Ansichten eines Informatikers

Die große schmutzige Verfassungsgerichtszirkusshow

Hadmut
30.1.2018 21:14

Über das Zusammenwirken von Justiz, Bundesverfassungsgericht und Presse.

Oder: Wie das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht vollends zur Kasperlebude a la „Wetten dass!?” wird. [Nachtrag 2]

Ich bin gerade krank.

Dass ich die letzten Tage gebloggt habe, lag daran, dass ich so starke Hustenanfälle habe, dass ich nicht schlafen kann und kaum hochkomme, und deshalb fast nur noch in einem Kippsessel hänge, meinen Schreibtischstuhl. Gestern ging’s mir richtig besch…, gestern abend war ich drauf und dran, mich ins Krankenhaus einliefern zu lassen. Heute geht’s wieder etwas besser. Deshalb war ich heute den meisten Teil des Tages bei zwei Ärzten.

Bevor ich krank wurde, weiß man ja vorher nicht, hatte ich mich für eine Pressekonferenz am heutigen Tage angemeldet, die über die Mailingliste von Netzwerk Recherche angekündigt worden war. Es geht um die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz, hinter der Netzwerk Recherche, Reporter ohne Grenzen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und andere stecken.

Das hatte mich aus verschiedenen Gründen sehr interessiert. Als BND-Geschädigter natürlich, aber eher nebensächlich. Vor allem, weil da dieser Dr. Ulf Buermeyer dahintersteckt, der Richter am LG Berlin und ehemaliger Mitarbeiter des BVerfG ist, und über den ich in Zusammenhang mit dem Verdacht, dass das Bundesverfassungsgericht sich seine Beschwerdeführer jetzt einfach selbst baut und zusammenkauft, um willkürliche Politik machen zu können, schon berichtet hatte. Und dann natürlich auch in Zusammenhang mit der Domainpfändung, über die ich letzte Woche berichtet hatte, weil ich das dann ganz übel und verlogen finde, wenn die Presse einerseits jammert, wie schlimm das wäre, wenn der BND ihren Verkehr abhört und wie das die Identität und Rechte von Informanten verletzt, sich Journalisten aber untereinander die Domains pfänden und damit effektiv Zugriff auf den Mailverkehr nehmen und den umleiten können.

Oder anders gesagt: Immer, wie’s gerade passt. Denn in dem beschriebenen Fall ging es ja gegen einen Verlag, den man wohl als rechts verortet. Und dann gilt ja wie immer: Für links alle Rechte, gegen Rechts alle Pflichten. Da fragt dann keiner nach Pressefreiheit, Informantenschutz und Kommunikationsschutz der Zusender. Ich wüsste nicht, dass irgendwer diesen Journalisten und seinen Anwalt, die das betrieben haben, deshalb kritisiert hätte. Immer diese Doppelmoral.

Das war heute um 9.30 im ARD Hauptstadtgebäude.

Ich dachte mir, verdammt, da kannst Du nicht hin. Bist krank. Und krank gemeldet.

Andererseits musste ich dann heute doch zu zwei Ärzten, und einer davon ist gerade 150 Meter davon entfernt. Mmmh, dachte ich, probierste es mal. Halbe Stunde reinsetzen müsste gehen. Auerdem sitze ich seit Donnerstag krank zuhause, da fällt einem irgendwann die Decke auf den Kopf. Ich hab denen dann zwar auch ordnetlich was gehustet, aber den richtigen Hustenanfall dann auch erst wieder draußen auf der Straße bekommen. Ich war also dort, habe denen zugehört, sogar mit Mühe eine Frage rausgebracht. Danach war ich beim Arzt, noch bei einem zweiten Arzt, und fand dann in den Dutzenden Zuschriften vom Tag auch eine, in der mir einer vorwarf, ich würde ja schon lange nicht mehr selbst recherchieren oder zu Veranstaltungen gehen, nur noch Meinung und Moral schreiben. Meine Güte. Was soll ich denn noch alles tun? (Die zwei Stunden im Wartezimmer habe ich übrigens neben der äußert gewissenhaften Herstellung einer Urinprobe – Mittelstrahl Spätlese – dazu genutzt, in einem Buch über die Frankfurter Schule und die Kritische Theorie zu lesen und bin mit der Einsicht und dem Verständnis dessen, dass die Soziologie ein enormer Schwindel und Gender eine Ausprägung dieses Schwindelsystems ist, wieder ein großes Stück weiter gekommen. Drei Versuche haben sie heute gebraucht, bis sie beim Blutabnehmen die Vene geeignet getroffen haben. Für meine Verhältnisse ein guter Wert.) Noch mehr als das kann ich nicht leisten. Wem das immer noch nicht genügt, der muss sich eben ein besseres Blog zum Lesen suchen.

