die Schussrichtung bestimmt ja auch die Kanone und nicht ihr Kanonenfutter.

(Hättest Du mal bedacht, worum Du batest. Es wurde Dir gewährt.)

Die Dritte Option

Ausgangspunkt ist zunächst die Webseite von „Dritte Option”. Die haben ja geschrieben, dass im wesentlichen sie hinter der Verfassungsbeschwerde stecken und diese Ich hatte es gestern schon geschrieben, ein ordentliches Impressum haben sie nicht. Es gibt als Kontakt nichtssagende E-Mail-Adressen, eine Handy-Nummer, und im Impressum

Dritte Option
c/o edition assemblage
Rudolf-Diesel-Straße 37
48157 Münster

Über whois kommt man nicht weit, da findet man nur 1&1 als Hoster und Verwalter, aber fragt man direkt beim Denic, bekommt man als Domaininhaber

Insa Kuschnerus, Dieselstr. 30, 51103 Köln

Schaut man unter Google Maps in Münster, findet man unter dieser Adresse auch den Versanddient „roots of compassion”, hat dieselbe Anschrift wie diese edition assemblage.

Schaut man in den Text, dann werden darin Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett als „Mitverfasserinnen” der Verfassungsbeschwerde genannt, außerdem auf ein Gutachten des „Deutschen Institut für Menschenrechte” verwiesen.

Sowohl im Video, als auch im Text tauchen noch weitere Personen auf, ein Moritz Schmidt und ein Louis (Jurist). Außerdem die Anwältin Katrin Niedenthal.

Damit haben wir eine Menge Punkte, an denen wir weitersuchen können.

edition assemblage

Wer ist diese „edition assemblage”? Schauen wir in deren Selbstbeschreibung:

Die edition assemblage ist ein gesellschaftskritisches, linkes, politisches und publizistisches Netzwerk. Das Verbindende ist der Wunsch, neue Räume zu schaffen, um in neuen Konstellationen gemeinsame Projekte zu realisieren.

Die Assemblage besteht zum einen aus dem Verlag „edition assemblage“ und zum anderen aus einem offenen Netzwerk aus Projekten, Gruppen und Menschen, die vorwiegend im Medienbereich tätig sind.

So, so. Ein Netzwerk von Leuten, die im Medienbereich tätig sind.

Schwerpunkte

Es ist unser Anspruch, thematisch die gesamte gesellschaftskritische Breite radikaler linker Politik und Bewegung und kritische Wissenschaften zu vertreten.

Besondere Schwerpunkte sind vor allem Antifaschismus – Theorie, Geschichte und Praxis radikaler linker Politik – Antisemitismusforschung, Rassismustheorien und die kritische Weißseinsforschung – Queerfeminismus und Gender Studies – Medienkritik und kritische Diskursanalyse.

Die edition assembalge wendet sich gesellschaftskritisch gegen jede Form der Ausgrenzung. So beschäftigen wir uns u.a. mit den Themen Antisemitismus und Rassismus sowie Antisexismus und Klassismus. Wir orientieren uns dabei an Konzepten wie Definitionsmacht und Parteilichkeit für Betroffene von Übergriffen und Gewalt.

An weiße Autor*innen besteht der Anspruch, dass sie aus einer weißseinskritischen Perspektive schreiben.

Aha. Radikal links und selbst zutiefst rassistisch, weil sie vorgeben, dass Leute mit der falschen Hautfarbe nur gesenkten Hauptes schreiben dürfen. Falsche Hautfarbe – Maul halten. Der ganze linksextreme Geisteswissenschaftler-Schwachsinn kondensiert und damit fraglos sehr dicht auch an den Gender Studies. Beispielsweise geben sie einen Queerfeministischen Taschenkalender heraus (von 2013, aber noch im Angebot). Man darf anhand der Selbstbeschreibung durchaus vermuten, dass es da engere Verbindungen zur Verfassungsrichterin Susanne Baer gibt.

Übrigens schreibt bei denen auch Andreas Kemper, der Denunziator, Hetzer und Steckbriefverwalter der Heinrich-Böll-Stiftung (dieses unsägliche agentin-Wiki). Und, wie nicht mehr überraschen dürfte, sind sie natürlich auf dem „antifaschistischen” Selbstherrlichkeitstrip.

