Die Hetzmaschinerie von ARD und ZDF
Zur weiteren Meinungsbildung über Medien.
Schöner Artikel auf Telepolis: “Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze”
Juristen warnen vor neopuritanischer Hexenjagd
Am Montag kritisierte der bekannte Medienrechtsanwalt Christian Schertz im Deutschlandfunk, vieles, was derzeit unter dem hashtag #Metoo passiere, sei “eindeutig rechtswidrig”. “Der Rechtsstaat”, so Schertz, sage:
Wenn dir jemand etwas angetan hat, dann gibt es dafür die Institutionen. Das [sind] die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Da kannst du hingehen und deine Strafanzeige stellen. Und dann wird diesbezüglich geprüft und ein Ermittlungsverfahren bei einem Anfangsverdacht eingeleitet. Jeden zu nennen, dort ist das und jenes passiert – das ist, ich kann es nicht ändern, es ist rechtswidrig. Insofern sind die Folgen für den, dem das vorgeworfen wird, schon erheblich und eigentlich auch lebenslaufvernichtend, muss man ganz klar sagen.
Das passt genau.
Ins gleiche Horn stößt der Hoeren:
Das änderte sich, nachdem sich gestern auch der Münsteraner Medienrechtsprofessor Thomas Hoeren äußerte: “Die derzeitige Hetzjagd von Prominenten” erfolgt auch seinem Urteil nach “unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze”: “Man kann”, so der renommierte Rechtswissenschaftler, “nur hoffen, dass das Thema wieder in sachliche Bahnen kommt”, weil sonst eine “unkontrollierte Verdachtsaktion mit Diffamierungen” drohe, “die der McCarthy-Ära entsprechen”.
Wobei mir da erst mal einfällt, dass der es gerade nötig hat, das Maul aufzureißen, der hatte jahrelang in seinem Skript zum Internet-Recht wegen der Sache mit der E-Mail-Sperre den Verleumdungssenf der Uni Karlsruhe drin. Der sollte sich vielleicht erst mal an die eigene Nase packen. Aber hier hat er ja in der Sache recht.
Auch Jenny Lederer vom Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins wies auf die “besorgniserregenden Ausmaße” hin, die die Debatte inzwischen angenommen hat. Sie befürchtet ebenfalls “nicht wiedergutzumachende Schäden” und “existenzvernichtende Folgen […], ohne dass die Vorwürfe geklärt wären”. Und auch sie weist darauf hin, dass es “für die Aufklärung von möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen […] einen Strafprozess, mit seinen verfahrens- und verfassungsrechtlichen Garantien [wie dem] Zweifelsgrundsatz” gibt, während die “öffentliche Vorverurteilung” kaum eine “faire Verteidigungsmöglichkeit” lässt, denn “das Urteil scheint schon gesprochen”.
Wie wichtig geregelte Verfahren sind, zeigte gestern ein Urteil des Amtsgerichts Duisburg gegen eine 19-Jährige, die eine Vergewaltigung erfunden hatte, um einen “Seitensprung” zu vertuschen. Das ihre Behauptung nicht stimmte (wie die Angeklagte schließlich selbst zugab), hatten die Ermittler bei der Auswertung der Chat-Nachrichten zwischen ihr und dem von ihr Beschuldigten herausgefunden. “Der Fall Kachelmann”, so die Jugendrichterin zu ihr, “sollte doch hinreichend deutlich gemacht haben, dass so etwas Leben zerstören kann”.
Nur: Was stört das die gewerblichen Hetzer wie die Nachrichtenredaktionen, Anne Will oder die heute show? Die heute show kommt mir schon lange wie der schwarze Kanal von Karl-Eduard von Schnitzler vor. Sie benennen im Artikel zwar nicht explizit ARD und ZDF, aber ARD und ZDF sind das ja, die da hetzen und diffamieren bis zum geht-nicht-mehr. Die sind doch von übelster Bösartigkeit.
Und dann kommen die und beschweren sich, dass ihnen keiner mehr traut.