Intervention in die politische Willensbildung von Bürgern/innen
Ein Leser will wissen, was ich davon halte.
In Brandenburg gibt es ein Brandenburgisches Institut für Gemeinwesensberatung, laut Impressum in Trägerschaft eines eingetragenen Vereins. Mit einem „mobilen Beratungsteam”. (Das mit dem mobilen Beratungsteam kommt mir irgendwie bekannt vor, hatte ich die nicht vor ein paar Jahren schon mal erwähnt?)
Das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung Demos und mit ihm das Mobile Beratungsteam arbeitet seit 1998 im Auftrag der Landesregierung im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“. Für den Auftrag bindend ist zunächst die Landesverfassung (Art. 7a) sowie das Leitbild des Toleranten Brandenburgs „für eine starke und lebendige Demokratie“ (2006). Dasselbe gilt für die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Institut.
Grundlage für die Intervention in die politische Willensbildung von Bürgern/innen ist der verfassungsrechtliche und juristische Extremismusbegriff.
Die Arbeit des Instituts stellt gemäß ihrer Auftragslage eine Intervention in die politische Willensbildung von Bürger/innen dar und unterliegt als politische Bildung dem Beutelsbacher Konsens.
Auf den Punkt gebracht ist der Ansatz des Mobilen Beratungsteams: Hilfe zur Selbsthilfe für eine demokratische Kultur im Land Brandenburg – gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Ein Institut, das im Auftrag der Landesregierung in die Willensbildung der Bürger interveniert.
Also ich dachte immer, Demokratie ginge genau andersherum. Alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus und binde die Regierung.
Was soll ich jetzt sonst dazu sagen?