Verleger laut Wikipedia ein Willi Bischof, „ehemals Verleger des Unrat Verlags”.

roots of compassion

Der Versand

Ob diese „roots of compassion” mit denen etwas zu tun haben oder nur zufällig im gleichen Haus firmieren, weiß ich noch nicht. Die sind aber nicht nur räumlich am gleichen Standort, sondern auch geistig. Die verkaufen beispielsweise Antifa- und Refugees-Welcome-Fahnen und Klamotten. Nachdem die Antifa inzwischen mitunter dem linksterroristischen Bereich zugeordnet wird, könnte man die durchaus als Sympathisanten linker Gewalt vermuten.

Aus das hat dann schon ein G’schmäckle so in der Nähe einer Verfassungsgerichtsentscheidung.

compassion media

Zu dieser roots of compassion eG gehört compassion media, aus der Titelseite: „compassion media ist ein Verlag aus Münster mit den Schwerpunkten Veganismus und Tierrechte/Tierbefreiung”

Animal Equality Germany e.V.

Ein sehr fleißiger Leser hat noch herausgefunden, dass es eine Animal Equality Germany e.V. gibt, Shop und Hauptsitz in Stuttgart, Hauptstadtbüro in Berlin. Die haben mit compassion media rein gar nichts zu tun, überhaupt nichts – außer rein zufällig derselben Umsatzsteuer-ID (compassion media hat DE270003019 und animal equality hat DE270003019). Dummer Zufall. Da hat das Finanzamt wieder mal geschlampt. Eine Antifa-nahe Organisation mit Hauptstadtbüro in Berlin und Geldabfluss zu Aktivisten?

ausgeCO2hlt

Schaut man in die Selbstbeschreibung von compassion media, dann findet man dort

CO2-Ausgleich für den Versand

Beim Betreiben unseres Verlags compassion media und unseres Onlineshops roots of compassion verursachen wir vor allem durch den Transport der Waren, aber auch durch das Beheizen von Lager- und Büroräumen sowie durch generelle Bürotätigkeiten, klimaschädliche Gase. Damit der von uns verursachte CO2-Ausstoß an anderer Stelle kompensiert werden kann, haben wir uns für Ausgleichszahlungen entschieden und zwar an eine Gruppe von Aktivist*innen, die den hier größten Verursachern des Klimawandels entgegengetreten: ausgeCO2hlt. Sie setzen sich entschieden für den sofortigen Ausstieg aus dem Geschäft mit Braunkohle mit dem Ziel, dass alle Braunkohletagebaue in Deutschland geschlossen werden, ein.

In ihrem Selbstverständnis heißt es:

„Wir sehen den Protest gegen die Braunkohle als Teil der zahlreichen Auseinandersetzungen gegen den fossil-nuklearen Kapitalismus und fordern eine konsequente und soziale Energiewende in Selbstverwaltung. Das bedeutet für uns nicht, dass wir lediglich eine Energiequelle durch die andere ersetzen wollen. Wir sind überzeugt, dass für eine tatsächliche Energiewende an monopolisierten Machtstrukturen gerüttelt werden muss und dass wir die Spielregeln einer Wirtschaft ändern müssen, die auf grenzenlosem Wachstum und Ressourcenverbrauch aufbaut. Dazu braucht es selbstbestimmte Lebensweisen als Alternative zu überflüssigem Konsum. Und vor allem braucht es eine breite soziale Bewegung, die das Thema Klimaschutz auch mit direkten, ungehorsamen Aktionen auf die Straße bringt.“

Das finden wir unterstützenswert.

Nähere Infos zu ausgeCO2hlt, ihren Anliegen und Aktionen gibt es unter: http://www.ausgeco2hlt.de/

Tierbefreier? Und jetzt noch Klimawandel-Aktivisten? Werden da kriminelle Gruppen finanziert? Sind die da vielleicht so auf eine saubere Umwelt aus, dass sie sogar das Geld noch waschen, bevor sie es weitergeben?

Sagen wir es mal so: Findet da jemand ein Impressum? Oder wer dahintersteckt? Nicht mal Denic nennt da Kontaktpersonen außer dem Hoster, es zeigt aber wieder nach Münster. Ein Geldsammelpunkt der Antifa?