Nun war ich also in dieser Veranstaltung.

Und ich dachte, mich haut es aus den Latschen.

Es ging gar nicht mal so sehr um die Sache an sich. Ich hätte erwartet, dass die einem da jetzt die Paragraphen und Plenarprotokolle auseinandernehmen und die Verfassungsbeschwerde erläutern. Nöh. Es hieß lapidar, die könne man sich irgendwo runterladen und durchlesen. (Auf dieser Webseite findet man – ganz unten – die entsprechenden Links auf Beschwerde, Erläuterungen usw.) Sie sagten nur am Rande, dass es an der Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Gesetz fehle (was ich persönlich jetzt für ein ganz schwaches Argument halte, weil die meines Wissens nicht gesetzlich normiert sein muss, sondern im Einzelfall gerichtlich geprüft wird, ob sie stattgefunden hat). Ich habe die Beschwerde noch nicht gelesen, aber wenn ich diese Aussage zum Maßstab nehme, erscheint sie mir verblüffend schwach.

Der Hammer ist, dass die sich da extra Muster-Kläger gesucht haben.

Das ist ja das, was ich schon bei der Entscheidung zum dritten Geschlecht und dem früheren Auftreten Ulf Buermeyers geschrieben hatte, nämlich dass die gerade das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter” abschaffen und ausgehend von den gewünschten politischen Entscheidungen passende Kläger suchen und machen, dazu Geld sammeln und pro Forma möglichst erfolglos durch den Instanzenweg klagen, um die für das Bundesverfassungsgericht nötige Rechtswegserschöpfung vorzuturnen. Sind dann aber auch noch wie hier bei Buermeyer Ex-Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts oder im Falle der 3.-Geschlecht-Entscheidung die Vertretung der Verfassungsrichterin selbst daran beteiligt, und das ganze sogar noch mit dem Hintergrund von Baers Finanziers oder als Verfassungsbeschwerde dem zeitlichen Zusammenhang nach sogar am Institut der berichterstattenden Verfassungsrichterin entstanden, dann stinkt das ganz gewaltig danach, als ob ein außer Kontrolle geratenes Bundesverfassungsgericht sich die Beschwerden einfach selbst macht, um sich selbst zur außerdemokratischen Überregierungsmacht aufzuspielen.

Und dann haben die da reihenweise Journalisten aus Europa zusammengesucht, irgendwelche Prominenten oder andere Journalisten, überwiegend ausländisch, die sich da bereiterklärten, als Kläger zu fungieren und sich irgendwie verletzt zu fühlen. Details müssen sie wohl nicht wissen, das machen alles diese Gesellschaften für sie. Ich kann mir beispielsweise nicht so wirklich vorstellen, dass eine Khadija Ismajilova aus Aserbaidschan ausgerechnet wegen dem BND schlaflose Nächte hat, ohne das BND-Gesetz dann aber besser schläft. Welche Bedeutung es für das Grundrecht hat, dass sie den „alternativen Nobelpreis” bekommen habe, erschließt sich mir nicht.

Und dazu sagte der ganz deutlich, dass „wir” – also nicht die Beschwerdeführer, sondern diese Organisationen, die da auftreten – hinter dieser Beschwerde stehen. Einen davon hatten sie sogar da, ich habe aber dessen Englisch kaum verstanden.

