Die juristische Ungleichbehandlung
und woran sie scheitert.
Ich habt doch sicherlich mitbekommen, dass es in den Medien gerade wegen der Altersfeststellung von (angeblich) minderjährigen Flüchtlingen heiß her geht. Interessenverbände pro Flüchtlinge wollen das verbieten (warum eigentlich?), andere sagen, dass ein gutes Drittel der angeblich Minderjährigen in Wirklichkeit deutlich älter sei. Was letztlich bedeutet, dass der Anteil noch viel höher wäre, denn dabei zählt man ja auch die mit, die ganz sicher minderjährig sind, etwa Kinder unter 12. Wenn auf alle bezogen der Anteil bei einem Drittel läge, wäre der Anteil unter denen im betrugstauglichen Alter natürlich deutlich höher. Ein bei den Grünen unbeliebter Grünenpolitiker hatte schon die Beweislastumkehr ins Spiel gebracht.
Ein Leser wies mich darauf hin, dass in den Berichten über Mörder und Attentäter – etwa Anis Amri – verblüffend häufig der Geburtstag 1.1. auftauche, der meines Wissens immer verwendet wird, wenn man nur das Jahr kennt (deshalb die Häufung), was aber dann auch heißt, dass es keinen Nachweis gibt und die einfach irgendwas angeben.
Der zentrale Knackpunkt ist aber:
Die Juristen (und der Gesetzgeber, und da sind ja viele Abgeordnete ohne Sachkunde drunter) binden gerne Rechtsfolgen an die Minderjährigkeit. Vormundschaft, Familiennachzug, man kann nicht abgeschoben werden, erleichtertes Strafrecht, geringere Strafen, Förderungen, Hilfe vom Jugendamt und so weiter und so fort.
Was sie nicht sagen: Wie man es feststellen soll.
Man baut erhebliche rechtliche Unterschiede, aber gibt überhaupt nicht zu erkennen, nach welchen Kriterien die unterschiedliche Behandlung eintreten soll.
Kommt Euch das nicht bekannt vor?
Frauenquote.
Es gibt jede Menge Regeln, Gesetze, Frauenstatute, Fördermaßnahmen, Frauenprofessuren, bei denen Frauen drastisch bevorzugt werden. Aber in keinem (mir bekannten) Fall steht dabei, was eigentlich eine „Frau” sein soll (wird ja heute alles bestritten), woran das festzustellen wäre.
Das soll dann irgendwie vom Himmel fallen.
Einerseits sagen sie, Frauen und zwei Geschlechter gäbe es gar nicht, man könne sein Geschlecht auch ändern, und dann kommen sie mit Vorteilen nur für Frauen. Und dann unterstellen sie, dass sich das in der Praxis dann irgendwie ergibt oder den Gerichten dazu etwas einfällt.
Das Problem ist: „Frau” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Volljährigkeit ist nur ein scheinbar bestimmter Rechtsbegriff. Nach § 2 BGB tritt sie mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Wie man das feststellt, steht nicht dabei. Zwar haben wir ein Personenstandsrecht, aber was mit Leuten passiert, die außerhalb dieses Rechts geboren sind, ist bisher nicht geklärt.
Ich weiß von einem Fall, in dem ein Deutscher eine Malayin in Deutschland heiraten wollte, und das ging nicht. Weil man um das Aufgebot zu bestellen und den Standesamtstermin zu machen auch die jeweiligen Eltern und ihr Geburtsdatum angeben musste. Leider wusste der Vater der Braut sein Geburtsdatum nicht. Nicht weil er dumm wäre, sondern weil man das dort zur Zeit seiner Geburt einfach nicht für wichtig gehalten und nirgends erfasst hat, und dessen Eltern (also die Großeltern der Frau) auch nur gering alphabetisiert waren und mit Kalendern nichts am Hut hatten. Der Vater in Malaysia wusste ganz einfach nicht, wann er geboren war, war auch noch nie danach gefragt worden, und weil er ehrlich war und nicht log, sagte er das auch so. Das war aber dem deutschen Standesamt nicht zugänglich, da musste ein Geburtsdatum her. Also gab das Paar einfach irgendein Phantasiedatum an und sagte, das habe die Familie so mitgeteilt, und alles war gut. Eine falsche Angabe störte sie nicht, aber die ehrliche Angabe „wissen wir nicht” akzeptierte das deutsche Recht nicht.
Letztlich müsste man alle diese Vorteile – ob für Frauen oder minderjährige Flüchtlinge – wegen mangelnder Bestimmtheit der Gesetze streichen.