Sie schreiben:

Wir sind kein reiner Antirepressions-Geldtopf und keine Dienstleister*innen. Vielmehr wollen wir gemeinsam mit Menschen, die von Repression betroffen sind, Handlungsoptionen für die jeweiligen Fälle erarbeiten; damit die Personen anhand möglichst vieler Optionen und Sichtweisen entscheiden können, welchen Weg sie einschlagen möchten – dazu gehört in unseren Augen auch, dass sich die betroffenen Personen in den Fall ebenso eindenken wollen wie wir.

Das wird dann interessant, wenn man hier Geld-Wege aus den Ministerien und der Politik bis in die radikale Aktivistenszene finden kann. Getarnt als CO2-Ablassbriefe?

Unrast-Verlag

Ein fleißiger Leser hat noch etwas gefunden, worauf man nicht so direkt und gerade kommt. Es gibt noch einen Unrast-Verlag. Der ist auch in Münster. Dort findet man eine Autorenangabe:

Willi Bischof, geb. 1962, lebt in Münster, ehemaliges Mitglied des Unrast-Verlagskollektivs, seit 2011 Verleger der edition assemblage

Und was macht der Unrat-Verlag? Überraschung. Bücher gegen Faschismus. Gegen Rassismus. Und über Geschlechterdschungel. Der linke Dreiklang. Was sonst.

Insa Kuschnerus

Insa Kuschnerus ist nicht nur beim Denic als Kontakt für dritte-option.de eingetragen, sondern taucht auch in diesem dort zitierten Gutachten (Studie…) in der Danksagung auf:

Mit Expertise, Beratung und kritischen Kommentaren zu den Regelungsoptionen und dem Gesetzentwurf haben uns unterstützt: Manfred Bruns, Cosmo Martin Dittmar-Dahnke, Dr. Dan Christian Ghattas, Dr. Susanne Lilian Gössl LL.M., Louis Kasten, Michaela Katzer, Richard Köhler, Insa Kuschnerus, Rechtsanwältin Kathrin Niedenthal, Hans-Christian Prestien, Uwe Ramthun, Juana Remus, Ursula Rosen, Arn Sauer, Prof. Dr. Kirsten Scheiwe, Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Lucy Veith, Dr. Jörg Woweries, Transgender Europe, Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany, Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., V
erein Intersexueller Menschen e.V., Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung Berlin, Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V., Trans Recht e.V.,
Bundesverband Trans*, Kampagne Dritte Option und Trans-Kinder-Netz e.V.

Da taucht außerdem wieder ein „Louis” auf (der von oben?) und die Rechtsanwältin Kathrin Niedenthal, die hier Vanja vor dem Verfassungsgericht vertreten hat.

Bitte mal gut merken, ich komme unten nochmal auf diese „Studie” zurück. Die ist wichtig.

Außerdem taucht sie in Queer-Veranstaltungen auf, etwa hier und (anscheinend das gleiche) hier.

Prof. Dr. Friederi(c)ke Wapler

Eine der Verfasserinnen der Verfassungsbeschwerde. Auf dritte-option.de ist die Rede von einer Friedericke Wapler mit ck. Ich habe aber nur eine passende Friederike ohne c gefunden. Außerdem tauchen unter diesem Namen Dozentinnen aus Mainz, Frankfurt und Berlin auf, aber ich glaube, das ist immer die gleiche.

Da ich sonst keine finde und alle mir bekannten Friederikes (und sind ein paar) sich ohne c schreiben, nehme ich mal an, dass es ein Schreibfehler ist und ich die richtige gefunden habe.

Na sieh mal einer an:

PD Dr. Friederike Wapler

Frau PD Dr. Friederike Wapler hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer im Wintersemester 2015/2016 an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin vertreten.

Man kennt sich. Oder vielleicht noch mehr. Haben die Verfassungsrichterin Susanne Baer oder ihre Mitarbeiterinnen an der Verfassungsbeschwerde, über die sie entschieden hat, selbst mitgewirkt? Oder sie gar selbst geschrieben?

Wapler hat nämlich 2015 noch mehr getrieben: Sie hat das Gutachten: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für die Friedrich-Ebert-Stiftung geschrieben. Vom Juni 2015. Unmittelbar vor dem Wintersemester mit der Vertretung Baers.

Und 2017 hat der Bundestag – ich glaube auf Grundlage dieses Gutachtens, aber das muss ich nochmal prüfen – die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.