Und ich saß da und dachte mir – anscheinend als einziger im Raum voller Journalisten – das gibt es doch gar nicht. Als ob ich bei Thomas Gottschalk in „Wetten Dass!?” wäre, wo man unterhaltsame Kunststückchen vorführt und dafür prominente Wettpaten bekommt. Die kommen jetzt mit prominenten Verfassungsbeschwerdepaten daher.

Ich bin kein Jurist. Ich habe schon einige Verfassungsbeschwerden geschrieben, noch nie wurde eine angenommen. Aber ich habe – gerade deshalb – einiges an Literatur und Rechtsprechung dazu gelesen. Beispielsweise die Bücher „Christoph Gusy: Die Verfassungsbeschwerde – Voraussetzungen und Verfahren” und „Dieter Dörr: Die Verfassungsbeschwerde in der Prozeßpraxis” habe ich, obgleich inzwischen uralt, noch im Regal. Und ich halte sowas für unzulässig und für Prozessbetrug.

Zwar ist grundsätzlich jeder Grundrechtsträger, auch Ausländer, prozesstauglich und -befugt, aber die Angaben zur Verfassungsbeschwerde sind Pflichtangaben und müssen als solche wahrheitsgemäß sein. Es ist nicht so, dass die Verfassungsbeschwerde auch namenlos funktioniert und keinen Schaden daran nimmt, wenn irgendein Promi seinen Servus druntersetzt, um das Ding wertvoll zu machen. Wer bewusst falsche Angaben bezüglich der Parteien macht, der erhebt eine unzulässige Verfassungsbeschwerde. Gilt übrigens auch bei normalen Gerichtsverfahren, und gerade Buermeyer als Richter am Landgericht müsste sowas eigentlich wissen.

Es ist vor allem deshalb übel, weil es der Tarnung eines Prozessbetrugs dient.

Inhalt einer Verfassungsbeschwerde muss nämlich unter anderem mindestens die formale Behauptung sein, überhaupt in einem Grundrecht verletzt zu sein. Ob das dann so ist und was daraus folgt, prüft das Gericht. Aber es ist eine formale Voraussetzung, dass man vorträgt, verletzt zu sein, denn das sagt der Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG:

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: […]

4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Man kann also nicht einfach sagen, dass einem das Gesetz einfach nicht gefällt, man muss irgendwie darlegen, warum man davon tatsächlich oder zumindest mit gewisser Wahrscheinlichkeit verletzt ist. Und das sind die, die heute sagten, dass sie hinter der Beschwerde stehen, eben nicht. Weil es um Journalismus und weil es um Ausland ging. Also brauchten sie ausländische Journalisten als Strohmänner.

Meines Erachtens ist das Prozessbetrug, weil die, die die Verfassungsbeschwerde mit großem Tam Tam betreiben und dahinter stecken, nicht die sind, die als Beschwerdeführer und Verletzte angegeben sind. Zumal gesagt wurde, dass diese Organisationen die Beschwerdeführer gesucht haben, und nicht etwa die jemanden, der ihnen hilft.

Und das machten die nicht heimlich, sondern vor einem ganzen Saal voller Journalisten – und keiner findet was daran. Keiner sagt was. Und die halten sich immer für die vierte Gewalt, die Retter von Demokratie und Rechtsstaat.

Und damit es auch wirklich außer Zweifel steht, hat Buermeyer später auf eine Zuschauerfrage hin erklärt:

Wir haben es ja schon deutlich gemacht, es ist ausgesprochen schwierig, eine zulässige Verfassungsbeschwerde zu erheben. Deshalb haben wir uns das BND-Gesetz sehr genau angeschaut und haben analysiert, wer besonders plausibel geltend machen kann, von diesem Gesetz betroffen zu sein. Daraus haben wir ein abstraktes Profil abgeleitet, wie ein Kläger oder eine Klägerin arbeiten muss, wie er oder sie leben muss, wie die Umstände sein müssen, um den Finger in die Wunde zu legen, und warum das BND-Gesetz ihn oder sie in den Grundrechten beeinträchtigt.

