Ansichten eines Informatikers

Geistige Rollstuhlrampen II: Deutsches Patent- und Markenamt

Hadmut
23.1.2018 0:47

Frauenförderung ist lächerlich. Verfassungswidrig. Kriminell.

Also wenn das stimmt, was ich so lese, ist halt nicht so öffentlich und nicht zu verlinken, dann haben die beim Deutschen Patent- und Markenamt auch nicht mehr alle Kirschen auf der Torte.

Sie grämt dort, dass im Bereich Patentprüfung ein hoher Männeranteil arbeite. Was Wunder, da braucht man Ingenieurswissen und kommt mit Soziologie, Gendergeschwafel und Literaturwissenschaft nicht so weit. Die Einstellungsvoraussetzungen sind eine technische Hochschulausbildung und Berufspraxis. Da haben Frauen nunmal schlechte Karten mit ihren Studien- und Berufspräferenzen. Aber vielleicht wollen sie ja auch gar nicht. Eine antigenderistische Feministin sagte mir gerade, dass sie sich für emanzipiert hält und es ihr deshalb auf den Sack geht, sich von Genderisten sagen zu lassen, dass sie sich am Ideal des Mannes zu orientieren habe und nicht tun und vor allem lassen könnte, was sie will.

Deshalb will man am Patent- und Markenamt jetzt mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums – Maas 😀 – Frauen reinhieven.

Wie macht man das?

Man passt die Mitarbeiterbeurteilung entsprechend an.

Denn bei Einstellung und Beförderung soll die Frau bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Also sorgt man dafür, dass sie hinreichend gleich ist. Indem man Noten nach Kontingent vergiebt und Frauen eine Teilhabe an guten Noten gewährt.

Die Logik ist: Noten werden nach Kontingent und Geschlechterquote verteilt und dann werden Frauen bei „gleicher Eignung” (also gleichen Noten) bevorzugt.

Dazu gibt es einen „Gleichstellungsplan” vom 1.1. bis 31.12.2019. Die wissen also vorher schon, was bei Bewerbungen herauskommt und wer der Beste ist, weil das für 4 Jahre im voraus in der Planwirtschaft so festgelegt ist. Gemacht von der Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer.

Die Erreichung eines Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern ist ein herausforderndes Ziel, das uns auch über die Geltungsdauer dieses Gleichstellungsplans hinaus noch begleiten wird. […]

Die Erreichung dieser Ziele unterstützen wir mit folgenden Maßnahmen:

  • […]
  • Bei der Verteilung der Sonderaufgaben achten wir darauf, dass Mitarbeiterinnen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt Gelegenheit erhalten, solche Aufträge zu übernehmen und sich damit für zukünftige Führungsaufgaben zu empfehlen. Auch hier gilt, dass bei gleicher Qualifikation den Bewerberinnen solange der Vorzug zu geben ist, bis eine Unterrepräsentanz im Bereich der Führungskräfte nicht mehr vorliegt.
  • Darüber hinaus richten wir unser Augenmerk bei den Beurteilungsrunden auf eine geschlechterproportionale Verteilung der Noten, denn die Beurteilungsnoten sind zunächst Grundlage für eine Beförderung und dann der Schlüssel für den Aufstieg in Führungspositionen.
  • […]

Das heißt, dass es auf Leistung nicht mehr ankommt. Frauen wird nach Wirtschaftsplan ein Kontingent, eine „Teilhabe” zugewiesen, und die wird ihnen zwangsweise zugewiesen, völlig leistungsunabhängig. Frauen bekommen ihr Kontingent, ihre Teilhabe an guten Noten – „geschlechterproportionale Verteilung der Noten” und werden dann auf Grundlage dieser Noten „bei gleicher Eignung” bevorzugt befördert.

Das ist erstens verfassungswidrig, denn das sind öffentliche Ämter nach Art. 33 Abs. II GG, für die der Zugang allen nach und nur nach der Kriterientrias der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung freisteht, und die wird hier systematisch gebrochen. Ämter werden politisch vergeben und das ist ausdrücklich verboten.

Zweitens ist es kriminell, denn sowas nennt man Ämterpatronage und Nepotismus, das ist Untreue und gehört zu den Korruptionsstraftaten.

Und dieser Laden ist dem Bundesjustizministerium unterstellt, also Heiko Maas. Das ist der, der sich immer als Hüter der Verfassung ausgibt. Einfach nur kriminell und verfassungsbrüchig.

Aber mal von der Besetzung ganz abgesehen – wer glaubt eigentlich, dass dieser Saftladen von Patent- und Markenamt bei der Vergabe von Marken und Patenten noch objektiv und mit gleichen Maßstäben entscheidet? Wenn man das liest ist es ja auch nicht mehr weit bis zur Frauenquote bei Patenten. Das heißt ja dann auch, dass bei Frauen niedrigere Maßstäbe bei Patentanträgen angelegt und Männer ausgebremst werden, bis Patente – „Teilhabe” – „geschlechterproportional” verteilt werden. Also auch Männern Patente wie hier Beförderungen verweigert werden.

Beides, die unterschiedlichen Bewertungen und die praktisch zwingend folgende Bevorzugung bei Marken und Patenten sind auch ein frontaler Bruch des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz.

Bisher mussten Männer wegen der Frauenbevorzugung schon so drastisch besser sein, dass man eine Leistungsgleichheit nicht mehr fingieren kann. Also verteilen sie jetzt die Noten „proportional”, damit die Leistungsgleichheit einfach vorgegeben ist.

Meines Erachtens geht das dann auch schon in die Falschbeurkundung im Amt, weil die Mitarbeiter hier ja direkt aufgefordert werden, Noten falsch zu vergeben. Da steht ja, dass Noten nicht nach Leistung, sondern nach Kontingent zu vergeben sind, Männer also schlechter und Frauen besser zu bewerten sind als ihre Leistungen.

Wie gesagt: Untersteht dem Hause Maas.