Baer profitiert nicht nur selbst – lesbisch verpartnert – von der Sache, es drängt sich förmlich auf, dass die vorher Kontakt hatten, man gibt ja seine Professur nicht bei völlig fremden in Vertretung.

Hat Baer in diesem Gutachten mitgemischt um später als Verfassungsrichterin im Streitfall darüber zu entscheiden? Oder noch schärfer gefragt: Hat Baer das Gutachten selbst geschrieben? Hat sie auch die Verfassungsbeschwerde Vanjas selbst geschrieben und als Richterin dann angenommen?

Bei ihrem Amtsantritt sagte Baer in einer Rede, man möge ihr „intelligente” Beschwerden vorlegen, damit sie Politik machen kann. Kamen die nicht und dann macht sie sie selbst? War Wapler als Autorin Strohmann wie Vanja als Beschwerdeführer?

Das Aktenzeichen der Geschlechterbeschwerde war 1 BvR 2019/16, dürfte also im Herbst 2016 eingereicht worden sein. Vorher war die Sache beim BGH, die Beschwerde nimmt aber inhaltlich keinen Bezug auf die BGH-Entscheidung, dürfte also während oder kurz nach dieser Vertretungsprofessur erstellt worden sein, zumal dritte-option.de ja behauptet hat, sie hätten die Sache schon länger begleitet. Und eigentlich war klar, was der BGH entscheidet und dass man da gewinnt oder zum BVerfG zieht. Es drängt sich geradezu auf, dass Wapler während ihrer Vertretung Baers an dieser Beschwerde geschrieben haben muss, falls überhaupt sie und nicht Baer das Ding geschrieben hat. Die sitzt also in Baers eigenem Lehrstuhl und Büro mit deren eigenen Mitarbeiterinnen, und Baer will als Richterin nicht befangen sein?

Oder anders gesagt: Wäre es nicht anwaltlicher Wahnsinn und gröblichster Mandantenverrat (sie ist ja anscheinend nicht Anwältin, aber als Rechtsprofessorin vor Gericht dem Anwalt gleichgestellt), sich vor einer Klage oder wie hier Verfassungsbeschwerde mit dem Richter einzulassen, der für den Mandanten am wichtigsten und erfolgversprechendsten wäre, gar die Vertretung des Richters zu übernehmen? Jeden Anwalt würde das tief in die Haftung ziehen und ihm wohl den Rauswurf aus der Anwaltskammer bescheren. Kein seriöser Anwalt würde das jemals tun. Wie kann man sowas riskieren, wenn die sich nicht von vornherein abgesprochen hatten oder die insgesamt nur als Strohmann für Baer antanzen musste, um Homoehe und 3. Geschlecht durchzubringen?

Prof. Dr. Konstanze Plett

Die andere Mitautorin der Verfassungsbeschwerde ist Konstanze Plett.

Die taucht beispielsweise in dem Buch „Pionierarbeit” von Ulla Bock auf, das ich 2016 besprochen habe. Darin werden Genderprofessorinnen befragt und darin sagt sie:

Seite 159: Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett ist der Ansicht, dass sie aufgrund der mangelnden Stringenz ihrer akademischen Laufbahn keine Chance gehabt hätte, auf eine »klassische« Professur in den Rechtswissenschaft berufen zu werden.

Für mich war das hier [die Professur für »Rechtswissenschaft und Genderstudies« an der Universität Bremen] eine Chance. Ich habe mich nochmal in Beriln auf eine Stelle beworben, die dann Susanne Baer bekommen hat, das wäre noch eine interessante Möglichkeit gewesen. […] Ich hätte mit meinem Zick-zack-Lebenslauf ohnehin an keiner rechtswissenschaftlichen Fakultät auf eine klassische Jura-Professur eine Chance gehabt.

Hier gibt’s noch ein Interview.

Schwer einzuschätzen. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass die und Baer sich nicht kennen, aber welches Verhältnis die haben, ist daraus nicht zu entnehmen.

Aber im „Gutachten” heißt es:

Wir danken Prof. Dr. Konstanze Plett für die wissenschaftliche Beratung sowie Dr. Laura Adamietz und Katharina Bager für den fortlaufenden fachlichen Austausch.