Und mit diesem abstrakten Profil sind wir dann hier in der GFF [Wort nicht genau verstanden], insbesondere die Partnerorganisationen der GFF auf die Suche gegangen und haben, denke ich, sehr überzeugende Journalistinnen und Journalisten gefunden, die eben genau geltend machen können, dass diese [Wort nicht verstanden] ihre Anstrengungen und den Gegenstand ihrer Arbeit so massiv beeinträchtigt.

Das heißt, da geht es nicht darum, ob man sich durch das Gesetz in seinen Grundrechten verletzt fühlt.

Da geht es darum, dass man das Gesetz aus politischen Gründen weg haben und Politik machen will, und dann kommt ein Richter des Landgerichts Berlin und ehemaliger Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, und betreibt reine regelrechte weltweite Rasterfahndung bis Aserbaidschan und Mexiko, um Leute zu finden, die in das Suchraster passen und die sich als Sich-verletzt-Fühlende ausgeben könnten.

Es geht gar nicht mehr um die Frage, ob das Leute in ihren Grundrechten verletzt, es geht nur noch darum, ob man weltweit irgendwen finden könnte, den man pro Forma als Verletzen ausgeben kann, nein, nicht mal das, pro Forma als Kläger angeben kann.

Das kam aber noch derber.

Das Abschiedsspiel

Ich war eigentlich schon an dem Punkt, an dem ich dachte, sowas gibt’s doch gar nicht. Etwas später legte der noch ein dickeres Ding drauf.

Zunächst fragte jemand, wie der Stand der Verfassungsbeschwerde ist und bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Sie mussten sie wegen der Frist bereits letztes Jahr einreichen, haben sie aber erst jetzt öffentlich bekannt gemacht, weil es in der Vorweihnachtszeit schwierig gewesen wäre, genug Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Ein paar Minuten später ging es um die Wichtigkeit der Entscheidung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet ja intensiv auch mit Bürgerrechtsorganisationen in den Vereinigten Staaten zusammen, und auch da wird diese Klage mit sehr großem Interesse betrachtet, weil – wie Sie vielleicht mitbekommen haben – die Reformbemühungen in den Vereinigten Staaten weitgehend gescheitert sind. Die Massenüberwachung des Internet durch die NSA wird – bislang jedenfalls – fortgesetzt. Es gibt dazu dann keine wirksamen Begrenzungen. Und deswegen erhoffen sich natürlich viele Menschen in den Vereinigten Staaten auch eine Leuchtturmwirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Deshalb ist da die internationale Aufmerksamkeit sehr groß. Und ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht hier die einmalige Chance hat, die Bedeutung der vertraulichen Kommunikation auch im Internet-Zeitalter zu unterstreichen.

Und nachdem weit später noch ein andere nach dem Stand fragte, die Auskunft, dass man lediglich ein Aktenzeichen bekommen habe, aber noch keine offizielle Reaktion, was so schnell natürlich auch nicht zu erwarten sei. Man sei aber optimistisch, was die Zulässigkeit angehe, weil man die Kläger und Klägerinnen ganz gezielt ausgesucht habe. Und jetzt der Brüller:

Zum zeitlichen Ablauf kann man da wenig sagen. Allerdings ist es so, dass der zuständige Verfassungsrichter Professor Masing nur noch relativ kurz im Amt ist. Und ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass er großes Interesse hat, das Verfahren dann auch in seiner Amtszeit abschließen. Insofern ist es immer ganz schwer mit Prognosen in Karlsruhe, aber auch da glauben wir, dass es eher nicht so lange dauern wird, wie zum Beispiel das [Wort-Nicht-Verstanden]-Gesetz.

Anmerkung dazu: Masing ist seit April 2008 Verfassungsrichter, also nur noch für etwas mehr als 2 Jahre.

