Ansichten eines Informatikers

Maas-Land: Verjährungsfrist bis zu 52 Jahre

Hadmut
25.1.2018 20:51

Interessanter Hinweis zur Degeneration des Rechtsstaates unter Heiko Maas.

In Bezug auf die aktuelle Dieter-Wedel-Treibjagd (Man könnte meinen, sie haben aus der Causa Kachelmann so gar nichts gelernt, und ich hoffe ja sehr, dass das Ding massiv platzt und die Glaubwürdigkeit der Medien dann ganz am Ende ist) weist mich ein Leser auf einen bemerkenswerten Artikel aus dem Lawblog von Udo Vetter hin:

Der nämlich erklärt, dass Heiko Maas die Verjährungsfristen für Sexualdelikte faktisch bis zu abgeschafft hat.

Seit 2015 gilt die Regelung, wonach die Verjährung bei den weitaus meisten Sexualstraftaten frühestens ab Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Ab dann läuft die normale Verjährung, die je nach Schwere der Tat zwischen 10 und 20 Jahre beträgt. Diese Verjährungsfrist kann sich durch diverse Unterbrechungsmaßnahmen (z.B. die erste Vernehmung des Beschuldigten, Anklageerhebung etc.) verlängern – und zwar jeweils bis zum Doppelten. Die maximale Verjährungsfrist beträgt in solchen Fällen 40 (!) Jahre.

Fängt aber auch erst mit 30 an. Deshalb:

Schwere Sexualdelikte können daher frühstens mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, wobei sich die Frist durch Unterbrechungshandlungen sogar bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres des Opfers verlängern kann.

Das heißt, dass – würde sich einer an einem Kind zu schaffen machen – die Verjährungszeit bis zu 70 Jahre betragen kann. Totschlag dagegen verjährt bereits nach 20 Jahren. Faktisch werden schwere Sexualstraftaten damit einem Mord fast gleichgestellt, denn der verjährt gar nicht, was aber im Extremfall auf das gleiche hinausläuft. War ein Täter bei der Begehung 20 Jahre alt, könnte der mit 90 noch angeklagt werden.

Ich halte das für äußerst absurd.

Denn ich hatte ja schon diverse Blog-Artikel dazu, dass Frauen einen Sexualvorgang in verschiedenen Phasen der Periode völlig unterschiedlich behandeln, und es ist auch bekannt und nachgewiesen, dass Erinnerungen nicht konstant sind, sondern sich mit jedem Abruf verändern, weil sie bei jeder Verarbeitung im Gehirn quasi überschrieben werden. Die Erinnerung gleicht sich also immer mehr der Vorstellung an, bis man schließlich fest glaubt, sich an das erinnern zu können, was man sich nur gerne vorgestellt hätte.

Schon der Beweiswert einer Zeugenaussage einer Betroffenen muss da schon sehr, sehr reduziert und relativiert werden. Vor allem dann, wenn die nach Jahrzehnten damit ankommen. Denn das heißt ja, dass sie traumatisiert sind oder sich fühlen, und gerade dann ist die Zeugenaussage gar nicht verlässlich.

Ein anderer Punkt ist, dass das Verfahren auch extrem unfair ist, weil – und das sieht man ja gerade bei Wedel – Entlastungszeugen verstorben und entlastende Akten vernichtet wurden. Das hat ja mit einem fairen Verfahren und rechtlichem Gehör nichts mehr zu tun, wenn einem von vornherein die Möglichkeit genommen wird, sich zu einem Vorgang überhaupt noch zu äußern oder Beweise vorzuführen. Man wird sich an viele entlastende Dinge nicht mehr erinnern können. Vielleicht war man ja an dem Tag ganz woanders. Wer hat schon noch seinen Terminkalender von vor 50 Jahren? Wer weiß schon noch, dass er an diesem Abend vielleicht bei Freunden zum Essen war? Wer weiß überhaupt noch, was an irgendeinem Abend vor 30, 40, 50 Jahren war?

Das ist doch Wahnsinn.

Wer hat sowas demokratisch legitimiert? Was hat sowas noch mit demokratischen Wahlen zu tun?

Geht es da nur noch darum, die Verurteilten-Beute irgendwie hochzutreiben?

Apropos SPD: Gilt eigentlich „Nein-heißt-Nein” auch für Koalitionen?