Eine Verbindung zum Frauenministerium und zu Manuela Schwesig hat sie also nachweislich.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Kommen wir mal zum Hauptpunkt, diesem „Gutachten”, das sich für eine „Studie” hält.
Gutachten des „Deutschen Institut für Menschenrechte”

Was steht da auf der Titelseite?

Gutachten Geschlechtervielfalt im Recht

Status quo und Entwicklung von Regelungs­modellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt
Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe
Inter­ & Transsexualität – Band 8

Interministerielle Arbeitsgruppe?

Auf Seite 3 ein Vorwort von Manuela Schwesig. Daran beteiligt diverse Leute aus dieser Verfassungsbeschwerdesache.

Und: Das ganze Ding dreht sich um das Personenstandsgesetz. Also direkt das Gutachten zur Verfassungsbeschwerde. Erstellt von einer internministeriellen Arbeitsgruppe. Stand Januar 2017.

Auf Seite 39 gibt es die Fußnote 84, in der es heißt

Verfassungsbeschwerde anhängig www.dritte-option.de; a.A. Gössl, Susanne (2016b): Intersexuelle Menschen und ihre personenstandsrechtliche Erfassung, in: Neue Zeitschrift für Familienrecht 2016, 1122 ff.; bereits Gössl, Susanne (2015): Die Eintragung im Geburtenregister als „inter“ oder „divers“, in: StAZ Das Standesamt Nummer 6/2015, S. 171–174; kritisch zum BGH-Urteil: Theilen, Jens (2016): Intersexualität bleibt unsichtbar: Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Intersexualität im Personenstandsrecht, in: Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht, 09.08.2016.

Da wundert man sich doch. So ein kleines armes Würschtl von überschaubarem akademischem Eindruck wird als Kläger und Verfassungsbeschwerdeführer präsentiert, während da eine ganze „interministeriale Arbeitsgruppe” tagte und darüber Gutachten (es ist kein Gutachten, es ist einfach Prosa) schrieb? Wer soll das glauben? Zumal in der Verfassungsgerichtsentscheidung explizit auf die nicht erfüllte Koalitionsvereinbarung abgehoben wird, wonach das Thema zu klären wäre, aber nicht geklärt wurde. Und so Ende 2016 war die SPD ja schon mal in einem Tal der Tränen, also nicht zu Optimismus aufgelegt.

Hat Schwesig die Sache eingefädelt, um hintenrum über das Verfassungsgericht und Baer einzufädeln, was in der Koalition nicht durchsetzbar war?

Thematisch war bei Baer zu erwarten, dass man da offene Türen einrennt, aber auch so rein korruptiv war Baer dazu quasi verpflichtet, denn sie hatte ja ihre ganze Professur und die Millionen dazu vom Familienministerium bekommen, um eine Tarnprofessur aufzubauen und heimlich für das BMFSFJ zu arbeiten, die große Geldwäsche, denn normalerweise hätte die SPD sowas selbst bezahlen müssen. Illegale Parteienfinanzierung. Und Baer damit erpressbar, zumal sie ja auch noch das höhere Richterinnengehalt der Schiebung bei der Richterwahl und damit der SPD und den Grünen zu verdanken hat.

Die Frage ist, wer dieses „Deutsche Institut für Menschenrechte” ist. Wieder mal undurchsichtig, wieder mal so eine Lobbyorganisation in Berlin. Bei Wikipedia heißt es:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist ein gemeinnütziger Verein in Berlin, der die Einhaltung der Menschenrechte überwacht und fördert. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch den Bundestag; für einzelne Projekte werden auch Drittmittel eingeworben.

Der Bundestag unterhält im Umweg über das Privatrecht so ein Institut?

Moment mal… hatte ich da nicht… tatsächlich, über die habe ich 2014 einen Blogartikel geschrieben„Die Märchen der Verfassungsrichter”. Als hätte ich es geahnt:

Ein obskurer Verein namens „Deutsches Institut für Menschenrechte“ hatte ein Interview mit Susanne Baer gemacht und auf seine Webseite gepackt.

Sie diskutieren darüber, wie man die Zugangsschranken zum Recht vor Gericht abbauen könne.