Ist das ganze Ding ein abgekartetes Spiel?

Geht da der Ex-Verfassungsgerichtsmitarbeiter Buermeyer (war der vielleicht sogar bei Masing?) auf die Suche, um – so ähnlich wie beim 3. Geschlecht für Baer – dem Bundesverfassungsgericht die passenden Kläger zuzuspielen, damit die entscheiden können, was die schon immer mal entscheiden wollten?

Ist das so ähnlich wie bei Sportlern, dass die zum Abschluss so ein Abschiedsspiel bekommen, bei dem sie Tore schießen dürfen?

Das stinkt doch alles gewaltig danach, dass man da eine ganz große international-journalistische Granate für Masing baut und die Kläger und das alles darumherum nicht nur konstruiert, sondern im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts konstruiert.

Der Rechtsstaat und die Presse

Eine Aussage von Buermeyer:

Denn das BND-Gesetz erlaubt Eingriffe, die bis zu den Enthüllungen von Edward Snowden wohl niemand in einem Rechtsstaat für möglich gehalten hat.

Da brauche ich nicht Snowden.

Das Bundesverfassungsgericht selbst betreibt Manipulationen, die ich in einem Rechtsstaat nicht für möglich gehalten hätte.

Heute wurde so richtig plastisch sichtbar, warum die Presse sich strikt weigert, über die Machenschaften rund um das Bundesverfassungsgericht zu berichten. Sie stecken selbst tief mit drin. Jeder auch nur halbwegs seriöse Journalist hätte heute empört dazwischenrufen müssen, dass das doch eine Farce sei, wenn sie erst Profile erstellen um dann damit optimale Grundrechtsverletze zu suchen.

Es gab keine.

Es gab da keine seriösen Journalisten.

Mir konnte übrigens dort niemand erklären, wieso eigentlich solche privatrechtlichen Lobbyorganisationen für ihre Pressekonferenz ein aus öffentlich-rechtlichen Fernsehgebühren bezahltes Gebäude (Träger sind die ARD-Sender, denn die ARD selbst ist ja nicht rechtsfähig, was mir dort auch bestätigt wurde) nutzen können. Sowas wird also auch noch aus unseren Fernsehgebühren subventioniert.

Worauf es ankommt

Das muss man sich mal klarmachen: Einer Aserbaidschanerin und einem Mexikaner misst man für Verfassungsbeschwerden höhere Chancen zu, vom Bundesverfassungsgericht vor dem BND geschützt zu werden, als mir.

In meinem Fall hat sich niemand für den BND oder die Vertraulichkeit von Kommunikation interessiert.

Jetzt aber, mit irgendwelchen gecastetet Import-Grundrechtsverletzten, da soll es gehen. Weil es gerade eine Gelegenheit gibt, bei der das Bundesverfassungsgericht sich international wichtig machen und der Masing sein großes Abschiedsspiel bekommen kann.

Es spielt vor dem Bundesverfassungsgericht keine Rolle mehr, ob man in Grundrechten verletzt wird.

Es geht nur noch darum, ob es gerade irgendeinem Verfassungsrichter in sein persönliches Portfolio passt.

Es geht nur noch um die Show und sonst um gar nichts mehr.

Nachtrag: Selbstverständlich wird man niemals davon in der Presse lesen, denn kein Journalist wird gegen diese beteiligten Presseverbände antreten.

Nachtrag 2: Obwohl ich ja nun wirklich BND-geschädigt und deshalb BND-kritisch eingestellt bin, halte ich den verfassungsrechtlichen und demokratischen Schaden, den diese Art der Casting-Show verursacht, für weit größer als den möglichen Nutzen.

Ich halte es außerdem für verfahrensrechtlich schlichtweg unzulässig, wenn solche Strohmannkläger nach einem Profil ausgesucht und vorgeschoben werden.

Ich werde da bei der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts nachhaken. Das lasse ich so nicht auf sich beruhen.