Susanne Baer log und heuchelte da, dass eigentlich die Kamera hätte platzen müssen. Sie hat meine und – wie ich inzwischen erfahren habe, auch andere, etwa die eines Vaters in Sachen Kindeswohl seiner Kinder – einfach kommentarlos weggeworfen hat.

Und dann stellt Baer sich dahin und lügt – wie auch bei ihrer Rede an einer Uni in den USA – dreist in die Kamera:

Susanne Baer: Das Bundesverfassungsgericht hat ja eine sehr spezielle Aufgabe im deutschen Rechtsstaat, weil es als spezialisiertes Gericht sozusagen die Leitplanken sichert, das Untermaß, sozusagen die Basics der Gerechtigkeit und damit auch der Rechtsdurchsetzung. Und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht eine ganz langjährige Rechtsprechung, eine ganz entschiedene Rechtsprechung, die auch Gerichte – denn das ist unsere Aufgabe – auch Gerichte daran erinnert, dass Hürden beim Zugang vor Gericht abgebaut werden müssen. Das Verfassungsgericht muss selten intervenieren. Der Rechtsstaat funktioniert sehr gut, aber es gibt doch immer mal wieder Fälle, wo ein Strafgericht oder ein Arbeitsgericht oder ein Zivilgericht oder auch ein Verwaltungsgericht nicht gut zugehört hat, wo es ein bissel schnell geurteilt hat. Die sind auch sehr unter Zeitdruck, insofern passiert so was, aber in einem Rechtsstaat ist das nicht tolerabel. Das heißt, das Verfassungsgericht sagt, es ist Teil der Grund- und Menschenrechte nicht nur, dich zu schützen in deiner Meinungsfreiheit und als Presse und so weiter, sondern dich zu schützen in dem, was du vor Gericht verhandelt sehen willst. Ob das Erfolg hat, ist eine zweite Frage, aber jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht darauf, ein Grund- und Menschenrecht darauf, gehört zu werden, vor einer Institution, die unparteiisch darüber urteilt, was da als Unrecht empfunden worden ist, unabhängig davon, was dabei rauskommt, aber dieser „your day in court“, dieses eine, die eine faire Anhörung in diesem Forum, das ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Und da hat das Verfassungsgericht eine ganz lange Linie der Rechtsprechung.

Rotzfrech und dreist gelogen. Denn das tut sie ja nicht. Das Recht gesteht sie ja nur denen zu, die Frau, trans oder inter oder sowas ist, LBQX? oder sowas, aber so normalen weißen heterosexuellen Männern wie mir oder besagtem Vater gibt sie sowas nicht, das wandert in die Tonne.

Bewertung

Das ist ein einziger, großer, korrupter, verlogener, intriganter, ideologischer Sumpf, und das Bundesverfassungsgericht mittendrin.

Das ist eine – demokratisch weder legitimierte noch überprüfte – Clique, die das alles unter sich ausmacht und auskungelt und sich in eigenem Interesse mit Gefälligkeitsgutachten und Steuergeldern versorgt. Kritik, Gegenmeinungen und so weiter tauchen da überhaupt nicht auf.

Eine Trennung, etwa die Gewaltenteilung oder eine Trennung zwischen Gericht und Partei, findet da überhaupt nicht mehr statt. Die sind Richter in eigener Sache, Baer urteilt über Dinge, die sie zuvor dem BMFSFJ als getarnte Beraterin selbst eingepflanzt hat, die Verfassungsbeschwerde wird von ihrer eigenen Vertretung – vermutlich an ihrem Institut und von ihren Mitarbeitern, womöglich sogar von ihr selbst – geschrieben, die kennen sich alle, alle sind sich einig, und als Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr aufzuheben und auf alle Ewigkeit bindend.

Ob das inhaltlich Sinn ergibt und überhaupt irgendwie begründet oder zulässig ist, das interessiert überhaupt niemanden mehr.

Man kann es nicht mehr anders sagen: Ein korruptes Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan putscht gegen Demokratie und Regierung. Übernimmt einfach deren Funktion und holt nach Gutdünken deren Koalitionsvereinbarungen im Interesse der SPD nach.

Und Presse und Fernsehen? Kein Wort der Kritik, brav und gehorsam singen sie alle wie bestellt und sofort das Jubellied, dass das Bundesverfassungsgericht das dritte Geschlecht eingeführt habe.

Querverbindungen, wer dahintersteckt? Kein Wort.

Stattdessen präsentieren sie uns da so eine verwirrte und überforderte Vanja, die da irgendwas unzusammenhängendes ins Mikrofon stammelt.

Offene Fragen?

Allerdings. Jede Menge. Alles zu mir, was Ihr noch findet.

Eine ganz zentrale Frage wäre, wer die „wissenschaftlichen Mitarbeiter” Baers am Bundesverfassungsgericht sind. Das halten die nämlich streng geheim. Die werden wissen, warum.

Fortsetzung folgt. Zweifellos. Irgendwann.

Update 1: Ein Leser weist mich auf diesen Artikel auf VK hin. Darin heißt es

Die eng mit Verfassungsrichtx Susanne Baer verbundene https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/humboldt-l.. “Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte” kämpft seit Jahren für die gnostisch-humanitärjuristische Agenda der Aufweichung und Abschaffung aller Kategorien und Unterschiede https://bayernistfrei.com/2017/11/09/drittes-geschlec… Bei ihrem “Thementag Inter*geschlechtlichkeit” am 27. November feiert sie den angekündigten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht als ein Beispiel für “strategische Prozessführung”. Angekündigt hat Prof. Friederike Wapler, die Baer in Berlin vertritt, ihren Sieg bereits am 26. Oktober.

Noch etwas Links findet man in diesem verlinkten Text, dreht sich aber etwas selbstreferenziell im Kreis.

Wenn das so stimmt (woran ich nicht zweifle, weil es exakt in deren Agenda passt, aber der konkrete Nachweis in Form von Schrift oder Zeugen fehlt mir da noch), dann steckt die von Baer selbst gegründete „Humboldt Law Clinic” tief mit drin und jubelt über „stragische Prozessführung”, was erneut darauf hindeutet, dass Baers eigener Laden hinter der Beschwerde steckt, und damit Baer selbst. Das heißt, die Suppe rund um Baer steckt in mehreren Positionen mit drin:

  • Richter
  • Kläger/Antragsteller
  • Sachverständige

Hier taucht auch die Formulierung im Präsens auf, dass Wapler Baer vertrete. Das wäre noch interessant herauszufinden, ob sie das auch nach dem WS 15/16 weiter getan hat oder noch tut.

Wenn die nämlich dann auch schon vorher wussten, was da herauskommt und sich des Sieges gerühmt haben, deutet das auf Verbindungen zu Baer hin, weil das Bundesverfassungsgericht ansonsten wasserdicht ist. Allerdings liegt der Beschluss selbst hier schon einige Tage zurück, könnte also auch auf telefonischer Auskunft beruhen, aber dubios ist es allemal, wenn Baers eigener Laden über die „strategische Prozessführung” jubelt.

„Strategisch” heißt, dass es nicht um den Einzelfall geht, sondern – wie von Richter und Ex-Verfassungsgerichtsmiteiter Ulf Buermeyer und Nora Markard unter freiheitsrechte.org betrieben – die passenden Kläger systematisch beschafft und geerntet werden.

Nachtrag 2: Es zeigt dann geradlienige Verbindungen von Baers Laden und dem Bundesfamilienministerium zur radikalen Antifa als „Erntehelfer”.

Das passt genau zum Thema G20-Randale, denn da gab es ja auch schon Hinweise, dass die Ausschreitungen und Gewaltausbrüche vorher an den Universitäten in Hamburg und Berlin vorbereitet wurden, in direkter Nähe der Gender Studies.

Erkenntnis 3: Bemerkenswert daran ist, dass ja neulich schon über einen amerikanischen Top-Journalisten publiziert wurde, dass bei den G20-Randalen die amerikanische Antifa beteiligt gewesen sei und sich bei deren Beobachtung gezeigt habe, dass die mit Leuten des Islamischen Staates dort konferierten.

Insofern bekommt es einen ganz seltsamen Geschmack, wenn es in Berlin so aussieht, als ob die Polizei durch kriminelle arabische Clans unterwandert wird und dahinter Margarete Koppers steckt, zukünftige Generalstaatsanwältin. Die ist nicht nur lesbisch und damit zweifelsohne Teil des Berliner Justizlesbensumpfes, sondern – Brüller – ehemalige Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht.

So zeigen sich dann geschlossene Kreise und Zusammenhänge.